19280502_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 14:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1928-05-02
Erscheinungsdatum 1928-05-02
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeinde Schruns am 2. Mai 1928 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 27. April 1928 Zl. 241/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Standesvertreter Montafons. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 4. Februar 1928 Zl. 81/St. in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o1.) Zur Beratung des 1. Punktes der Tagesordnung sind über Ersuchen der Standesrepräsentanz vom Amte der Vorarlberger Landesregierung Vertreter erschienen und zwar: Herr Dr. Fritz Schneider, Regierungskommissar, " Hofrat Henrich, Landesforstinspektor und " Ing. Ernst Hagek, Forstrat welche vom Herrn Vorsitzenden herzlich begrüsst wurden. In die Beratung des 1. Punktes der Tagesordnung eingehend entwickelt der Herr Vorsitzende in Anlehnung an seine Ausführungen im Punkte 11 des Protokolls vom 4. Februar 1928 die Notwendigkeit der endlichen Klarstellung und Feststellung der Grenzen des Besitzes der StandesWaldungen im Tale Montafon gegenüber dem Privatbesitze. Die Anlegung des Grundbuches in den Gemeinden des Tales Montafon, sowie die Aufnahmearbeiten des Waldwirtschaftsplanes zwingen zu einer eindeutigen Bestimmung der Grenzen des Standeswaldes und zur künftigen Nutzungsberechtigung aus demselben. Das Ergebnis der heutigen Verhandlung soll bestimmende Richtlinien geben Für die künftige Vertretung der Standesinteressen und grundlegend sein für die Behebung der Unstimmigkeiten in der Grenzfrage und den verschiedenen Nutzungsgerechtsame. Der Herr Standesrepräsentant übergibt nun zur Führung der Beratungen im Gegenstande den Vorsitz dem Herrn Regierungskommissär Dr. Fritz Schneider, welcher nach kurzer Einleitung das Wort dem Herrn Landesforstinspektor Henrich erteilt. Herr Hofrat Henrich als Leiter der Wirtschaftsplanarbeiten in Montafon und Forstfachmann legt in einem höchst interessanten Vortrage die Zwecke des Wirtschaftsplanes dar und schildert die Entwicklung der Standeswaldungen bis zu ihrer heutigen Gestaltung in Umfang und Nutzungsberechtigung. - Der Wirtschaftsplan ist zu vergleichen mit einem Inventar über ein vorhandenes Vermögenfund verfolgt den Zweck, die Aufteilung auf die Standesgemeinden zu ermöglichen und in erster Linie die Produktion der Waldungen zu steigern. Bis jetzt ist der Wirtschaftsplan in den Gemeinden St. Anton, Bartholomäberg, Silbertal, Schruns und St. Gallenkirch fertiggestellt. Die Arbeiten in den übrigen Gemeinden wird voraussichtlich in den nächsten zwei Jahren beendigt werden können. Das Ergebnis der Aufnahmen in folgenden Gemeinden hat eine Erhöhung des Hiebsatzes ergeben und zwar Bartholomäberg von 525 auf 700, Schruns von 342 auf 600, Silbertal von 1583 auf 4000 und St. Gallenkirch von 3300 auf 4400 Festmeter pro Jahr, sodass diese Gemeinden zusammen heute schon allein den bis jetzt für die gesamten Standeswaldungen geltenden Hiebsatz von 9820 fm3 überschritten haben. - Die Verhältnisse zwingen, auf eine Erhöhung der Produktion der Waldungen in Form einer vorsichtigen umsichtigen Bewirtschaftung grösste Sorgfalt zu verwenden. Die statistischen Arbeiten zeigen, dass seit dem Jahre 1855 die Standeswaldflache in der Gemeinde Silbertal allein sich um ca. 320 ha vermindert hat. Der Gesamte Verlust an Waldfläche dürfte in Montafon ca. 600 ha betragen. Dieser grosse Verlust an Waldflache ist einer zu wenig vorsichtigen Bewirtschaftung und dann auch durch den Einbruch von Lawinen zuzuschreiben. [-2-] Es muss daher Aufgabe der exakten planmässigen Bewirtschaftung sein, ein weiteres Zurückgehen der Waldfläche hintanzuhalten, die vorhandenen Bestände gesund zu durchforsten, über einen regelmässigen Zuwachs zu wachen und der Versuch unternommen zu werden, verloren gegangene Flächen durch Aufforstung zurückzugewinnen. - Diese Aufgaben können aber nur erfüllt werden, wenn der Waldbesitzer ein genaues Bild über den Umfang, den Bestand, die Belastungen und die Ersatzmöglichkeiten hat, also wenn ein Wirtschaftsplan vorhanden ist. Im Referate zur Frage der Besitzverhältnisse gelangend, unterscheidet Herr Hofrat Henrich 3 Kategorien, betrachtet rein rechtlich vom gesetzlichen Standpunkte aus. - Er unterscheidet: 1) Waldungen, die im Kataster mit einer eigenen Grundparzelle unter Bezeichnung der Grenze eingetragen sind, 2) Waldungen, welche auf Alpterritoriums stehen und keine eigene Parzelle bilden, sondern ein dingliches Recht darstellen und 3) Waldungen, welche weder eine eigentliche Parzelle bilden, noch ein dingliches Recht besitzen, sondern auf Grund alter Übung und Gepflogenheit angesprochen werden. An Hand umfangreichen Aktenmaterials schildert er die Zusammenlegung der gesamten Waldungen im 16. Jahrhundert durch Regierungserlass und die Inanspruchnahme durch den Staat, sowie die weitere Entwicklung bis zum Kaufabschlüsse im Jahre 1832 und die Besitzübernahme der Waldungen durch den Stand Montafon als unausgeschiedenes und ungeteiltes Ganzes. Die um die Standeswaldungen geführten Prozesse zur Erhaltung der Einheit und des ungeteilten Eigentums streift der Herr Referent ebenfalls in klarer und verständlicher Form. Es ist nachgewiesen, dass die Prozesse auf Grund der bekannten Erwerbs- und Benützungsart immer zu ungunsten der Privatparteien ausgefallen sind. - Er warnt, wegen der ungeheuren Kosten, mit grösstem Ernste, sich in lange Prozessführungen einzulassen und verweist auf den Beschluss der Vorarlberger Landesregierung vom 19. Juni 1926, mit welchem zur Schlichtung von Streitigkeiten in dieser Sache eine eigene Schiedsgerichtskommission aufgestellt wurde. Diese Kommission hat die Aufgabe, die Ansprüche der streitenden Parteien anzuhören und nach Studium der Sachlage einen Vermittlungsvorschlag auszuarbeiten und zu erstatten. Erst nach Ablehnung desselben durch eine der streitenden Parteien soll der Zivilrechtsweg betreten werden. Zur Frage der Aufteilung der Standeswaldungen äussert er sich, daß die Norm, der Teilung das Flächenmass der Waldungen zu Grunde zu legen, ungerecht ist. Vielmehr soll das Problem der Teilung von folgenden Gesichtspunkten aus betrachtet werden: 1) Es müssen die Massen in Rechnung gezogen werden, 2) die Beteiligung der Gemeinden an der Erwerbung der Waldungen im Jahre 1832, 3) die Lage der Gemeinden in Rücksicht auf die Nutzungsmöglichkeiten und 4) der Bedarf der einzelnen Gemeinden an Holz unter Berücksichtigung der Anzahl Bezugsberechtigter. Nach Beendigung des Referates setzt eine lange andauernde Wechselrede ein, als deren Ergebnis sich der einstimmige Beschluss ergab, die von der Vorarlberger Landesregierung eingesetzte Schiedsgerichtskommission anzurufen und unter ihrer maßgebenden Mithilfe im Zuge der Wirtschaftsplanarbeiten die Grenzregulierung zwischen Standeswaldungen und Privatgrundbesitz anzustreben. Die Vertreter des Standes Montafon und der Gemeinden in dieser Kommission werden ergänzend gewählt: Als Ersatzmann für den Herrn Standesrepräsentanten: Herr Edmund Battlogg, Gemeindevorsteher von St. Anton. Für die Gemeinde Bartholomäberg den Herrn Gemeindevorsteher Josef Kessler, zu dessen Ersatzmann Herrn Gemeindevorsteher Franz Josef Bitschnau von Vandans. Als Ersatzmann für den Herrn Gemeindevorsteher Fritz von Silbertal den Herrn Gemeindevorsteher Josef Kessler von Bartholomäberg. Für die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn jeweils gegenseitig die Herren Gemeindevorsteher Christian Kraft und Alois Flöry. Nach Abschluss der Beratung über diesen Gegenstand dankt der Herr Standesrepräsentant den Herrn Vertretern der Vorarlberger Landesregierung herzlich für ihre unterstützende Tätigkeit. 1a) Zur ununterbrochenen ä'eiterführung der Arbeiten des Wirtschaftsplanes bis zur Beendigung erwachsen bedeutende Kosten und sind grosse Mittel erforderlich. Nach lebhafter, längerer Beratung wird einstimmig über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten beschlossen, den Kredit von S 20.000 bei der Sparund Darlehenskasse in Schruns auf S 40.000.-- zu erhöhen. [-3-] 2.) Die Rechnungen des Standes Montafon, des Forstfondes Montafon und des Montafoner Feuerversicherungsvereines für 1927 werden in Vorlage gebracht, zur Kenntnis genommen und genehmigt. 3.) In den neu zu wählenden Ausschuss der Konkurrenzstrassenverwaltung Bludenz-Partenen werden als Vertreter des Standes Montafon entsendet Herr Standesrepräsentant Franz Wachter, Bürgermeister von Schruns. Als Ersatzmann wird Herr Gemeindevorsteher J.G. Jochum von Tschagguns gewählt. 4.) Zur Zuschrift der Bezirksforstinspektion Bludenz vom 1. März 1928 Zl. 29/1 betreffend Vorschlag zur Vergrösserung des Forstgartens in Bartholomäberg bezw. Abgabe des entsprechenden Zaunholzes aus Standeswaldungen Stellung nehmend wird nach Rücksprache mit den Forstbeamten beschlossen, den Herrn Standesrepräsentanten zu bevollmächtigen, im Einverständnisse mit der Forstbehörde die nötigen Vorkehrungen zu treffen. 5.) Die Berufung der Gemeindevorstehung St. Anton gegen einen Bescheid der Standesrepräsentanz in Schruns betreffend Einstellung und Annullierung eines unbefugter Weise ausgeführten Holzverkaufes wird in Vorlage gebracht. Der Bescheid der Standesrepräsentanz wird gutgeheissen und bestätigt.Der Herr Gemeindevorsteher Edmund Battlogg von St. Anton erklärt, die Berufungsschrift zurückzuziehen und den Erlös aus dem Holzverkaufe der Standeskasse, als dieser gehörend, zu überweisen. Hiemit erledigt sich die weitere Behandlung der Berufung. 6.) Auf die Anfrage eines Forstwartes über die Zulässigkeit der Brennholzabgabe aus Standeswaldungen an Organisten, als Vergütung für ihre Dienstleistungen, wird festgestellt, dass dies unstatthaft ist. Die Entlohnung hat aus der lokalen Gemeindekasse zu erfolgen. - 7.) Das Ansuchen der Hildegard Tschofen von Partenen, Haus Nr. 59, derzeit wohnhaft in St. Gallenkirch, um Auszahlung von 2/3tel der Feuerversicherungssumme für das am 3. März 1928 abgebrannte Haus Nr. 59 in Partenen wird in Rücksicht auf die Gesuchsangaben mit der Bedingung bewilligt, dass die Besitzer für alle Zukunft auf das Holzbezugsrecht für dieses Objekt für sich und ihre Rechtsnachfolger Verzicht leisten. Die Bewilligung dieses Ansuchens erfolgt unter Beachtung des § 49, letzter Absatz der Statuten des Montafoner Feuerversicherungsvereines. 