18710102_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:37
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll Aufgenommen zu Schruns am 2. Jänner 1871 von dem Standesrepräsentanten Stemmer Gegenwärtige: Die gefertigen Standes-Ausschüsse respektive Gemeindevorsteher von Montafon. In Folge Einberufung des Standesrepräsentanten von Montafon haben sich die gefertigten Standes-Ausschüsse von dort zu einer Be??? und Beschlußfasung versammelt und der Vorsitzende setzte auf die Tagesordnung folgende Gegenstände: 1. Christian Juen Wasenmeister oder Abdecker von Montafon zu Schruns stellt das Ansuchen, der Stand Montafon wolle seinen Gehalt samt Ganggeldern als Wasenmeister erhöhen auf einen jährlichen fixen Gehalt von 300 fl. österreichischer Währung, ??? die Gangelder erhöhen, daß sie mit dem jetzigen Gehalte auf obige 300 fl jährlich kommen würden. 2. Christian Huber von Schruns will ein neues Wohnhaus erbauen, hiezu benöthigt er nach Angabe des Baumeisters Muthen von hier 30 Baumstämme, sollen sie bewilligt werden? 3. Dem Johann Josef Juen im ???? zu Schruns sind im Jahre 1869 vier Tannstämme in ???? bewilligt worden, und wahrscheinlich auch ausgezeigt; Juen gibt aber an er habe [-2-] nichts erhalten, was soll geschehen? Hierüber wurden vom Standes-Ausschusse folgende Beschlüsse gefaßt: Ad 1. Dem Wasenmeister Christian Juen von Schruns Abdecker vom Bezirk Montafon wurde sein Jahresgehalt auf 200 fl mit Worten zweihundert Gulden österreichischer Währung erhöht. Zu diesen 200 fl sind aber die früheren ???Gulden oder Ganggelder inbegriffen, er hat daher sonst gar nichts zu fordern als den bestimmten jährlichen Gehalt von 200 fl. Beim Kleinvieh bleibt es bei den früheren Bestimmungen. Das auszuziehende Stück Vieh bleibt Eigentum des verunglückten Besitzers; nur mit Einwilligung des Eigentümers kann der Abdecker dasselbe zur Hand nehmen und benützen. Ad 2. Dem Christian Huber von Schruns wurden zu seinem Hausbau 15 Baumstämme bewilligt. Ad 3. Sollen noch bessere Erhebungen gepflogen werden. Zur Bestätigung dessen folgen die Unterschriften: [Unterschriften der Gemeindevorsteher]