19920604_FF_008

Dateigröße 183.73 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:18
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1992-06-04
Erscheinungsdatum 1992-06-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 4. Juni 1992 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 8. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 22. Mai 1992 nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch (ab 14.00 Uhr); Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Vizebürgermeister Franz Egele, Vandans; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 13.40 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung vom 31.1.92; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg auf Mitfinanzierung der Integralpilot-Studie Montafon; 4. Vorlage der geplanten Forstwegprojekte im Jahr 1992 mit Entscheidung über Vergabe und Art der Baudurchführung; 5. Übernahme eines Baukostenbeitrages zum Bau des Güterweges "Silbertal-Gafluna" (Oberalpe Gafluna); 6. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1991; -2- 7. Weitere Vermietung des Maisäßhauses Manuef in Tschagguns; 8. Entscheidung über div. Ansuchen um Bewilligung von Servitutsholz; 9. Allfälliges; Vor Eingang in die TO bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß er von der Raiffeisenbank Montafon ersucht wurde, für die aus Anlaß der 100-Jahr-Feier herauszugebende Festschrift ein Vorwort zu verfassen, für welches auch das Standeswappen Verwendung finden soll. Dazu wird vom Standes Sekretär zur Kenntnis gebracht, daß der ehemaligen Raiffeisenkasse Schruns mit Beschluß vom 28.11.1925 die Verwendung des Standeswappens bewilligt wurde. Der Bericht des Vorsitzenden wird einhellig zur Kenntnis genommen. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 7. Sitzung vom 31. Jänner 1992, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände und Ergänzungen genehmigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: 1. Von der Fa. Sautter aus Bregenz wurde im Februar ein neuer Kopierapparat zum Preis von netto S 69.403, — einschließlich 10-fach-Sorter und Duplexeinrichtung angekauft. Die Fa. Sautter war unter den eingeholten Offerten die Billigstbieterin, zudem sind im erwähnten Gerät gegenüber den anderen Angeboten zusätzliche Funktionen integriert. 2. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in der Beschwerde gegen den Bescheid des OAS vom 6.11.1991 keine Folge gegeben, da der angefochtene Bescheid einem Vollzug nicht zugänglich ist. Mit Erkenntnis vom 31.3.1992 des Verwaltungsgerichtshofes wird die Beschwerde gegen den Bescheid des Obersten Agrarsenates betreffend den Antrag des Proponentenkomitees auf Übergang der Entscheidungspflicht an den Obersten Agrarsenat als unbegründet abgewiesen. In der Begründung des Verwaltungsgerichtshofes wird dazu ausgeführt, daß sich über- bzw. untergeordnete Behörden hinsichtlich der Frage der Säumigkeit das hiefür bedeutsame Verhalten der jeweils anderen Behörde - in diesem Fall der LAS das Verhalten des OAS - zurechnen lassen muß. Der Vorsitzende beurteilt diese Entscheidung als unverständlich und als einem gesunden Rechtsempfinden widersprechend. -3- 3. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat mit Verordnungen vom 11. März 1992 den "Gritschbach-Wasserfall" in der Gemeinde Silbertal und den "Fallbach" in das Klostertal in das Naturdenkmalbuch bei der BH Bludenz eingetragen. Damit sind Änderungen im Bereich der Zu- und Abflußverhältnisse, soweit diese die Wasserführung im geschützten Bereich beeinflussen könnten, ohne Genehmigung der Behörde verboten. 4. Mit Gutachten des jagdlichen Sachverständigen Hannes Kaufmann vom 10.3.1992 wird die Anlage einer Wildwiese auf der Gp. 2082/1 in Vandans mit einer Fläche von ca. 4000 m2 als geeignete Maßnahme beurteilt, den Wildschaden im umliegenden Waldbestand zu vermindern. Bezüglich der Anlage einer Wildwiese sind jedoch noch keine definitiven Entscheidungen mit der Hegegemeinschaft und der Jagdgenossenschaft bzw. den Jagdpächtern getroffen. 5. Bei der am 10. März 1992 stattgefundenen Verhandlung beim BG Montafon über die Klage des Standes Montafon gegen Herrn Gürsch betreffend die Wildschadenszahlungen in den Genossenschaftsjagden Bartholomäberg und St. Anton in der Höhe von S 41.500, — und S 50.000, — wurde vom Anwalt des Beklagten die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges sowie die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes vorgebracht. Die Unzulässigkeit des Rechtsweges wurde mit der Tatsache begründet, daß vom Angeklagten gegen den Kostenbescheid der BH Bludenz im Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde eingebracht wurde. Vom BG Montafon wurde den genannten Vorbringen keine Folge geleistet und vom Beklagten gegen diese Entscheidung kein Rekurs eingebracht. Die Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde nun vom Bezirksgericht Montafon auf den 14. Juli 1992 anberaumt. 6. Am 3. März 1992 hat eine weitere Verhandlung in der Angelegenheit Waldweide-Trennung auf der Almein, Bartholomäberg stattgefunden. Vom Betriebsleiter wurde bei dieser Gelegenheit berichtet, daß bis zum Jahre 1993 ein Schutzwaldsanierungsprojekt eingereicht wird, in dessen Rahmen auch die "Zaunfrage" auf die Dauer des Projektes als gelöst betrachtet werden kann. 7. Der Verkauf einer Teilfläche von 190 m2 aus der Gp. 369/36 in St. Anton an die Fam. Ehrenreich Bitschnau ist grundbücherlich durchgeführt und der vereinbarte Kaufpreis vertragsgemäß entrichtet. 8. Von der BH Bludenz wurde das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für die Errichtung der Forststraße "Lifinar" in St. Gallenkirch mit dem Kostenbescheid abgeschlossen und das Verfahren eingestellt, da aufgrund von Widerständen von betroffenen Unterliegern die Errichtung sowohl der Güterweganlage als auch der daran anschließenden Forststraße bis auf weiteres aufgeschoben ist. 9. Die BH Bludenz hat mit Schreiben vom 18. Mai 1992 an den Gendarmerieposten Schruns und an das Landesgendarmeriekommando für Vorarlberg in Feldkirch (Verkehrsabteilung-Verkehrsüberwachung) eine verstärkte Kontrolle von Verkehrsbeschränkungen auf der Rellstalstraße und Böschisstraße in Vandans, den Fahrwegen ins Gauertal und Gampadelstal in Tschagguns, der Fellimännlestraße -4- und den anschließenden Forststraßen im hinteren Silbertal sowie auf der Güterweggenossenschaft Hennenkopf-Rofer mit den anschließenden Straßen auf der Almein in Bartholomäberg angeordnet. Von Bgm. Sandrell wird dazu weiters berichtet, daß eine ähnliche Anordnung auch an den Gendarmerieposten Gaschurn für die Überwachung der Güterweganlagen in seinem Bereich ergangen ist. 10. Am 7. Mai hat die Verhandlung zur Erteilung der beantragten Bewilligung für die Errichtung einer Bauaushub- und Bauschuttdeponie in Vandans stattgefunden, für welche auch Teilflächen der Standesparzelle Gp. 58 benützt werden sollen. Die Rodungsfläche auf dem Standesbesitz beträgt ca. 3.000 m2, die Zufahrt erfolgt über eine bereits bestehende Straße, welche sich im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans und des Standes Montafon befindet. Die Bewilligung soll vorerst befristet für die Dauer von 10 Jahren erteilt werden. Hinsichtlich des vereinbarten Abschlusses eines privatrechtlichen Übereinkommens mit der Gemeinde Vandans werden weitere Gespräche geführt. 11. Über den Antrag des Standes Montafon zur Ausarbeitung eines Erhaltungskostenschlüssels für die Güterweganlage St. Gallenkirch-Grappes durch die Agrarbezirksbehörde in Bregenz hat am 22. Mai mit Vertretern der beteiligten Agrargemeinschaften und der Gemeinde sowie des Standes Montafon eine erste Besprechung stattgefunden. Vom Betriebsleiter werden die dazu benötigten Unterlagen über die erschlossenen Waldbereiche und deren Bewertung der Agrarbezirksbehörde übermittelt, sodaß ein Vorschlag für diesen Schlüssel im Verlaufe des Monat Juli erwartet werden kann. 12. Am 2. Juni hat im Schattwald in Silbertal eine Aufforstungsaktion der Organisation "Alp-Action" stattgefunden, an welcher ca. 60 Schüler der Hauptschulen Schruns-Dorf und Grüt teilgenommen haben. Die "Alp-Action" ist ein internationales Hilfsprogramm zum Schutz der Alpen, das von der schweizerischen Umweltstiftung (Bellerive Foundation) gegründet wurde. Dem Stand Montafon wurden für Aufforstungen 7.500 Pflanzen zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, diese Aufforstungsbereiche von den Hauptschulklassen weiter zu betreuen. Insgesamt wird diese Aufforstung als gelungene Aktion beurteilt, durch welche auch eine verstärkte Bewußtseinsbildung der Schuljugend für Anliegen des Waldes erreicht werden kann. 13. Förster Bernhard Maier hat nach dem Landeswettbewerb auch den 40. Jugendredewettbewerb der Gruppe Bundesheer in dieser Woche gewonnen. Der Wettbewerb wurde am Fliegerhorst in Hörsching beim Militärkommando Oberösterreich durchgeführt. Neben der Goldmedaille konnte Bernhard Maier auch den Sonderpreis der Liga der Vereinten Nationen in Form eines einwöchigen Studienaufenthaltes in New York in Empfang nehmen. Der Vorsitzende sowie die gesamte Forstfondsvertretung gratuliert Förster Bernhard Maier zu diesem Erfolg. Der Vorsitzende wird ermächtigt, Förster Maier aus diesem Anlaß ein Geschenk zu überreichen. -5- 14. Vom Betriebsleiter wird ein kurzer Bericht über die laufenden Bewirtschaftungsaktionen in den Standeswaldungen erteilt. Die Aufforstungen sind großteils abgeschlossen, wobei aufgrund der langen Schneedecke sowie der anschließenden Trockenheit ein relativ nur kurzer Zeitraum für Aufforstungen zur Verfügung stand. In der Gemeinde Schruns wurde im Bereich Mittelwald eine Bannwaldbewirtschaftung mit Seilkrananlage vorgenommen. Zu den Verhandlungen im Rahmen der Abschlußplanbesprechungen wird vom Betriebsleiter festgestellt, daß der Rotwildabschuß insgesamt um ca. 40 Stück unter seinen Vorstellungen von der Behörde mittels Verordnung festgesetzt wurde. Er äußert seine Überzeugung, daß insgesamt aufgrund der Witterungssituation bei den vergangenen Zählungen der tatsächliche Wildbestand zutage trat und die Auswirkungen des zu niedrigen Abschusses nicht ausbleiben werden. In mehreren Bereichen, in welchen z.T. untragbare Wildschäden konstatiert werden müssen, wurden bereits Termine für die Vornahme von Wildschadensschätzungen bzw. die Erstellung von Gutachten durch Sachverständige veranlaßt. Bei Schäden in geringerem Ausmaß sind die Betriebsorgane angewiesen, die Abgeltung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Jagdpächter vorzunehmen. Insbesondere im Außerbacherwald im Bereich des Schutzwaldsanierungsprojektes sind die Wildschäden als untragbar einzustufen, da Laubgehölze ohne Einzelschutz nicht aufzubringen sind. Gleichfalls ist im Schattwald in Silbertal ein Aufkommen der Tannenverjüngung ohne Schutzmaßnahmen nicht möglich, weiters wurden im Großraum Zuggenwald der Genossenschaftsjagd St. Gallenkirch unvertretbare Wildschäden festgestellt. Bgm. Rudigier stellt dazu weiters fest, daß auch im Bereich Lifinar-Gortniel große Probleme hinsichtlich der Wildschadenssituation auftreten und dazu bereits die Behörde eingeschaltet ist. Bgm. Rudigier stellt fest, daß die bereits angekündigte mögliche Einstellung von Verbauungsmaßnahmen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung von der Gemeinde unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Der Betriebsleiter stellt abschließend fest, daß eine Wildreduktion in weiten Bereichen der Standeswaldungen unbedingt erfolgen muß, er stellt andererseits aber auch fest, daß der Lebensraum für das Wild zunehmend eingeschränkt wird. Diesbezüglich schlägt er vor, ähnlich wie auch in der Schweiz, über die Prospekte der Seilbahngesellschaften entsprechende Hinweise für die Schifahrer aufzunehmen, da damit eine vermehrte Information der Gäste über Wildruhegebiete bzw. Ruhezonen möglich wäre. 15. Unter Hinweis auf die bereits früher getroffene Entscheidung über die Durchführung eines Wettbewerbes für die Planung des künftigen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes, in welches auch die Räumlichkeiten für den Tourismus verband Montafon untergebracht werden sollen, bringt der Vorsitzende die an ihn herangetragene Überlegung nach einer Aufstockung der Preisgelder von S 100.000, — auf S 150.000, — zur Kenntnis. Nach allgemeinen Erfahrungen wird die Erhöhung für erforderlich beurteilt, um auch qualitativ möglichst gute Planungsunterlagen zu erhalten. -6- Diesem Vorschlag wird seitens der Forstfondsvertretung einhellig zugestimmt und die Erhöhung der Preisgelder auf S 150.000, — beschlossen. Pkt. 3. ) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß nun die Finanzierungszusage sowohl des Bundes mit 70% als auch des Landes Vorarlberg mit 20% für die Integralpilot-Studie Montafon, welche vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft beim forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, in Auftrag gegeben wurde, vorliegt. Gemäß den dazu bereits mehrfach stattgefundenen Besprechungen wird erwartet, daß vom Stand Montafon ein 10%iger Finanzierungsbeitrag zu den veranschlagten Kosten von S 7 Mio. übernommen wird. Diese Pilotstudie beinhaltet Grundlagenerhebungen und Untersuchungen, welche für die Beurteilung des ÖKÖSystems Montafon erforderlich sind. Die Ziele dieser Untersuchung liegen darin, daß Unterlagen für eine Beurteilung des ÖKÖ-Systems Montafon erarbeitet werden, welche künftig für weitere Planungsmaßnahmen und Entscheidungen zur Verfügung stehen. Gerade im Montafon werden von der Natur "Grenzen" vorgegeben, an denen sich die weiteren Entwicklungsaufgaben und -möglichkeiten des anthropozentrischen Naturraumes orientieren müssen. Die möglichen Gefährdungen durch Überschwemmungen, Vermurungen, Lawinen, Steinschlag, Felssturz, Rutschungen und dgl. sollen aus jenem Erkenntnis stand heraus beurteilt werden können, wie er für die Tragweite für diese Aussage notwendig ist. Es ist dabei vor allem auch die Dynamik in der belebten Natur (Waldzustand, Waldentwicklung usw.) und in der unbelebten Natur (Gebirgsabtrag usw.) in die Untersuchung miteinzubeziehen, um frühzeitig negativen Entwicklungen mit vertretbarem Einsatz begegnen und positive Entwicklungen fördern zu können. Aus den Untersuchungen sollte auch eine Dringlichkeit von forstlichen und forsttechnischen Maßnahmen abzuleiten sein, um die in der Regel mit einem hohen Anteil an öffentlichen Mitteln finanzierten Mitteln finanzierten Eingriffe effizienter zu gestalten und den Einsatz der Förderungsmittel zu optimieren. Zur Erreichung dieser Ziele sind eine Reihe von Untersuchungen notwendig, wobei die zentrale Rolle die Abklärung der geologischen Fragestellungen darstellt. Dazu wird das gesamte Plangebiet flächendeckend in Bereiche unterteilt, für welche weitere geologische und geomorphologische Untersuchungen mit hoher, mittlerer und geringer Dringlichkeit erforderlich sind. Weiters sollen Untersuchungen über den aktuellen Waldzustand sowie Untersuchungen der Wildtierpopulation Grundlage für gezielte Eingriffe zur Stabilisierung des ÖKÖ-Systems bieten. Aufgrund den vorgelegten Aussagen wird von der Forstfondsvertretung über Antrag des Vorsitzenden die Übernahme eines 10%igen Interessentenanteiles an den Projektskosten von S 7 Mio. einstimmig genehmigt. Der Vorsitzende wird weiters ermächtigt, mit den Vorarlberger Illwerken bezüglich Mitfinanzierung des Interessentenanteiles Verhandlungen aufzunehmen, da die aus dieser Untersuchung zu erwartenden Grundlagen auch für die Vorarlberger Illwerke von Interesse sind. Der Geologe Dr. Loacker von der Vorarlberger Illwerke AG wurde durch den Betriebsleiter mit den Aufgabenstellungen der Integralpilot-Studie Montafon bereits früher konfrontiert und ist in das Projekt bereits eingebunden. -7- Abschließend bedankt sich der Vorsitzende namens der Forstfondsvertretung beim Betriebsleiter, auf dessen Initiative sowie die guten Kontakte zu den Ministerien, insbesondere zu Ministerialrat Rachoy, zurückzuführen ist, daß u.a. auch das Montafon für eine derartige flächendeckende Untersuchung ausgewählt wurde. Pkt. 4.) Der Forstfondsvertretung wird eine Übersicht über die im Jahre 1992 zur Durchführung geplanten Forstwegprojekte vorgelegt, wobei vom Betriebsleiter die einzelnen Wegprojekte näher erläutert sowie die nach seinem Kenntnisstand vorgeschlagene Bauausführung aufgrund den jeweiligen Gegebenheiten erörtert wird. Für die Forststraße" Bleiwald" in Gaschurn liegt bereits eine Ausschreibung vor, wobei die Vergabe an die Fa. Fleiga als Billigstbieterin zu einer Angebotssumme von S 236. 750, — vorgeschlagen wird. Für die Forststraßen "Schattwald-Mäßtanna" und "Starkaegg" in Silbertal sowie für den Valisera-Basisweg und die Forststraße "Röbibach" sollen Ausschreibungen vorgenommen werden. Im Zuge der Diskussion über die Ausführungsart zu den einzelnen Wegprojekten wird von Marlin Ernst festgestellt, daß insbesondere für die Forststraße Seggeswald in St. Gallenkirch sehr aufwendige Erhaltungskosten anfallen, wobei von ihm bereits vor der Bauausführung die Trassenwahl sehr kritisch beurteilt und auf die z.T. gefährlichen Bereiche hingewiesen wurde. Marlin Ernst vertritt die Auffassung, daß nach seiner Meinung grundsätzlich eine andere Denkweise notwendig ist und beim Forststraßenbau eher restriktiv vorgegangen und anstelle von "Waldautobahnen" vermehrt Traktorwege mit einer geringeren Wegbreite gebaut werden sollten. Marlin Ernst weist auch auf den großen Waldverlust beim Forststraßenbau, welcher nach Aussage pro Kilometer Forststraße bei ca. 1 ha Waldfläche liegt, hin. Es wird befürchtet, daß für die Nachkommen hohe Erhaltungskosten anfallen werden, deren Finanzierung nicht gesichert sind. In der dazu teils heftigen Diskussion wird vom Vorsitzenden der Vorwurf von "Waldautobahnen" vehement zurückgewiesen und von der Forstfondsvertretung Verwunderung über eine derartige Diskussion in diesem Gremium ausgesprochen, zumal bisher die Notwendigkeit der Schaffung einer Mindesterschließung in den Standeswaldungen unbestritten war. Es wird auch die Überzeugung ausgesprochen, daß zum jetzigen Zeitpunkt die gewährten großzügigen Förderungsmöglichkeiten ausgenützt werden müssen, da bei einem künftigen Entfall bzw. Reduzierung derselben eine Finanzierung von weiteren Ausbauten nicht mehr gesichert ist. Vom Betriebsleiter wird zu den Bedenken von Marlin Ernst festgestellt, daß die Forststraße "Seggeswald" zwar nicht von ihm trassiert wurde, der Seggeswald jedoch insgesamt aufgrund den geologischen Gegebenheiten nur sehr schwierig zu erschließen und ein gewisses Restrisiko immer vorhanden ist. Andererseits muß auch festgestellt werden, daß dadurch ca. 250 ha Schutz- und Bannwald erschlossen sind, dessen Bewirtschaftung nach forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Sicherheit des unterliegenden Siedlungsbereiches von enormer Wichtigkeit sind. Die Feststellung des -8- Betriebsleiters, daß in den von der Forststraße gequerten Bereichen des Mäßtobels und des Rappatobels bereits vor dem Forststraßenbau Murenabgänge zu verzeichnen waren, bleibt unwidersprochen. Nach Überzeugung des Betriebsleiters erfährt die Flächenbilanz hinsichtlich der Waldfläche insgesamt keine Reduzierung bzw. gravierende Veränderung, da durch den Bau von Forststraßen andererseits verschiedene Riesen und Kahlflächen aufgeforstet werden bzw. durch Naturverjüngung zuwachsen, wobei ganz besonders auch auf die Möglichkeit einer waldschonenden Bewirtschaftung und damit die Vermeidung von Rückeschäden verwiesen wird. Eine Forststraße dient weiters auch als Arbeitsplatz für den Forstbetrieb und seine Arbeiter, weshalb auch aus Sicherheitsgründen eine Mindestbreite, welche mit durchschnittlich 3 m als nicht überdimensioniert beurteilt werden kann, gegeben sein muß. Vom Betriebsleiter werden Beispiele anderer Forstbetriebe, insbesondere im Bereich der Bundesforste, mit wesentlich größeren Fahrbahnbreiten aufgezeigt. Insbesondere Bgm. Sandrell und Bgm. Säly bestätigen die in ihren Gemeindegebieten sehr gewissenhafte und sorgfältige Durchführung von Forstwegebauten und äußern ihre Genugtuung darüber, daß die Erschließung der Standeswaldungen vorangetrieben wird. Auch Bgm. Wekerle äußert sich erfreut über die Tatsache, daß im Bereich der Standeswaldungen Schruns eine recht gute Erschließung geschaffen wurde, welche schlußendlich auch den Nutzungsberechtigten zugute kommt. Bgm. Guntram Bitschnau bestätigt ebenfalls, daß der "Grütweg" in Tschagguns sehr schonend gebaut wurde und diese Weganlage als sinnvoll eingestuft werden kann. Bei der Forststraße "Sanüel", welche nicht vom Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin projektiert wurde, hingegen "wehrt" sich die Natur in einigen Teilbereichen gegen die getätigten Eingriffe. Bgm. Bitschnau beurteilt auch die Entscheidung der Ablehnung von zwei Forststraßen im Gauertal als richtig. Das geplante Projekt für die Forststraße "Manuef" wird von ihm positiv beurteilt, wobei allerdings noch verschiedene Vorfragen mit der Verlegung und Einbindung eines Wanderweges zu klären sind. Dazu stellt der Betriebsleiter definitiv fest, daß von ihm in dieser Angelegenheit keine weiteren Initiativen erfolgen, da die Verlegung und Anbindung des Wanderweges von ihm dort vorgenommen wird, wo dies von den betroffenen Grundeigentümern gewünscht wird. Insgesamt stellt der Betriebsleiter fest, daß von ihm künftig neue Forstwege nur mehr in jenen Bereichen projektiert und geplant werden, für welche vom Bürgermeister bzw. den zuständigen Gemeindegremien ein ausdrücklicher Wunsch bzw. Auftrag erteilt wird. Der Betriebsleiter stellt fest, daß die Forststraßen nicht in erster Linie für den Betriebsdienst, sondern vor allem für die Bewirtschaftung der großteils als Schutzwaldung dienenden Standeswaldungen und für die Nutzungsberechtigten gebaut werden, damit durch die Bringung die in den vergangenen Jahrzehnten vielfach unvertretbaren Bringungsschäden vermieden werden können. Selbstverständlich werden Projekte in kritischen Bereichen immer unter Beiziehung von geologischen Sachverständigen projektiert, wobei mehrere Bereiche der Standeswaldungen aufgrund den natürlichen Gegebenheiten von vornherein für eine Erschließung ausgeschieden werden müssen. -9- Insgesamt wird die vom Betriebsleiter über die Forstwegprojekte 1992 getroffenen Feststellungen über die Ausführungsart zur Kenntnis genommen, wobei für die Forststraße "Bleiwald" aufgrund des vorliegenden Ausschreibungsergebnisses eine Auftragsvergabe an die Fa. Fleiga zum Preis von S 236.750, — netto als Billigstbieterin erfolgt. Der Betriebsleiter ist überzeugt, daß vielfach auch Wegebauten in Regie bei entsprechend günstigen Voraussetzung schlußendlich billiger abgerechnet werden können, als wenn eine Vergabe aufgrund einer Ausschreibung vorgenommen wird. Als wesentliches Kriterium für die Wirtschaftlichkeit der Baudurchführung wird die Tatsache eingestuft, daß von der bauausführenden Firma ein erfahrener Baggerfahrer zur Verfügung gestellt wird, wobei vom Betriebsleiter aufgrund den bisherigen Erfahrungen diesbezüglich die nötige Entscheidungsmöglichkeit gefordert wird. Über die noch vorzunehmenden Ausschreibungen und anschließenden Auftragsvergaben wird die Forstfondsvertretung beschlußgemäß in Kenntnis gesetzt. Pkt. 5. ) Der Vorsitzende bringt das mit den Vertretern der Alpe Gafluna am 10. März ausgehandelte Ergebnis über eine Beteiligung bei der Errichtung des Güterweges "Silbertal-Alpe Gafluna" vollinhaltlich zur Kenntnis, da durch diese Weganlage auch Teile der Standeswaldungen erschlossen sowie die Möglichkeit zur Nutzung weiterer Bereiche mit Seilkrananlagen geschaffen wird. Die Weganlage mit einer Länge von 1.250 m ist mit Gesamtkosten von 800.000 S geschätzt, wozu von der Agrarbezirksbehörde eine Förderung von 50 % in Aussicht gestellt ist. Der Vorsitzende schlägt vor, einen Baukostenbeitrag in Höhe von 25% der nicht durch öffentliche Förderungsmittel gedeckten Baukosten zu übernehmen, wobei allerdings eine generelle Beteiligung an den künftigen Erhaltungskosten nicht erfolgt, sondern lediglich bei größeren Nutzungen die dadurch verursachten Schäden vom Stand Montafon wieder behoben werden. Seitens der Alpe Gafluna wird andererseits die Zusage erteilt, daß die Ausübung der Waldweide nur in eingeschränktem Umfange erfolgt und insbesondere nur die unteren Bereiche der "Galgenzüge" unter Aufsicht beweidet werden. Die Gewährung eines Baukostenbeitrages von 25% stellt auch eine indirekte Alpförderung dar, wobei andererseits seitens der Alpe bisher immer wieder für Lagerzwecke der erforderliche Grund kostenlos zur Verfügung gestellt und bei Seilkrannutzungen eine Grundinanspruchnahme gestattet wurde. Pkt. 6. ) Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1991, welcher mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Peter Vergud sehr eingehend erläutert. -10- Für die weitere Erschließung der Standeswaldungen wie auch für Beiträge an Dritte zum Forstwegebau wurden insgesamt S 5.218.342, 83 aufgewendet. Der Personalaufwand für Forstarbeiter einschließlich den Dienstgeberbeiträgen ist mit S 3.628.277, 62, jener für den Betriebsdienst mit S 2.770.282, 23 enthalten. Für Transportkosten sind S 1.014.935, 24 angefallen, wovon ca. 2/3 auf die Zustellung des Servitutsholzes entfallen. Für Aufarbeitung von Holz durch selbständige Akkordanten wurden S 1.505.689, 70 ausgegeben. Für Holzverkäufe wurden S 2.326.023, 13 vereinnahmt, aus der Abgabe von Servitutsholz sind weitere S 2.643.541, 55 Mio. eingegangen. Der Jagdpacht aus Eigenjagden und GenossenschaftsJagden ist mit S 1.697.183, 8 ausgewiesen. Die Landesbeiträge aus dem Fonds zur Rettung des Waldes sowie zu dem Bau von Forstwegen, weiters Landes- und Bundesbeiträge für Schutzwaldsanierungsprojekte sind mit insgesamt S 7.479.298, — eingegangen. Nachdem verschiedene Anfragen erläutert werden, wird von Bgm. Bitschnau der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 6. Mai erfolgte Überprüfung der Jahresrechnung zur Kenntnis gebracht. Die vom Prüfungsausschuß vorgebrachte Anregung über die Vorlage von Forstwegprojekten mit einer geschätzten Auftragssumme von über S 500.000, — an die Forstfondsvertretung wurde bereits unter TOPunkt 4. sehr eingehend beraten. Aufgrund des Prüfungsberichtes wird über Antrag des Vorsitzenden der Rechnungsabschluß 1991 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt. Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 14.195.746, 48 S 5.685.323, 49 _______________ GESAMTAUSGABEN S 19.881.069, 97 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung GESAMTEINNAHMEN S 17.290.955, 97 S 2.590.114, -S 19.881.069, 97 Der aus der Haushaltsgebarung resultierende Überschuß in Höhe von S 781.409, 30 wurde der Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt, wodurch sich ein ausgeglichenes Gebarungsergebnis ergibt. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende beim Betriebs- und Verwaltungspersonal für die erbrachte Arbeit im abgelaufenen Jahr. -11- Pkt. 7. ) Dem Ansuchen der Fam. Bahl Franz und Anni aus Tschagguns auf weitere Vermietung des Maisäßhauses Manuef wird nur insofern stattgegeben, daß eine Vermietung nur mehr befristet bis zu jenem Zeitpunkt erfolgt, als dieses Objekt im Zusammenhang mit der Errichtung der Forststraße Manuef für den Eigenbedarf benötigt wird. Hiefür ist der bisherige Pachtzins wertgesichert weiterzuentrichten. Es wird auch darauf hingewiesen, daß div. Arbeiten zur Instandhaltung des Gebäudes dringend erforderlich sind. Pkt. 8. ) Zur Entscheidung über Anträge auf Bewilligung werden nachstehende Ansuchen vorgelegt: a) Wilhelmer Anton. Vandans Nr. 369: Für die im Jahre 1991 erfolgte Erneuerung des Dachstuhles wurden lt. vorgelegter Holzliste 45 fm Nutzholz benötigt. Dazu wird berichtet, daß die Erneuerung durch den Ausbau des Dachgeschoßes und den damit verbundenen Einbau von Dachgaupen bedingt war. Eine unbedingte Notwendigkeit für den Austausch des Dachstuhles auf Grund von Baufälligkeit konnte nicht festgestellt werden. Für dieses Gebäude wurde im Jahre 19 79 das Holzbezugsrecht übertragen, wobei allerdings nur der Wohnbereich eingeforstet ist. Nachdem durch die Baumaßnahmen das Dachgeschoß für Wohnzwecke ausgebaut wurde, welches lt. seinerzeitigem Einforstungsbeschluß nicht berücksichtigt ist, wird eine Teilmenge von 20 fm Nutzholz als Servitutsholz bewilligt. b) Küster Michael. St. Gallenkirch Nr. 123: Im Zuge von Umbaumaßmahmen mußte festgestellt werden, daß das Wohnhaus Nr. 123, Bp. 867 in St. Gallenkirch, nicht mehr saniert werden kann und daher ein gänzlicher Neubau dieses Objektes erforderlich ist. Bemerkt wird, daß der Antrag um Bewilligung von Servitutsholz nicht bei der Bedarfsanmeldung eingebracht wurde, sondern erst im Zuge der Bauarbeiten. Beim Wohnhaus handelt es sich um eine altes Montafonerhaus, welches lt. Aussage des Eigentümers in der bisherigen Form erhalten werden sollte. Das Objekt war ehemals Bestandteil eines Landwirtschaftsbetriebes, welcher in der Zwischenzeit allerdings aufgelöst wurde. Das zugehörige Stallgebäude bildet nun Bestandteil eines Gewerbebetriebes und wird auch für diesen Zweck benützt. Der genaue Holzbedarf ist noch nicht bekannt, da eine Holzliste erst nachgereicht wird. Nachdem das Objekt nicht mehr Bestandteil eines Landwirtschaftsbetriebes darstellt, soll versucht werden, durch Gewährung einer einmaligen Menge von Servitutsholz die Ablöse des Holzbezugsrechtes zu erreichen. Schindelholz für eine Schindeleindeckung sowie zur Anbringung an der Außenfassade wird unter Hinweis auf den Beschluß vom 19.2.1991 nicht bewilligt. -12- c) Kasper Friedrich. Gortipohl Nr. 67a: Dem Ansuchen um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das baufällige Wohnhaus Nr. 68 auf Bp. 204 auf das von Sohn Christian Kasper in unmittelbarer Nähe erstellte Wohnhaus wird grundsätzlich unter nachstehenden Auflagen stattgegeben: 1. Die Übertragung wird erst zu jenem Zeitpunkt rechtswirksam, zu welchem das alte Wohnhaus zur Gänze abgetragen ist. Auf Grund den vorliegenden Fotos wird von der Forstfondsvertretung die einhellige Meinung vertreten, daß ein Abbruch dieses als schützenswert einzustufenden alten Montafonerhauses vermieden werden sollte, weshalb der Eigentümer auf diesen Sachverhalt hingewiesen werden soll. 2. Die Einforstung des neuen Wohnhauses ist nur solange aufrecht, als dieses auch weiterhin Bestandteil eines aktiven Landwirtschaftsbetriebes bildet. 3. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht mitübertragen (Neubau ist bereits mit Hartbedachung versehen), wobei zum Zeitpunkt des Abbruches die dafür beschlossene Ablöse beantragt werden kann. d) Ganahl Stefan. Gaschurn Nr. 181: Das Wohnhaus Nr. 181 auf Bp. 480 muß wegen Baufälligkeit abgetragen werden, wobei der Neubau an derselben Stelle wieder errichtet werden soll. Der Einforstungsumfang wird vom Betriebsdienst auf Grund der durchgeführten Erhebung mit maximal 50 fm beziffert. Nachdem das Wohnhaus auch weiterhin Bestandteil eines Landwirschaftsbetriebes bildet, wird das erforderliche Nutzholz im Höchstausmaß des festgestellten Einforstungsumfanges nach Vorlage einer Holzliste bewilligt. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht weiter zuerkannt, da eine landeskulturelle Notwendigkeit am konkreten Standort nicht festgestellt werden kann. e) Zu div. Unklarheiten im Zusammenhang mit der Anmeldung von Brennholz wird die von der Verwaltung geäußerte Ansicht, daß im Zweifelsfall auch die Eintragungen bei der betreffenden Gemeinde in der Haushaltsliste zur Beurteilung heranzuziehen sind, von der Forstfondsvertretung einhellig unterstützt. Grundsätzlich wird festgestellt, daß der Bedarf von Servitutsholz bei der Bedarfsanmeldung anzumelden ist und künftig derartige Ansuchen nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen positiv erledigt werden können. Pkt. 9. ) Zur Anfrage von Bgm. Bitschnau nach Verlegung der Schranke beim Interessentschaftsweg Bitschweil-Hora in den Bereich des Anwesens Konzett wird vom Betriebsleiter festgestellt, daß die Schranke über Betreiben von Grundeigentümern vor ca. 3 Jahren in den Bereich der Alpe Hora verlegt wurde. Grundsätzlich besteht seitens -13- des Standes Montafon kein Einwand gegen eine neuerliche Verlegung, sofern durch die Gemeinde die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer eingeholt wird. Über die künftige Aufbringung der Erhaltungskosten wird Bgm. Bitschnau ersucht, durch die Gemeinde die betroffenen bzw. im Einzugsbereich der Weganlage liegenden Grundeigentümer zu einer Besprechung einzuladen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme und rege Mitarbeit um 16.40 Uhr die Sitzung. Schruns, am 4. Juni 1992 Schriftführer: Forstfondsvertretung: