19470430_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 14:40
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1947-04-30
Erscheinungsdatum 1947-04-30
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Inhalt des Dokuments

[-1-] 1 Niederschrift über die am Mittwoch den 15. und in der Fortsetzung am Mittwoch den 30. April 1947 in Schruns im Schulhaus (bezw. im Saal oberhalb Kinderheim stattgefundene Beratung des Standesrepräsentanten für Montafon mit den Bürgermeistern der Talgemeinden in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter. Anwesend: Der Der Der Der Der Der Der Standesrepräsentant: Jakob Hueber Bürgermeister von Schruns Bürgermeister von Tschagguns: Josef Schuster Bürgermeister von Bartholomäberg: Josef Kessler, Landtagsabgeordneter Bürgermeister von St. Gallenkirch: Martin Salzgeber Bürgermeister von Gaschurn: Peter Wachter Bürgermeister von Vandans mit St. Anton: Josef Pfeier Bürgermeister von Silbertal: Alois Bargehr. Abwesend: Der Bürgermeister von Lorüns, Batlogg, hat sich schriftlich entschuldigt. Der Bürgermeister von Stallehr, da die gemeindliche Selbstverwaltung bisher noch nicht wieder aufgebaut ist. Beginn der Beratung: 9 Uhr Ende der Beratung und Beschlußfassung: 12.30 Uhr Der Standesrepräsentant Jakob Hueber eröffnet als Vorsitzender die Sitzung und erklärt diese für beschlussfähig. Die Verlesung der aufliegenden Tagesordnung entfällt, da sie allen Bürgermeistern anlässlich der Einladung zur Sitzung zugesandt wurde. Beratungsergebnis zu Pkt. 1) der Tagesordnung: Die Niederschrift über die; letzte Standesausschußsitzung vom 15.3.1947 wird verlesen und, da kein Einwand erhoben wurde, genehmigt. zu Pkt. 2) Personalangelegenheiten a) Die Bestellung eines Forstwartes für das Gebiet Bartholomäberg mit St. Anton an Stelle des verstorbenen Forstwartes Christian Vallaster wird gemäß des Waldaufsichtsgesetzes für das Land Vorarlberg vom 18. Juli 1921 durch die Bezirkshauptmannschaft, bezw. die Bezirksforstinspektion, Aussenstelle Schruns, geregelt. Der Stand Montafon hat gem. § 4 dieses Gesetzes das Recht, einen Dreiervorschlag zu erstatten, der vorgelegt wird. Von den eingegangenen Gesuchen werden folgende Bewerber aus Bartholomäberg vorgeschlagen: Köberle Magnus, Vallaster Anton, Köberle Johann Josef und Vallaster Simon. b) Die Bestellung eines Hilfs-Forstwartes zur Unterstützung des Forstwartes Benedikt Loretz in Silbertal wurde beschlossen und erfolgt analog dem Waldaufsichtsgesetz.- Die 2 Bewerber sind: Vonderleu Emanuel und Berthold Alois. Vorläufig und zwar ab Mai 194? wird Vonderleu Emanuel als Forstwart-Gehilfe dem Forstwart Benedikt Loretz zugeteilt. c) Das Ansuchen des Bitschnau Kasimir/Silbertal um Einstellung als Kraftfahrer oder Kanzleikraft wird in Vormerkung genommen. [-2-] (2) Zu Pkt. 3): Dem Wintersportverein Schruns werden als Vergütung der Auslagen für die Holzschlägerung auf der neuen Kapellabfahrtsstrecke die normalen Schlägerungskosten zugestanden. zu Pkt. 4): Das Ansuchen des Eugen Müller/Bürs, um Überlassung von Fichtenästen zur Gewinnung von Latschenkiefer- und Fichten-Öl, wird abgewiesen, da grössere Schlägerungen nicht dauernd durchgeführt werden können. Aus gleichem Anlass wird auch der Bezug von Nutzholz abgelehnt. zu Pkt. 5): Der Gemeinde Tschagguns wird die Übernahme eines Teiles der Kosten für die Instandsetzung des Mühlewaldweges gegen Gampadels in der Höhe von S 900.—, als einmaliger Anteil, bewilligt. Der Kostenvoranschlag ist noch vor Flüssigmachung des Beitrages vorzulegen. zu Pkt. 6): Dem Ansuchen der Gemeinde Gaschurn um Errichtung von Waldwegen im Kluserwald-Tranddraues- und Platalfenwald wird, vorbehaltlich des Resultates einer Begehung, grundsätzlich zugestimmt, soferne entsprechende Mithilfe seitens der Gemeinde - Beistellung von Arbeitern mit Werkzeugen - sichergestellt wird. zu Pkt. 7): Dem Ansuchen von Ziegenbesitzern, die nicht das Servitutsrecht besitzen, um die Erlaubnis, ihre Ziegen zur Gufelguter Ziegenhut in Partenen bringen zu dürfen, wird stattgegeben. Der Antrag ist möglichst bei der ForsttagSatzung zur Entscheidung einzubringen. zu Pkt. 8): Dem landwirtschaftlichen Bauamt Bregenz, das den Holzbringungs- und Alpweg Silbertal-Giesla zu errichten hat, wird auf Ersuchen gegen seinerzeitige Verrechnung ein forstlicher Beihilfebetrag von S 15.000.— zur Verfügung gestellt. zu Pkt. 9): Montafoner Hochjochbahn: In Erkenntnis der Wichtigkeit des Wiederaufbaues des Fremdenverkehrs im Montafon wird das Projekt der Montafoner Hochjochbahn besprochen und im Allgemeinen erkannt, dass das Projekt ein wichtiger Schritt zur Wiederbelebung und zum Aufbau des Fremdenverkehrs nicht nur von Schruns, sondern des ganzen Montafons ist. Das Bestreben, dieses Unternehmen zu einem Montafoner Unternehmen zu machen, wird begrüsst und a) dem Ansuchen um Freigabe eines ca. 12 m breiten Waldstreifens entlang der projektierten Trasse für die Personen-SeilSchwebebahn, sowie um Zustimmung zur Trassen-Freischlägerung stattgegeben; b) Dem Ansuchen um Beteiligung am Unternehmen mit Einlagen wurde grundsätzlich zugestimmt. Die entsprechende endgültige Erledigung erfolgt in der folgenden Ausschußsitzung, damit die Bürgermeister von Gelegenheit haben, in den Gemeindetagen ihrer Gemeinden über die Bedeutung dieses Unternehmens für ganz Montafon zu sprechen. über Vorschlag werden zu den betreffenden Gemeindetagssitzungen je 2 Vertreter der Montafoner Hochjochbahn zur Auskunft-Erteilung entsendet. zu Pkt. 10): Ansuchen um Genehmigung von Holzbezügen: Die Holzbezüge betreffenden Beschlüsse, falls diese zustimmend lauten, sind grundsätzlich abhängig von der Höhe des Servitutsholz-Kontingents für das Forstwirtschaftsjahr 1947. - Zur Beachtung! - Im Sinne der Bestimmungen entscheidet über jene Holzbezüge, die vom Stand Montafon bewilligt wurden, erst die Forstinspektion endgültig. Für landwirtschaftliche Bauten und Zwecke sind Ansuchen um Rundholzeinkaufsscheine an die Bauernkammer in Bregenz einzureichen, welche das landwirtschaftliche Kontingent verwaltet. [-3-] (3) a) Dem Ansuchen des Robert Butzerin/St. Gallenkirch HNr.257, um 125 fm3 Nutzholz zum Wiederaufbau des am 18.1.1947 abgebrannten Wohnhauses wird entsprochen und dieses an die Forstinspektion, Aussenstelle Schruns, weitergeleitet. b) Das Ansuchen des Wilhelm Kasper/Vandans HNr. 33 um Übertragung des Servitutsrechtes (Holzbezugsrechtes) des abgetragenen Stalles auf ein neu zu erbauendes Wohnhaus wird vertagt, da gleichzeitig der Gesuchssteller beabsichtigt, ein nicht mehr benötigtes Treibhaus in ein Stallgebäude umzubauen. c) Das Ansuchen der Mangard Sofie/St .Gallenkirch ist ein Irrläufer und wird an die Gemeindeholzkommission überwiesen. d) Das Ansuchen des Bartholomä Werle/Bartholomäberg HNr. 24 wegen Holzbezug wird zur Klärung und Stellungnahme an die Gemeindeholzkommission überwiesen. e) Das Ansuchen des Neyer August/Schruns HNr. 517 um Schindelholzbezug für Bedachung eines Stalles in Tschagguns HNr. 130 wird auf die nächste Forsttagsatzung verwiesen. f) Dem Ansuchen des Hausser Karl, Holzarbeiter in Silbertal, um käufliche Überlassung von 4-5 fm5 Nutzholz zur Anfertigung einer Wohnungseinrichtung, wird stattgegeben. Das Gesuch wird der Forstinspektion, Aussenstelle in Schruns, zur Entscheidung vorgelegt. g) Das Ansuchen des Ludwig Vergut, Gemüsebauer in Schruns HNr. 21, um käufliche Überlassung von 40 lfd.m Zaunlatten wird bewilligt und an die Forstbehörde zur Entscheidung weitergeleitet. h) Das Ansuchen des Alwin Netzer/Gaschurn um 50 fm5 Abgangholz aus dem Tschambreutobel wird bedingt bewilligt. Der Forstwart hat die Menge des abgabefähigen Abgangholzes festzustellen. i) Das Ansuchen der Maria Bergauer/Gaschurn HNr. 9 um 40 fm5 bezugsscheinfreies Holz (in schwer bringbarer Lage), wird gekürzt auf 20 fm3, bewilligt, falls der Forstwart solches Holz entsprechend feststellt. Das Gesuch ist der Forstbehörde zur Stellungnahme vorzulegen. j) Das Ansuchen der Gazda'schen Jagdverwaltung im Gufele in Gaschurn, um Abgabe von 20 fm5 Rundholz zur Errichtung einer Unterkunftshütte in der Tschassen kann nur gegen Beibringung von Rundholzeinkaufsscheinen bewilligt und der Forstbehörde zur Entscheidung vorgelegt werden. k) Das Ansuchen des Rudigier Anton/St. Gallenkirch-Gortipohl HNr. 51 im eigenen und im Namen von weiteren 6 Parteien, um 2 fm5 Nutzholz (2 Stämme) zur Erstellung einer Illbrücke, die nicht eingeforstet ist, wird gegen Beibringung von Rundholz-Einkaufsscheinen bewilligt. l) Dem Ansuchen des Franz Eichinger/Schruns HNr. 457, um 15 fm5 Bauholz zur Selbstschlägerung aus Windwurf- und Käferholzbeständen in schwer bringbarer Lage im Gargellental wird stattgegeben, falls solches Holz vorhanden ist. Die Erhebung ist vom Forstwart durchzuführen. Das Ansuchen ist sodann an die Forstbehörde zur Entscheidung vorzulegen. m) Dem Ansuchen des Breuss Arthur/St. Anton, Montafoner Gipswerk, um Abgabe eines Stammes in 6, 5 m Länge und mit einer Stärke, so, dass 2 Vierkanthölzer von 25 zu 40 cm geschnitten werden können, zur Montage einer Transmission wird gegen Abgabe von Rundholz-Einkaufsscheinen entsprochen; das Gesuch ist der Forstbehörde zur Entscheidung vorzulegen. [-4-] (4) n) Dem Ansuchen des August Violand, Bäcker in Vandans, um 40 fm3 Nutzholz aus schwer bringbarer Lage - Windwurf-und Käfer holzbestände- und zwar im Wege der Selbstschlägerung zur Errichtung eines kleinen Familienhauses wird stattgegeben, falls solches Holz noch genügene vorhanden ist; das Gesuch wird der Forstbehörde zur Entscheidung vorgelegt. o) Das Ansuchen des Künzle Konrad/Schruns HNr. 215 um 50 fm3 Käfer- und Windwurfholz aus schwer bringbarer Lage aus den Waldungen Gafluna-Nescharina(Silbertal wird derzeit zurückgestellt, da der Gesuchssteller bereits 53 fm3 erhalten hat und keine Beschreibung des Bauvorhabens vorliegt. p) Das Ansuchen des Tschabrun Karl/Vandans um 13-20 fm3 Nutzholz aus Windbruch- und Käferholzbeständen aus schwer bringbarer Lage zum Ausbau der Säge im Rellstal wird bewilligt und zur Entscheidung der Forstbehörde vorgelegt. qu) Dem Ansuchen des Heim Xaver, Schreiner in Schruns HNr. 457 um Übertragung des Einforstungsrechtes des Stalles Bp. 862 auf ein kleines Einfamilienhaus, das an dessen Stelle und aus dessen Holz erstellt werden soll, wird entsprochen. Die Einforstung erfolgt erst nach der Erbauung. Neueinforstungen werden derzeit nicht durchgeführt. r) Dem Ansuchen der Leiterin des Säuglings- und Kinderinternates "Haus in der Sonne" in Gaschurn um 12 rm3 Brennholz wird stattgegeben, falls die Sammlung von Abfallholz nach Anordnung des Forstwartes selbst durchgeführt wird. Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird gemäß § 34 Abs. 3 der Gemeinde Ordnung die Tagesordnung zur Behandlung folgender Punkte erweitert: Pkt. 10/s: Das Ansuchen der Josefa Schwarzmann/Schruns HNr. 234 um 3, 5 fm3 Rundholz in der Nähe des Pflanzgartens/Schruns im Wege der Selbstschlägerung wird zwecks Erhebung der Sachlage vertagt. t) Das Ansuchen des Vallaster Josef/Vandans HHr. 73, Pächter der Heinrich-Hueter-Hütte, um 13-20 fm3 Windwurf- und Käferholz im Rellstal auf 1600 m Höhe wird mangels einer Begründung zurückgestellt. u) Das Ansuchen des Lerch Josef/Gaschurn HNr. 64 um 12-20 fm3 Nutzholz (Windwurf-und Käferholz) wird zwecks Klärung und Stellungnahme an die Gemeindeholzkommission überwiesen. v) Das Ansuchen des Schulleiters Hueber Hermann/Schruns um 3 Sagstämme zur Einfriedung von rund 160 m Gemüse- und Obstgarten - BaumschuleAnlage, wird bewilligt. w) Das Ansuchen der Alpe Ibau/Gaschurn-Valschavieltal um 130 fm3 Bauholz für den Neubau der Alpgebäude wird bis zur Vorlage eines Gesuches mit näheren Angaben zurückgestellt. Voraussichtlich kann der Holzbedarf durch Schlägerung im Eigenwald gedeckt werden. x) Das Ansuchen der Brückeninteressentschaft Gaschurn-Tranddraues um 3 Schindelstamme zur Bedachung der Holzbrücke beim Illwerke-Bahnhof in Gaschurn wird bewilligt. y) Das Ansuchen der Gemeinde Silbertal um ca. 31 fm3 Nutzholz zum Umbau(und Verlegung) des Schulhauses in der Parzelle Buchen wird vertagt. z) Dem Ansuchen des Jodok Reinher/Schruns HNr. 98, um die Bewilligung, im Standeswald in Silbertal anfallende Äste und Wipfel sammeln und verkaufen zu dürfen, wird bis auf Widerruf stattgegeben; Weisungen erteilt der Forstwart. [-5-] (5) Pkt. 11: Stellungnahme zum Energie-Verstaatlichungsgesetz. Der Standesrepräsentant verliest ein Schreiben an die Vorarlberger Landesregierung, worin diese gebeten wird, das Elektrizitätswerk der Montafonerbahn AG. aus der Verstaatlichungsaktion auszunehmen mit der Begründung, dass das E-Werk ein untrennbarer Bestandteil der Montafonerbahn ist und die wirtschaftliche Auswirkung auf die gesamte Talbewohnerschaft von grösser Bedeutung ist. Es werden die Verhältnisse auseinandergesetzt und beschlossen, die Eingabe durch alle Bürgermeister zu unterschreiben. Die Eingabe ist dem Herrn Landeshauptmann persönlich durch den Standesrepräsentanten und den Vorsitzenden der Montafonerbahn AG. zu überreichen. Pkt. 12): Brennholzlos-Zuteilungsausmaß: Über Antrag des Standesrepräsentanten Hueber wird für jene Personen, die nicht Montafoner Standesbürger sind, das Brennholzlos von bisher 6 rm3 auf 4 rm3 bezw. auf 5 rm3 bei grösserem Haushaltungsstand herabgesetzt. Pkt.13): Anerkennungszins für Grundbenützung: Über Antrag des Bürgermeisters Pfeifer/Vandans, den Anerkennungszins für den vom Stand Montafon benützen Erlengrund der Gemeinde zum Zwecke der Seilbahn-Talstation und Holzlagerplatz von 10 auf 30 S jährlich zu erhöhen, wird entsprochen. Pkt. 14): Bürgermeistertagungen, Sitzungsgeld: Auf Antrag des Bürgermeisters Schuster/Tschagguns/wird beschlossen, anschliessend an die vormittägigen Standesausschußsitzungen Bürgermeistertagungen abzuhalten.Zur Vergütung von Barauslagen wird ein Sitzungsgeld von S 5.-— festgesetzt. [Unterschrift der Standesvertreter]