19630326_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:42
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1963-03-26
Erscheinungsdatum 1963-03-26
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Niederschrift aufgenommen am Dienstag, den 26 März 1963, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler Mit Einladungsschreiben vom 22. März 1963, wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon in Ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Forstfondausschuß ist vollzählig. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 21.2.1963. 2. Jahresabschluß STAND MONTAFON für das Rechnungsjahr 1962. 3. Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, Kapitalsaufstockung und Übernahme einer Bürgschaft. 4. Anregung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, hinsichtlich Einsetzen von Stockgeldkassieren. 5. Überprüfung der Servitutsholzanmeldungen im Sinne §7 des Waldaufsichtsgesetzes für Vorarlberg. 6. Tauschvertrag "Rellstalstraße" - vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 7. Dienstbarkeitsverträge über verschiedene Kabelverlegungen im Montafoner Standeswaldgebiet - vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 8. Ansuchen des Vermessungsamtes Bludenz, um die Bewilligung zur Erstellung eines Einschaltpunktnetzes für Vermessungszwecke. 9. Ansuchen des Josef Mangeng in Bartholomäberg, um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes. 10. Ansuchen des Alwin Wachter in Gaschurn 154, um die Ablöse des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 153. -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Sitzungsniederschrift vom 21.2.1963, wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt. 2. Der Standesrepräsentant berichtet, daß die Jahresrechnung 1962 für den STAND MONTAFON fertiggestellt ist und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Nach postenweiser Verlesung und Erläuterung wird die Jahresrechnung STAND MONTAFON vom Standesausschuß genehmigt. 3. Der Standesausschuß nimmt zum Ansuchen der Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, neuerlich wie folgt Stellung: Die Körperschaft Stand Montafon, zu der auch die Gemeinden Lorüns und Stallehr zählen, könnte nur auf Grund von Gemeindevertretungsbeschlüssen der einzelnen Gemeinden im Sinne des Ansuchen beschließen. Da jedoch sowohl die Aufstockung der bisherigen Gesellschaftsanteile und noch mehr die Übernahme einer Haftung für 3.5 Mil. Schilling Kredit für einzelne Gemeinden untragbar wäre, insbesondere infolge ihrer eigenen Verbindlichkeiten, scheidet die Möglichkeit der erwünschten Hilfe beim Stand Montafon aus. Die acht Forstfondgemeinden deren Handlungsfreiheit einerseits durch ihre besondere statuarisch festgelegte Aufgabe den Standesbürger und Holzbezugsberechtigten gegenüber, sind keinesfalls berechtigt über den Rahmen hinaus zu gehen. Alle anwesenden Vertreter bringen ihre Sympathie zur idealen Bestrebung der Initiatoren zum Ausdruck und bedauern auf dem gewünschten Weg das Unternehmen nicht weiter unterstützen zu können. Die einheitliche Auffassung aller Standesvertreter geht dahin, durch einen Zusammenschluß bestehender Seilbahnen eine Gesellschaft ins Leben zu rufen, die einschlägige Probleme in anderen Gemeinden zu fördern in die Lage käme. Dadurch könnte die Kritik über den ungleichmässigen Wettbewerb und der Beitragsleistung unter den Gemeinden ausgeschaltet werden. -3- zu Pkt. 4) Dem Vorschlag der Bezirkshauptmannschaft, Abtl. Forstwesen in Bludenz, die Waldaufseher vom Stockgeldinkasso zu entlasten und für diesen Zweck allgemein Stockgeldkassiere einzusetzen wird vorläufig nicht näher ge-treten. Sollte sich jedoch im einen oder anderen Aufsichtsgebiet diese Umstellung notwendig erweisen, so wird der Standesrepräsentant ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Bürgermeister einen Stockgeldkassier einzusetzen. zu Pkt. 5) Die Forstfondvertreter sind mehrheitlich der Ansicht, daß in Zukunft die Servitutsholzanmeldungen hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfes besser überprüft werden sollen. Es wird den Gemeinden empfohlen dem zuständigen Waldaufseher ein Mitglied der Gemeindeholzkommission (Standesbürger) beizugeben, das gemeinsam mit dem Waldaufseher die angemeldeten Holzbezüge an Hand der Anmeldeliste hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfes von Haus zu Haus überprüft. Gleichzeitig hat diese Kommission die Möglichkeit sich zu überzeugen, ob die letzten Bezüge bestimmungsgemäß verwendet wurden. Durch diese einheitliche Vorgangsweise im Tale, würde nicht nur dem Vorarlberger Waldaufsichtsgesetz (§ 7, bzw. Statthaltereiverordnung vom 10.4.1914, Ad § 4 Abs. 3) entsprochen, sondern auch dem Wunsche der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Rechnung getragen. Ausserdem würden dadurch ungerechtfertigte Streichungen vermieden und eine gerechtere Form der Holzzuteilung ermöglicht. zu Pkt. 6) Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Tauschvertrag 2969 (Rellstalstraße) wird nach Verlesung in vorliegender Fassung vollinhaltlich genehmigt. zu Pkt. 7) Die von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegten Dienstbarkeitsverträge über die Verlegung von Fernmelde- und Fernsteuerkabel in der Standeswaldung Tschagguns und Vandans werden vollinhaltlich genehmigt. -4- Es handelt sich um folgende Verträge: Fernmeldekabel Nr. 2, Vertragssache 91.85.31.2. Nr. 1 Fernsteuerkabel Nr. 2, Vertragssache 91.85.31.2 Nr. 3 Fernmeldekabel Nr. 9, Vertragssache 91.85.31.9 Nr. 1 Fernmeldekabel Nr. 9, Vertragssache 91.85.31.9 Nr. 3 Fernmeldekabel Nr.53, Vertragssache 91.85.31.53 Nr. 4 Fernsteuerkabel Nr.11, Vertragssache 91.85.31.11 Nr. 1 Fernmeldekabel Nr. 13, Vertragssache 91.85.31.13 Nr. 1 Fernmeldekabel Nr. 49, Vertragssache 91.85.31.49 Nr. 2 zu Pkt. 8) Dem Ansuchen des Vermessungsamtes Bludenz um die Erlaubnis im Standeswaldgebiet Einschaltpunkte zu erstellen wird stattgegeben. Desgleichen erklärt sich der Forstfond bereit die hiefür auflaufenden Kosten von rd. S 30.000.zu übernehmen. zu Pkt. 9) Dem Ansuchen des Josef Mangeng in Bartholomäberg HNr. 147, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für den abgebrochenen Stall Bp. 240, den er aus finanziellen Gründen noch nicht aufbauen kann, wird einstimmig stattgegeben. Die Verlängerung erfolgt auf weitere 5 Jahre; d.i. bis incl. 1968. zu Pkt. 10) Dem Ansuchen des Alwin Wachter in Gaschurn 154, um eine einmalige Ablöse für das Holzbezugsrecht von HNr. 153, kann nicht stattgegeben werden, weil an diesem Wohnhause mj. Kinder als Mitbesitzer aufscheinen. Pkt. 11) Für die Verwaltungskanzlei ist ein Schreibtisch anzuschaffen. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß die Herren Durig Franz und Franz Jos. Stofleth aus Schruns bei ihm vorgesprochen haben und dabei die Bitte unterbreiteten, man möge dem vorgesehenen Mietvertrag mit dem Milchhof Bludenz auf nicht zu lange Zeit abschließen. Die Sennereigenossenschaft Schruns wäre an einer Pachtung der betreffenden Lokalitäten zu einem späteren Zeitpunkt interessiert. Die beiden Herren haben sich bei ihrer Vorsprache Vertreter der Sennereigenossenschaft Schruns vorgestellt. -5- Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gem. § 34 der Vorarlberger Gemeindeordnung zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 13 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: