19640206_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1964-02-06
Erscheinungsdatum 1964-02-06
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 6. Februar 1964 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 31.1.1964, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons, und zwar: Staudesrepräsentant Josef Keßler in Bartholomäberg; Standesrepräsentantstellvertr. Peter Wachter in Gaschurn; Landtagsabgeordneter Ignaz Battlogg in St. Anton; Franz Marent in Schruns; Anton Brugger in Tschagguns; AlfonsBitschnau in Vandans; Hermann Brugger in Silbertal; Hermann Mangard in St. Gallenkirch, mit Ausnahme der sich entschuldigten Bürgermeister Josef Batlogg in Lorüns und Eugen Burtscher aus Stallehr, als Standesvertreter erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 28.11.1964. 2. Jahresrechnung STAND MONTAFON (10 Gemeinden) 1963. 3. Ansuchen des Bernhard Maier in Vandans, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Maisäß Nr. 275 auf einen anderen Bauplatz. 4. Ansuchen des Vallaster Mathäus in Bartholomäberg 89, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus Nr. 89 auf den erstellten Neubau. 5. Ansuchen des Dr. Alois Mangard in Dornbirn, um die Übertragung des Holzbezugsrechtanteiles von einem Doppelhaus auf eine neue Bauparzelle (K.G.St. Gallenkirch). -2- 6. Schreiben der Agrarbezirksbehörde in Bregenz, wegen Beteiligung am Güterwegbau St. Gallenkirch/Schattenort. 7. Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, Vorlage eines Dienstbarkeitsvertrages wegen bücherlicher Einverleibung von Leitungsrechten in der K.G. Tschagguns und Vandans. 8. Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, Vorlage eines Dienstbarkeitsvertrages wegen Verlegung eines Fernmeldekabels in K.G. Gaschurn. 9. a) Bergmahdangebot des Albert Tschofen in Schruns. b) Bergmahdangebot der Maria Mangeng in Schruns. 10. Ansuchen der Juen Anna in Schruns 208, um die Erlaubnis 20 bis 25 fm Servitutsholz einer anderen Verwendung zuführen zu dürfen. 11. Ein Schreiben der Gemeinde Bartholomäberg, wegen Übernahme der Kosten für die Gemeindeholzkommission, bzw. Überprüfungsausschuß. 12. Tschofen Ernst in Bartholomäberg 224, Servitutsbezug 1963 - Ansuchen um Ermässigung des Stockgeldes. 13. Verschiedene Holzansuchen: a) b) c) d) e) f) Dönz Adolf in Silbertal, eine Abgangholzpartie. Bitschnau Franz, Säger in Silbertal, 6 fm Bauholz. Gottlieb Wachter in Vandans, 40 fm Bauholz. Klehenz Helmut in St. Gallenkirch, Abgangholzpartie. Rudigier Otmar in Gaschurn, 50 fm Bauholz. Franz Keßler, Jagdaufseher in Tschagguns, 6 fm Abgangholz. g) Klehenz Josef, Gaschurn 47, 3 Windwürfe f. Bauzwecke. h) Marent Peter in Tschagguns 148, 3 fm Abgangholz. i) Klehenz Elmar in Partenen, ca. 6 fm Windwurfholz. Berichte: a) über die Genehmigung der Voranschläge des Standes Montafon und des Forstfondes; b) über den Fortschritt der Verhandlungen wegen Miete für die Diensträume im Bezirksgericht. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 28. November 1963 wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 2. Der Standesrepräsentant berichtet, daß die Jahresrechnung 1963 fertiggestellt ist und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Nach postenweiser Verlesung und Erläuterung zu den einzelnen Haushaltstellen wird die Jahresrechnung des STANDES MONTAFON vom Standesausschuß genehmigt. -3- zu Pkt. 3. Das Ansuchen des Bernhard Maier in Vandans, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Maisäßhaus Nr. 275 auf eine andere Baufläche wird zwecks weiteren Erhebungen bis auf weiteres vertagt. zu Pkt. 4. Dem Ansuchen des Mathäus Vallaster in Bartholomäberg HNr. 89, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Wohnhaus Nr. 89, auf das auf auf der Grenze der Grundparzellen 883 u. 884 neuerbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen; sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Schindeldachablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Bei dieser Übertragung handelt es sich um die Standortverlegung eines eingeforsteten Objektes innerhalb der gleichen landwirtschaftlichen Liegenschaft für denselben Besitzer. zu Pkt. 5. Das Ansuchen des Dr. Alois Mangard in Dornbirn, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 63 des Doppelwohnhauses Bp. 186, HNr. 63/100 auf ein auf Gp. 666 zu erstellen geplantes Objekt wird zurückgestellt. Eine Übertragung in der vorgeschlagenen Form kann nicht durchgeführt werden, weil das Benützungsrecht der Räume innerhalb des Doppelhauses gegenseitig auf beide HNrn. erstreckt. Es wäre vorteilhaft, Wenn Dr. Mangard zu Gunsten dem Besitzer der HNr. 100 auf das Holzbezugsrecht verzichten würde oder umgekehrt der Besitzer der HNr. 100 zu Gunsten dem Besitzer der HNr. 63. Dr. Mangard ist in diesem Sinne zu informieren. zu Pkt. 6. Der Forstfond tritt der Güterweggenossenschaft Gortipohl/Schattenort als Mitglied bei und übernimmt 7% der Baukosten; beteiligt sich jedoch nicht an der zukünftigen Erhaltung des Güterweges. -4- zu Pkt. 7. Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, vorgelegte Vertrag wegen Einräumung einer bücherlichen Dienstbarkeit für das Durchleitungsrecht von 3 Kabel zwischen Kraftwerk Rodung und Kraftwerk Latschau, wird zurückgestellt, da noch verschiedene Erhebungen notwendig sind. zu Pkt. 8. Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag hinsichtlich der Verlegung eines Fernmeldekabels vom Kraftwerk Vermunt zum Wasserschloß auf Tafamunt (ausserbücherliche Vertragssache: 91.85.22.49) wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 9. a) Das Bergmahd "Tächli" Gp. 4222 in K.G. St. Gallenkirch, das zur Gänze von der Standeswaldung umschlossen ist, wird zum Preise von S 4.000.- angekauft. b) Die von Maria Mangeng in Schruns angebotene Liegenschaft in K.G. Gaschurn, wird nicht angekauft, weil auch bäuerliche Interessenten an der Erwerbung dieser Liegenschaft interessiert sind. zu Pkt. 10. Dem Ansuchen der Anna Juen in Schruns 208, um die Erlaubnis von den für das Wohnhaus Nr. 208 bezogenen Servitutsholz ca. 20 - 25 fm für ein nichteingeforstetes Objekt verwenden zu dürfen, wird stattgegeben. Hiefür ist ein Kaufpreis von S 500.- pro fm zu bezahlen; davon das bereits bezahlte Stockgeld und Bringungskosten in Abzug gebracht werden. Zur Dachstuhlerneuerung beim Wohnhaus Nr. 208, darf jedoch kein Holz mehr bezogen werden. zu Pkt. 11. Das Ansuchen der Gemeinde Bartholomäberg um die Übernahme der Kosten für die Gemeindeholzkommission, bzw. Überprüfungsausschuß wurde abgelehnt. Laut Vorarlberger Waldaufsichtsgesetz, 49. Statthaltereiverordnung ad § 4 sind die Gemeinden verpflichtet die angemeldeten Forstproduktenbezüge mit Rücksicht auf die vorhandenen Rechte und des tatsächlichen Bedarfes zu überprüfen. -5- zu Pkt. 12. Dem Ansuchen des Ernst Tschofen in Bartholomäberg, um Ermässigung des Stockgeldes für Servitutsholz, wegen zu umständlicher Bringung, wurde abgelehnt. zu Pkt. 13. Verschiedene Holzansuchen: Die Holzansuchen des Adolf Dönz in Silbertal, Bitschnau Franz in Silbertal, Klehenz Helmut in St. Gallenkirch und Rudigier Otmar in Gaschurn, werden bis nach der Forsttagsatzung 1964 vertagt und kommen dann neuerlich zur Behandlung. Da Ansuchen des Klehens Elmar in Partenen wird abgelehnt und die Partei nit ihrem Bedarf in die Eigenwaldung verwiesen. Gottlieb Wachter in Vandans, werden, soweit vorhanden, im Rutschgebiet Vensertobel/Ladritsch ca. 25 fm Bauholz zum Kaufpreis zugewiesen. Sind ihm vorerwähnten Gebiet weniger als 25 fm Holz vorhanden, kann der Rest oberhalb der Rellstalstraße aus Windwurfbeständen zugewiesen werden. Die Festsetzung des Kaufpreises wird dem Standesrepräsentanten überlassen, da derzeit die genauere Örtlichkeit nicht bekannt ist. Dem Franz Keßler Jagdaufseher in Tschagguns, werden 6 fm Bauholz (Dürrlinge) für eine Bargenerweiterung zum Kaufpreise überlassen. Preisfestsetzung wie oben. Dem Marent Peter in Tschagguns wird aus der Standeswaldung Tschagguns, unterhalb der Mittagspitze 3 fm Abgangholz zum Preise von S 250.- pro fm käuflich überlassen. Dem Klehenz Josef in Gaschurn 47, werden 3 Windwürfe zum Kaufpreis überlassen. Der Preis wird mit S 200.- pro fm festgesetzt. -6- Pkt. 14. Die Agrargemeinschaft Vandans teilt mit, daß ihr 1. Obmannstellvertreter Bgm. Alfons Bitschnau bei der am 29.1.1964 stattgefundenen Konstituierung des Ausschusses, wieder als Delegierter im Stand Montafon auf die Dauer von 3 Jahren bestellt wurde. Diese Mitteilung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt. 15. Dem Vorschlag der Agrargemeinschaft "Alpgenossenschaft Zamang" in St. Gallenkirch, auf die aus der Forstfondparzelle 1713 ausgemarkten, teilweise mit Fichten bewachsenen Weideparzellen zu Gunsten des Forstfondes zu verzichten, wenn dieser bereit ist auf die vom Alpbesitz zur Gänze umschlossene Gp. 1717 zu Gunsten der Alpe zu verzichten, wird im Interesse eines übersichtlichen Grenzverlaufes zugestimmt und der hierüber erstellte Vertrag in vorliegender Fassung genehmigt. Pkt. 16. Dem Ansuchen des Erhard Gebhard in Silbertal 53, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Wohnhaus HNr. 53, Bp. 102/1 auf das auf Gp. 325 neuerbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Das Schindel-Holzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Schindelholzablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Durch diese Übertragung hat das alte Wohnhaus Bp. 102/1 in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr und ist abzutragen. Bei dieser Übertragung handelt es sich um die Standortverlegung eines eingeforsteten Objektes auf der gleichen landwirtschaftlichen Liegenschaft für denselben Besitzer. Berichte: a) Der Vorsitzende Berichtet, daß die Voranschläge des STANDES MONTAFON und des FORSTFONDES für das Rechnungsjahr 1964 ohne Einwendung von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurden. b) Über den Stand der Verhandlungen mit der Justizverwaltung hinsichtlich einer Miete für die Amtsräume, teilt Standesrepräsentantstellvertr. Bgm. Peter Wachter mit, -7- daß der Herr Landesgerichtspräsident Dr. Wechner bei der am 21.1.1964 erfolgten Aussprache mitgeteilt habe, er werde den nächsten Aufenthalt beim Oberlandesgerichtspräsidium in Innsbruck dazu benützen, den Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten über diese berichtigte Forderung des Standes Montafon zu informieren. Die Standesverwaltung wird vom Ergebnis dieser Aussprache in Kenntnis gesetzt. Die vorgenannten Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 12 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: