19621207_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:36
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1962-12-07
Erscheinungsdatum 1962-12-07
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am 7.12.1962, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 3. Dezember 1962, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons, in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden: St. Gallenkirch, St. Anton, Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 6.11.1962. 2. Ansuchen des Stefan Heim in Tschagguns, um die Überlassung einer Trinkwasserquelle. 3. Ansuchen der Frau Berta Schoner in Gaschurn, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 4. Vertrag über die Seilbahn Valülla - vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz (Neufassung). 5. Verschiedene Holzansuchen: a) Hubert Dich in Partenen, ca. 25 fm für Wohnhausbau. b) Boric Nikolaus in Partenen, ca. 5 fm zum Fertigausbau seines Wohnhauses. c) Mangeng Konrad in Tschagguns, Ansuchen um die Bewilligung von 60 fm Bauholz für einen Wohnhausbau. d) Ludwig Kieber in Schruns, Ansuchen um die Bewilligung von 8 fm Sagholz und 2 fm Schindelholz zur Erweiterung seiner Jagdunterkunft auf der Fratte. Berichte über div. Holzverkäufe. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 6.11.1962 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung beim Alpengasthaus "Grabs" wird dem Besitzer Stephan Heim die Wasserquelle auf der Standesgrundparzelle gegen einen jährlichen Anerkennungszins von S 20.-- zur alleinigen Benützung überlassen. zu Pkt. 3) Dem Ansuchen der Schoner Berta, geb. Flöry und Maria Ludwina Flöry geb. Rudigier, beide wohnhaft in Gaschurn, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Bp. 528/1, das abgetragen wird, auf das auf Gp. 2348/2 neuerbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Diese Bewilligung gilt vorbehaltlich. Der neue Eigentümer der B-p. 528/1 Fleisch Rudolf in Gaschurn, muß die schriftliche Erklärung abgeben, daß er bei der käuflichen Erwerbung der vorgenannten Bauparzelle auf das Holzbezugsrecht zu Gunsten der Schoner Berta und Maria Ludwina Flöry verzichtet hat. Durch diese Übertragung wird das auf Gp. 2348 (K.G.Gaschurn) neuerbaute Wohnhaus Nr. mit einem Gesamtholzbedarf vom 30 fm eingefortset. zu Pkt. 4) Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag Nr. 3244 (Seilbahn Valülla, wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 5) Verschiedene Holzansuchen: a) Hubert Dich in Partenen, werden zum Bau seines Wohnhauses ca. 30 fm Bauholz aus der Freileitungstrasse Partenen/Loch - Frons käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird, unter Berücksichtigung seiner Tätigkeit als Waldaufseher, mit S 100.-- pro fm festgesetzt. b) Nikolaus Boric in Partenen, werden zum Fertigausbau eines Wohnhauses aus Windwurfbeständen in entlegener Lage rd. 8 fm Nutzholz käuflich überlassen. c) Das Ansuchen des Mangeng Konrad jun. in Tschagguns um die Zuweiung von 60 fm Bauholz wird abgelehnt, da derzeit keine so große Abgangholzpartie im Standeswaldgebiet Tschagguns zur Verfügung steht. -3- d) Ludwig Kieber, Sparkassenbeamter in Schruns, werden zur Vergrößerung der Jagdhütte "Fratte" aus der Standeswaldung Schruns 8 fm Sag- und 2 fm Schindelholz käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 200 pro fm (Standeswaldgebiet Fratte) festgelegt. e) Dem Ansuchen der Maria Kometer in Tschagguns/Mauren um die käufliche Überlassung von rd. 25 fm Bauholz zum Bau eines Zweifamilienhauses (in Gemeinschaft ihrer Schwester) wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt im Standeswaldgebiet St. Gallenkirch/Gweiler Nescharina zum Preise von S 200 per fm der anfallenden Holzmenge. f) Das Ansuchen des Lorenz Vallaster in Bartholomäberg, um die käufliche Überlassung von Bauholz wird bis auf weiteres vertagt, da der zuständige Waldaufseher erkrankt ist und daher keine Erhebungen gepflogen werden konnten. Pkt. 6) Bedingt durch die kurze Bauzeit, die für den Bau des Kops-Speichers und dessen Nebenanlagen in Partenen, Vergalden und Valzifenz vorgesehen ist, wird erwartet, daß die Vorarlberger Illwerke A.G. unter Berufung auf den § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrsverordnung 1960 an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz herantreten wird, um die Aufhebung des Fahrverbotes für Lkw im Sinne § 42 Abs. 1 u. 2 für die Dauer der Bauzeit der vorgenannten Anlagen zu erwirken. Die Aufhebung des Fahrverbotes für Lkw usw. für die Zeit Samstag 15 Uhr bis Sonntag 24 Uhr würde den Reiseverkehr auf der Montafonerstraße, der Silvretta Hochalpenstraße und auf der Gargellenerstraße empfindlich stören. Vielen Gästen würde die Anfahrt verleidet und es könnte der Fall ein treten, daß sie Montafon meiden und anderswo Ruhe u. Erholungsuchen. Dies würde für den Montafoner Fremdenverkehr einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten, der nicht so schnell aufgeholt werden könnte. Es ist daher an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein Schreiben zu richten, mit der Bitte, einem solchen Ansuchen die Zustimmung zu versagen. -4- Pkt. 7) Dem Frächter und Landwirt Edmund Ganahl in Tschagguns, wird zur Instandsetzung des beim Wegbau in Silbertal/Gisla abgestürzten Traktors ein einmaliger Kostenbeitrag in Höhe von S 10.000.- gewährt. Pkt. 8) Wachter Albert in Gortipohl 6a, hat an den Standesausschuß die Bitte gerichtet, man möge von der Vorschreibung in Höhe von rd. 26.400.- für nichtbestimmungsgemäß verwendetes Servitutsholz absehen. Er verpflichte sich den Stall, für den das Holz bestimmt war (Hausstall), im Jahre 1963 neu zu erstellen und das hiezu erforderliche Holz, bzw. die noch fehlende Menge aus Privatwaldungen zu erwerben. Diesem Vorschlag gibt der Standesausschuß ausnahmsweise, unter Berücksichtigung der starken finanziellen Belastung des Gesuchstellers statt. Pkt. 9) Dem Ansuchen des Heinzle Norbert, Holzhändler in Bludenz, um die Stundung des noch offenen Rechnungsbetrages bis 31. März 1963 wird stattgegeben. Pkt. 10) Dem Ansuchen des Ludwig Battlogg in Bartholomäberg 161, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Wohnhaus Nr. 161 auf das auf Gp. 1167/2 neuerbauten Wohnhaus wird stattgegeben. Durch dieses Übertragung wird das neuerbaute Wohnhaus mit einen Gesamtholzbedarf (im Falle einer Neuerstellung) von 30 fm eingeforstet. Pkt. 11) Dem SKICLUB Montafon als Dachorganisation der Montafoner Wintersportvereine wird es gestattet das Talschaftswappen im Schriftverkehr zu führen. Diese Bewilligung erfolgt in Anerkennung seiner Bemühungen um den Wintersport im Tale Montafon und gilt bis auf Widerruf. Pkt. 12) Die Montafoner Hochjochbahn G.m.b.H. in Schruns, beabsichtigt die III. Sektion auszubauen. Es ist vorgesehen die Gesellschafter in der Höhe von 50% der seinerzeitigen Anteile zur Finanzierung des Bauvorhabens heranzuziehen. Ob sich der Forstfond Montafon an der Finanzierung mitbeteiligt, wird erst in der nächsten Sitzung entschieden. Dem Antrag die Finanzierung auf die 10 (politischen) Gemeinden abzuwälzen wurde nicht näher getreten. -5- Der Bericht über verschiedene Holzverkäufe mußte aus Zeitmangel entfallen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen wird die Dringlichkeit gemäß § 34 der VGO zuerkannt. Begin der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 12.30 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: