19641008_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:38
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1964-10-08
Erscheinungsdatum 1964-10-08
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 8. Okt. 1964 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 5.Okt. 1964 wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der acht Forstfondgemeinden in ihrer Eigenschaft als Forstfondvertreter vollzählig erschienen sind. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden wird anschließend zur Erledigung nachstehend angeführter Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 3.9.1964. 2. Verlängerung eine Credites. 3. Ansuchen um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes zu Gunsten der Eheleute Wilhelm und Herta Jussel in Bartholomäberg. 4. Ansuchen der Gargellnerseilbahn-Gesellschaft, um die Erlaubnis eine Skischneiße ausholzen zu dürfen (Schnapfenwald). 5. Ansuchen der Alpverwaltung Vergalden, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund eine Jagdhütte bauen zu dürfen. 6. Ansuchen der Alpverwaltung Fresch in Silbertal, um die Erlaubnis im Standeswaldgebiet "Dürrwald" zur Sperrung des Alpweges eine Schranke anbringen zu dürfen. 7. Ansuchen des Bargehr Armin in St. Gallenkirch, um die Erlaubnis 20 rm Abbruchholz verkaufen zu dürfen. 8. Ansuchen des German Salzgeber in Tschagguns, um die Bewilligung von 6 Schindelstämmen (Servitutsbezug) für das Anwesen "Mittagspitze". 9. Ansuchen des Düngler Rudolf in Schruns 216, um die käufliche Überlassung von ca. 30 fm Holz im Gebiet der Fratte in Schruns. 10. Ansuchen des Schallner Erwin in B.berg 64, um die käufliche Überlassung von 10 fm Abgangholz im Bereiche vom "Bloches" in Bartholomäberg. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 3.9.1964 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Zur Finanzierung verschiedener Forstaufschließungsvorhaben ist bei der Spar- und Darlehenskassa für Montafon in Schruns ein Credit in Höhe von S 250.000.mit einer Laufzeit von 4 Jahren aufzunehmen. zu Pkt. 3) Dem Ansuchen der Eheleute Wilhelm und Marta Jussel in Bartholomäberg HNr. 451, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgebrochenen Stall Bp. 624 (Eigentum der Gemeinde Silbertal) auf den auf dem Anwesen HNr. 451 stehenden Stall, beide K.G. B.berg, wird auf Grund der vorliegenden Verzichterklärung der Gemeinde Silbertal stattgegeben. Das Holzbezugsrecht der Bp. 624 in K.G. Bartholomäberg gilt dadurch als erloschen. zu Pkt. 4) Der Gargellener Seilbahn G.m.b.H. in Gargellen, wird die Erlaubnis erteilt durch die sogenannte "Schnapfenwaldung" (Forstfondbesitz) eine Skiabfahrt ausholzen zu dürfen. Der ungefähre Verlauf der Trasse wurde bei der Begehung vom 2.10.1964 festgelegt. Zur Bedingung wird gestellt, daß das anfallende Holz der Forstverwaltung unentgeltlich frei Abfuhrstraße zur Verfügung zu stellen ist. Dabei ist das Nutzholz zu entrinden. Als Anerkennungszins und dauernder Nutzungsentgang sind der Forstfondkassa jährlich jeweils am 15.Nov. S 500.- zu bezahlen. Bei Auflassung der Skiabfahrt ist die Gargellnerseilbahn Gesellschaft verpflichtet die Trasse aufzuforsten. -3- zu Pkt. 5) Das Ansuchen der Alpverwaltung Vergalden um die Erlaubnis auf Forstfondbesitz eine Jagdhütte erstellen zu dürfen, wird abgelehnt. Es wurde festgestellt, daß in der Nähe des vorgesehenen Bauplatzes noch genügend lawinensicherer Grund und Boden für den Bau einer Jagdhütte zur Verfügung steht. zu Pkt. 6) Dem Ansuchen der Alpverwaltung Fresch in Silbertal, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund, und zwar beim Waldanfang innerhalb der Holzerhütte "Dürrwald", mittels einer Schranke den Alpweg absperren zu dürfen, wird stattgegeben. Durch die Sperrung des Alpweges darf der Forstfond in der Bewirtschaftung der dahinterliegenden Waldungen nicht beschränkt werden. Diesbezügliche Vorkehrungen sind zu treffen. zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Armin Bargehr in St. Gallenkirch 267, um die Erlaubnis ca. 20 Raummeter Abbruchholz vom abgebrochenen Wohnhause Nr. 267 verkaufen zu dürfen, wird unter der Bedingung stattgegeben, daß für die nächsten zwei Jahre kein Servituts-Brennholzbezug getätigt werden darf. Auch besteht für diese Zeit kein Anspruch auf die vorgesehene Ablöse. zu Pkt. 8) Das Ansuchen des German Salzgeber in Tschagguns 146, um die Bewilligung von 6 Schindelstämme zur Eindeckung des Stalles auf der Heimat "Mittagspitz" in Tschagguns, wird abgelehnt. Es wird Salzgeber empfohlen das Objekt mit harter Bedachung zu versehen. Zur Erneuerung von Dachlatten und sonstigen Verstärkungsarbeiten werden 6 fm Sagholz bewilligt. zu Pkt. 9) Über den Verkauf von rd. 30 fm Holz im Standeswaldgebiet "Fratte" wird die Forstverwaltung ermächtigt weitere Verhandlungen mit Rudolf Düngler in Schruns 216 zu führen. zu Pkt. 10) Dem Schallener Erwin in Bartholomäberg 64, werden im Sta deswaldgebiet "Bloches" in Bartholomäberg ca. 10 fm Abgangholz käuflich, zum Preise von S 100.- pro fm der abfallenden Holzmenge überlassen. -4- Pkt. 11) Dem Standessekretär Gebhard Saler in Schruns, wird die westlich gelegene Boxe der Standesgarage bis auf weiteres zur freien Benützung überlassen. Pkt. 12) Der Alpverwaltung Gafluna in Silbertal, werden zum Wiederaufbau der abgebrannten Gebäude auf der Alpe "Putzkammer" 55 fm Servitutsnutzholz am Stock zum einfachen Stockgeldpreis überlassen. Wie aus dem vorgelegten Plan zu entnehmen ist, werden beide Objekte unter einem Dach erstellt. Pkt. 13) Dem Gemeindesteuerprüfer Oskar Lampert in Götzis wird es gestattet, die auf Grund der am 2.9.1964 durchgeführten Lohnsteuerprüfung festgestellte Nachzahlung von S 7.843.-- Lohnsteuer (aus Reisespesen stammend) in monatlichen Raten von S 1000.- zu begleichen, bzw. dem Stand Montafon rückzuerstatten. Pkt. 14) Die Interessentschaft Tannafreide und die Alpgenossenschaft Zamang, beide in St. Gallenkirch, beabsichtigen gemeinsam zur Erschließung ihrer Liegenschaft einen Wirtschaftsweg zu bauen. Dadurch wird auch die Standeswaldung St. Gallenkirch, und zwar: Btl. 2, u. 3 berührt. Dem vorgenannten Erschließungsvorhaben wird die Zustimmung erteilt. Das anfallende Trassenholz wird als einmaliger Kostenbeitrag der Weginteressentschaft überlassen. Der Forstfond behält sich das Recht aus diesen Wirtschaftsweg jederzeit zu benützen ohne sich an den zukünftigen Erhaltungskosten zu beteiligen. Pkt. 15) Der Montafoner Bergbahn Gesellschaft m.b.H. in Schruns, wird es gestattet, zur Änderung der Skiabfahrt im Bereiche der sog. "Sücka" ca. 17 dünnere Stämme zu fällen und bei der Ausfahrt auf dem Kropfen durch die offene Fläche einen wegähnlichen Aushub zu machen. Gleichzeitig wird der Vorschlag den Holzbringungsweg auf dem "Kropfen" mit der Skiabfahrtausfahrt zu verbinden zustimmend zur Kenntnis genommen. -5- Pkt. 16) Dem Verkehrsverein Silbertal wird es gestattet, den Antrieb für den Schlepplift auf dem "Hof" in die angrenzende Standeswaldung hinauf zu verlegen Diese Bewilligung gilt bis auf Widerruf. Als jährlicher Anerkennungszins sind jeweils am 15. Nov. des laufenden Jahres S 10.- an die Forstfondkasse zu entrichten. Für Schäden an den Anlagen die durch das Fällen von Bäumen oder Holzriesen entstehen übernimmt der Forstfond keinerlei Haftung. Jenen Punkten die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO zuerkannt. Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß in der Wohnung des OLGR. Dr. E. Schneider der Heißwasserspeicher ausgewechselt werden mußte. Der Haltbarkeit wegen wurde ein Kupferboiler eingebaut. b) daß beim Untermietzimmer des Richters Dr. Rudolf Kandler ein Windfang vor dem Türeingang erstellt wurde. Diese Berichte, bei welchen sich um Reparaturen im standeseigenen Gebäude HNr 9 handelt, werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Beginn der Sitzung: 8.30 Uhr Ende der Sitzung: 11.30 Uhr Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: