19501021_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:09
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1950-10-21
Erscheinungsdatum 1950-10-21
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Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-0-] STAND MONTAFON FORSTVERWALTUNG SCHRUNS FERNRUF 132 Zahl: 007/1/1950 SCHRUNS, am 19.10.1950 VORARLBERG BANKVERBINDUNGEN: Spar- und Darlehenskasse für Montafon Schruns Postsparkasse Wien, Konto No. 133053 Zahl: 007/1/1950 EINLADUNG Im Sinne § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschusses für Samstag, den 21. Oktober 1950 um 8 Uhr 50 In Schruns (Standeskanzlei) zu einer Standesausschußsitzung ein. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift von 5. September 1950. 2. Ansuchen der Montafonerbahn A.G. Schruns, um Neufassung des Beschlußes Pkt. 10 der Sitzungsniederschrift vom 5.9.1950. 3. Holzansuchen des Stemer Hermann, Schruns. 4. Ansuchen der Wtw. Maler Maria, Vandans, um die Verkaufsbewilligung von Abbruchholz - außerhalb der Standesgemeinden. 5. Ansuchen des Gabl Ignaz, St. Anton, um Reduzierung der Schindelholzrechnung. Infolge Dringlichkeit des Punktes 2 der Tagesordnung wird um zuverlässiges und pünktliches Erscheinen gebeten. i.E.gez. Jos. Keßler Standesrepräsentant [-1-] Zahl: 007/2/1950 Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Samstag, den 21. Oktober 1950 unter dem Vorsitz des Standesrepräsentanten Josef Keßler Mit Einladungsschreiben. vom 19. Oktober 1950, Zl. 007/1/50 wurde auf heute vormittags 8 Uhr 30 eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden in der Eigenschaft als Standesvertreter von Montafon, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr erschienen sind. Der Standesrepräsentant eröffnet um 9 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. An Hand der vorliegenden Tagesordnung werden nach durchgeführter Beratung gefasst die folgenden Beschlüsse 1.) Die Sitzungsniederschrift vom 5. September 1950 wird einspruchslos genehmigt und unterzeichnet. 2.) Der Standesausschuß beschließt einstimmig: Zur Sicherstellung des vom Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe an die Montafonerbahn Aktiengesellschaft in Schruns mit Kredit-Schlußbrief vom 25. September 1950 gewährten ERP-Kredites in Höhe von Sch 960000.-- zuzüglich Nebengebühren, mit Kapitalsrückzahlung in 30 gleichen Halbjahresraten und einer jährlichen Verzinsung von 3 1/2% die Ausfallshaftung für alle Verbindlichkeiten aus der Gewährung dieses Kredites, die etwa nicht odor nicht rechtzeitig von der Montafonerbahn Aktiengesellschaft erfüllt werden sollten, ohne grundbücherliche Sicherstellung und vorbehaltlich der Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung zu übernehmen. 3.) Hermann Stemer wird mit seinem Holzansuchen auf die Forstproduktenanmeldung verwiesen. 4.) Der Wtw. Maier Maria in Vandans wird die Bewilligung erteilt, Abbruchholz, das den Bestimmungen des § 7 Abs. 4 der Standesholzbezugsstatuten unterliegt, außerhalb der Standesgemeinden zu veräußern. 5.) Dem Ansuchen des Gabl Ignaz, St. Anton, um Reduzierung des Nutzholz-Rechnungsbetrages wird nicht entsprochen, jedoch eine Ratenzahlung von Sch 40.-- pro Monat bewilligt. Erweiterung der Tagesordnung Einvernehmlich wird gemäß § 34 Abs. 5 der V.GO. die Tagesordnung zur Behandlung folgender Punkte erweitert. [-2-] 6.) Zufolge Ansuchen des Bezirksgerichtes für Montafon in Schruns wird diesem zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für den neuen Verhandlungssaal 10 fm Rundholz in aufgearbeitetem Zustande kostenlos zur Verfügung gestellt. 7.) Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft werden als Ausfallshaftung für den zum Zwecke des Waldwegbaues Silbertal-"Presch" In Aussicht gestellten ERP-Kredites Höhe von Sch. 350000.-- die Standeswaldungen in Silbertal angeboten. 8.) Bürgermeister Maier berichtet, daß der Jagdausschuß der Gemeinde Vandans beschlossen hat, den Jagdpachtschillinganteil des STANDES MONTAFON gemäß § 34 Abs. 6 V.J.G. 1948 zu verwenden. Der Standesausschuß nimmt diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis und beschließt, daß der Anteil des Jagdpachtschillings auch den übrigen 7 Standesgemeinden für die nächsten drei Jahre überlassen wird. Schluß der Sitzung: 12 Uhr 30 Der Standesausschuß: [Unterschrift der Standesvertreter]