19770304_FF_009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:20
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1977-03-04
Erscheinungsdatum 1977-03-04
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am Freitag den 4.3.1977 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 9. Sitzung des FDRSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 22.2.1977, sind zu der auf heute anberaumten Sitzung nachfolgend angeführte Mitglieder des Forstfondausschusses erschienen: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns Vizebürgermeister Eduard Stemer aus St. Anton, in Vertretung des Bürgermeisters LAbg. Ignaz Battlogg, Anton Lorenzin, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Anton Wachter, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Standesrepräsentantstellvertr. Bgm. Ernst Pfeifer konnte wegen dienstlicher Verhinderung nicht an der Sitzung teilnehmen. Der Vorsitzende eröffnet um 10.15 Uhr die Sitzung, Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 28.1.1977. 2. Eingabe der Waldaufseher, um die Erhöhung der Kommissionsgeldpauschale. 3. Eingabe der Alpverwaltung Grabs-Alpila, um die Erhöhung des Forstfondzuschusses. 4. Ansuchen der Alpverwaltung Sporn, um die Erlaubnis zur Einführung einer Wegbenützungsgebühr. 5. Mündliches Ansuchen des Bahl Elmar in Tschagguns, um weitere pachtweise Überlassung der Maisäßhütte im Gauertal an einen Pächter, der derzeit in dieser Hütte wohnt. -2- 6. Beratung über die Erstellung eines Waldwegekonzeptes. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 28.1.1977 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Dem Ansuchen der Montafoner Waldaufseher, um die Erhöhung der Kommissionsgeldpauschale und der Leistungsprämie, wird wie folgt stattgegeben: a) Die Kommissionsgeldpauschale wird ab 1.4.1977 von monatlich S 1000.-- auf S 1.300 angehoben. b) Die Leistungsprämie, die jährlich aufgeteilt nach dem jeweiligen Einschlag in den Aufsichtsgebieten, an die Waldaufseher zur Auszahlung gelangt, wird von S 20.000.- auf S 40.000. erhöht. Die Kommissionsgeldpauschale und die Leistungsprämie sind ab 1.1.1978 analog den Gemeindeangestelltenbezüge nachzuziehen, damit laufend eine lohngerechte Angleichung erfolgt (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 3): Dem Ansuchen der Alpverwaltung Grabs-Alpila in Tschagguns, um die Erhöhung des Forstfondzuschusses für den Güterwegebau von Grabs nach Alpila (letztes Teilstück), wird wie folgt stattgegeben: a) Zum Weiterbau des Güterweges von der Hochegga bis Alpila überläßt der Forstfond das anfallende Trassenholz bis zu einem Gesamtausmaß von 100 fm. Das über diese Menge anfallende Holz ist dem Forstfond aufgearbeitet, frei Straße -3- unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. b) Ausserdem wird ein einmaliger Förderungsbeitrag in Höhe von S 50.000.- gewährt, der bei Baubeginn zur Anweisung gebracht wird. c) Zur Bedingung wird gestellt, daß der Güterweg bis in die sogenannte "Blaika" über die alte Alpwegtrasse geführt wird. Die Förderung erfolgt deshalb in dieser Höhe, weil durch diesen Güterwegebau die Forstfondwaldüngen in diesem Bereich miterschlossen werden. Der Alpverwaltung ist aber mitzuteilen, daß eine weitere Unterstützung dieses Bauvorhabens nicht zu erwarten ist (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 4): Dieser Punkt wird vertagt, weil die Alpverwaltung Sporn das angekündigte Ansuchen, um die Erlaubnis zur Einhebung eines differenzierten Wegeerhaltungskostenbeitrages, nicht vorgelegt hat. In diesem Zusammenhange wird beschlossen, dieses Problem, das im Montafon mehrere Alpen betrifft, deren Wirtschaftswege über Forstfondbesitz führen, im Zuge der Erstellung des vorgesehenen Waldwegekonzeptes allgemein zu lösen. Zu Pkt. 5): In der Erledigung des mündlichen Ansuchens von Elmar Bahl in Tschagguns, wird festgestellt: Der Forstfond kaufte im Jahre 1966 von Elmar Bahl eine Maisäßliegenschaft im Gauertal. Bei den Kaufverhandlungen wurde unter anderem vereinbart, daß der Verkäufer das Maisäßhäuschen 10 Jahre für eigene Erholungszwecke benützen darf. Er kann auch das Objekt abtragen und das Holz für sich verwenden oder veräussern. -4- Dieser Termin ist nun mit 20.1.1976 abgelaufen. Nachdem die Hütte zwischenzeitlich nicht abgetragen wurde, ist sie mit diesem Tage in das Forstfondeigentum übergegangen. Es wird beschlossen dies dem Vorbesitzer zur Kenntnis zu bringen. Eine Nachforderung für die terminüberschreitende Benützung hat nicht zu erfolgen. Der sich in der Hütte befindliche Mieter Elmar Matt, der ohne Zustimmung des Forstfondes sich dort aufhält, ist aufzufordern sich umgehend mit der Forstverwaltung in Verbindung zu setzen; wobei ein Termin von längstens 4 Wochen vorzusehen ist. Sollte eine einvernehmliche Lösung mit Herrn Matt über den Aufenthalt in der Hütte möglich sein, so kann er gegen eine monatliche Miete von S 500.-- bis auf weiteres in dem Maisäßhäuschen verbleiben. Andernfalls ist zu veranlassen, daß das Objekt so rasch wie möglich geräumt wird (einstimmige Beschlußfassung). Pkt. 6): Um die Forstfondwaldung für eine bessere Bewirtschaftung vorteilhafter zu erschließen, wird beschlossen ein Waldwegekonzept zu erstellen. Die Waldaufseher sind aufzufordern jene Waldgebiete, die nach ihrer Meinung einer Erschließung bedürfen, der Forstfondkanzlei bekannt zu geben. Dabei haben sie auch Kontakt mit dem zuständigen Bürgermeister oder Agrarobmann aufzunehmen, weil einige Walderschließungen in der Fortsetzung, bzw. Verlängerung von Güterwegen möglich sein werden. Die bei der Forstverwaltung einlaufenden Anregungen sind unter Beiziehung der Forstbehörde zu überprüfen und dann die planlichen Vorkehrungen zu treffen, die dem Forstfondausschuß vorzulegen sind. Durch die Erstellung eines Waldwegekonzeptes wird die Möglichkeit geschaffen, je nach finanzieller Kraft und Dringlichkeit Waldaufschließungen durchzuführen, welche eine bessere Nutzung der Forstfondwaldungen ermöglichen sollen. -5- Pkt. 7): Dem Ansuchen der Alpgenossenschaft Netzen in St. Gallenkirch, um die Erlaubnis das für eine Reparatur der Alpgebäude bezogene Servitutsholz veräussern zu dürfen, weil wegen der Dringlichkeit der Instandsetzungsarbeiten bereits Schnittholz vom Sägewerk Rudigier in Gortipohl gekauft wurde, wird einstimmig stattgegeben. Pkt. 8): Dem Ansuchen des Kurt Willi in Gaschurn HNr. 11, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom lawinenzerstörten Wohnhause Nr. 46, Bp. 648, auf das auf der Grundparzelle 2276/2 (beides in K.G. Gaschurn) neuerstellte Wohnhaus, wird stattgegeben. Dieser Übertragung zugrunde liegt die Verzichterklärung der Vorbesitzerin Maria Lerch in Partenen HNr. 64. Auf Grund dieser Übertragung wird die Bp. 648 auf Bova für immer ausgeforstet, d.h. hat in Zukunft kein Holzbezugsrechtrecht mehr. Dafür wird auf das auf der Grundparzelle 2276/2 neuerstellte Wohnhaus mit einem Gesamtholzbedarf (bei Neubau des Objektes) von 25 fm eingeforstet. Zur Durchführung von Reparaturen kann der jeweilige Holzbedarf bei der Forstproduktenanmeldung beim zuständigen Gemeindeamt, geltend gemacht werden (einstimmige Beschlußfassung. Pkt. 9): Dem Ansuchen des Emil Fritz in St. Gallenkirch HNr. 275 a, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 34, Bp. 662, das im Dezember 1974 abgebrannt ist, auf das auf der Grundparzelle 1607/2 (beides K.G. St. Gallenkirch) neuerbaute Wohnhaus, wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird die Bauparzelle 662 für immer ausgeforstet und der auf der Grundparzelle 1607/2 erstellte Neubau mit einem Gesamtholzbedarf von 25 fm (beim Neubau d. Objektes) -6- eingeforstet. Zur Durchführung von Reparaturen kann der jeweilige Servitutsholzbedarf bei der Forstproduktenanmeldung beim zuständigen Gemeindeamt geltend gemacht werden (einstimmige Beschlußfassung). Bericht: Der Vorsitzende berichtet, daß der Kaufvertrag mit Frau Berta Lichtensteiner in Innsbruck, von welcher der Forstfond eine forstwirtschaftliche Liegenschaft in der K.G. Silbertal erworben hat (siehe Umlaufbeschluß vom 9.2.1977), unterfertigt ist. Die Eingaben an die Behörden wurden bereits vorgenommen. Der Kaufpreis wird am 4.3.1977, also noch vor der Verbücherung, zur Zahlung fällig. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne des Vorarlberger Gemeindegesetzes zuerkannt. Der Vorsitzende schließt um 12.30 Uhr die Sitzung und bedankt sich bei den Mitgliedern des Forstfondausschusses für ihr Kommen und ihre Mitarbeit. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: