19110216_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1911-02-16
Erscheinungsdatum 1911-02-16
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 16. Februar 1911 vor dem gefertigtem Standesrepräsentanten Jakob Stemer Anläßlich der Forsttagsatzung am heutigen Tage wurde eine Standesausschußsitzung anberaumt, bei welcher zugegen sind die Gefertigten und gefaßt wurden nachstehende Beschlüsse Bei nachverzeichneten Ansuchen ist die Holzbezugsbewilligung aus Standeswaldungen bei der k.k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz zu beantragen: 1. Wachter Johann Ulrich, St. Gallenkirch, 1 Sag- u. 1 Schindelstamm 2. Kühne Andreas, St. Gallenkirch, 2 Sagstämme 3. Vallaster Valentin, St. Gallenkirch, 2 Schindelstämme 4. Bahl Otto, St. Gallenkirch, 1 Sagstamm 5. Maisäß Garfrescha, St. Gallenkirch, freier Bezug von 5 m3 Nutzholz [-2-] 6. Gemeinde Tschagguns, stockgeldfreier Bezug des nötigen Nutzholzes zum Schulhausbau. 7. Consumverein Vandans, 35 m3 Sag- und Bauholz. 8. Gemeinde St. Anton, das zu Kirchenreparaturen nötige Sag- und Bauholz 9. Dem Karl Dietrich, Krautholbelfabrikant etc. in Vandans wird auf sein Ansuchen um Holzbezüge zu einem Neubau nachstehendes Gutachten erteilt: Das Holzquantum, welches zu Reparaturen auf den abgebrannten Stall entfallen wäre, kann zum Stockgeldpreise abgegeben werden, der übrige Bedarf ist, soweit abgängiges Holz vorhanden, aus solchem zum Kaufpreise von 14 Kr. per m3 zu decken. 10. Dem Ganahl Christian, Vandans, wird ein Ansuchen um Bezugsbewilligung von 150 laufende Meter Bauholz aus Standeswaldungen gegen Bezahlung eines Kaufpreises von 14 Kr. pro m3 begutachtet. 11. Ein Holzbezugsbewilligungsansuchen des Lehrer Flatz Josef in St. Anton betreff 20 m3 Nutzholz ist abweislich zu bescheiden. 12. Dem Rudigier Anton von Gortipohl ist anstatt des Bezuges von 2 Sagstämmen nur ein solcher von einem Sagstamme zu begutachten. 13. Dem Mathies Anton von St. Gallenkirch ist anstatt des Bezuges von 3 Schindelstämmen nur ein solcher von 2 Schindelstämmen zu begutachten. [-3-] 14. Den Geschwister Düngler in St. Gallenkirch ist anstatt des Bezuges von einem Sag- und 2 Schindelstämmen nur ein solcher von 2 Schindelstämmen zu begutachten. 15. Ein Ansuchen des Christian Fleisch von St. Gallenkirch zum Bezug von 2 Sagstämmen ist auf Abweisung zu beantragen. 16. Dem Johannes Tschofen 224 Bartholomäberg ist antatt des Bezuges von 1 Schindel- und 1 Sagstamm nur ein solcher von 1 Sagstamm zu begutachten. 17. Ein Ansuchen des Isidor Juen in Schruns um Bezugsbewilligung von 15 schweren Baustämmen aus Standeswaldungen ist auf Abweisung zu beantrgen. 18. Ein Ansuchen des Franz Josef Fitsch in Schruns um Bezugsbewilligung von 2 Sagstämmen aus Standeswaldungen ist auf Abweisung zu beantragen. 19. Ein Ansuchen des Bitschnau Mathias von Schruns um Bezugsbewilligung eines Sagstammes aus Standeswaldungen ist auf Abweisung zu beantragen. 20. Ein Ansuchen der Schwestern Steu in Schruns um Bezugsbewilligung von 4 Sag- und 11 Baustämmen aus Standeswaldungen ist auf Abweisung zu beantragen. [-4-] Dem Konrad Mangeng von Schruns wird der Bezug eines Holzloses pro 1911 begutachtet. 22. Für den Besuch des Waldhüterkurses in Bregenz wird dem Wilhelm Fleisch in Tschagguns eine Unterstützung von 100 Kr., sage einhundert Kronen österreichischer Währung, gewährt. 23. Dem Forstwarte Lorenz Fleisch in Silbertal wird pro 1910 eine Subvention von 100 Kr., sage einhundert Kronen österreichischer Währung bewilligt. 24. Dem Christian Mathies von Bartholomäberg, Alpmeister der Alpe Gargellen, wurde eine Schadenersatzleistung von 25 Kr. 28 H. nachgesehen. 25. Dem Ansuchen des Michael Marlin von Gortipohl um Nachlaß eines Schadenersatzbetrages von 75 Kr. wird keine Folge gegeben. 26. Dem Ansuchen des Johann Josef Praxmarer von St. Gallenkirch um Nachlaß eines Schadenersatzbetrages von 9 Kr. 3 H. österreichischer Währung wird keine Folge gegeben. 27. Dem Ansuchen des Josef Mattle in Partenen um Nachlaß des Stockgeldes für das zum Wiederaufbau seines abgebrannten Stalles aus Standeswaldungen bezogene Holz wird Folge gegeben. [-5-] 28. Auf Grund des mit Standesausschußbeschluß dato Schruns am 13. März 1882 verfaßten Statutes betreff die Verwendung des Holznutzens aus den Montafoner Standeswaldungen war es bisher nicht gestattet, das zu Brennzwecken bezogene Holz zu Nutzholz zu verwenden. Es wird nun hiemit der einstimmige Beschluß gefaßt, in einzelnen Fällen den Holzbezugsberechtigten zu gestatten aus dem üblichen Brennlose ein Quantum zu Nutzholz zu verwenden, welches Quantum und zu welchem Zwecke nach erfolgter Meldung vom hl. Gemeindevorsteher und Forstaufsichtsorgan der betreffenden Gemeinde zu bestimmen ist. Nachträglich wurden noch nachstehende Holzbezugsgesuche aus Montafoner Standeswaldungen begutachtend der k.k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorzulegen sein: 29. Bitschnau Mathias von Schruns, 1 Schindelstamm 30. Werle Johann von Schruns, 3 Schindel- u. 1 Sagstamm 31 Keßler Johann Josef von Schruns, 2 Schindel- u. 2 Sagstämme. [-6-] [Unterschriften der Standesausschüsse]