19830429_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:18
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1983-04-29
Erscheinungsdatum 1983-04-29
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 29. April 1983 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 15. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 20. April nehmen an der auf heute 8.4 5 Uhr festgesetzten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg als Vorsitzender; Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Georg Ammann, Silbertal; Eduard Bitschnau, Tschagguns; Heinrich Sandrell, Gaschurn; Harald Wekerle, Schruns; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Gemeinderat Kurt Vonier, St. Anton in Vertretung des verhinderten Bürgermeisters Mag. Siegmund Stemer; Der Vorsitzende eröffnet um 9.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 14. Sitzung vom 1.2.1983; 2. Vorlage der Jahresrechnung 1982: 3. Genehmigung der Servitutsholz - Bedarfsanmeldung 1983; 4. Ansuchen des Einhauser Stanislaus, Tschagguns um Verkauf eines Teiles der Wiese auf Blümentin; 5. Ansuchen der Ortsfeuerwehr Tschagguns um Zuweisung von Nutzholz aus Anlaß des 100-jährigen Gründungsfestes; 6. Verpachtung des Maisäßhauses "Hoha" in Schruns; 7. Grenzbereinigung zwischen der Agrargemeinschaft Monigg-Sasarschen und Stand Montafon; 8. Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgetragenen Stall Bp. 270 auf Neubau auf der Bp. 1489 für Salzgeber Karl, St. Gallenkirch Nr. 262; 9. Ansuchen des Lorünser Hermann, Vandans um Übertragung des Holzbezugsrechtes von Gp. 1515 (Bp. 629) auf Stallerweiterungsbau auf Gp. 1235 (Bp. 447/3); 10. Ansuchen des Albert Wittwer, Gaschurn um Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgebrannten Stall Bp. 997 auf Neubau auf den Gpn. 909/1 und 9Ö9/2; -2- 11. Anmeldung von EigenJagden im Gemeindegebiet Tschagguns; 12. Personalangelegenheit Forstbetriebsführer; Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einstimmig um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert: 13. Ansuchen der Wildfütterungsgemeinschaft Silbertal um Errichtung eines Wildfütterungsstadel im Alpmaisäß; 14. Berichte - Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschrift über die 14. Forstfondssitzung vom 1. Februar wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Pkt. 2.) Die Jahresrechnung 1982 mit den dazugehörigen Einschlagsaufzeichnungen wurde jedem Forstfondsmitglied mit der Einladung zur Sitzung übermittelt. Der Sachbearbeiter Peter Vergud bringt die Jahresrechnung 1982 mit Gewinn- und Verlustrechnung zur Kenntnis und erläutert in groben Zügen die wichtigsten Haushaltsstellen. Die im Verlaufe der Vorlage der Jahresrechnung gestellten Anfragen werden von der Verwaltung beantwortet bzw. die näheren Erläuterungen hiezu erteilt. Die Jahresrechnung 1982 weist bei GESAMTEINNAHMEN von ............... S 6.870.385, 12 und GESAMTAUSGABEN von ............ S 5.532.552, 15 ______________ einen ÜBERSCHUSS von .............. S 1.337.832, 97 auf, ============== welcher dem Kapital zugeschrieben wird. Der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 14.4.1983 erfolgte Überprüfung der Jahresrechnung wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht und die Entlastung der Standesverwaltung beantragt. Nach eingehender Debatte wird die Jahresrechnung in der vorliegenden Form einstimmig genehmigt und aufgrund des vorliegenden Prüfungsberichtes der Verwaltung die Entlastung erteilt. -3- Im Verlaufe der Debatte wird die Verzinsung des der zweiten Auflage des Montafoner Heimatbuches Stand Montafon (10 Gemeinden) gewährte Darlehen den geänderten Kapitalmarktverhältnissen ab dem 7, 00% festgelegt. für die Finanzierung dem entsprechend Jahr 1983 mit Mit den durch den Wirtschaftsweg Eggatobel - Dürrwald im hinteren Silbertal erschlossenen Alpen ist für die Wegbenützung ein der tatsächlichen Benützung entsprechender Kostenanteil für die Instandhaltung zu vereinbaren. Pkt. 3.) Die für das Jahr 1983 in den einzelnen Gemeinden beantragten Servitutsholzbezüge werden der Forstfondsvertretung vorgelegt. Die beantragten und den jeweiligen Holzkommissionen überprüften Servitutsholzbezüge betragen: Brennholz Nutzholz Gesamt (in fm) Gemeinde Bartholomäberg 1.156, 50 1.124, 50 Gemeinde Gaschurn 852, 75 741, — Gemeinde St. Anton 256, 50 64, — 2.281, — 1.593, 75 320, 50 Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde St. Gallenkirch 1.694, 25 710, 25 2.404, 50 Schruns 1.163, 25 420, 50 1.583, 75 Silbertal 740, 25 570, 85 1.311, 10 Tschagguns 1.125, — 504, 50 1.629, 50 Vandans 927, — 357, — 1.284, — _________________________________________ 7.915, 50 4.492, 60 12.408, 10 ========================================= Die im Zuge der Überprüfung der einzelnen Bedarfsanmeldelisten festgestellten Mängel bzw. Irrtümer werden richtig gestellt. Der von der Gemeindeholzkommission in Silbertal gefaßte Beschluß, wonach in der Gemeinde Silbertal Witwen ein ganzes Brennholzlos bewilligt wurde, widerspricht den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes und ist somit ungültig. Die Zuweisung hat wie in allen anderen Gemeinden zu erfolgen und es ist der zuständige Waldaufseher auf die entsprechende Behandlung hinzuweisen. Zudem hat die Gemeindeholzkommission Silbertal in diesem Falle in einer Sache entschieden, wofür ihr die Zuständigkeit nicht zusteht. -4- Die von Netzer Alois für die Instandhaltung des Maisäßstalles Bp. 579/2 in Schruns angemeldete Servitutsholzmenge wird nicht bewilligt, da das Gebäude trotz Aufforderung im Jahre 1979 bisher nicht instandgesetzt wurde und somit das Holzbezugsrecht erloschen ist. Desgleichen wird die von Frau Schöpf Maria in Partenen für die Neuerstellung des Stalles auf Bp. 56 in Partenen angemeldete Nutzholzmenge nicht bewilligt, da das Holzbezugsrecht infolge nicht zeitgerechter Instandhaltung des Gebäudes mit Ende des Jahres 1978 erloschen ist. Die von Düngler Willy zur Erstellung seines abgebrannten Wohn- und Geschäftsgebäudes auf Bp. 1489 St. Gallenkirch beantragte Servitutsholzmenge wird nicht bewilligt, da der Nachweis des Bestandes des Holzbezugsrechtes nicht erbracht werden kann. Die Bedarfsanmeldungen 198 3 mit einer korrigierten Gesamtmenge von 12.328, 60 fm werden einstimmig genehmigt, die Einholung der erforderlichen Schlägerungsbewilligung ist vorzunehmen. Pkt. 4.) Dem Ansuchen des Einhauser Stanislaus, Tschagguns um Verkauf eines Teiles der Wiese auf Blümentin wird nicht stattgegeben, da der von ihm angebotene Kaufpreis wesentlich niedriger ist als der damalige Erwerbspreis durch den Stand Montafon. Zudem würde durch einen Teilverkauf die Einheit des Besitzes unterbrochen werden (einstimmiger Beschluß); Pkt. 5.) Dem Ansuchen der Ortsfeuerwehr Tschagguns um Zuweisung von ca 5 fm Nutzholz aus Anlaß des 100-jährigen Gründungsfestes wird keine Folge gegeben, da aufgrund eines Grundsatzbeschlusses aus dem Jahre 1972 eine Unterstützung örtlicher Vereine nicht erfolgt, da dies Sache der jeweiligen Ortsgemeinde ist. Durch den Stand Montafon sollen nur Organisationen, welche die gesamte Talschaft umfassen derartige Unterstützungen erhalten (einstimmiger Beschluß): -5- Pkt. 6.) Eine Verpachtung des Maisäßhauses "Hoha" in Schruns soll aufgrund einer Ausschreibung in den Vorarlberger Tageszeitungen bzw. Lokalzeitungen erfolgen. Vor Einschaltung der diesbezüglichen Ausschreibung soll ein Besichtigung an Ort und Stelle Klarheit über die für eine Vermietung erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergeben, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 7.) Die im Zuge der Grenzbereinigung zwischen der Agrargemeinschaft Monigg - Sasarschen und dem Stand Montafon erforderlichen Flächenbewegungen betragen lt. dem von Dipl. Ing. Abseher vom Vermessungsamt Bludenz erstellten Lageplan wie angeführt: Stand Montafon gibt an Ausschlag Monigg Stand Montafon gibt an Agrarg. Sasarschen 2, 7218 ha 12, 8080 ha __________ gesamte abzutretende Fläche 15, 3258 ha Stand Montafon erhält von Ausschlag Monigg Stand Montafon erhält von Agrarg. Sasarschen _________ 2, 7270 ha 5, 0900 ha gesamte zu übernehmende Fläche 7, 8170 ha ========= Zu den vorangeführten Flächen erhält der Stand Montafon die beiden Bergmähder Stemer und Tomaselli im Gesamtausmaß von (Schattenort) __________ 7, 6145 ha gesamte Ersatzfläche an Stand Montafon 15, 4315 ha ========== Die noch fehlende Restfläche von 943 m2 kann durch eine Grenzbegradigung zwischen den Grenzsteinen Nr. 122 und 126 an den Stand Montafon zurückgegeben v/erden, sodaß sich die Flächenbewegungen für beide Parteien in etwa im gleichen Umfange bewegen. Die Agrargemeinschaft Monigg - Sasarschen verzichtet weiters für alle Objekte auf dem Maisäß Sasarschen auf das Holzbezugsrecht mit Ausnahme des Schindelholzbezugsrechtes, weiters haben die Mitglieder der Agrargemeinschaft in den kommenden zwei Jahren ihren Brennholzbedarf gegen Bezahlung des Stockgeldes aus den durch den Forstfonds abgetretenen Waldflächen zu beziehen. -6- Dem Forstfonds muß es weiters gestattet sein, vom Güterweg Sasarschen über Ausschlaggrund Erschließungswege zu den dahinter liegenden Forstfondswaldungen zu erstellen, ohne daß hiefür eine Grundablöse oder Entschädigung zu leisten ist. Sämtliche mit der Grundabtretung bzw. dem Erwerb der Bergmähder durch den Stand Montafon anfallenden Vertragskosten und Gebühren hat die Agrargemeinschaft Monigg - Sasarschen zu übernehmen. Die Grenzbereinigung wird zu den vorangeführten Bedingungen einstimmig genehmigt, die noch erforderlichen Vermessungen sollen durch das Vermessungsamt Bludenz im Verlaufe des Sommers durchgeführt und die notwendigen Mappenberichtigungen vorgenommen werden, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 8.) Salzgeber Karl, St. Gallenkirch Nr. 262 hat im Jahre 1958 den auf der Bp. 270 stehenden Stall abgebrochen und hiefür auf der Bp. 1489 einen neuen Stall errichtet. Für diesen Neubau wurden ihm im Jahre 1956 66 fm Servitutsnutzholz zugewiesen, der Stall ist mit harter Bedachung