19940301_FF_014

Dateigröße 131 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:19
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1994-03-01
Erscheinungsdatum 1994-03-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 1. März 1994 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 14. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 21. Februar 1994 nehmen an der auf 16.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns (bis 17.00 Uhr); Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Dir. Gottfried Schapler, Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin Entschuldigt: Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Nicht erschienen: Ernst Marlin, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die Standessitzung um 16.30 Uhr die Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung vom 7.12.1993; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Mitfinanzierung bei der Sanierung "Brunnenrittrutschung"; 4. Beitritt zur Güterweggenossenschaft "Garneratal" in Gaschurn; 5. Gewährung eines Kostenbeitrages an Alpe Gafluna für Alperschließung; 6. Forderungsabschreibung, 7. Bedarfsanmeldung 1994; 8. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 13. Sitzung vom 7. Dezember 1993, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Vom Amt der Landesregierung wurde mit Schreiben vom 17.12.1993 mitgeteilt, daß Mag. Barbara Harder als Sachverständige für Natur- und Landschaftsschutz in der neu installierten Naturschutzfachstelle bei der BH Bludenz bestellt wurde. b) Der Alpe Gritsch wurde mit Bescheid der BH Bludenz vom 13. Jänner 1994 die Bewilligung erteilt, in Weiterführung der Forststraße durch Anbindung und Ausbau des bestehenden Alpweges unter Einhaltung diverser Auflagen eine Fahrverbindung für landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Alpe zu erstellen. c) Für die Forststraßen "Röbibach" und "Valisera-Basisweg" in St. Gallenkirch wurde mit Bescheid vom 13. Jänner 1994 der BH Bludenz auf Grund des anstandslosen Schlußüberprüfungsergebnisses die Betriebsbewilligung erteilt. d) Dem Transportunternehmen Bitschnau Herbert in Silbertal wurde mit Bescheid vom 14.1.1994 die Landschaftsschutzbewilligung und die wasserrechtliche Bewilligung zum Abbau von maximal 15.000 m3 Kiesmaterial aus dem Bereich des Gieslatobels bachabwärts der Furt im Zuge der Güterweganlage Gafluna bis ca. 200 m bergseits der Einmündung des Gieslatobels linksufrig bei den vorhandenen Materialentnahmestellen erteilt. Bei diesen Materialentnahmen soll das Bachbett auf eine Breite von etwa 8-10 m ausgeweitet werden, wobei das Gerinne selbst nicht geradlinig verlaufen soll. Nach dem vorliegenden Bescheid können in Zukunft weitere Materialentnahmen erst nach größeren Materialantransporten im Zuge eines Großereignisses bewilligt werden. Festgestellt wird, daß die Materialentnahme selbst nicht auf Grund des Standes Montafon erfolgt. e) Den Vorarlberger Kraftwerken wurde mit Bescheid vom 20.01.1994 die Landschaftsschutz- und wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Brücke über den Gampadelsbach beim Fischkalter erteilt. Die Brücke ist bereits errichtet, der Kostenanteil des Standes Montafon beträgt ca. S 20.000, -. f) Die Vorarlberger Landesregierung hat mit Schreiben vom 1. Februar 1994 mitgeteilt, daß gegen den Voranschlag 1994 kein Einwand erhoben wird. g) Von der Vorarlberger Landesregierung wurde mit Beschluß vom 1.Februar 1994 der beantragte Personalkostenzuschuß für das laufende Jahr in einer Höhe von S 400.000, — bewilligt. -2- h) Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde im Dezember 1993 das Ergänzungsprojekt zum Schutzwaldsanierungsprojekt Außerbacherwald mit einem Kostenrahmen von S 9.833.000, -- und einem 60%-igen Bundesbeitrag dazu (S 5.936.000, --) genehmigt. Das ursprüngliche Projekt mit einer Projektssumme von S 12.580.000, -- und einer Laufzeit bis zum Jahre 2018 wurde auf den genannten Rahmen reduziert und die Laufzeit bis zum Jahre 2002 verkürzt. In der Projektsgenehmigung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft sind nachstehende Auflagen enthalten: 1.) Das Projekt darf erst nach Vorliegen des geologischen Gutachtens, welches dem Bundesministerium zur Kenntnis zu bringen ist, in Angriff genommen werden. 