19340512_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1934-05-12
Erscheinungsdatum 1934-05-12
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 2/1-Stand 1934 Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Dienstag den 12. Mai 1934 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 9. Mai 1934 Zl. 1/1-St. wurde auf heute, Samstag den 12. Mai 1933 vormittags, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 8 Standesvertretungsmitglieder. Nicht anwesend waren die Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, hievon entschuldigt der Vertreter der Gemeinde Lorüns. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 28. Dezember 1933 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Durchschrift zum Amtsgebrauche beteilt wurde, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis sind. - Einwendungen wurden keine vorgebracht.Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst werden folgende Beschlüsse: 1.) Der Bericht der Gemeindevorstehung Gaschurn vom 3. Mai d.Js. über das a schwere Brandunglück, von dem die Fraktion Partenen in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 1934 betroffen wurde und dem 4 Häuser, 3 Ställe und 2 Baracken zum Opfer fielen, wird mit Bedauern zur Kenntnis genommen. b Das Ergebnis der Niederschriften über die Erhebung des Brandschadens bei den Versicherungsnehmern des Montafoner Feuerversicherungsvereines und zwar bei Rudigier Anton und Tschofen Rosa HNr. 57, Gemeinde Gaschurn für Verpflegsstation und Mark Regina HNr. 60 wird zur Kenntnis genommen. Die Auszahlung der Schadenvergütungssummen hat unter Beobachtung der Bestimmungen der Satzungen des Montafoner Feuerversicherungsvereines wie üblich zu geschehen. c Der Frau Regina Märk/Partenen ist über ihr Ansuchen um Bezugsbewilligung von 150 fm3 Nutzholz zum Wiederaufbau der abgebrannten Objekte (Haus und Stall) mitzuteilen, dass sie zur Bedarfsdeckung auch ihren Eigenwaldbesitz nach Maßgabe der forstwirtschaftlich tragbaren Ausmasse heranzuziehen hat. Die aus der Eigenwaldung nicht zu deckende Holzmenge wird gemäss des Eingeforsteten-Bezugsrechtes zur Abgabe bewilligt. 2.) Als Vertreter des Standes Montafon in den neu zu bestellenden Ausschuss der Konkurrenzstrasse Schruns-Silbertal wird Standesrepräsentant Franz Wachter in Schruns gewählt. Zu dessen Stellvertreter wird Heinrich Dajeng, Betriebsleiter der A. Ges. Montafonerbahn in Schruns delegiert. 3.) Nach Entgegennahme eines ausführlichen Berichtes des Standesvertreters Gemeindevorsteher Schapler/Vandans über die Bedeutung der Neuanlage des Raschitz-Weges in Vandans wird beschlossen, dem Ansuchen der Gemeinde Vandans um Beitragsleistung des Standes Montafon zu den Baukosten durch Holzlieferungen an die Baustellen im Laufe der nächsten Jahre im Werte von S 2000.— zu entsprechen. Das Interesse des Standes Montafon an der Anlage dieses Weges ist mit der bedeutend erleichterten Holzablieferung aus den höher gelegenen Standeswaldungen begründet. Es wird der Gemeindevorstehung Vandans dringend nahe gelegt, von den interessierten Alpen der künftigen Wegbenützung entsprechende Beitragsleistungen einzufordern. [-2-] 4.) Dem Ansuchen der Ziegerberger-Güterwegeinteressentschaft in Tschagguns um Bewilligung eines Beitrages von S 428.60, das ist 2, 58% am Restkostenbetrag von S 17.000.—, errechnet nach dem Katastralreinertrag der mit der Güterwegeanlage in Verbindung stehenden Standeswaldungen per fl. 31, 42, wird Folge gegeben. Durch diese Beitragsleistung wird das Interesse des Standes Montafon an dem Bestehen der Güterwegeanläge bewiesen. 5.) Zu den Evidenzhaltungsgebühren des Jahres 1935 in der Gemeinde Silbertal, die zum grössten Teil aus der Vermarkung der Grenzlinien zwischen Stand Montafon und den Alpenbesitzern entstanden sind, wird ein Beitrag von S 100.-- zur Auszahlung bewilligt. 6.) Das Ansuchen der Alpverwaltung von Röbi/Gargellental (Besitzerin der Alpe ist die Gemeinde Bürserberg) um Bezugsbewilligung von 75, 85 fm3 Nutzholz zum Alpstallneubau nach vorgelegtem Bauplan ist, nachdem eine Servitutenregulierung für diese Alpe nicht vorliegt und sie daher nach allgemein geltenden Grundsätzen zu behandeln ist, in folgender Weise über Antrag des Vorsitzenden zu erledigen: Die Hälfte der notwendigen Holzmenge ist zum ordentlichen Stockgeldpreise ab zugeben, während die andere Hälfte mit dam ortsüblichen Kaufpreis bezahlt werden muss. Dabei ist die Abgabe von Schindelholz mit Rücksicht auf das äusserst geringe Vorkommen dieser Holzart gänzlich untersagt. 7.) Dem Ansuchen des Forstwartes Albert Zugg/St. Gallenkirch um Beförderung von der 8. in die 10. Gehaltsgruppe wird nach Kenntnisnahme der Gesuchsgründe und des Vorlageberichtes der Bezirksforstinspektion Bludenz mit Wirksamkeit ab 1. Februar 1934 Folge gegeben. 8.) Der Kurrendalbeschluss vom 5. März 1934, mit welchem der Freiwilligen Feuerwehr Landschau/Tschagguns ein Beitrag in Form der Überlassung von 2 Tannen zum Ankauf einer Motorspritze bewilligt wurde, wird bestätigend zur Kenntnis genommen, 9.) Die Eingabe des Lorenz Gantner und Cons./Tschagguns-Krista um Erneuerung der Bezugsbewilligung für einen Nutzholzstamm zur Verwendung als Brunnentrog kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht bewilligt werden. 10.) Dem Christian Batlogg/Bartholomäberg wird die nachgesuchte Bezugsbewilligung für 8 Sagstämme und 2 Schindelstämme zwecks Vergrösserung seiner Wagner- und Schreinerwerkstätte nicht erteilt, da das Objekt nicht eingeforstet ist und zu Erweiterungsbauten statutengemäss überhaupt kein Holz aus Standeswaldungen abgegeben werden kann.- Übrigens besitzt die Partei Eigenwaldungen, aus denen sie den Bedarf selbst zu decken vermag. 11. folgenden Parteien wird der Verkauf von Abbruchholz innerhalb der Gemarkungen des Tales Montafon über Ansuchen bewilligt: Pfeifer Cnristian/St. Gallenkirch ca. 10 rm3 Wachter Johann Josef/Tschagguns ca. 3 rm3 Gregor Wittwer/Gaschurn ca. 10 fm3. 12.) Den Abbrändlern Vallaster Jakob und Mangeng Leo/Bartholomäberg kann aus grundsätzlichen Erwägungen das in Anrechnung gebrachte Stockgeld für zum Wiederaufbau der Objekte erhaltenes Standesholz nicht nachgelassen werden. Die Einbringung derartiger Gesuche ist auch künftighin zwecklos, sie müssen ohne Ausnahme abgelehnt werden. 13.) Mangels Selbstverschulden ist für den Holzbezug des Martin Juen/St. Anton i.M. ausserhalb der Forsttagsatzung nicht das doppelte Stockgeld zu berechnen. Von dieser Ausnahmebehandlung wird der Bezug des Zaunholzes, Sagstammes und des Brennholzloses betroffen. 14.) Das Ansuchen des Jagdpächters Ernst Kündig/Pfäffikon-Schweiz um kaufweise Überlassung eines Bauplatzes im Standeswaldgebiet Gaschurn (Harzenwald) für Zwecke der Erstellung einer Jagdhütte wird nicht bewilligt. - Standeseigentum ist im Prinzip unverkäuflich. Gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses von S 5.— steht [-3-] dagegen dem Abschluss eines Pachtvertrages für die benötigte Grundfläche keine Schwierigkeit im Wege. - 15.) Der Verwaltung der Alpe Golm ist über ihre Eingabe bei möglichster Rücksichtnahme auf die Begründungen mitzuteilen, dass der Kaufpreis für das bezogene Nutzholz zum Alpstallneubau entsprechend dem Standesvertretungsbeschluss vom 19. November 1932 neuerlich mit S 20.— pro fm3 (entgegen der ursprünglichen Preisfestsetzung mit S 26.--) bestimmt wird, wenn der am Kaufpreise noch heute ausstehende Betrag bis längstens 15. Juni 1934 samt dem ab 19. November 1932 angefallenen Zins restlos bezahlt wird, - Durch dieses neuerliche Entgegenkommen bringt die Standesvertretung zum Ausdruck, dass sie die wirtschaftliche Notlage der Alpgenossen in zulässigem Ausmass berücksichtigt hat. 16.) Auf verschiedene Eingaben um kaufweise Überlassung von abgängigem a Holz in verschiedenen Teilen der Standeswaldungen wird bestimmt, dass ein Verkauf derzeit nicht erfolgt, b Um feststellen zu können, ob abgängiges Holz im Vermiltobelwald/St. Gallenkirch für die Bedarfsdeckung der Eingeforsteten bringbar ist, hat ein Ausschuss, bestehend aus den Standesvertretern Gemeindevorsteher Anton Netzer/St. Gallenkirch, Alois Flöry/Gaschurn, Forstwart Josef Bargehr /St. Gallenkirch und Standesforstwart Adolf Fleisch/Schruns, eine Besichtigung an Ort und Stelle vorzunehmen.- Das Augenscheinergebnis ist bei der nächsten Sitzung mitzuteilen, c Bezüglich der Verwertung von ca. 20 fm3 bereits ausgezeigtem Abgangholz bei der Steinwand/Silbertal wird Vollmacht erteilt dem Standesrepräsentanten Franz Wachter/Schruns und dem Standesvertreter Gemeindevorsteher Anton Fritz/Silbertal. 17.) Der A.Ges. Montafonerbahn in Schruns wird die Bewilligung erteilt, auf den neu auszugebenden Aktien dieser Gesellschaft das Wappen des Standes Montafon anbringen zu können. 18.) Die in letzter Zeit vorgekommenen grossen Brandunglücke im Lande lassen es zur Pflicht werden, auf die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften mit allem Nachdruck zu dringen. Die Standesvertreter als Gemeindevorsteher des Tales Montafon sind darin einig, dass in jeder Gemeinde mit grösster Genauigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Feuerbeschau durchzuführen ist und dass diese Beschau auch auf die Maisässhäuser ausgedehnt werden muss. Jeder Gemeindevorsteher wird in seiner Gemeinde dafür besorgt sein, dass der richtigen Anwendung der feuerpolizeilichen Vorschriften erhöhte und andauernde Beachtung geschenkt wird. 19.) Der notwendig werdenden Rodung der Schneefluchtstellen der Alpe Vergalden/St. Gallenkirch im Standeswald wird zugestimmt. 20.) Der wiederholten Anregung nach Erwerbung des Fronser-Bergmahdes in Partenen wird stattgegeben. Die Durchführung dieses Beschlusses wird dem Standesrepräsentanten übertragen. 21.) Das neuerliche Gesuch einer Schermgemeinschaft in der Alpe Sporn um Nachlass von S 29, — Stockgeld für wohl bewilligtes, aber nicht bezogenes Schindelholz muss aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. 22.) Dem Franz Dönz/Silbertal wird der Bezug eines Brennholzloses ausserhalb der Forsttagsatzung gegen Bezahlung des einfachen Stockgeldes bewilligt, da der Bedarf erst nach Beendigung der Forsttagsatzung angefallen ist. Standesrepräsentant für Montafon Der Standesrepräsentant: