19540406_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1954-04-06
Erscheinungsdatum 1954-04-06
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-0-] Stand Moatafon in Schruns Zl. 007/1/54 Schruns, am 1.4.1954 Einladung Im Sinne § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschusses für Dienstag den 6. April 1954 um 8 Uhr 30 in Schruns (Standeskanzlei) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. i.E.gez. Jos. Keßler Standesrepräsentant TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 3.2.1954 2. Vorlage des Haushaltvoranschlages des "Standes Montafon" und des "Forstfondes" 3. Ansuchen des Köberle Heinrich, Bartholomäberg, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 4. Ansuchen des August Salzgeber in Tschagguns um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes. 5. Beer Pius, Bartholomäberg, Ansuchen wegen Standesbürgerrecht. 6. Festsetzung des Stockgeldes für das Jahr 1954. 7. Ansuchen der Waldaufseher um einen Lohnzuschuß. 8. Grenzangelegenheiten der Parteien Tschofen Ludwig. Gortipohl und Hartmann Alois, St. Anton. 9. Ansuchen des Sauerwein Ludwig, St. Anton i.M. um die Bewilligung zur Sandgewinnung auf Standesgrund. 10. Festsetzung des Anerkennungszinses für zwei Bienenstände im Maisäß "Valisera" Berichte: a) Holzverkauf an die Vorarlberger Illwerke A.G. (Trassenholz) b) Bericht über den Fortschritt der Bauarbeiten beim Neubau des Verwaltungsgebäudes. [-2-] Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Dienstag den 6. April 1954 unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 1. April 1954, Zl. 007/1-2/54 wurde auf heute vormittag 8 Uhr 30 eine Standesausschußsitzung anberaumt zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden St. Gallenkirch, Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Nach dem Eröffnen der Sitzung und dem Erklären der Beschlußfähigkeit durch den Vorsitzenden wird zur Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen: Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 3. Februar 1954 wird vorgelegt, einspruchslos genehmigt und gefertigt. Pkt. 2) Die Voranschläge des Standes Montafon und des Forstfondes für das Rechnungsjahr 1954 werden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Zuge der Beratungen gibt der Vorsitzende erschöpfend Aufklärung. Pkt. 3) Dem Ansuchen des Köberle Heinrich in Bartholomäberg, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 141 in Bartholomäberg, Eigentum der Bitschnau Romana in Bartholomäberg 142, (Doppelhaus) auf die Gp. 103/1 wird auf Grund der vorliegenden Verzichterklärung unter der Bedingung stattgegeben, daß der nun ausgeforstete Teil des Doppelhauses (Nr. 141) abgebrochen wird. Pkt. 4) Dem Ansuchen des Salzgeber August in Tschagguns, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für Bauparzelle 769 (Stall) in der Kat. Gde. Tschagguns, wird ausnahmsweise stattgegeben, da es der Partei infolge der verspäteten Heimkehr aus dem Kriege nicht möglich war den Stall früher zu erstellen. Pkt. 5) Dem Ansuchen des Beer Pius in Bartholomäberg, um die Verleihung des Standesbürgerrechtes kann nicht stattgegeben werden. Es wird auf den Beschluß vom 22.12.1946 verwiesen. Pkt. 6) Das Stockgeld für Servitutsholz wird für das Jahr 1954 wie folgt festgesetzt: 1) Auf Grund d. Forstagsatzung zugewiesenes Servitutsholz Brennholz S 8.- Nutzholz S 50.— 2) Außertourlicher [Im Original: "Ausserturlicher"] Bezug oder Vorschlägerung v. Servitutsholz Brennholz S 16, — Nutzholz 100.— 3) Servitutsholz das auf Grund einer Servitutsrechtübertragung z. erstmaligen Erstellung eines Gebäudes bewilligt wurde im Wege der Forsttagsatzung S 70.-— aussertourlich S 100, - [-3-] Pkt. 7) Der Standesrepräsentant berichtet, daß bei der Forsttagsatzung die Waldaufseher mit der Bitte um eine Lohnerhöhung bzw. Lohnzuschuß an ihn herangetreten sind. Das Begehren begründet sich durch die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung (LGBl. Nr. 4) nach der die Waldaufseherlöhne ab 1.3.1954 neu geregelt wurden Dadurch erhöhte sich der Grundgehalt um S 100.--; dagegen wurden die Gebühren für Holzauszeige fallengelassen. Dies hatte zur Folge, daß das Monatseinkommen eines Waldaufsehers in der 10. Gehaltstufe kaum mehr zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausgereicht hätte. Der Standesrepräsentant unterstreicht, daß dem Waldaufseher wertvolles Volksgut zur Betreuung übergeben wurde und es nicht am Platze ist, ihm für den schweren verantwortungsvollen Dienst nicht entsprechende Entlohnung zu geben. Nach längerer Debatte die im Zusammenhange mit dem Pkt. 6 geführt wurde, hat die Standesvertretung beschlossen jedem Waidaufseher ab. 1.3.1954 bis auf weiteres aus der Standeskassa einen Gehaltszuschuß in Höhe Von S 700.-zu zahlen. Sollten sich der Grundgehalt oder die Teuerungszuschläge erhöhen, so senkt sich der monatl. Zuschuß aus der Standeskassa um den Betrag in gleicher Höhe. Stunden für Holzmessen, Listenführen usw. (also die früher üblichen Kommissionsgebühren) dürfen nicht mehr vorgelegt werden, da die Entlohnung für alle diese Arbeiten im monatlichen Zuschuß mit einkalkuliert sind. Die Entlohnung für Leistungen im Privatwald (Holzmessen, Grenzfeststellungen usw.) werden durch diesen Beschluß nicht berührt. Es kann vom Privatwaldbesitzer weiterhin für Leistungen wie bisher die übliche Kommissionsgebühr verlangt werden. Die Bedeckung des Gehaltzuschusses ist durch die Erhöhung des Stockgeldes gegeben. Pkt. 8) Der Standesrepräsentant berichtet über den Eingang eines Schreibens von Ludwig Tschofen, Gortipohl 37, in dem die Rückgabe eines Waldstückes (Gp. nicht erwähnt) verlangt wird. Die Partei hat den 1. April 1954 als Frist gestellt, andernfalls werde sie die Angelegenheit einen Rechtsanwalt übergeben. Das Schreiben wurde durch den Herrn Standesrepräsentanten in dem Sinne beantwortet, daß es der Partei freigestellt ist einen Rechtsanwalt beizuziehen oder nicht. Dem Ansuchen der Partei Alois Hartmann in Bludenz, um die Grenzerneuerung zwischen Standeswald und Privatwald der obigen Partei im Gemeindegebiet St. Anton i.M. (die Grenze wurde durch Murbrüche unkenntlich gemacht) wird in der Form stattgegeben, daß die Vermessung im Beisein eines Beauftragten des Standes Montafon, durch einen behördlich autorisierten Zivilgeometer oder Amtsgeometer erfolgt. Der Stand Montafon übernimmt die anteilmässigen Kosten. [-4-] Pkt. 9) Über Ansuchen wird der Partei Sauerwein Ludwig, St. Anton HNr. 29, gestattet im sogenannten "Kogaäule" in St. Anton (Standesgrund) für den Eigenbedarf Sand und Schotter zu gewinnen. Diese Bewilligung erstreckt sich nur auf das Jahr 1954. Pkt. 10) Der Anerkennungszins für die von den Parteien Wachter Rosa und Senn Josef erstellten Bienenstände im Maiensäßgbiet Valisera wird mit S 10.- pro Jahr festgelegt. Erweiterung des Tagesordnung: Einvernehmlich wird gemäss § 34 d. VGO die Tagesordnung um folgende Pkte erweitert: Pkt. 11) Dem Ansuchen der Juen Sophie in Tschagguns 112, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 921 in Tschagguns auf eine neue Bp. (noch nicht festgelegt) in der Gp. 32 in Tschagguns wird stattgegeben. Pkt. 12) Zur Einsparung von Holz für Kuhställe und der immer stärker bemerkbar werdende Mangel an Schindelholz hat die Standesvertretung veranlaßt die Servitutsablöse für Kuhställe (nur Stallstube) sowie die Servitutsablöse für harte Bedachung ab 1. April zu erhöhen und zwar pro m3 umbauter Baum bei Kuhställen S 15.— und pro m2 harte Bedachung S 15.— Pkt. 13) Dem Ansuchen der Montafoner Musikvereine um die Bewilligung von 20 fm Nutzholz (kostenlos) zur Erstellung einer Wanderbühne, die zur Abhaltung eines Bezirksmusiktreffens und zwar abwechslungsweise in den einzelnen Ortschaften benötigt wird, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus Abgangbeständen zur Selbstschlägerung. Pkt. 14) Ein Schreiben des Waldaufsehers Mangard Hugo in St. Gallenkirch, über die unbefugt ausgeübte Schafweide durch die Alpinteressentschaft Sarottla wird zur Kenntnis genommen. Die nötigen Schritte zur Unterbindung dieses Unfuges sind zu unternehmen. Pkt. 15) Das Ansuchen der M. Rhomberg, Gargellen (Hotel Madrisa), um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes von einem Stall auf einen geplanten Hotelanbau wird abgelehnt. Pkt. 16) Dem Ansuchen der Wtw. Anna Ganahl in Schruns 84, um die Bewilligung eines Rentenzuschusses wird abgelehnt. Pkt. 17) Die Forderung des Schoder Josef in Vandans um Schadenersatz für seine durch Lawinen zerstörten Maiensäß-Objekte (der Schaden soll durch Überschlägerung ob den Maiensäßgebäuden entstanden sein) wird zuständigkeitshalber an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz, weitergeleitet, da diese Schlägerungen auf Weisung der Forstbehörde durchgeführt wurden. [Unterschrift der Standesvertreter]