2.) Zum Projekt muß eine positive Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung vorliegen. 3.) Nach einer Zwischenkollaudierung mit zufriedenstellendem Ausgang könnte eine Laufzeitverlängerung bis zum Jahre 2008 ins Auge gefaßt werden. 4.) Dem Bau der geplanten Forstweganlage wird vorbehaltlich des Vorliegens der erforderlichen naturschutz- und forstrechtlichen Bewilligungen zugestimmt. 5.) Von der Forstbehörde ist auf die ökologische Verträglichkeit des Schalenwildbestandes bedacht zu nehmen, wobei der Nachweis hierüber durch geeignete Kontrollflächenmethoden zu erbringen ist. Durch Wild verursachte Schäden sind vom Jagdnutzungsberechtigten abzugelten. Es wird in diesem Zusammenhang berichtet, daß die Bewilligungsauflagen der Gemeinde Gaschurn zur Kenntnis gebracht wurden, wobei insbesondere auf die Problematik von weiteren Wildschäden in Projektsgebiet verwiesen wurde. Es wird klar festgestellt, daß allfällige Rückforderungen seitens des Bundesministeriums, welche auf eine nicht bescheidgemäße Bejagung des Freihaltegebietes durch die Jagd zurückzuführen sind, entweder von der Gemeinde bzw. von den Jagdnutzungsberechtigten zu übernehmen wären. i) Vom Verwaltungsgerichtshof wurde mit Schreiben vom 2.02.1994 (eingelangt am 21.02.1994) eine Beschwerdeergänzung des Proponentenkomitees mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme binnen 8 Wochen zugestellt. In der Beschwerdeergänzung wird neuerlich der Antrag auf Zurückweisung bzw. allenfalls Abweisung der Berufung des Standes Montafon gegen den Feststellungsbescheid gefordert, da sich die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in nachstehenden Punkten verletzt fühlen: 1. Recht auf wirksame mündliche Verhandlung. 2. Recht auf argumentatorische Erledigung der wesentlichen Anträge im Sinne mangelhafter Verfahrensführung und unzureichender Bescheidbegründung. 3. Recht auf Feststellung der Agrargemeinschaftlichkeit des Standes Montafon-Forstfonds und damit der Agrargemeinschaftlichkeit der Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Beschwerdeführern und den von ihnen Vertretenen einerseits und dem Stand MontafonForstfonds als Agrargemeinschaft andererseits. -3- 4. Recht, nicht durch einen untreuen Organwalter in den eigenen Rechten geschädigt zu werden. 5. Recht auf Bestandsschutz der bestehenden, bereits rechtskräftig regulierten Agrargemeinschaften St. Gallenkirch und Vandans. Es wird dazu weiters zur Kenntnis gebracht, daß zusätzliche z.T. polemische und unsachliche Feststellungen in der Beschwerdeergänzung enthalten sind, auf deren nähere Erläuterung verzichtet wird. Pkt. 3.) Der Vorsitzende bringt das Ansuchen der Gemeinde Vandans vom November 1993 zur Kenntnis, mit welchen der Stand Montafon zu einer Mitfinanzierung des von der Gemeinde Vandans aufzubringenden Interessentenbeitrages zur Sanierung der Brunnenrittrutschung ersucht wird, zur Kenntnis und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die bereits in früheren Sitzungen erfolgten Berichte zum gegenständlichen Sachverhalt. Der Betriebsleiter berichtet nochmals ausführlich über die Rutschungsereignisse der vergangenen zwei Jahre und stellt fest, daß von ihm eine Sanierung der abgerutschten Forstweganlage abgelehnt wurde, ohne daß vorherige Sanierungs- bzw. Entwässerungsmaßnahmen im Großraum" Tschöppa-Golmerbach" erfolgen, da ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweckmäßiger Einsatz der finanziellen Mittel für die Wegsanierung nicht gewährleistet ist. Seinerseits wurde auch damals bei verschiedenen Begehungen und Besprechungen der Vorschlag unterbreitet, die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie einen geologischen Sachverständigen einzuschalten. Grundsätzlich wird festgestellt, daß es sich im Gesamtbereich bereits um ein jahrhundertaltes Rutschgebiet handelt, welches immer wieder in unterschiedlichen Etappen aktiv war und auch in Zukunft sein wird. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Forststraße und Rutschung wird von ihm dezidiert abgelehnt, zumal auf sein diesbezügliches Befragen auch von DDr. Bertle dies ausdrücklich verneint wurde. Es wird jedoch nicht in Abrede gestellt, daß die damalige Anlage des Forstweges in einem äußerst kritischen Bereich erfolgt ist, die Forststraße aber nicht für die Abrutschungen und die insgesamt kritische geologische Situation verantwortlich gemacht werden kann. Aus dieser Argumentation spricht sich der Betriebsleiter unter Hinweis auf Folgewirkungen bei ähnlichen Fällen gegen eine Mitfinanzierung der reinen Sanierungsmaßnahmen (Entwässerungen lt. Projekt der Wildbachverbauung) aus und sieht ausschließlich eine Zuständigkeit des Standes Montafon im Bereich der Sanierung der Forstweganlage gegeben. Bürgermeister Wachter erläutert nochmals ausführlich das schriftlich vorgebrachte Ansuchen und weist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf die Feststellungen im geologischen Gutachten hin, wonach die Anlage dieses Forstweges die Gleitmasse im kritischsten Fußteil angeschnitten und damit wesentlich zur derzeitigen Aktivierung der Gleitung beigetragen hat. Diese wäre allerdings lt. Gutachten auch ohne Weg, wahrscheinlich aber erst später, mobilisiert worden. Die Gemeindevertretung Vandans vertritt daher die Auffassung, daß sich der Stand Montafon am Interessentenanteil der Gemeinde Vandans beteiligen muß, da ein ursächlicher Zusammenhang bzw. zumindest eine Beschleunigung des Ereignisses durch die seinerzeitige Anlage der Forststraße nicht in Abrede gestellt werden könne. -4- Das vorliegende Projekt soll im Rahmen des Verbauungsprojektes Rellsbach abgewickelt werden. Die Projektskosten sind mit S 3 Mio. veranschlagt, sodaß von der Gemeinde Vandans unter Abzug des Interessentenanteiles der Vorarlberger Illwerke AG mit 7, 5% einen Beitrag in Höhe von 12, 5% bzw. einen Betrag von S 375.000, — aufzubringen hat. Laut Vorschlag von Bgm. Wachter wird eine Übernahme von 50% des der Gemeinde verbleibenden Restbetrages durch den Stand Montafon erwartet. Im Zuge der sehr ausführlichen Beratungen wird von den Anwesenden insbesondere auch vom Vorsitzenden festgestellt, daß auf Grund den getroffenen Feststellungen durch den geologischen Sachverständigen eine gewisse Mitverantwortung des Standes Montafon nicht in Abrede gestellt werden kann, wenngleich als alleinige auslösende Ursache der Rutschung sicherlich nicht der damalige Bau der Forststraße in Frage kommt. Im Zuge der Beratungen wird es für zweckmäßig erachtet, die Sanierung der Weganlage in das vorliegende Projekt aufzunehmen, zumal auch für die geplanten Entwässerungsmaßnahmen durch die Wildbachverbauung der vorhandene Forstweg benötigt wird. Es wird daher vereinbart, in Bälde eine Besprechung mit den Vertretern der Wildbachverbauung, dem Geologen DDr. Bertle, der Gemeinde Vandans und dem Stand Montafon in dieser Angelegenheit herbeizuführen, um die Möglichkeit einer Projektserweiterung näher zu beraten. Weiters ist vor einer endgültigen Beschlußfassung über eine Beteiligung des Standes Montafon eine Besichtigung durch die Forstfondsvertretung vorzunehmen, da den meisten Mitgliedern der Forstfondsvertretung die örtlichen Gegebenheiten nicht bekannt sind. Eine endgültige Entscheidung wird daher vorerst zur Vornahme der erwähnten Gespräche bzw. des Lokalaugenscheines vertagt. Vom Betriebsleiter wird zusammenfassend festgestellt, daß für den gesamten Bereich der gesamten Schattseite im Rellstal zur Sicherung der weiteren Schutzfunktionen dieses wichtigen Bannwaldes insgesamt die Ausarbeitung eines flächenwirtschaftlichen Projektes von enormer Wichtigkeit ist, weshalb die Gemeinde Vandans um eine entsprechende Antragsstellung bei der Wildbach- und Lawinenverbauung ersucht wird. Pkt. 4.) Vom Standessekretär wird informiert, daß auf Grund von Verhandlungen unter Beiziehung der Bezirkshauptmannschaft, der Agrarbezirksbehörde, der Vorarlberger Illwerke, der Agrargemeinschaft Garnera und der Gemeinde Gaschurn die Bildung einer Güterweggenossenschaft in das Garneratal beabsichtigt ist, da bisher eine klare Regelung der Benützungs- und Erhaltungsfrage der Weganlage nicht besteht. Nach dem vorläufigen Aufteilungsvorschlag der Agrarbezirksbehörde würden auf den Stand Montafon insgesamt 5 Anteile von 117 Anteilen entfallen. Vom Betriebsleiter wird dazu grundsätzlich festgestellt, daß die durch die Weganlage erschlossenen Waldflächen fast ausschließlich Schutz- und Bannwälder darstellen und die wirtschaftliche Funktion dieses Wälder für den Grundeigentümer als unbedeutend einzustufen ist. Er weist auch darauf hin, daß durch die Agrargemeinschaft mit dem Bau des Kraftwerkes eine weitere Nutzung der Weganlage erfolgt und insbesondere auch die Vermietung im Bereich des Maisäßes Ganeu zu einer verstärkten Inanspruchnahme des Weges führt. Grundsätzlich kann sich der Betriebsleiter eine Beteiligung im Umfang von 3 bis max. 5 Anteilen vorstellen. Die Agrarbezirksbehörde ist im aufgezeigten Sinne zu informieren, eine endgültige Beschlußfassung wird nach Vornahme der weiteren Gespräche auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. -5- Pkt. 5.) Der Betriebsleiter berichtet, daß durch die Alpe Gafluna zur Erschließung des Rindertales ausgehend von der Putzkammera in Silbertal im Einvernehmen mit dem Stand Montafon eine Güterweganlage errichtet wurde, durch welche auch ein Waldbereich von ca. 15 ha miterschlossen werden konnte. Es wird dabei auch auf die früheren Beratungen in den vergangenen Jahren hingewiesen, wonach bereits im Jahre 1986 der Grundinanspruchnahme und der Überlassung des Trassenholzes als Baukostenbeitrag zugestimmt wurde. Anhand des bewilligten Projektsplanes (Ortophoto) wird vom Betriebsleiter den Anwesenden die Erschließungssituation für die Alpe Gafluna erläutert. Die Erschließung ausgehend von der Putzkammer ist lt. Kostenschätzung mit S 800.000 veranschlagt, wozu der Alpe ein Förderungsbeitrag von 70% gewährt wird. Vom Betriebsleiter wird unter Berücksichtigung des Erschließungseffektes der Standeswaldungen ein Förderungsbeitrag von 50% der nach Abzug der Förderung verbleibenden Restkosten für gerechtfertigt beurteilt, allerdings unter der Auflage, daß am Ende des bestehenden Weges ein ausreichender Umkehrplatz für Zwecke der Waldbewirtschaftung erstellt wird. Für die weitere Erschließung im Bereich der Unteralpe Gafluna in Richtung "Galgenzüg", welche nurmehr in gekürzter Form erfolgen soll, wird vom Betriebsleiter ein Beitrag in Höhe von 15 bis 20% der nach Abzug der öffentlichen Förderung verbleibenden Restkosten für gerechtfertigt beurteilt, zumal mit dieser Weganlage eine Nutzung von ca. 4 ha Schutzwald mittels Seilkrananlage erleichtert wird. Nachdem mit der Alpverwaltung noch verschiedene Fragen bezüglich Abrechnung der Weganlage über Eigenleistungen des Standes Montafon abzuklären sind, wird die Entscheidung auf die kommende Sitzung vertagt. Pkt. 6.) Vom Standessekretär wird berichtet, daß an Kurt Barbisch im Jahre 1992 Servitutsbrennholz geliefert wurde, welches trotz mehrmaligen Mahnungen und Vornahme von Exekutionsschritten über das Bezirksgericht Montafon bis zum heutigen Tage nicht bezahlt wurde. Nachdem im Jahre 1993 über das Vermögen von Kurt Barbisch der Konkurs eröffnet wurde, ist Rechtsanwalt Dr. Anton Tschann mit dem Ersuchen um Erteilung einer Vollmacht und der Zustimmung zu einem gerichtlichen Zwangsausgleich mit einer Zwangsausgleichsquote von 20 % (= gesetzliche Mindestquote) an den Stand Montafon herangetreten. Der Schuldner hat in einem persönlichen Schreiben zusätzlich ersucht, einer Unterschreitung der gesetzlichen Mindestquote von 20% zuzustimmen und das Einverständnis für eine Ausgleichsquote von 15% zu erteilen, damit die Fortführung des Unternehmens gewährleistet und die familiäre und wirtschaftliche Existenz der Familie gesichert werden könne. Im Rahmen der Beratungen wird in Anbetracht der vorliegenden Begleitumstände ein Forderungsverzicht abgelehnt, zumal beim Stand Montafon keinerlei Mitverschulden zur Eröffnung des Konkurses liegt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Holzbezugsstatutes ist in sinngemäßer Anwendung von § 8 weiteres Servitutssholz erst dann zu liefern, wenn die vorhandenen Rückstände von derzeit S 3.119, -- zur Gänze beglichen sind. -6- Pkt. 7.) Den Anwesenden wird eine Aufstellung der Bedarfsanmeldung für das Jahr 1994 übergeben, welche insgesamt eine Servitutsholzmenge von 6.112 fm aufweist. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, daß in den vergangenen 10 Jahren der Anteil von Stockbezügen kontinuierlich zurückgegangen ist und im vergangenen Jahr bei 34, 80% (1985 noch 80, 78%) liegt. Die Bedarfsanmeldung wird zur Kenntnis genommen, der Antrag um Erteilung der Schlägerungsbewilligung wurde bei der Forstbehörde bereits eingebracht. Pkt. 8. - Allfälliges: a) Der Betriebsleiter informiert, daß in den vergangenen Wochen durch die Betriebsorgane im Außerbacherwald in Gaschurn wiederholt Reh- und Gamswild angetroffen wurde, wobei seitens der Jagd in diesem Freihaltegebiet eine äußerst mangelhafte Bejagung festgestellt werden mußte. Nach einem vorläufigen Lokalaugenschein ist an ca. 95% der Aufforstungen Seitenverbiß festzustellen, weshalb eine Schätzung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen in die Wege geleitet wird. Insgesamt wird vom Betriebsleiter die Wildsituation im Außerbacherwald als völlig unbefriedigend eingestuft, wobei nochmals auf die Folgewirkungen im Zusammenhang mit dem Schutzwaldsanierungsprojekt hingewiesen wird. Die Gemeinde, die Jagdpächter und die Behörde sind über den Zustand bereits informiert, wobei behördlicherseits weitere Schritte unternommen werden. b) Desgleichen berichtet der Betriebsleiter über die Ablehnung eines Förderungsantrages aus dem Fonds zur Rettung des Waldes für Aufforstungen im Bereich Schattenwald in Bartholomäberg, da in diesem Bereich lt. Aussage des zuständigen Waldaufsehers ebenfalls starker Verbiß an den Mischbaumarten festgestellt werden mußte. Auch in diesem Fall ist eine Schätzung durch einen Sachverständigen vorgesehen. c) Der Betriebsleiter informiert weiters über Besprechungen in den vergangenen Tagen betreffend die Anlage von Mountainbikerouten mit Vertretern des Landes, wobei nun die diesbezüglichen Beschilderungstafeln bei der Fa. Glatz in Bregenz bezogen werden können. Der Vorsitzende schlägt vor, in der nächsten Zeit durch den Betriebsleiter in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden die in den vergangenen Monaten in Zusammenarbeit mit der Behörde festgestellten Mountainbikerouten konkret zu erheben und den Bedarf für die Beschilderungstafeln aufzunehmen, damit eine gemeinsame Bestellung über den Stand Montafon gegen Weiterverrechnung der anfallenden Kosten an die jeweilige Gemeinde erfolgen kann. Zur Anfrage des Mountainbikeclubes Montafon über die Veranstaltung eines Mountainbikerennens im August 1994 werden vom Betriebsleiter die Wünsche bzw. möglichen Varianten erläutert, wobei diesbezüglich mit dem Obmann des Mountainbikeclubes Montafon noch weitere Gespräche erfolgen. Bgm. Bitschnau ersucht in diesem Zusammenhang die Forststraßen GrapsSanüel und Grüt in Mountainbikrouten einbeziehen zu können, wogegen sich der Betriebsleiter vorbehaltlich der Bildung der noch ausstehenden Bringungsgenossenschaft für den Bereich Grüt grundsätzlich nicht ausspricht. -7- Vom Betriebsleiter wird jedoch gefordert, daß hinsichtlich der Wegerhaltung mit der Gemeinde ein schriftliches Übereinkommen abgeschlossen wird, wonach die Gemeinde vertraglich als Wegerhalter aufscheint. Der Unterzeichnung einer derartigen Vereinbarung wird von Bürgermeister Bitschnau grundsätzlich die Zustimmung erteilt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen schließt der Vorsitzende um 18.00 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit die Sitzung. Schruns, 2. März 1994 Schriftführer: Die Forstfondsvertretung