19220703_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1922-07-03
Erscheinungsdatum 1922-07-03
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Verbände/Konkurrenzen
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 3. Juli 1922 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 30. Juni 1922 Zl. 347/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 10 Standesvertreter erschienen sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht, auf dessen Verlesung jedoch aus dem Grunde verzichtet wird, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Publikation beteilt wurde und daher die Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Nachdem in keiner Weise ein Widerspruch bezw. eine Einwendung erhoben wurde, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefasst, nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Auf Grund der Stellungnahme des Standes Montafon, des Strassenkonkurrenzausschusses Bludenz-Partenen und der Fuhrwerksbesitzer gegen die Einführung einer periodischen Autopostfahrt Schruns-Partenen hat die Vorarlberger Landesregierung in Bregenz auf Mittwoch den 28. Juni 1922 eine diesbezügliche Sitzung in Schruns anberaumt, über deren Ergebnis Herr Gemeindevorsteher J. G. Jochum von Tschagguns referiert wie folgt: Herr Jochum zergliedert seinen Vortrag in 3 Abschnitte und berichtet in erster Linie über die Behandlung des Protestes der Strassenkonkurrenz Bludenz-Partenen. Hiezu sei inbesonders hervorzuheben, dass durch die mässige Fahrt des Postautos die Strasse geschont werde und da die Gastwirte und Handelsgenossenschaft sich erbötig gezeigt habe, für die einschlägigen Mautgebühren aufzukommen, sei ein Ersatz für Abnützung der Strasse in derselben Weise geboten, wie solche die verschiedenen Privatautos durch Entrichtung der Mautgebühr leisten. Diese Zusage lasse den Protest als hinfällig erscheinen. In seiner weiteren Auseinandersetzung erwähnt er die Nichtstichhältigkeit der Beschwerde der Fuhrwerksbesitzer, da dieselbe von einer Anzahl gefertigt erscheine, die nicht einmal für Personentransporte eingerichtet sei und eigentlich nur Neyer Louise und Vallaster Johann Josef in Betracht kämen, wobei nicht unerwähnt bleiben dürfe, dass erstere im vergangenen Herbste bezw. Winter ihre Pferde verkauft und erst im Spätfrühling wieder neue eingestellt habe, daher auch als Stütze der Landwirtschaft nicht in Betracht komme, weshalb auch dieser Protest nicht ernst genommen werden könne. Was die Verwahrung des Standes Montafon anbelange, finde dieselbe schon teilweise in der Widerlegung vorberührter Proteste ihre Erledigung und müsse hiebei noch besonders hervorgehoben werden, dass die Strasse durch die schmalfelgigen Räder der Post- und Stellwagen ganz bedeutend in Mitleidenschaft gezogen werde, ohne auf eine separate Entschädigung rechnen zu kennen. Sowohl vom Vertreter der Postbehörde, sowie auch vom technischen Beirate der Landesregierung wurden überdies die Vorteile der Einführung des Postautos in überzeugender Weise hervorgehoben und speziell auf die Förderung des so notwendigen Fremdenverkehrs hingewiesen, dass eine völlige Ablehnung untunlich erscheine und Herr Jochum sein Gutachten dahin abgab, dass er persönlich keine Verweigerungsbegründung einstelle, jedoch die Zustimmung des Standesausschusses sich vorbehalte. [-2-] Diesen Ausführungen gegenüber nimmt nun der Standesausschuss Stellung und kann sich der Überzeugung nicht verschliessen, dass all' die für die Einführung des Postautos in's Treffen geführten Protestentkräftigungen und auch Vorteile den Tatsachen gar nicht entspreche und in die Augen fallende Beweise das Gegenteil bezeugen. Die Jahrzehnte langen Post- und Stellwagenfahrten haben die Strasse nie auffallend belastet, während eine periodische Postautofahrt eine Strassenverwüstung erwarten lasse, deren Wiederinstandsetzung mit vielen Millionen verbunden sei, während die Mautentschädigung einige 100000 Kronen eintrage. Die Im Protokolle vorn 3. Juni 1922 festgesetzten Verweigerung gründe werden zur Gänze vollinhaltlich aufrecht erhalten und wird mit 9 gegen eine Stimme beschlossen, unter den gegenwärtigen so ungünstigen Verhältnissen gegen die Einführung eines Postautos mit allen zu Gebote stehenden Mitteln einzustehen und anzukämpfen und wenn anders nicht zulässig, den Gesamtautoverkehr in‘s Montafon gänzlich einzustellen. In diesem Sinne ist die Landesregierung in Bregenz telefonisch zu verständigen. C. O. Folgen die Unterschriften. Den Gleichmut der Abschrift mit dem Originale bestätigt. Schruns, am 7. Juli 1922. Der Standesrepräsentant: