19880913_FF_020

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:18
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1988-09-13
Erscheinungsdatum 1988-09-13
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. September 1988 anläßlich der 20. Sitzung der Forstfonds Vertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. September 1988 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Nicht erschienen: Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.15 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfonds Vertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung vom 31. Mai 1988; 2. a) Berichte des Vorsitzenden b) Berichte des Betriebsleiters zu verschiedenen Bewirtschaftungsmaßnahmen; 3. Grundsätzliche Beratung zur Frage der Erhaltungskostenbeteiligung an verschiedenen Genossenschafts- und Interessentschaftswegen; 4. Übernahme eines Erhaltungskostenanteiles bei der zu gründenden Güterweggenossenschaft Partenen-Verbella-Ibau; 5. Ansuchen der Agrargemeinschaft Schandang um Zahlung eines zusätzlichen Kostenbeitrages für den Güterweg Schandang; 6. Einspruch von Tagwercher Paul, Vandans gegen die Ablehnung von Servitutsholz zum Neubau der Maisäßgebäude auf Schandang; 7. Verpachtung der EJ Schmalzberg ab 1.4.1989; 8. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 19. Forstfondssitzung vom 31. Mai 1988, welche allen Forstfonds Vertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) a) Berichte des Vorsitzenden: Die Vorarlberger Illwerke AG haben mit Schreiben vom 7. September mitgeteilt, daß Sie dem Ersuchen um weitere Mitfinanzierung des Maßnahmenkonzeptes zur Sanierung der Standeswaldungen gerne nachkommen und auch für dieses Jahr einen Mitfinanzierungsbeitrag in Höhe von S 1.000.000, -- zur Verfügung stellen. Die Illwerke danken für die Überlassung des Rechenschaftsberichtes und hoffen, daß die gemeinsame Finanzierung der Sanierungsprojekte dem Schutz des Tales Montafon in erwarteter Weise dienen wird. Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang nochmals den Vorarlberger Illwerken, ebenfalls auch den Seilbahngesellschaften sowie den 8 Forstfondsgemeinden den herzlichen Dank für die Bereitschaft zur Mithilfe bei der Realisierung des Maßnahmenkonzeptes aus. Am 1. August wurde gemeinsam mit dem Bezirkshauptmann und dem Bezirksforsttechniker eine Besichtigung verschiedener Forstwegprojekte vorgenommen, wobei sich die Behördenvertreter lobend über die bescheidgemäße und ordentliche Ausführung dieser Projekte geäußert haben. Am 23. August wurde der Bescheid über die beantragte Einräumung des Bringungsrechtes über fremden Boden zur Errichtung einer forstlichen Materialseilbahn in St. Gallenkirch (Bereich Bärenwald) zugestellt. Innerhalb der Rechtsmittelfrist wurde von keiner der Parteien eine Berufung eingebracht, sodaß der Bescheid bereits rechtskräftig ist. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß die im Bescheid enthaltenen umfangreichen Auflagen genauestens eingehalten werden müssen. Der Erfolg forstlicher Maßnahmen wird jedoch ganz wesentlich von der Schaffung angepaßter Wilddichten abhängig sein. Der Betriebsleiter stellt dazu fest, daß insbesondere die Stangenholzbestände total verbissen sind sowie starke Schälschäden im gesamten Waldbereich festgestellt werden müssen. Gerade die fast völlige Verständnislosigkeit der Jagdschutzorgane in Bezug auf den äußerst desolaten Waldzustand könne nicht verstanden werden. Bgm. Rudigier bedauert gleichfalls, daß trotz intensiven Bemühungen seitens der Gemeinde bisher kein Erfolg bei der Reduzierung des Wildbestandes erzielt werden konnte. -3- Die Bewilligungen zur Errichtung der Forstwege Grüt, Matschwitz und Wachters Deija [Wachters Dieja] in Tschagguns sowie für die Verlängerung der Forstwege Dürrwald und Alpile in Silbertal wurden in den vergangenen Wochen erteilt. Für die Sanierung der ehemaligen Materialentnahmestelle beim Kalkofenrank wurde vom Betriebsleiter ein Sanierungsvorschlag mit Gesamtkosten von ca. S 70.000, -ausgearbeitet. Bgm. Rudigier berichtet dazu, daß bereits ein Antrag auf Förderung an den Landschaftspflegefonds gestellt wurde. Am 14. September findet weiters eine Besichtigung mit Herrn Landesrat Vetter bezüglich der aus Sicherheitsgründen gewünschten Verlegung der Straße im Bereich des Kalkofenrankes statt. b) Bericht des Betriebsleiters: Vom Betriebsleiter wird ein ausführlicher Bericht zu verschiedenen Bewirtschaftungsmaßnahmen erstattet, wobei er gleichzeitig auch seine aus forstwirtschaftlichen Überlegungen gewünschten Zielvorstellungen einflechtet. Er gliedert seinen Bericht in nachstehende Schwerpunkte: a) Schadholzaufarbeitung: In nicht erschlossenen Waldrevieren ist die Schadholzaufarbeitung mit enormen Kosten verbunden. Als Beispiel wird die Schadholzaufarbeitung im Kessiwald in St. Gallenkirch mit ca. 200 fm angeführt, wobei sich einschließlich Pferde- und Traktorrückung Aufarbeitungskosten von ca. S 1.200, -- pro fm ergeben. Dem gegenüber liegen die durchschnittlichen Aufarbeitungskosten in erschlossenen Waldbereichen bei ca. S 300, -- pro fm. b) Endnutzung: In vielen Gebieten muß aufgrund früherer Nutzungen ein übermäßig hoher Brennholzanteil festgestellt werden. So liegt bei der derzeit stattfindenden Nutzung im Bereich Hora der Brennholzanteil bei ca. 2/3 der anfallenden Holzmenge, die Aufarbeitungs- und Bringungskosten bis zur LKW-befahrbaren Straße betragen S 660, --. c) Durchforstungen: Bisher wurden in verschiedenen Waldgebieten durch die eigenen Arbeiter vor allem im Bereich der in den letzten Jahren errichteten Forstwege auf einer Fläche von ca. 25 ha Durchforstungen vorgenommen. Es konnten so ca. 150 Durchforstungslöser zugewiesen werden, wobei teilweise die Annahme von den Nutzungsberechtigten vorerst nicht überall auf großes Verständnis stößt. Es muß dazu jedoch eindeutig festgestellt werden, daß auch diese Durchforstungslöser zur Deckung des Brennholzbedarfes verwendet werden können, wobei bei der Zuweisung in Hinblick auf die Menge relativ großzügig vorgegangen wird. In vielen Waldgebieten bestehen diesbezüglich äußerst große Pflegerückstände. -4- d) Schindelholznutzung: Der Betriebsleiter weißt wiederum auf den mit 700 fm vorliegenden äußerst hohen Schindelholzbedarf hin. Er stellt dazu fest, daß gerade bei der Schindelholzzuweisung die besten und wertvollsten Bäume bereits seit Jahrzehnten aus dem Wald herausgeholt wurden, wobei diesen Bäumen gerade angesichts des heutigen Waldzustandes für die Naturverjüngung besondere Bedeutung zukommt. Der Betriebsleiter stellt dazu fest, daß diese Vorgangsweise vielfach den Bestimmungen des Forstgesetzes und den behördlichen Anordnungen (siehe Schlägerungsbewilligung für 1988) völlig zuwiderläuft und forstwirtschaftlich von ihm nicht länger verantwortet werden kann. In diesem Zusammenhang weist er auch auf die Handhabung bei anderen belasteten Waldungen hin, wo z.B. in der Gemeinde Thüringen bereits im Jahre 1860 die Schindelholzzuweisung eingestellt wurde. Eine Eindeckung mit Schindelholz wird dort für gerechtfertigt beurteilt, wo sie z.B. in Maisäßgebieten aus Überlegungen des Landschafts- und Ortsbildes vertretbar ist. Auch anläßlich von Dienstbesprechungen werden von den Betriebsorganen ebenfalls laufend diesbezügliche Probleme aufgezeigt, da sich die Betriebsorgane bereits teilweise außerstande sehen, alle angemeldeten Stocknutzungen im Sinne der Schlägerungsbewilligung auszuzeigen. Stockzuweisungen, bei welchen die Aufarbeitung und Bringung mit Schäden am verbleibenden Bestand verbunden sind, können vom Betriebsleiter nicht verantwortet werden und widersprechen jedem forstlichen Grundsatz der Bewirtschaftung. Gerade die derzeit laufenden Aufnahmen für die Forsteinrichtung zeigen immer wieder, daß viele Bestände zu 70 - 90% geschädigt sind, was vielfach auf die frühere Bewirtschaftung mit Einzelstammung zurückgeführt werden muß. Viele Stocknutzungen bedeuten eine zusätzliche Schädigung der bereits durch Immissionsschäden stark belasteten Waldungen und führen mittel bzw. langfristig zum Verlust der Schutzfunktion. e) Forstwegebau: Der Betriebsleiter erteilt einen ausführlichen Bericht über den derzeitigen Stand der Forstwegebauten. Für die Forstwege Seggeswald-Blasblei, Seggeswald-Gufeltobel und Schattenort in St. Gallenkirch sowie für den Forstweg Graps-Sanuel in Tschagguns findet am 28. 9. die Kollaudierung statt. Derzeit wird an der Errichtung der Forstwege Höhena und verschiedener Stichwege in Schruns, Matschwitz in Tschagguns, Käfra, Älpile, Dürrwald und Burgkopf in Silbertal sowie Bargawald in Schruns gearbeitet. Weitere Forstwegprojekte sind bereits verhandelt und bescheidmäßig bewilligt. Desgleichen werden für das nächste Jahr wieder verschiedene Projekte erarbeitet und zur Verhandlung eingereicht. In diesem Zusammenhang ersucht der Betriebsleiter die anwesenden Forstfonds Vertreter, gerade bei Trassenführungen über Privatgrundstücke bei den, vielfach zeitaufwendigen Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern mitzuwirken und die diesbezüglichen Zustimmungen einzuholen. -5- f) Personalsituation: Der Betriebsleiter gibt bekannt, daß von den Betriebsorganen anläßlich von Dienstbesprechungen immer wieder Unzufriedenheit mit der Entlohnung, vor allem aber auch mit der Entschädigung für die Benutzung des Privat-PKW's vorgebracht wird. Es ist nicht verwunderlich, daß daher auch von einzelnen Betriebsorganen ein Wechsel zum Land angestrebt wird. Für die problemlose Abwicklung sämtlicher mit der Waldbewirtschaftung zusammenhängender Arbeiten werden vom Betriebsleiter als Endziel die Beschäftigung von 7 Betriebsorganen sowie eines Försters unter seiner Leitung angestrebt. Auch in Anbetracht verschiedener Projekte in der Zukunft (z.B. Schutzwaldsanierungen usw.) wird für deren Durchführung und Überwachung entsprechend qualifiziertes Personal benötigt. Derzeit sind ca. 14 - 16 Forstarbeiter für verschiedene Schadholzaufarbeitungen, Durchforstungen und beim Forstwegebau beschäftigt. Auch hier ist leider immer wieder ein Abgang von bereits qualifiziertem Personal zu verzeichnen. Mit zunehmender Erschließung wird auch der Bedarf an Forstpersonal steigen, damit eine weitere Vernachläßigung der Waldpflege hintangehalten werden kann. Ebenso ist die Verwirklichung von Schutzwaldsanierungsprojekten ohne entsprechend qualifiziertes Personal unmöglich. Auf Grund des derzeitigen Zustandes können viele der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel (z.B. Hangstabilisierungen) nicht ausgenützt werden. Angesichts den anstehenden Aufgaben wird für viele Jahre ein Bedarf von mindestens 30 ca. 40 Forstarbeitern notwendig sein, dies auch in Berücksichtigung der dem Stand Montafon gehörenden Waldfläche. g) Loszuteilung: Die aufgerüsteten Brennholzlöser sind bereits zu ca. 90% zugestellt, welches nur aufgrund von Zukaufen bzw. Vorräten aus dem Vorjahr möglich ist. Gerade bei Brennholzzukäufen wird teils unberechtigte Kritik vorgebracht, zumal diese Zukaufe für den Betrieb mit keinerlei Kostenbelastung verbunden sind. Zudem sind Holzzukäufe kostenmäßig wesentlich günstiger als Eigenaufarbeitungen. In vielen Fällen ist eine Aufarbeitung von Schadholz auch aus den bereits angeführten forstgesetzlichen Bestimmungen einer schadlosen Bringung nicht möglich, wobei in verschiedenen Bereichen zusätzlich ökologische Gesichtspunkte wie z.B. Kadaververjüngung mitzuberücksichtigen sind. h) Forsteinrichtung: Die Aufnahmen für den Wirtschaftsplan sind in den Gemeinden St. Anton, Vandans, Bartholomäberg, Tschagguns, Silbertal und Schruns fast zur Gänze abgeschlossen, wobei bereits ca. 900 Probepunkte aufgenommen wurden. Die Aufnahmen für die Innerfratte sind für das kommende Jahr geplant, sodaß bereits im Jahr 1 990 ein erster Zwischenbericht vorliegen wird. -6- Der Wirtschaftsplan wird Grundlage dafür bilden, wo wieviel genutzt werden kann bzw. muß. Er stellt die Entscheidungsgrundlage für die Art und Weise der künftigen Bewirtschaftung, die Wegebauplanung, die Arbeiterplanung usw. dar. i) Jagdbewirtschaftung: Leider muß immer noch festgestellt werden, daß der Einfluß und die Mitsprachemöglichkeit des Waldes bei verschiedenen Jagdangelegenheiten zu gering ist. Der Waldzustand als oberstes Entscheidungskriterium muß mehr in den Vordergrund treten. Diesbezüglich stellt sich die Frage, wer in den künftigen Jagdgenossenschaften die Interessen des Standes Montafon wahrnehmen wird. Längerfristig ist jedoch zu hoffen, daß der Einfluß des Waldes bei der Mitsprache in Jagdangelegenheiten zunehmen wird. Sofern die erforderliche Wildreduktion in verschiedenen GenossenschaftsJagdgebieten auch in Zukunft nicht gewährleistet ist, wird weiterhin die Anmeldung von Eigenjagden notwendig sein. j) Betriebsgebäude: Der Betriebsleiter beurteilt die Schaffung eines eigenen Betriebsgebäudes für eine optimalen und zielorientierten Einsatz der eigenen Forstarbeiter für dringend erforderlich. Er schlägt diesbezüglich auch vor, Betriebsgebäude bei anderen Forstbetrieben zu besichtigen. h) Hochlagenaufforstungsprojekt Montafon: Vom Universitätsassistent Dr. Pitterle wird derzeit ein Hochlagenaufforstungsprojekt Montafon erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird der teils erschreckende Waldzustand auch in Hochlagen aufgezeigt, für dessen Sanierung zur Sicherung der Schutzfunktionen in Zukunft wesentliche Schritte notwendig sein werden. Der Vorsitzende dankt dem Betriebsleiter für den ausführlichen Bericht und die vorgebrachten Anregungen bzw. Kritikpunkte. Bgm. Rudigier stellt zur geplanten Forststraße Kessiwald fest, daß die von einzelnen Grundeigentümern gezeigte ablehnende Haltung auch für ihn nicht verständlich ist. Zur Wildsituation in der Gemeinde St. Gallenkirch bedauert Bgm. Rudigier den traurigen Zustand, da bisher überhaupt kein meßbarer Erfolg in der Schaffung von waldangepaßten Wilddichten verzeichnet werden kann. Leider sind auch in St. Gallenkirch Schutzwaldsanierungsprojekte für extrem gefährdete Bereiche (Bärenwald, Hof, Gortniel) aufgrund des Wildbestandes keine Genehmigungen erteilt worden. Bgm. Rudigier fordert diesbezüglich scharfe behördliche Maßnahmen, welche nach dem ab 1. Oktober geltenden Jagdgesetz möglich sein müßten. Sofern die Wildreduktion auch in Zukunft keinen Erfolg zeigt, wird auch die Aufteilung von Jagdgebieten und, die Anmeldung von Eigenjagden zu überlegen und vorzunehmen sein, da gerade in kleineren Jagdgebieten eine intensive Bejagung eher gewährleistet ist. -7- Im Verlaufe der sehr ausführlichen Beratung wird dem Betriebsleiter der Dank für die sehr konkreten Aussagen und seine Zielvorstellungen ausgesprochen. Insbesondere Bgm. Wekerle weist darauf hin, daß für die Realisierung der verschiedenen Maßnahmen auch die dem Stand Montafon erwachsenden Folgekosten berücksichtigt werden müssen. In Jagdangelegenheiten wird in Zukunft weiterhin eine wesentliche Unterstützung des Betriebsleiters durch die politischen Mandatare in ihren Gemeinde notwendig sein. Langfristig wird der Forstfonds in den Jagdgenossenschaften sicherlich der dominierende Partner sein. Die aufgezeigten Maßnahmen werden sicherlich nur stufenweise realisiert werden können. Bgm. Säly nimmt ab 15.15 Uhr an der Sitzung teil. Bgm. Sandrell beurteilt aufgrund eigener Erfahrungen in der Gemeinde Gaschurn die Errichtung eines eigenen Betriebsgebäudes für einen effizienten Forstarbeitereinsatz für dringend notwendig. Bezüglich der Realisierung verschiedener Waldbewirtschaftungsprojekte kann er sich auch die zeitweise Bereitstellung von Gemeindearbeitern vorstellen. Bgm. Sandrell spricht dem Betriebsleiter den ausdrücklichen Dank für seinen Einsatz aus und sichert die volle Unterstützung zu. Abschließend dankt der Vorsitzende nochmals für die ausführliche Diskussion und spricht dem Betriebsleiter namens der ForstfondsVertretung den ausdrücklichen Dank für seinen bisherigen Einsatz aus und sichert die weitere Unterstützung in den Bemühungen zu. Pkt. 3.) Zur grundsätzlichen Frage der Erhaltungskostenbeteiligung des Standes Montafon bei verschieden Güterweg- bzw. Interessentschaftsanlagen wird den Anwesenden eine Übersicht über die verschiedenen Weganlagen mit Benützung durch den Stand Montafon bzw. die Nutzungsberechtigten übergeben. Grundsätzlich stellt der Vorsitzende fest, daß nach seiner Meinung ein Abweichen von den seinerzeitigen Beschlüssen, wonach der Stand Montafon fast überwiegend keine Erhaltungskostenbeteiligung eingegangen ist, nicht vorstellbar ist. Auf Grund den bei jeder Weganlage im speziellen zu beurteilenden Verhältnisse ist eine generelle Regelung für die gesamte Talschaft nur sehr schwer vorstellbar. Eine Erhaltungskostenbeteiligung bei verschiedenen Güterweganlagen, welche unbestritten auch für die Erschließung der Standeswaldungen von Vorteil sind, wäre für den Stand Montafon mit sicherlich zusätzlich erheblichen Kosten verbunden. Der Vorsitzende vertritt die Auffassung, daß auch die Gemeinden verpflichtet sind, einen Beitrag dazu zu leisten, daß die Holzbringung für die Standesbürger ermöglicht wird. -8- Zur weiteren Vorgangsweise wird einvernehmlich vereinbart, zuerst die vorliegende Übersicht in den jeweiligen Gemeindegremien zu beraten und die diesbezüglichen Vorstellungen bei verschiedenen Genossenschaften zu konkretisieren. Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet über die am 11. 8. in Gaschurn statt gefundene Besprechung betreffend die Bildung einer Güterweggenossenschaft samt Festlegung des Erhaltungskostenschlüssels für die bereits bestehende Weganlage Gaschurn-Partenen-Verbella-Ibau. Von den Sachverständigen wird vorgeschlagen, den Stand Montafon für den Wegabschnitt I mit einem Erhaltungskostenanteil von 5% zu berücksichtigen. Der Vorsitzende wie auch der Betriebsleiter beurteilen in Anbetracht des durch die Erschließung gegebenen Vorteiles den von der Agrarbezirksbehörde erarbeiteten Vorschlag als gerechtfertigt. Insbesondere Bgm. Rudigier weißt unter Hinweis auf die im Pkt. 3. erfolgte Beratung darauf hin, daß die Ausarbeitung einer generellen Lösung in dieser Frage schwierig sein wird, wenn bereits verschiedene Beschlüsse zur Übernahme von Erhaltungskosten gefaßt werden. Es wird daher einvernehmlich beschlossen, diese Frage ebenfalls bis zum Vorliegen einer generellen Lösung zu vertagen. Pkt. 5.) Der Vorsitzende bringt ein Ansuchen der Agrargemeinschaft Schandang in Vandans zur Kenntnis, womit sie unter Hinweis auf die enormen Kostensteigerungen beim Güterweg Schandang um Erhöhung des seinerzeitigen Baukostenbeitrages ansucht. Nach Ansicht der Agrargemeinschaft Schandang wird bei Berücksichtigung des Vorteiles ein Baukostenbeitrag von 10% für angemessen erachtet. Angesichts des relativ geringen Erschließungsvorteiles wurde seinerzeit ein Baukostenbeitrag in Form von 20 fm Nutzholz geleistet. Bgm. Wachter gibt dazu bekannt, daß sich die ursprünglich geschätzten Baukosten von S 700.000, -- aufgrund verschiedener Umstände (schwierige Trassenführung, Abrutschung) auf ca. 2.5 Mio erhöht haben. Er beurteilt angesichts des Erschließungsvorteil es die Leistung eines zusätzlichen Kostenbeitrages für gerechtfertigt, zumal die Möglichkeit zur Weiterführung der Weganlage Richtung Alpe Tschöppa gegeben ist. Der Betriebsleiter berichtet dazu, daß er gemeinsam mit der Agrarbezirksbehörde Bregenz bereits eine grobe Trassierung Richtung Alpe Tschöppa vorgenommen habe und beurteilt die Weiterführung für möglich. -10- Diesbezüglich ist die Grundinanspruchnahme von Tagwerker Paul erforderlich. Nach eingehender Beratung wird in Hinblick auf die Tatsache, daß eine Weiterführung zur Erschließung der Standeswaldungen möglich ist grundsätzlich der Leistung eines zusätzlichen Baukostenbeitrages zugestimmt, vorausgesetzt daß auch die Zustimmung zur Weiterführung erteilt wird. Diesbezüglich wird der Vorsitzende beauftragt, vor der weiteren Beratung und Beschlußfassung ein Gespräch mit dem Obmann der Agrargemeinschaft Schandang zu führen. Pkt. 6.) Der Standessekretär bringt einen Einspruch von Paul Tagwercher gegen die Ablehnung von Servitutsnutzholz zur Errichtung der Maisäßhütte auf Schandang vollinhaltlich zur Kenntnis. Darin wird insbesondere darauf hingewiesen, daß aufgrund der mangelnden Erschließung ein Wiederaufbau des bereits seit Jahrzehnten verfallenen Maisäßgebäudes bisher nicht möglich war. Die Hütte wird als notwendiger Bestandteil für die Bewirtschaftung der Liegenschaften angesehen, da neben Wiesen auch mehrere Hektar Wald vorhanden sind. Dazu wird berichtet, daß das gegenständliche Maisäßgebäude bereits seit Jahrzehnten zur Gänze verfallen ist und die Liegenschaft ebenfalls nicht mehr im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet wird. Nach der Servitutenregulierungsurkunde aus dem Jahre 1884 ist ein Anspruch auf Holzbezug nur zur Deckung des Maisäßbedarfes gegeben, wobei unter Maisäßbedarf im Sinne der Regulierungsurkunde immer die Bewirtschaftung im Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb verstanden wird. Im Verlaufe der Beratung wird mehrheitlich von der Forstfonds Vertretung die ursprüngliche Entscheidung unterstützt, da insbesondere in Hinblick auf ähnliche Fälle in der Zukunft die Zuweisung von Servitutsholz für die Neuerrichtung von Maisäßgebäuden nur nach Maßgabe der diesbezüglichen Urkunden vorgenommen werden darf. Im Hinblick auf die Tatsache, daß für die Erschließung der Waldungen Richtung Tschöppa eine Grundinanspruchnahme des Berufungswerbers erforderlich ist, wird die Entscheidung zur Vornahme eines Gespräches mit dem Berufungswerber vorerst vertagt. Pkt. 7.) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die Eigenjagd Schmalzberg ab 1. April 1989 wiederum zur Neu Verpachtung ansteht. Er berichtet in diesem Zusammenhang über die bereits in der Standessitzung stattgefundene Beratung bezüglich der Eigenjagd Valisera, für welche vom derzeitigen Jagdpächter ein nicht allzugroßes Pachtinteresse besteht. -11- Auf Grund des Umstandes, daß bereits jetzt mehrere Interessenten aus der Talschaft für die Pachtung der Eigenjagden vorhanden sind, wird einstimmig beschlossen, auch die Standeseigenjagd Schmalzberg für die kommende Jagdpachtperiode öffentlich auszuschreiben. In die Ausschreibung sind die für die Verpachtung aus forstwirtschaftlichen Überlegungen erforderlichen Bedingungen aufzunehmen. Pkt. 8.) - Allfälliges: Bgm. Rudigier erkundigt sich nach einer angeblich vom Betriebsleiter angeordneten Entfernung einer Materialseilbahn zum Maisäß von Frau Willi. Diesbezüglich stellt der Betriebsleiter fest, daß es sich hiebei um einen Irrtum handelt, da lediglich während des Betriebes einer Seilkrananlage im Bereich Netza-Tobel möglicherweise die vorübergehende Ablegung dieser Seilbahn notwendig sein könnte. Bgm. Wachter berichtet über Beschwerden der Alpe Ruggell, da bei Holzbringungsarbeiten die Weidezäune beschädigt wurden. Diesbezüglich stellt der Betriebsleiter fest, daß diese Schäden von Nutzungsberechtigten im Zuge der Bringung von Servitutsholz verursacht wurden. Der Schaden wurde zwischenzeitlich von der Alpe selbst behoben. Diesbezüglich wird die einhellige Meinung vertreten, daß der Verursacher selbstverständlich zur Schadensgutmachung herangezogen werden soll. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit um 17.00 Uhr die Forstfondssitzung. Schruns, 14.9.1988 Schriftführer: Forstfondsvertretung: