20140311_FF_034

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:19
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2014-03-11
Erscheinungsdatum 2014-03-11
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2014/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. März 2014 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 34. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 3. März 2014 nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Karl Hueber, Schruns Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Entschuldigt: Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:30 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Auf Anregung der Gemeinde St. Gallenkirch ersucht der Vorsitzende um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes „Grundinanspruchnahme für Fußgängerbrücke im Bereich Garfrescha Talstation“. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 34. Forstfondssitzung: 11.03.2014 Seite 2 von 5 Tagesordnung 1.) Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines Steinschlagschutzdammes am Hangfuß des Außerbacher Waldes (Revier Gaschurn) 2.) Abschluss des Pensionskassenvertrages mit der VBV Pensionskasse AG Wien 3.) Beitritt zur Partnerschaftsvereinbarung VIW 4.) Genehmigung der Niederschrift der 33. Forstfondssitzung vom 18.02.2014 5.) Berichte 6.) Grundinanspruchnahme für Fußgängerbrücke im Bereich Garfrescha Talstation 7.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende informiert über das von der Wildbach- und Lawinenverbauung während der Wintermonate ausgearbeitete Verbauungsprojekt „Steinschlagschutzdamm Außerbacher Wald“ und erteilt dem Betriebsleiter das Wort. Der Betriebsleiter gibt zu bedenken, dass eine Zufahrt zum Damm möglich sein sollte. Durch eine entsprechende Zufahrt könnten auch die dahinterliegenden Waldflächen erschlossen werden. Er wünscht sich eine entsprechende Einbindung des Grundeigentümers im Vorfeld der Planungen. Bgm. Netzer erläutert, dass es sich beim gegenständlichen Projekt um die Fortführung der Sofortmaßnahmen (Steinschlagschutznetz-Projekt) handelt. Am 20. März wird hierzu die Ortsaugenscheinverhandlung stattfinden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden sollte dem Projekt und der dazu erforderlichen Grundinanspruchnahme grundsätzlich zugestimmt werden, wobei die Zufahrt und Basiserschließung noch mit dem Grundeigentümer Forstfonds abzustimmen ist. Eine geeignete Erschließung für die Bewirtschaftungsmöglichkeit des Forstfonds muss auf Dauer gegeben sein. Auf Grund des akuten Schutzbedarfes wird auf Antrag des Vorsitzenden der Grundinanspruchnahme einstimmige Zusage erteilt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über die von der VBV – PENSIONSKASSE AG vorgelegte Neufassung der Vereinbarung zwischen Pensionskasse und Stand Montafon Forstfonds. Es wird festgehalten, dass der Abschluss dieses Vertrages keinen Neuabschluss, sondern die Fortführung der bereits bisher bestehenden beitragsorientierten Pensionskassenzusage darstellt. Mit dieser Neufassung wird die Mindestertragsgarantie der Pensionskasse für ab dem 01.01.2014 in die Pensionskassenzusage einbezogene Anwartschaftsberechtigte ausgeschlossen (vgl. § 17 Abs. 2 lit. b). Anwartschaftsberechtigte, welche zum 31.12.2013 mit MindesterStand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 34. Forstfondssitzung: 11.03.2014 Seite 3 von 5 tragsgarantie der Pensionskasse geführt werden, können einmalig aus der Mindestertragsgarantie der Pensionskasse hinausoptieren (vgl. § 17 Abs. 2 lit. a). Es soll damit weiters eine einheitliche und – vor allem auch im Hinblick auf gesetzliche Änderungen – aktualisierte Grundlage betreffend die Durchführung der Betriebspension über die Pensionskasse geschaffen werden. Die Vorsorge setzt gegebenenfalls auf bisher erworbenen Anwartschaften auf und führt diese ohne Unterbrechung fort. Künftig haben die Mitarbieter die Möglichkeit, aus der Mindestertragsrücklage heraus in eine Sicherheits-VRG zu optieren, also selbst zu entscheiden, ob die Mittel risikoreicher oder risikoarmer veranlagt werden sollen. Bisher wurden zum Teil auch Arbeitnehmer mit befristeten Dienstverhältnissen in die bestehende Pensionskassenzusage einbezogen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Beitritt zur Neufassung der Pensionskassen-Vereinbarung die einstimmige Zustimmung erteilt. Pkt. 3.) Der Vorsitzende erläutert die Partnerschaftsvereinbarung 92.969 mit der Vorarlberger Illwerke AG, welche allen Bürgermeistern im Vorfeld per email zugestellt wurde. Zum Vereinbarungstext gibt es keine Anmerkungen oder Fragen. Bgm Vallaster erkundigt sich, ob die Schwertransporte für den Bau des Rellswerkes über den Ortsteil Gantschier geführt werden. Bgm Wachter informiert, dass die Illbrücke beim Umschlagplatz erneuert oder verstärkt werden soll, um diese für die Schwertransporte zu ertüchtigen. Er weist in seiner Wortmeldung auch auf die am 24. und 25. Mai stattfindenden Tag der offenen Türen beim IZM und den Werksanlagen in Rodund hin. Auf Anfrage des Vorsitzenden wird dem Beitritt zur Partnerschaftsvereinbarung 92.969 einstimmig angenommen. Pkt. 4.) Die Niederschrift der 33. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt.5. – Berichte: a) Betriebsleiter Hubert Malin berichtet über die stattgefundenen Abschussplanbesprechungen, wonach der Mindestabschuss in der Wildregion 2.1 BartholomäbergSilbertal mit 629 Stk. Rotwild (Vorjahr 550 Stk.) im Hinblick auf die besondere TBCSituation, in der Wildregion 3.1 Gaschurn mit 160 Stk. und in der Wildregion 3.2 St. Gallenkirch mit 500 Stk. festgelegt wurde. In St. Gallenkrich entspricht das einer Reduktion von 50 Stk. im Vergleich zum Vorjahr, da die ehemals festgesetzten 550 Stk. nicht erreichbar waren. In der Wildregion 3.3 Vandans, Tschagguns, Lorüns wurde der Mindestabschuss mit 260 Stk. (Vorjahr 250 Stk.) festgesetzt. Der Betriebsleiter gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass damit ein für den Wald tragfähiger Wildbestand erreicht werden kann. b) Der Betriebsleiter informiert, dass der Bewilligungsbescheid für die Errichtung der Forststraße Beerböden eingelangt ist. Die Auflagen sehen vor, dass die Blasbleiquellen während drei Monaten vom öffentlichen Wasseranschluss zu trennen sind. Die Er- Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 34. Forstfondssitzung: 11.03.2014 Seite 4 von 5 füllung dieser Bescheidauflage wird mit der Gemeinde St. Gallenkirch abgestimmt. Mit dem Kraftwerksbetreiber Kraft ist ebenfalls das Einvernehmen herzustellen. Pkt. 6.) (Erweiterung der Tagesordnung) Der Vorsitzende berichtet über das Ansinnen der Gemeinde St. Gallenkirch, den Wanderweg im Bereich der Talstation Garfrescha-Talstation auf Grund der Steinschlag- und Rutschgefährdung auf die orographisch rechte Talseite zu verlegen. Diese Verlegung erfordert den Bau einer Brücke. Für die Erstellung des Widerlagers ist die Grundbenützung ca. 4-8 m² des Forstfonds erforderlich. Nach Bgm Tschanhenz hat die Gemeinde die einmalige Chance, eine gebrauchte 36 m lange Brücke für diesen Zweck zu erhalten und möchte dieses Bauvorhaben alsbald umsetzen. In der kurzen Diskussion wird vorgeschlagen, in der schriftlichen Vereinbarung einen Haftungsausschluss und die Bedingung vorzusehen, dass nach einem allfälligen Abbruch dieser Brücke wieder der Urzustand herzustellen ist. Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt die Forstfondsvertretung der geplanten Grundinanspruchnahme einstimmig zu. Pkt. 7. – Allfälliges: a) Bgm Vallaster informiert über die Sperrung eines landwirtschaftlichen Betriebes in seiner Gemeinde mit 170 l Milchleistung auf Grund eines zu prüfenden TBCVerdachtsfalles. Das Vieh war auf der Alpe Lün gealpt und deshalb wird nun das Vieh sämtlicher Bauern überprüft, die ihr Vieh ebenfalls auf dieser Alpe gesömmert hatten. Bgm Vallaster betont, dass er in den letzten Gesprächen immer wieder gehört habe, dass es vor allem auf die Haltung der Grundeigentümer ankommt. Er wünscht sich eine Liste mit allen Eigen- und Genossenschaftsjagden, in welchen Forstfondsflächen betroffen sind. Er berichtet über interessante Zusammenstellungen über die Wildfütterungskosten. Ihn würde interessieren, wie hoch die Kosten im Jahr 2005 waren und wo wir kostenmäßig heute liegen. Aus seiner Sicht wurde früher nicht ausreichend kommuniziert und heute wächst uns diese Situation über den Kopf. Der Forstfonds muss in allen Gremien Druck ausüben, damit die geplante Wildreduktion auch wirklich umgesetzt wird. Es werden motivierte Jäger benötigt. In den Pachtverträgen sollen entsprechende Regelungen mit aufgenommen werden. Der Vorsitzende stellt klar, dass die Aufsichtsorgane bei der Behörde und die Möglichkeiten der Grundeigentümer begrenzt sind. Der Betriebsleiter weist darauf hin, dass der Forstfonds immer wieder vor dieser Problematik gewarnt hat und starker Druck zur Wildreduktion ausgeübt worden ist. Er unterstützt die Haltung von Landesjägermeister Albrich, dass die Vergangenheit nicht angegriffen werden soll. Eine 100%ige TBC-Freiheit hat es nie gegeben. Der Betriebsleiter sieht die Gefahr, dass TBC bei nicht situationsangepasster Jagd in der Wildregion 2.1 weiter verbreitet wird. Tatsache ist, dass sich TBC vom Lechtal über den Arlberg in das Montafon ausgebreitet hat. Er warnt vor einer Hysterie und setzt auf die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Bgm Vallaster berichtet über die Überlegungen im Jagdausschuss Bartholomäberg, dass das Jagdpachtgeld zurückbehalten wird und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen eingesetzt wird - bis hin z.B. zur Mitfinanzierung von Schalldämpfern. Er betont aber auch, dass diese Maßnahmen nur begrenzt wirksam sind, solange in den Nachbarregionen Überpopulationen von Rotwild vorhanden sind. Bgm Netzer berichtet über die Situation in Gaschurn, wonach es längst nicht mehr über den Jagdpacht geht, und die Gesamtsituation auf einem guten Wege ist. Man kann nicht alle strafen, nur weil man nicht imstande ist, einen Einzelnen in die Schranken zu weisen. Aus seiner Sicht hätte von SeiStand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 34. Forstfondssitzung: 11.03.2014 Seite 5 von 5 ten der Landwirtschaftskammer viel früher und stärker über Produktsicherheit trotz TBC informieren sollen. Er spricht sich klar für "Schießen und Fütterungen dezentralisieren" aus. Bgm Wachter macht in seiner Wortmeldung klar, dass es immer schon Schwarze Schafe gegeben hat. Es macht nicht viel Sinn, die Schwarzen Schafe aus der Vergangenheit auszugraben, vielmehr müssen wir das Jagdpersonal weiter sensibilisieren. Der Betriebsleiter habe seit vielen Jahren immer auf einen guten Waldzustand gepocht. Er war umsichtig und hat die Interessen des Forstfonds im Sinne des Waldes vertreten. Ende der Sitzung, 14.25 Uhr; Schruns, 27. März 2014; Schriftführer: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659