19320109_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:56
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1932-01-09
Erscheinungsdatum 1932-01-09
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 6/1-32 St. Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Samstag den 9. Jänner 1932 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 5. Jänner 1932 Zl. 5/1-St. 32 wurde auf heute, Samstag den 9. Jänner 1932, vormittags 1/2 10 Uhr, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 9 Standesvertreter erschienen sind. Der Vertreter der Gemeinde Lorüns hat sich schriftlich entschuldigt. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 11. November 1931 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift zum Amtsgebrauche beteilt, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst folgende Beschlüsse: 1.) Die Zuschrift des Bundesfinanzamtes Feldkirch vom 14.12.1931 Zl. I/80 betreffend die Besteuerungsangelegenheiten der Landwirtschaft wird verlesen und zur Kenntnis genommen. 2.) Nach Kenntnisnahme der Zuschrift der Vorarlberger Illwerke A.Ges. Bregenz vom 19.12.1931 betreffend das Holznutzungsrecht des Standes Montafon in der Alpe Tschambreu-Kat. Gemeinde Gaschurn wird festgestellt, dass dieser Anspruch zu Recht besteht und von der Standesrepräsentanz mit Nachdruck zu behaupten und zu vertreten ist. 3.) Der schriftliche Antrag der Gemeindevorstehung Vandans auf Erteilung der Bewilligung zur Eröffnung von zwei Steinbrüchen auf dem StandesGrundbesitz GP.Nr. 2082/2083 (Marmorsteinbruch) und GP.Nr. 2028/2078 (Kalksteinbruch), der sich auf den Gemeindevertretungsbeschluss Vandans vom 13. Dezember 1931 stützt, wird zur Verlesung gebracht. Der Vertreter der Gemeinde Vandans, Gemeinderat Koller, würde die Schaffung von Arbeitsgelegenheit im Interesse der Bewohner der Gemeinde Vandans besonders begrüssen. Aus der längeren eingehenden Besprechung ergibt sich die Auffassung, dass der Stand Montafon, obwohl er voraussichtlich keine besonderen Vorteile für sich gewinnen kann, gegen die Ausnützung der Steinbrüche im Prinzip nichts einzuwenden haben wird, sondern im Interesse der Verdienstmöglichkeit für die Bewohner von Vandans unter bestimmten Voraussetzungen seine Zustimmung erteilen wird. Über Antrag des Vorsitzenden wird abschliessend einstimmig beschlossen, der Gemeinde Vandans die Ausbeutung der auf Standesgrund befindlichen Steinbrüche unter der Voraussetzung zu gestatten, dass diese für die Durchführung der notwendigen Arbeiten ein reelles Geschäftsunternehmen bekannt gibt. Einen diesbezüglichen Vertrag wird der Stand Montafon nur mit der Gemeinde Vandans abschliessen, welche für die Einhaltung der Vertragsbedingungen dem Stand Montafon gegenüber haftbar zu sein hat. Die Standesvertretung erklärt sich bereit, im Zeitpunkte der Namhaftmachung eines reellen Unternehmens in weitere Verhandlungen über die Abschliessung eines Geschäftsvertrages mit der Gemeinde Vandans zu treten. [-2-] 4.) Das Ansuchen des Barbisch Josef/St. Gallenkirch um Bewilligung eines Grundtausches für den Bauplatz, im Reutewald/St. Gallenkirch bezw. dessen Antrag wird beraten. Standesvertreter Netzer teilt mit, dass die verbaute Grundfläche 750 m2 beträgt. Die angebotene Tauschflache ist mit 9 Fichten und etwas Jungwuchs bestockt, die Lage sei sicher. Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, den beantragten Grundtausch von der Zustimmung zu folgenden Bedingungen abhängig zu machen: Als Ersatz für die verbaute Standesgrundfläche ist das doppelte Grundausmass in sicherer Lage zu ersetzen. Ferner ist die Servitutsberechtigung einzuräumen, dass jedermann das Recht besitzt, unter und hinter dem neuerbauten Hause (Gasthaus Reutehorn) zu gehen, zu fahren und Vieh treiben zu können. Sollte der Gesuchsteller auf diese Bedingungen nicht eingehen, so lehnt der Stand Montafon das Eingehen auf einen Grundtausch grundsätzlich und auch für die Zukunft ab, er behält den verbauten Grund in seinem Eigentum. Der Gebäudebesitzer hat dann auch künftig für die Benützung des Standesgrundes einen Pachtzins zu bezahlen, dessen Höhe die Standesvertretung fallweise bestimmen wird. 5.) Der Antrag der Frau Franziska Braunger, Hotel Vergalden/Gargellen auf Bewilligung von Standesholz unter verschiedenen Voraussetzungen zum Neubaue und der Vergrösserung eines Maisässhauses wird nach längerer Debatte abgelehnt. Dagegen wird einstimmig beschlossen, der Besitzerin zur Instandhaltung des in Betracht kommenden bezugsberechtigten Objektes das erforderliche Nutzholz im Rahmen des Holzstatutes gegen Vergütung zum tarifmäßigen Stockgeld zu bewilligen. Um die Schlägerungsbewilligung ist im ordentlichen Wege einzukommen. 6.) Dem Valentin Düngler/St. Gallenkirch wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, seiner in Schruns wohnhaften Tochter Stallabbruchholz abgeben zu können. 7.) Dem Christian Tschanun/Gaachurn wird über sein Ansuchen in Berücksichtigung der ausserordentlichen Verhältnisse vom Stockgeld für das zum Wiederaufbau der abgebrannten Objekte bezogene Nutzholz ein Nachlass von S 100.— ausnahmsweise bewilligt. 8.) Der Frau Rosalia Tschofen/Partenen HNr.14 wird als Anerkennung für die rechtzeitige Alarmierung anlässlich eines beginnenden Brandes in Partenen ein Betrag von S 20.-- bewilligt. Durch ihre Aufmerksamkeit konnte ein grösseres Brandunglück verhütet werden. 9.) Dem Büsch Siegfried/St. Gallenkirch wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, ca. 15 rm3 Abbruchholz innerhalb der Gemarkungen des Tales Montafon verkaufen zu dürfen. 10.) Dem Herrn Standesrepräsentanten wird die Berechtigung erteilt, nach seinem Ermessen im Falle der Notwendigkeit in Grundbuchsangelegenheiten zur Wahrung und Vertretung der Rechte des Standes Montafon an seinem Besitz und seinen Servitutsrechten einen Rechtsbeistand beizuziehen. 11.) Es wird beschlossen darauf zu dringen, die Verlautbarungen in den Gemeinden im Publikationswege nach Möglichkeit zu unterlassen. Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass zu Verlautbarungen jeder Art das Montafoner Gemeindeblatt dient und eigens zu diesem Zwecke errichtet wurde. 12.) Dem Ansuchen des Vallaster Lorenz/Bartholomäberg um Berechnung des zum Neubaue einer Barge bezogenen Holzes zum Stockgeldtarif kann nicht entsprochen werden .Dagegen wird beschlossen, der Partei einen besonders ermässigten Kaufpreis und zwar pro Festmeter S 10.— zu berechnen. 13.) Dem Ansuchen des Batruel Christian/Bartholomberg HNr. 124 um Nachsicht von der Berechnung des doppelten Stockgeldtarifes für bezogenes Nutzholz wird Folge gegeben, da das bezogene Holz im Rahmen der ordentlichen Anmeldung zum Bezuge beantragt wurde. [-3-] 14.) Dem Antrag des Standesvertreters Netzer/St. Gallenkirch um Einforstung der Brücke über das sogenannte "Klehenzen-Tobel", welche die Gemeinde St. Gallenkirch erstellen musste, kann derzeit nicht entsprochen werden, da neuerliche Erhebungen notwendig sind. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 11. Jänner 1932. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesausschüsse]