19320916_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 14:38
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1932-09-16
Erscheinungsdatum 1932-09-16
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 6/6-St. 32 aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Freitag den 16. September 1922: unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 12. September 1932 Zl. 5/6-St. wurde auf heute, Freitag den 16. September 1932, vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 8 Standesvertretungsmitglieder erschienen sind. Nicht erschienen sind die Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 28. Mai 1932 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Zuschrift zum Amtsgebrauche beteilt, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis sind. - Einwendungen wurden keine erhoben. Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst wurden folgende Beschlüsse: 1.) Der Herr Vorsitzende teilt mit, dass er vom Amte der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz ersucht worden sei, bei der heute stattfinden den Standesvertretungssitzung vor Behandlung der bekanntgegebenen Tagesordnung zur Frage der durchgreifenden Verbesserung der Gargellner-Strasse im Gebiete der Gemeinde St. Gallenkirch und Beteiligung des Standes Montafon an der Kostenaufbringung Stellung nehmen zu lassen. Über seinen Antrag wird einstimmig beschlossen, dem Ersuchen der Landesregierung zu entsprechen und diese Angelegenheit als ersten Punkt zu beraten. Hierauf begrüsst der Herr Vorsitzende den im Auftrage der Vorarlberger Landesregierung zur Berichterstattung, erschienenen Herrn Landesbaumeister Bickel herzlich und erteilt ihm zu den notwendigen Ausführungen das Wort. Herr Landesbaumeister Bickel teilt mit: Die Gargellnerstrasse ist schon seit jeher das Schmerzenskind der Gemeinde St. Gallenkirch und des Tales Montafon gewesen. Immer schon hat dieser Strassenzug Anlass zu schweren Reibungen zwischen den beteiligten Interessenten gegeben. Die Siedlung Gargellen ist in jüngerer Zeit zu einem wichtigen Fremdenverkehrsorte in Vorarlberg geworden. Gargellen ist wegen seiner klimatischen Verhältnisse im Rufe, das österreichische Davos zu sein. Um den Fremdenverkehr zu erhalten und intensiv zu fördern und zu vertiefen, ist es aber notwendig, dass die Verkehrsorte auch gut und gefahrlos erreicht werden können. Die Erhaltung und Förderung des Fremdenverkehrs ist für unser wirtschaftsbeengtes Land eine unbedingte Existenznotwendigkeit. Es müssen deshalb alle Fremdenverkehrsorte bestens gepflegt werden, um durch sie möglichst grosse Einnahmen erzielen zu können. Damit Gargellen sich künftig seinem heute schon guten Rufe gemäss richtig entwickeln kann, ist die zweckentsprechende Verbesserung der Zufahrtsgelegenheit unerlässlich notwendig. - Anknüpfend an die in Schruns am 15. September d.Js. stattgefundene Interessentenversammlung soll die Frage ernstlich erwogen werden, ob die Bildung einer Konkurrenz zum Ausbaue des bestehenden Strassenzuges und zu dessen künftiger Erhaltung möglich ist, damit die Kosten auf eine breitere Basis verlegt werden können. Denn [-2-] für die Gemeinde St. Gallenkirch allein ist es ganz unmöglich, die aufzuwendenden Kosten zu tragen. Es würde dies die Leistungsfähigkeit dieser Gemeinde übersteigen. Zur Heranziehung weiterer Kreise findet sich die sachliche Berechtigung aus der nicht zu bestreitenden Tatsache, dass an einem guten Fremdenverkehr im Gargellen nicht allein die Gemeinde St. Gallenkirch sondern auch die Marktgemeinde Schruns als Zentralpunkt des ganzen Verkehrswesens im Tale Montafon und auch die gesamte Talschaft Montafon, der Stand Montafon, wesentlich interessiert sein muss. Die Volkswirtschaft des ganzen Tales ist mit der Leistungsfähigkeit der Fremdenindustrie unlösbar verknüpft. In alle Wirtschaftsteile des Tales fliessen die Erträge aus dem Fremdenverkehr ab, jedermann hat in irgend einer Form Nutzen aus dem Fremdenverkehr. - Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet die Vorarlberger Landesregierung die Notwendigkeit der Bildung einer Strassenkonkurrenz nach Gargellen. Sollte ein Einverständnis unter den in Betracht kommenden Faktoren im Vereinbarungswege nicht erzielt werden können, ist es wahrscheinlich, dass von Gesetzes wegen unter Anwendung der Bestimmungen des § 3 des Strassengesetzes LGBl.Nr. 7 ex 1921 die Bildung der Konkurrenz im Verordnungswege erfolgen wird. Es ist hiebei zu erwägen, ob eine Lösung im gegenseitigen Einvernehmen nach den folgenden Grundsätzen der Konkurrenzbildung im Verordnungswege vorzuziehen sein wird. Nach dem vom Landesbauamte in Bregenz ausgearbeiteten Projekt sind zur gründlichen und zweckmässigen Instandsetzung der Gargellner-Strasse Kosten im Gesamtbetrage von zusammen.........S 50.000.-- erforderlich. Zur Aufbringung dieses Betrages wird der Interessenvereinbarung unter der Voraussetzung der freiwilligen Konkurrenzbildung folgender Aufteilungsschlüssel vorgeschlagen: Gemeinde St. Gallenkirch ............... 40%, oder ....... S 24.000.-Interessenten von Gargellen ............ 20%, oder........ S 12.000.— Stand Montafon und Marktgemeinde Schruns zusammen ....................... 5%, oder........ S 3.000.-Einmaliger Landesbeitrag................ 35%, oder........ S 21.000.-100%, oder zusammen S 60.000.-Der Vorschlag sieht weiter vor, dass die von Stand Montafon und Marktgemeinde Schruns zu leistenden 5% unter diesen aufzuteilen wären und zwar: Stand Montafon ................... 3%, oder ....... S 1.800.-Marktgemeinde Schruns .................. 2%, oder........ S 1.200.— 5%, oder zusam. S 3.000.-Die Flüssigmachung des einmaligen grossen Landesbeitrages von S 21.000.—, die- sofort möglich ist, wird abhangig gemacht von der Annahme dieses Aufteilungsschlüssels und der Bildung einer Konkurrenz im Sinne des Strassengesetzes. Das Projekt sieht hinsichtlich der künftigen Erhaltung der Gargellnerstrasse nach erfolgter Instandsetzung folgende quotenmässige Kostenaufteilung vor: Gemeinde St. Gallenkirch ............................. 70% Interessenten von Gargellen .......................... 20% Stand Montafon und Marktgemeinde Schruns zusammen .... 10% zusammen 100% Nach grosszügiger Schätzung ist mit einem jährlichen Erhaltungsaufwand von maximal S 12.000.— zu rechnen. Es würden daher nach Abzug des jährlichen Landesbeitrages aus der Automobilsteuer, schätzungsweise mit ca. 2000 S, zur Verumlagung auf die Konkurrenzgemeinden bezw. Mitglieder S 10000.— erübrigen. Die von Stand Montafon und der Marktgemeinde Schruns zu übernehmenden 10% Erhaltungskosten wären projektmässig zu verteilen auf Stand Montafon mit ............... 6%, oder........ ca. 600.— Marktgemeinde Schruns mit ........ 4%, oder ....... ca. 400.jährlich. 10%, oder ca. 1000.-- S [-3-] Da der Landesbeitrag von S 21.000.-- für die Instandsetzungsarbeiten sofort nach erfolgter freiwilliger Konkurrenzbildung flüssig gemacht werden kann und nach den Projektsberechnungen von den aufzuwendenden S 60.000.— mindestens S 40.000.— auf Lohnsummen entfallen werden, würde die ungesäumte Durchführung der Arbeiten in dieser arbeitslosen und schweren Notzeit für die Allgemeinheit eine Wohltat sein. Herr Landesbaumeister Bickel schliesst sein - hier nur in grossen Umrissen wiedergegebenes - Referat mit dem Appell an die Standesvertretung, die im vorgebrachten Regierungsantrage vorgesehene Heranziehung des Standes Montafon an der Instandsetzung und Erhaltung der Gargellnerstrasse im allgemeinen öffentlichen Interesse anzunehmen und an der freiwilligen Konkurrenzbildung durch einen bezüglichen Beschluss bestimmend mitzuarbeiten. Der Herr Vorsitzende dankt dem Herrn Referenten für seine Ausführungen und stellt den Antrag zur Debatte. Nach eingehender langer Beratung wird über Antrag des Herrn Vorsitzenden einstimmig - bei Stimmenenthaltung des Vertreters der Gemeinde St. Gallenkirch - folgender Beschluss gefasst: Die Standesvertretung ist bereit, zur Frage der Konkurrenzbildung für die Gargellner Strasse im Rahmen des Antrages der Vorarlbergs Landesregierung endgültig Stellung zu nehmen, wenn die notwendigen 95%, von denen 35% bereits durch den Antrag von Seite des Landes aufgebracht werden, sichergestellt sind. Nachdem die Entgegennahme des Referates und die Beratung des vorbeschriebenen Gegenstandes sehr viel Zeit beanspruchten und die Behinderung einzelner Standesvertretungsmitglieder die Fortsetzung der Sitzung am Nachmittag unmöglich macht, wird einstimmig beschlossen, die zur Bearbeitung vorliegende Tagesordnung am kommenden Samstag den 24. September 1932 zu erledigen und bis dahin die Sitzung zu vertagen. Gemäss des vorstehenden Beschlusses sind auf heute, Samstag den 24. September 1932 vormittags 1/2 10 Uhr mit Ausnahme der Vertreter der Gemeinden Bartholomäberg, Lorüns und Stallehr, sämtliche Standesvertretungsmitglieder zur Fortsetzung der unterbrochenen Sitzung erschienen. Der Herr Vorsitzende eröffnet die Sitzung und erklärt sie für beschlussfähig. Gefasst werden folgende Beschlüsse: 2.) Die Mitteilung des Herrn Vorsitzenden über die Vorsprache einer Abordnung unter Führung des hochw. Herrn Frühmesser Dr. Feuerstein in St. Gallenkirch in Sachen der Grenzregulierung zwischen Stand Montafon und Privaten, bezw. Alpen- und Maisässinteressentschaften wird zur Kenntnis genommen. Da es sich ergeben hat, dass die Abordnung an der Art und Weise der bisher vorgenommenen Grenzbereinigungen in der Gemeinde Silbertal keine sachlich begründete Kritik zu üben vermag und nur nebensächliche Meinungsverschiedenheiten behauptet werden, findet die Standesvertretung keinen Anlass, diese im Gesamtwohle das Tales gelegene Aktion einzustellen oder in ihrem grundsätzlichen Wesen zu ändern. 3.) Die Rechnung des Standes, des Forstfondes Montafon und des Montafoner Feuerversicherungsvereines für das Jahr 1931 werden nach Kenntnisnahme genehmigt, dem Rechnungsleger wird die Entlastung erteilt. 4.) Das Ansuchen der Montafonerbahn A.Ges. in Schruns um Übernahme der a Bürgschaft für ein Darlehen von S 30000.— wird im Einvernehmen mit der Gesuchsstellerin vertagt, b Die Eingabe der A.Ges. der Montafonerbahn in Schruns um Unterstützung der Sanierungsaktion für das Unternehmen wird zur Kenntnis genommen. Es wird einstimmig beschlossen, an dieser Aktion tatkräftig, speziell auch durch Aufklärung der Bevölkerung in den Gemeinden, mitzuwirken. [-4-] 5.) Es wird einstimmig beschlossen, den bei der Spar- und Darlehenskasse in Schruns für den Fortbestand Montafon eröffneten Kredit von S 20000.--, welcher abgelaufen ist, zu verlängern. Die Mitteilung des Herrn Vorsitzenden, dass dieser Kredit gegenwärtig nicht beansprucht ist, wird befriedigend zur Kenntnis genommen. 6. Über den Vorgang der Ausgabe von Brennholzlasen zu 8 rm3 entsprechend des Beschlusses vom: 28.V.1932. (Mehrbezug von 2 rm3) bestehen ungleiche a Anschauungen. Ein Antrag der Gemeindevorstehung Bartholomäberg, nach welchem den Holzbezugsberechtigten an Stelle des Mehrbezuges von 2 rm3 nur 6 rm3 angewiesen werden sollen, von diesen 6 rm3 aber nur 4 rm3 in Anrechnung zu bringen wären, wird beraten. Über Antrag des Gemeindevorstehers und Standesvertreters von St. Gallenkirch wird einstimmig beschlossen, diesem Antrage nicht stattzugeben da er mit dem Holzbedarf der Bezugsberechtigten die Gemeinde Bartholomäberg nicht in Einklang steht. b Der Bericht des Forstwartes Vallaster/BBerg über die Ausgabe des Mehrbezuges von 2 rm3 Brennholz an die Bezugsberechtigten der Gemeinde St. Anton wird behandelt. Über Antrag des Herrn Vorsitzenden wird beschlossen, nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Standeswaldes in St. Anton unter Beachtung der Wirtschaftsvorschreibungen diesen Mehrbezug, in St. Antoner Revier zur Auszeige bringen zu lassen. Die Restmenge soll dem Waldrevier in Vandans entnommen werden. c Auch im Gemeindegebiet Vandans sind hinsichtlich der Ausgabe des Mehrbezuges gewisse Hemmungen zu überwinden, wie der Bericht des Herrn Standesvertreters Schappler zeigt. Es wird beschlossen, die Gemeindevorstehung Vandans zu ersuchen, im engen Einvernehmen mit dem Forstwarte Maier die Ausgabe des Mehrbezuges entsprechend den Vorschreibungen des Wirtschaftsplanes zu veranlassen. 7.) Das Ansuchen der Parteien Anton Bitschnau und Josef Vonblon von Tschaggans um Ermässigung des ihnen von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Zahlung vorgeschriebenen Schadenersatzbetrages von S 360.für unberechtigte Entnahme vom Steinen aus dem Standeswaldgebiete in Golm zum Baue des Alpstalles von Golm wird vorgelegt. Es wird beschlossen, der Ermässigung dieses Betrages auf S 180.— allein nur aus dem Grunde zuzustimmen, weil die verwendeten Steine zum Baue des Stalles der Alpinteressentschaft Golm/Tschagguns benötigt wurden. 8.) Das Ansuchen der Stemer Katharina/BBerg um Nachlass eines Forstschadenersatzes wird aus prinzipiellen Gründen abgelehnt. 9.) Das gleichlautende Ansuchen des Josef Barbisch/St. Gallenkirch wird ebenfalls abgelehnt. Es ist festzustellen, dass über das von der Partei beschädigte Holz bereits verfügt wurde. 10.) Es wird beschlossen, in Sachen des Grundtausches zwischen Josef Barbisch/St. Gallenkirch und Stand Montafon unter Hinweis auf den Beschluss vom 9. Jänner 1932 der Partei zur endlichen positiven Stellungnahme einen letzten Termin bis 10. Oktober 1932 zu setzen. Nach ergebnislosem Ablaufe dieses Stichtages ist die Standesrepräsentanz bevollmächtigt, für die Benützung von Standesgrund der Partei einen jährlichen Anerkennungszins von S 50.-- in Rechnung zu stellen und dessen Einbringung zu betreiben. 11.) Über Antrag des Herrn Vorsitzenden wird beschlossen, dem Ansuchen der Galtalpe Garnehren/Gaschürn um Bezugsbewilligung von ca. 6 fm3 Nutzholz zum Baue einer Heubarge für die Interessentschaft gegen Bezahlung des Kaufpreises in der Höhe des tarifmässigen Stockgeldes Folge zu geben. 12.) Dem Ansuchen des Professor Dr. Gastpar/Tschagguns-Matschwytz um Verlängerung der Verwendungsfrist für bezogenes Nutzholz im Sinne des § 7 Abs.2 des Holzstatutes auf 2 (zwei) Jahre wird über Antrag der Gemeindevorstehung Tschagguns entsprochen. [-5-] 13) Das Ansuchen des Albert Netzer/Tschagguns um Verlängerung der Verwendungspflicht für Standesholz auf weitere 2 (zwei) Jahre im Sinne des §7 Abs. 3 des Holzstatutes wird ausnahmsweise bewilligt. 14.) Dem Absuchen des Franz Josef Battlogg/BBerg HNr. 149 um sofortige Auszahlung: des Ablösungsbetrages für die Verzichtleistung auf daa Schindelholzservitutsrecht für Haus Nr. 149 wird stattgegeben. 15.) Das Ansuchen der Brüder Dietrich/Vandans um Ablösung des Schindelholzservitutsrechtes für die Häuser Nr. 52 und 74 in Vandans und Auszahlung der Vergütung hiefür wird abgelehnt, da die Erneuerung der Bedachung und die Verwendung von Ziegeln hiezu bereits vor dem 1. Jänner 1927 erfolgt ist. Die durchgeführten Erhebungen weisen dies nach. 16.) Das gleichlautende Ansuchen des Alois Netzer/Vandans HNr. 179 wird ebenfalls abgewiesen, da die Veränderung der Bedachungsziegel an Stelle von Schindeln) ebenfalls vor dem Stichtag 1. Jänner 1927 erfolgte. 17.) Dem Ansuchen des Josef Butzerin/Tschagguns um kaufweise Überlassung von Abgangholz im Standeswaldgebiete Golm zu Brennzwecken gegen Bezahlung des ortsüblich Kaufpreises wird unter den vom Forstwarte Ganahl angeregten Voraussetzungen Folge gegeben. 18.) Das Ansuchen der Franziska Soraruff/St. Gallenkirch HNr. 267 um Gestattung des Verkaufes von Standesnutzholz wird nach Kenntnisnahme des Erhebungsberichtes der Gemeindevorstehung St. Gallenkirch vorläufig vertagt. 19.) Dem Schwarzhans Franz Josef/St. Gallenkirch HNr.4& wird Über Ansuchen die Bewilligung erteilt, ca. 30 rm3 Stallabbruchholz innerhalb der Grenzen des Tales Hontafon verkaufen zu dürfen. 20.) Die Anregung des Forstwartes Wittwer/Gaschurn auf Verbesserung eines Holzbringungsweges und Anlage eines neuen Weges in den Abteilungen 13 k und 13 i Revier Gaschurn, sowie 21) der Antrag des Standesvertreters Herrn Netzer/St. Gallenkirch auf Anlegung eines Holzbringungsweges durch das "Netzen-Tobel" in St. Gallenkirch werden behandelt. Bisher wurde die alte Hebung eingehalten, dass die Kosten für derartige Wege zur Hälfte vom Forstfond und zur anderen gleichen Hälfte von den holzbeziehenden Parteien aufzubringen sind. Es wird beschlossen, unter Beachtung dieser alten Hebung den a alten Holzbringungsweg in Gaschurn Abt .13 k und den b Weg durch das Hetzen-Tobel in St. Gallenkirch wieder herzustellen bezw. zu verbessern. Der hiezu vom Forstfonde beizutragende Kostenanteil wird zur Auszahlung bewilligt. Die Neuanlage des Weges in Gaschurn Abt. 13 i kann derzeit nicht bewilligt werden. 22) Es wird Über Ansuchen der Gemeindevorstehung St. Anton beschlossen, das zur Wiederherstellung der Brücke über das Grafeser Tobel notwendige Nutzholz zum entfachte Stockgeldtarife zu berechnen. 23) Dem Ansuchen des Heinrich Dönz/Tschagguns um Ermässigung des Stockgelddes für das zum Wiederaufbaue seines Hauses aus Standeswaldungen bezogene Holz kann aus präjudizierenden Gründen nicht stattgegeben werden. 24.) Über Antrag des Herrn Vorsitzenden wird beschlossen, der auf der GP. Nr. 1349/1 wieder aufgebauten Säge der Ziegerberger Sägeinteressentschaft in Tschagguns das Holzbezugsrecht an Stelle der früher auf BP. Nr. 425 am Ziegerberg bestandenen und abgebrannten Säge einzuräumen. Das Bezugsrecht erlischt jedoch sofort, wenn diese Säge nicht mehr den allgemeinen Interessen der Bewohner von Ziegerberg dient oder als Sägebetrieb aufhört zu bestehen, 25.) Das Ansuchen der Ausschlagsinteressentschaft Tschöppen/Vandans um Bewilligung des Verkaufes von Abbruchholz von dem abzutragenden Stall mit angebauter Sennhütte "in den Brunnen" wird mit der Einschränkung bewilligt, dass der Verkauf nur innerhalb Montafons erfolgen darf und dass auf das Holzbezugsrecht für diese Gebäude für alle Zukunft verzichtet wird. [-6-] 26) Das Anstehen des Eduard Bachmann/St. Gallenkirch-Gargellen um Übertragung des Holzbezugsrechtes des Hauses Nr. 55 Gargellen vom gegenwärtigen Baugrund auf einen neuen Bauplatz auf demselben Grundstück wird mit der Einschränkung bewilligt, dass das Bezugsrecht keine Erhöhung erfährt, sondern nur im Umfange wie bisher im Rahnen der bezüglichen Servitutenregulierungsurkunde und des § 4 des Holzstatutes dem wiederaufzubauenden Objekte zusteht. 27.) Das Ansuchen des Professor Janner/Skischule auf Gampabing-St. Gallenkirch um Benützung des Valiseratales zum Skisport, sowie der Anlegung einer Skifähre dortselbst wird zum Zwecke der Durchführung von Erhebungen bis zur nächsten Sitzung vertagt. 28.) Der freiwilligen Feuerwehr Silbertal wiud zur Errichtung eines Spritzenhauses der Bezug von 6 fm3 Nutzholz bewilligt. 29.) Das zur Erneuerung bezw. teilweisen Ausbesserung der Brücken über den Falschavielbach in Gaschurn notwendige Holz ist aus Standeswaldungen beizustellen. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 28. September 1932 Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesausschüsse]