19281124_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1928-11-24
Erscheinungsdatum 1928-11-24
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 486/St. Niederschrift -o-o-o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am 24. November 1928 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mt Einladung vom 21. November 1928 Zl. 473/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher mit Ausnahme der Gemeinden Lorüns und Stallehr sämtliche Herren Gemeindevorsteher des Tales Montafon erschienen sind. Nach Eröffnung der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 7. Juli 1928 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einem Exemplar zum Zwecke der örtlichen Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Der bei der Spar- und Darlehenskasse für Montafon in Schruns bestehende Kredit von S 20.000.-- zur vorläufigen Deckung der Kosten für die Aufstellung des Waldwirtschaftsplanes Jer Standeswaldüngen in Montafon ist mit 30. September 1928 abgelaufen. Da diese Arbeiten noch nicht beendet sind und fortlaufend Kosten erwachsen, wird einstimmig beschlossen, die Verlängerung dieses Kredites auf weitere vier Jahre zu bewilligen. Beim Amte der Vorarlberger Landesregierung ist um die Genehmigung dieses Beschlusses vorschriftsmässig anzusuchen. Die für die Gemeinden Schruns, Tschagguns, St. Anton, Bartholomäberg, Silbertal und St. Gallenkirch bereits fertiggestellten Aufnahmen befriedigen durch ihre sorgfältige Ausarbeitung und Übersichtlichkeit. 2.) Der Markenbrief betreffend die Festlegung der Grenzlinie zwischen dem Waldbesitze des Standes Montafon und der Weidefläche der Alpe Itons (auch Latons genannt) im Gebiete der Katastralgemeinde Bartholomäberg, verfasst am 16., 17.und 18. Oktober 1928 auf Grund der Verhandlungsschrift vom 21. September 1928 (siehe Zl. 397/St. ex 1928), wird nach erfolgter Kenntnisnahme einstimmig ohne Abänderung genehmigt. 3.) Das Ansuchen des Wilhelm Kurzemann, St. Anton, um Genehmigung des Verkaufes eines Stückes Wald ohne Schmälerung des Holzbezugsrechtes für seinen Besitz in St. Anton wird nach eingehender Beratung abgelehnt. Die Erhebungen haben ergeben, dass es sich bei dieser Kaufhandlung nicht um ein angebliches Streuemahd mit etwas Wald, sondern um eine im Kataster als Wald eingetragene Grundfläche handelt, aus welcher auch Holznutzungen für den Bedarf des Heimgutes stattfanden. 4.) Die Anregung des Präsidiums des Landesgerichtes Feldkirch vom 16. XI. 1928 Jv. 152-17 C/28, auf dem Dache des Bezirksgerichtes Montafon in Schruns (Standesgebäude Nr. 9) einen Blitzableiter anzubringen, wird bis zum Frühjahre 1929 vertagt. 5.) Das Ansuchen der Gemeindevorstehung Bartholomäberg vom 23. September 1928 um Finanzierung der Erstellung von zwei Holzbringungswegen in die Waldungen von Relles und Schattenwald, Gemeinde Bartholomäberg, wird infolge der sehr beschränkten Geldmittel des Standes Montafon nach längerer Debatte mit dem Zusätze vertagt, dass im Falle der Unaufschiebbarkeit der Ausführung dieser Projekte der Herr Standesrepräsentant und der Herr Gemeindevorsteher von Bartholomäberg provisorische Vorkehrungen zu treffen haben. 6.) Das Ansuchen der Alpverwaltung Golm, Gemeinde Tschagguns, um Bewilligung einer Subvention zur Erstellung eines neu anzulegenden Alpweges vom Alpstafel einwärts gegen Wachters Dijen, wodurch auch den Interessen des Standes Montafon gedient würde, wird vorläufig vertagt. 7.) Das Ansuchen des Johann Josef Salzgeber, Bauer in Zelfen, H.Nr. 237, Gemeinde Tschagguns um Gewährung einer Unterstützung mit der Begründung vorteilhafter Bautätigkeit und Holzersparnis beim Neubaue des Heimatstalles kann aus prinzipiellen Gründen nicht bewilligt werden. [-2-] 8) Das Ansuchen der Gemeindevorstehung Tschagguns vom 16. November 1928 um Bewilligung von 43 fm3 Nutzholz stockgeldfrei zum Baue eines Spritzenhauses für Zwecke der freiwilligen Feuerwehr Tschagguns wird einstimmig bewilligt. 9.) Das Ansuchen des Kapuzinerhospiz Gauenstein in Schruns vom 18. September 1928 um kostenfreie Bezugsbewilligung für ca 50 fm3 Nutzholz zum Umbaue des Schopf- und Stalltraktes in einen Zellentrakt für 6 Zellen wird mit der Einschränkung einstimmig bewilligt, dass aus der Standeswaldung jenes Holzquantum stockgeldfrei abgegeben wird, welches aus Eigenwaldung des Klosters nicht gedeckt werden kann. 10.) Das Ansuchen der Alpverwaltung Salonie, Gemeinde Vandans, Besitzer in Gemeinde Bürs, vom 25. September 1928 um Zuweisung von ca. 80 Fm3 Nutzholz und notwendiges Kalkholz aus der Reiser Standeswaldung zum Baue eines grossen Kuhstalles gegen Vergütung eines massigen Kaufpreises wird in Vorlage gebracht. Herr Gemeindevorsteher Franz Josef Bitschnau von Vandans stellt nach längerer Beratung den Antrag, dem Ansuchen dann Folge zu geben, wenn die Alpbesitzer für sich und alle ihre Rechtsnachfolger sich verbindlich verpflichten, von dem ihnen nach der Regulierungsurkunde für die Alpe Salonie zustehenden Rechte des stockgeldfreien Holzbezuges für die Alpgebäulichkeiten und die Bewirtschaftung derselben - wie selbes in der Urkunde umschrieben ist - zurückstehen und in Zukunft für die zu Recht bestehenden Holzbezüge das tarifmäßige Stockgeld, analog aller anderer Standesbürger Montafon, zu bezahlen. - Die bezugsberechtigte Alpe Salonie hat weiter für sich und alle ihre Rechtsnachfolger die verbindliche Erklärung abzugeben, einer Erleichterung der urkundlichen Verpflichtung in der Form zuzustimmen, dass das umschriebene Quantum Bezugsholz nicht allein nur aus der Relswaldung, Standeswaldungen im Gebiete der Gemeinde Vandans angewiesen werden kann. 11.) Das Ansuchen des Josef Barbisch, St. Gallenkirch, um Zuweisung von 12-15 fm3 Mutzholz aus dem Standeswalde Reutte am Eingange in das Gargellental wird nicht bewilligt, da der Gesuchsteller dieses Holzquantum aus seiner Eigenwaldung "Maisässle" zu entnehmen vermag. 12.) Dem Liendle Josef, Bauer in Schruns, wird über Ansuchen der Bezug von 7 leichten Baustämmen und 1 Sagstamme gegen Leistung des ortsüblichen Kaufpreises zum Innenausbaue eines Viehscherms im Maisässausschlage Rüti, St. Gallenkirch, mit Ausschluss eines späteren Bezugsanspruches bewilligt. 13.) Den Ansuchen der Parteien Ignaz Bargehr und Christian Ganahl von 14.) Vandans wird über ihre Absuchen die Bewilligung erteilt, innerhalb der Gemarkungen des Tales Montafon 20 bezw. 18 Fm3 Abbruchholz der alten Ställe verkaufen zu dürfen. 15.) Folgende Parteienansuchen um Zuweisung von Brennholz aus Abgangholzbeständen werden wie folgt nach Maßgabe der vorhandenen Bestände gegen Leistung des ortsüblichen Kaufpreises bewilligt: a) den Gendarmeriebeamten Häle, Seewald und Brändle von St. Gallenkirch je 6 Rm3, ausnahmsweise. b) dem Herrn Viktor Herose, Gargellen, 6 Rm3 c) dem Herrn Lamming, Gargellen, 6 Rm3 d) der Hotel Verwaltung Madrisa, Gargellen, 30 Rm3 e) dem Herrn Willy Braunger, Hotel Vergalden, 10 Rm3 f) dem Herrn Josef Thöny, Heimspitze, Gargellen, 10 Rm3 f) dem Herrn Max Wirth für das Jagdhaus in Gailuna, Silbertal, 6 Rm3 g) A.Ges. Montafonerbahn Bludenz-Schruns in Schruns werden über Ansuchen vom 20.XI.1928 zur Instandhaltung der Stromleitung über den Christberg 10 Fichtenstämme zu Leitungsmasten gegen Vergütung des Kaufpreises zum Bezuge bewilligt. 17.) Das mit dem Begleitschreiben vom 1.11.1928 Zl. Ia-1015/3 des Amtes der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz vorgelegte Gutachten über die Gefahrlosigkeit der Erbauung der Staumauer in Vermunt der Vorarlberger Illwerke A.Ges., verfasst von Ing. Gugler, Baden, Schweiz, wird nach erfolgter Verlesung mit Protest zur Kenntnis genommen. 18.) Das Ansuchen der Gemeindevorstehung Vandans vom 20.XI.1928 zl.786 um Bezugsbewilligung von 320 Fßf Bauholz zum Baue eines neuen Schulhauses in dieser Gemeinde wird nach längerer Beratung, bewilligt .Für diesen Holzbezug ist das normale tarifmassige Stockgeld zu vergüten. 19.) Der Alpverwaltung Falzifenz, Gargellental, wird zufolge Ansuchens vom 21.XI.1928 zum Neubaue eines Rinderstalles gegen Vergütung des ortsüblichen Kaufpreises der Bezug von 40 Fm3 Bauholz aus Standeswaldungen bewilligt. Es wird ausdrücklich betont, dass mit dieser Zuweisung eine Erweiterung der Servitutholzbezugsrechte nicht stattfindet. [-3-] 20.) Dem Ansuchen des Gregor Wittwer von Gaschurn vom 31.X.1928 um Erteilung der Bewilligung zur Übertragung des Holzbezugsrechtes der eingeforsteten Mahlmühle BP. Nr. 211/2 auf eine neue Bauflache wird mit der Bestimmung entsprochen, dass der Umfang des übertragenen Bezugsrechtes nur jener sein darf, der der bisherigen Mahlmuhle zustand, 21.) Dem Ansuchen der Maria Josefa Scheibenstock von Silbertal wird über Ansuchen vom 16. November 1928 der Bezug von 5 ist Schindelholz. aus Standeawaldungen zum Stockgeldpreise in Berücksichtigung der GreSuchsbegründung gestattet. 22.) Zu Stellvertretern des Herrn Standesrepräsentanten werden einstimmig gewählt die Herren: Gemeindevorsteher Franz Josef Bitschnau von Vandans und Gemeindevorsteher Anton Fritz von Silbertal. 23.) Zum zweiten Beisitzer für das Vermittlungsamt Aussermontafon in Schruns wird über Vorschlag ernannt: Herr Anton Stampfer, Bauer in Tschagguns. Schruns, am 29. November 1928. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]