8.) Das Ansuchen des Jakob Battlogg. Haus Nr. 40 von Bartholomäberg um Nachsicht von der Berechnung des doppelten Stockgeldpreises für Holzbezüge ausserhalb der Forsttagsatzung wird nach erfolgter Bestätigung der Gesuchsangaben und Befürwortung des Herrn Gemeindevorstehers Josef Kessler von Bartholomäberg bewilligt. 9.) Dem Herrn Martin Tschofen von Tschagguns wird zufolge Ansuchens nach längerer Beratung für die Verwertung bezogenen Standesnutzholzes zum Baue eines Stalles und nach erfolgter Begutachtung durch den lokalen Standesforstwart im Sinne des § 7, Abs. 3 des Holzstatutes ein weiterer Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Das Nutzholz ist aber gegen Witterungseinflüsse einwandfrei zu schützen. 10.) Die Ansuchen des Alois Netzer, Vandans Haus Nr. 179 und des Engelbert 11.) Vonier, Tschagguns Haus Nr.9 um Ablösung des Schindelholzservitutsrechtes für diese im Jahre 1926 mit Ziegeln neu eingedeckten Objekte werden nicht bewilligt, da die Vergütung, bezw. Ablösung lt. Standesvertretungsbeschluß erst ab 1. Jänner 1927 geleistet wird. 12.) Das Ansuchen des Christian Mangeng, Haus Nr.340 in Schruns um Ablösung des Holzdeuchelservitutsrechtes in Standeswaldungen für diese Heimat wird nach längerer Beratung nicht bewilligt. 13.) Dem Engelbert Egle von Vandans, Haus Nr. 202 wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, ca. 14 rm3 Abbruchholz vom alten Stalle in den Gemarkungen des Tales Montafon zu verkaufen. 14.) Der Freiwilligen Feuerwehr in Tschagguns wird zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehäuschens das erforderliche Bauholz stockgeldfrei zum Bezuge bewilligt. Eine Bargeldbeihilfe zur Anschaffung der Motorfeuerspritze ist der Montafoner Feuerversicherungsverein gegenwärtig nicht in der Lage zu leisten. 15.) Die Offerte des Norbert Vergut von Tschagguns über die Ausführung der Verputzarbeiten und des Hueber Bruno von Schruns bezüglich der Malerarbeiten, anlässlich der Renovierung des Bezirksgerichtsgebäudes Nr. 9 in Schruns werden akzeptiert. Der Herr Standesrepräsentant teilt mit, dass er anlässlich der Verlegung eines Zweiges Abwasserkanalisation im Dorfe Schruns das Standesgebäude Nr. 27 in Schruns an diese Ableitung habe anschliessen lassen, um den Übelständen der Ableitung abzuhelfen. Dieser Vorgang wird gutgeheissen. [-4-] 16) Das Ansuchen des Willy Braunger, Gasthof Vergalden im Gargellentale um Bewilligung des Bzuges von Quellwasser aus der Quelle des Standes Montafon in Vergalden mit einem Vertragsentwürfe wird in Vorlage gebracht. Der Herr Vorsitzende erläutert hiezu, dass im Standeswaldgebiete von Vergalden aus einer dort entspringenden Quelle durch Private vor Jahren Wasser bezogen wurde, ohne dass der Besitzer von der Ableitung in Kenntnis war. Es haben sich nun unter den Vergalden-Maisässinteressenten Differenzen herausgebildet, wodurch der Stand Montafon Kenntnis erlangte. Er ist nun der Ansicht, dass unter folgenden Bedingungen die Wasserabgabe an alle Maisässinteressenten statthaft sein soll: a) Da die Quelle dem Stand Montafon gehört, erfolgt die Abgabe von Wasser nur in Form eines Reverses bis auf Widerruf und Zahlung eines jährlichen AnerkennungsZinses von S 20.- pro nutzende Partei, sodass nie ein Rechtsanspruch durch die nutzenden Parteien erlangt werden kann. b) Sollte die Alpe Vergalden, welche unmittelbar an die Standeswaldung anschliesst, Wasser benötigen, so muss derselben solches nach Erfordernis in erster Linie abgegeben werden. c) Der Umfang der Wassernutzung durch die Maisässinteressenten in Vergalden hat sich nach dem landwirtschaftlichen Bedarfe zu richten. d) Zur Entnahme von Wasser kommt allein nur diese Quelle in Frage, aus welcher bis heute widerrechtlich durch die Maisässbesitzer genutzt wurde. e) Der von Willi Braunger vorgelegte Entwurf eines Reverses ist durch die unter a bis d beschriebenen Bedingungen abzuändern, zu ergänzen Es wird nach längerer Beratung einstimmig beschlossen, im Sinne der Ausführungen des Herrn Vorsitzenden der Entnahme von Wasser aus der Vergaldner Quelle des Standes Montafon zuzustimmen. 17.) Das Ansuchen des Willy Braunger, Vergalden, um Bezugsbewilligung von 8 Stück Lichtleitungsmasten wird abgelehnt, da aus den Beständen in den umliegenden Waldungen ohne Beeinträchtigung der Bezugsansprüche Eingeforsteter diese Holzgattung nicht abgegeben werden kann. 18.) Dem Albert Hofmann, Jagdpächter, wird zum Baue eines Jagdhauses auf Valsott, Gemeinde St. Gallenkirch, ein weiteres Quantum von 30 fm3 Bauholz bewilligt. Die Abgabe dieses Holzes kann ohne Verkürzung des eingeforsteten Bezuges erfolgen. 19.) Das Ansuchen der Hotelverwaltung Madrisa, Gargellen, hinsichtlich des Anspruches von Lichtleitungs- bezw. Telefonmasten kann den im Pkt. 17 angeführten Gründen nicht bewilligt werden. Bezüglich des Bedarfes an Brennholz wird der Abgabe von ca. 20 fm3 aus Abgangbeständen am Platinastutze zugestimmt, wo für der ortsübliche Kaufpreis vom Bezieher zu bezahlen ist. Ein grösseres Quantum ist nicht vorhanden. 20.) Die Ansuchen des Sander Leopold von Schruns H.Nr. 139 um Bezugsbewilligung für ca. 55 für Bauholz zum Stallumbaue und des Franz Koller von Vandans um ca. 25 fm3 Bauholz zum Magazinsbaue werden in Vorlage gebracht und in Beratung gezogen. - Da noch Erhebungen zu pflegen sind, wird die Fällung der Entscheidung dem Herrn Standesrepräsentanten unter Beizug des Herrn Gemeindevorstehers Bitschnau von Vandans und des Forstwartes Maier von Vandans übertragen. 21.) Dem Ansuchen des Christian Vonier, Pächter der Lindauer-Hütte in TschaggungjUm Bezugsbewilligung von Brennholz zur Bewirtschaftung dieser Hütte wird zur Erledigung nach zu pflegenden Erhebungen dem Herrn Standesrepräsentanten überwiesen.- 22.) Dem Herrn Standestierarzte August Albrich in Schruns wird sein Ansuchen um Erhöhung des jährlichen Wartgeldes zum Teile bewilligt und ab 1. Jänner 1928 dasselbe von 1000, - auf S 1500.— erhöht, sowie der jährliche Bezug eines Brennholzloses im Ausmasse der Eingeforsteten bewilligt. 23.) Die Marktgemeindevertretung Schruns hat in der Sitzung am 15.April 1928 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Standesvertretung für Montafon dringend zu bitten, beim Amte der Vorarlberger Landesregierung vorstellig zu werden, es möchte mit grösster Energie auf die A.Ges.der Vorarlberger Illwerke eingewirkt werden, beim Baue der Talsperre in Vermont auf das sorgfältigste vorzugehen. Dieser Antrag der Marktgemeindevertretung Schruns löst lebhaftes Interesse aus, indem die Bedeutung desselben voll erkannt wird. Nach längerer Beratung wird einstimmig folgender Beschluss gefasst: In den Jahren 1926 und 1927 sind in verschiedenen Ländern Europas und im gegenwärtigen Jahre in Amerika bereits 2 grosse Dammbrüche von Talsperren vorgekommen. Dadurch wurden neben einer grossen Zahl Menschenopfer weite Ländereien mit ihrer ganzen Kultur zerstörend verheert und [-5-] unermesslicher Schaden angerichtet. Es ist klar und leicht begreiflich, dass derartige Hiobsbotschaften gerade gegenwärtig in Montafon grosse Beunruhigungen hervorrufen, indem im innersten Teile dieses Tales der Ausbau der Wasserkräfte begonnen hat und in diesem Bauprojekte die Erstellung einer langen Talsperre in einer Höhe von beinahe 2000 Meter vorgesehen ist. Bei der enorm grossen Länge dieser Talsperre ist mit der Stauung ungeheuerer Wassermengen zu rechnen, deren Druckkraft beängstigend sein muss. Es ist nun die allgemeine Anschauung der Bevölkerung des Tales Montafon und die besondere einstimmige der Standesvertretung, dass durch die Stauung der Ill im Vermunttale eine dauernde höchste Gefährdung des Tales Montafon geschaffen wird, die berechtigt und zwangsläufig bedingt, dass alle nur erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen zur Verminderung dieser Gefahr ergriffen und angewendet werden müssen. Als grösste Sicherung muss betrachtet werden, dass hinter der projektierten Talsperre noch mindestens zwei weitere Staumauern errichtet werden, welche die gestauten Wassermassen unterbrechen. Das Bersten oder Brechen einer einzelnen dieser Staumauern hätte zur Folge, dass dann wenigstens nur eine Teilmenge des Wassers abfliessen kann, während der übrige (Hauptteil) zurückgehalten wird.Es ist aber sicher, dass ein Bruch der geplanten einzigen Staumauer im Vermunttale die vollständige Zerstörung und Verwüstung Montafons zur Folge hat und sich auch verheerend im vorarlberger Oberlande auswirken müsste. Wenn man sich vor Augen hält, welches Elend und welche Schädigung durch eine solche Katastrophe auftreten muss, kann ein Grausen nicht unterdrückt werden. Die Beunruhigung in der Bevölkerung ist deshalb erklärlich und voll und ganz begründet. Die Standesvertretung für Montafon stellt deshalb an das Amt der Vorarlberger Landesregierung das höfliche und dringende Ansuchen, im Interesse der Allgemeinheit die Projekte der Kraftanlage in Partenen genauestens einer Überprüfung unterziehen zu lassen und geeignete Schritte einzuleiten, dass die Anregung zur Anlegung von unterbrechenden Staumauern zur Durchführung gelangt. Von der höchsten Sorgfältigkeit in der Ausführung der Vermuntwerkbauten hängt das Leben und Vermögen tausender von Personen und das Schicksal eines grossen Gebietes des Landes Vorarlberg ab. 24.) Das Ansuchen des Josef Klehenz von Partenen um Nachsicht von der Berechnung des doppelten Stockgeldes für Bauholzbezug zum Stallumbaue ausserhalb der Forsttagsatzung wird nicht bewilligt. Der Gesuchsteller soll eine Vergütung der Verteuerung des Holzes bei den Vorarlberger Illwerken ansprechen, da über deren Verlangen die Verlegung des Stalles an einen anderen Platz erfolgen muss. 26.) Das Ansuchen des Gebhard Sohler von Gaschurn um stockgeldfreien Bezug des Bauholzes für den Wiederaufbau seines abgebrannten Stalles wird unter der Bedingung bewilligt, dass der Unterbau des Stalles in Mauerwerk ausgeführt und künftighin für den gemauerten Teil des Stalles auf das Holzbezugsrecht dauernd verzichtet wird. 26.) Das Ansuchen der Alpe Vilifau, Gemeinde Vandans, um Übertragung des Holzbezugsrechtes auf die neuerbaute Alphütte wird unter folgenden Bedingungen bewilligt: Die alte Alphütte, der bis heute das Bezugsrecht zustand, ist abzutragen, damit keine Vermehrung der Belastungen eintritt. Für die Holzbezüge aus Standeswaldungen hat die Alpverwaltung Vilifau, wie alle übrigen Bezugsberechtigten auch, das jeweils tarifmässige Stockgeld zu bezahlen, sodass keine Ausnahmebehandlung stattfindet. Die Standesvertretung reguliert nach Bedarf fallweise den Stockgeldtarif. Schruns, am 10. Mai 1928. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]