versehen. Nach Mitteilung durch Salzgeber ist ihm eine Übertragung des Holzbezugsrechtes durch die Verwaltung schon vor Jahren zugesagt worden. In den diesbezüglichen Akten scheint jedoch die Übertragung nicht auf. Eine Erledigung des Übertragungsansuchens wird zur weiteren Erhebung vertagt, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 9.) Lorünser Hermann, Vandans Nr. 800 hat um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von der Gp. 1515 Vandans auf einen Erweiterungsbau bei der Bp. 447/3 angesucht. im Jahre 1953 wurde das Holzbezugsrecht der Bp. 629 (kleiner Stall mit 58 m2) auf einen Erweiterungsbau beim Stall Bp. 677 übertragen. Diese Übertragung wurde, da das Bauvorhaben nicht durchgeführt worden ist, im Jahre 1956 wiederum aufgehoben und das Bezugsrecht der Bp. 629 auf einen geplanten Neubau auf der Gp. 1515 übertragen. Da dieses Bauvorhaben infolge Bauverbotes ebenfalls nicht durchgeführt wurde, soll nun lt. dem vorliegenden Antrag das Holzbezugsrecht der Bp. 629 auf einen beim Stall Bp. 447/3 durchgeführten An- und Erweiterungsbau übertragen werden. -7- Da durch eine Übertragung der bestandene Nutzungsumfang der Bp. 447/3 wesentlich überschritten würde, sowie die bereits vorgenommene Vergrößerung des Objektes für den Betrieb der vorhandenen Landwirtschaft als nicht erforderlich angesehen werden kann, wird einer neuerlichen Übertragung des Holzbezugsrechtes der Bp. 629 einstimmig nicht stattgegeben. Servitutsholzbezüge sind nur für die Instandhaltung des ursprünglich bestandenen Stalles auf der Bp. 447/3 möglich. Pkt. 10.) Dem Ansuchen des Wittwer Albert, Gaschurn Nr. 74a um Übertragung des Holzbezugsrechtes des im Jahre 1979 abgebrannten Stalles von Bp. 997 auf den auf den Gpn. 909/1 und 909/2 neuerbauten Stall wird einstimmig stattgegeben. Der Neubau wird mit einem Gesamtumfang von 50 fm eingeforstet, d.h. Bezüge zur Neuerstellung im Falle einer Katastrophe sind nur bis zu diesem Ausmaß möglich. Weitere Servitutsbezüge können nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Holzstatutes zur Instandhaltung beantragt werden. Das Schindelholzbezugsrecht wurde im Jahre 1963 bereits abgelöst. Pkt. 11.) Nachdem im Gemeindegebiet Tschagguns für die kommende Jagdpachtperiode ab 1.4.1984 durch die verschiedenen Alpen geplant ist, mehrere EigenJagdgebiete zu bilden, wurden durch die Verwaltung ebenfalls fristgerecht der Antrag auf Erklärung von Jagdeinschlüssen gemäß § 7 JG bei der Behörde gestellt, um ebenfalls die Möglichkeit der Bildung von Eigenjagden offen zu lassen. Aufgrund der gegebenen Besitzverhältnisse könnten zwei Eigenjagden, und zwar Eigenjagd "Spora" und eine Eigenjagd "Hora" gebildet werden. Hiezu wird einstimmig beschlossen, die beiden Forstfondseigenjagden ab der kommenden Jagdpachtperiode zu bilden und das Eigenjagdrecht bei der Behörde fristgerecht zu beantragen. Die für die Erklärung der Jagdeinschlüsse erforderlichen Unterlagen sind der Behörde zu übermitteln. -8- Pkt. 11.) Dem Ansuchen der Wildfütterungsgemeinschaft Silbertal um die Erteilung der Genehmigung zur Aufstellung eines Wildfütterungsstadels im Alpmaisäß in Silbertal wird grundsätzlich stattgegeben. An der vorgesehen Stelle wird schon seit mehreren Jahren eine Wildfütterung ohne Gebäude betrieben. Nach Aussage des Waldaufsehers können im Bereich der Wildfütterungsstelle keine erhöhten Wildschäden festgestellt werden, weshalb auch seinerseits gegen die Errichtung des Wildfütterungsstadels keine Bedenken bestehen. Auf die Stellenausschreibung eines Forstwirtes bzw. Förster mit entsprechender Erfahrung haben insgesamt sechs Bewerber ihr Interesse an der ausgeschriebenen Stelle bekundet. Eine Übersicht über die einzelnen Bewerber mit ihrer bisherigen Tätigkeit wird den Forstfondsvertretern übergeben. Nach eingehender Debatte der vorliegenden Bewerbungen werden die Herren Dipl. Ing. Hannes Prucker aus Kufstein sowie Studer Fritz aus St. Gerold in die engere Auswahl einbezogen. Studer Fritz aus St. Gerold ist derzeit noch an der Universität f. Bodenkultur und beendet sein Studium Ende Juni. Anläßlich einer persönlichen Vorsprache hat er sein grundsätzliches Interesse an einer Tätigkeit beim Stand Montafon bekundet. Seitens der Forstfondsvertretung werden jedoch teilweise Bedenken an einer Anstellung geäußert, da sein Bruder bei der Bezirkshauptmannschaft - Forstabteilung als Bezirksförster tätig ist und voraussichtlich auch die Leitung der Forstabteilung übernehmen wird. Dipl. Ing. Hannes Prucker aus Kufstein hat 1976 sein Studium beendet und ist derzeit nach einer zweijährigen Tätigkeit bei den Österr. Bundesforsten seit 1979 bei der Mayer-Melnhofschen Forstverwaltung in der Steiermark tätig. Bei Auflösung des Dienstverhältnisses hätte er eine mindestens dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Mit den beiden Bewerbern sollen weitere Gespräche geführt werden, um die näheren Voraussetzungen insbesonders auch aus besoldungsrechtlicher Sicht abzuklären. Pkt. 12.) -9- Vor Errichtung des Stadels hat die Wildfütterungsgemeinschaft Silbertal auch die Forstbehörde von der beabsichtigten Errichtung in Kenntnis zu setzen, (einstimmiger Beschluß). Pkt. 13.? Berichte und Allfälliges; Der Vorsitzende berichtet, daß Marlin Elmar aus Gortipohl in der Angelegenheit weiterer Holzschlägerungen im Netzagebiet vorgesprochen hat. Aufgrund gewisser Aussicht auf Holzverkäufe im heurigen Jahre hat er die bestehende Seilbringungsanlage nicht abgebrochen. Es wird allgemein die Ansicht vertreten, daß auf Grund der derzeitigen Preissituation auf dem Holzmarkt mit Holzschlägerungen größeren Umfangs zurückgehalten werden soll. Die mögliche Entnahmemenge in diesem Bereich soll durch Besichtigung an Ort und Stelle festgelegt werden. Über die weitere Verwendung der Schottergrube auf der Gp. 1231/1 in Vandans (am Mustrigielbach) ist durch die Behörde zur Festlegung der künftigen Vorgangsweise ein Lokalaugenschein angesetzt. Die Aufnahme der Planungsarbeiten für den Bachübergang Gieslatobel in Silbertal sind nach Mitteilung der Wildbach- und Lawinenverbauung von einer Reduktion des Wildbestandes, sowie einer Verlegung der Fütterung Silbertal aus dem Ortsbereich abhängig. Eine Aufschließung des Verbauungsprojektes Mittelries - Kirchdorflawine in Partenen durch einen Weg (gleichzeitig würde der Standeswald erschlossen) ist infolge zu kritischer geologischer Verhältnisse nicht möglich. Lt. Mitteilung der Landesregierung werden für die Forstwege Schnapfawald und Vermielbach keine Bundesförderungsmittel gewährt, da mit dem Bau vor Genehmigung des Projektes durch den Bund begonnen wurde. Ende der Sitzung: 12.30 Uhr Schruns, 5.5.1983 Schriftführer: FORSTFONDSVERTRETUNG: