19711228_FF_009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:20
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1971-12-28
Erscheinungsdatum 1971-12-28
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Dienstag, den 28. Dez. 1971, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 9. Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 18. Dez. 1971, wurde auf heute 8.30 Uhr eine Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG anberaumt, zu welcher nachfolgend angeführte Mitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton als Vorsitzender, Standesrepr. Stellvertr. Bgm. Peter Wachter aus Gaschurn, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans und Gemeinderat Ludwig Erhard aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Der Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Anton Lorenzin konnte wegen Erkrankung nicht an der Sitzung teilnehmen. Der Vorsitzende eröffnet um 8.30 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 10 Sept. 1971. 2. Haushaltvoranschlag 1972. 3. Ansuchen des Reinhard Hepperger in Schruns, um die Erlaubnis in Vandans/Ganeu eine Wasserquelle fassen zu dürfen. 4. Ansuchen der Sofie Bargehr in Schruns, um die Erlaubnis in Tschagguns/Schura eine Wasserquelle fassen zu dürfen. 5. Ansuchen der Brüder Anton u. Richard Battlogg in St. Anton, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund eine Seilbahnverankerung anbringen zu dürfen und die Gp. 368 zu überspannen. 6. Ansuchen des Kurt Tschanhenz in St. Gallenkirch, um die Erlaubnis Abwässer in die Forstfondwaldung ableiten zu dürfen. [-2-] 7. Ansuchen der Augustine Loretz in Silbertal, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 8. Stemer Otto in Tschagguns - Holzbezugsrecht. 9. Ansuchen des Ing. A. Hechenberger in Tschagguns, um die Überlassung von Schindeholz für die alte Latschauer Kirche. 10. Ansuchen des Wintersportvereines Schruns, um die Überlassung von 6 fm Holz für den Eislaufplatz. 11. Ansuchen des Otto Roschitz in Gaschurn, um 20 fm Bauholz. 12. Ansuchen des Helmut Bachmann in Gargellen, um 30 fm Bauholz. 13. Ansuchen des Joh. Aßmann in Schruns, um 43 fm Bauholz. 14. Präsidentenkonferenz d. Landwirtschaftskammern - Beitrag. Berichte: a) div. Nutzholzverkäufe. b) div. Abgangholzverkäufe. Erledigung der Tagesordnung: Zu 1. Die Sitzungsniederschrift vom 10. Sept. 1971 wird in vorliegender Passung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu 2. Der Haushaltvoranschlag des Forstfondes für das Jahr 1972 wird vom Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen und vom Vorsitzenden die einzelnen Haushaltstellen erläutert. Nach eingehender Debatte wird der Voranschlag 1972 einstimmig angenommen. Im Zuge der Voranschlagsberatung wurde festgestellt, daß zur Bedeckung des Haushaltes 1972 eine Schlägerung von rd. 3.350 fm (Verkaufsschlägerungen) notwendig ist. diese Holzentnahme ist in folgenden Waldaufsichtsgebieten, im Zuge einer Altholznutzung, vorgesehen: Gargellental ............ 1000 fm Kohltobel und sonstige kleinere Partien, Partenen.................. 500 fm Ganifer, über dem Bach drüben und sonstige kl. Partien, Silbertal................ 1000 fm Dürrwald und sonstige [-3-] kleinere Partien. Tschagguns ............... 550 fm Altschätz und einige kleinere Partien. Vandans .................. 500 fm Platziserzipfel und einige kl. Partien. _________ 3550 fm ========= Sollten jedoch durch Naturkatastrophen (Lawinen und dergl.) größere Holzmengen anfallen, so ändert sich der vorangeführte Einschlag, weil in erster Linie das Katastrophenholz einer Verwendung zugeführt werden muß, was zur Entlastung der ebenangeführten Waldgebiete führen kann, dafür aber andere Waldgebiete belastet werden. Das Jagdgeld aus den Genossenschaftsjagden ist eine wichtige Einnahme zur Bedeckung des Forstfondhaushaltes. Die Bürgermeister werden ersucht darauf hinzuwirken, dass der dem Forstfond zustehende Jagdgeldanteil zeitgerecht angewiesen wird. Dabei ist aber nicht nur der Jagdgeldanteil, sondern auch der Anteil an den übrigen Zahlungen gemeint, welche der Jagdpächter als "verdeckter" Jagdpachtschilling leistet. Zu 3. Das Ansuchen des Reinhard Hepperger in Schruns, um die Erlaubnis in Vandans/Ganeu eine Wasserquelle fassen zu dürfen, wird vertagt, weil noch die Stellungnahme der Gemeinde Vandans eingeholt wird. Zu 4. Das Ansuchen der Sofie Bargehr in Schruns, um die Erlaubnis auf der Forstfondparz. 1160/1 in Tschagguns eine Wasserquelle fassen zu dürfen, wird vertagt, da die Ergiebigkeit der Quelle noch festzustellen ist. Zu 5. Dem Ansuchen der Brüder Anton u. Richard Battlogg in St. Anton, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 368 eine Seilverankerung anbringen zu dürfen und die Grundparzelle zu überspannen wird stattgegeben. Es handelt sich hier um eine landw. Bringungsanlage, damit Heu und Brennholz aus den Maisäßen zutal gebracht werden kann. Als jährlicher Anerkennungszins sind S 10.- jeweils bis 15 Dez. des laufenden Jahres bei der Forstfondkassa zur Einzahlung zu bringen. Die Bewilligung gilt bis auf Wiederruf. [-4-] Zu 6. las Ansuchen von Kurt u. Franz Tschanhenz in St. Gllk. um die Erlaubnis die Abwässer des Gasthofes "Garfreschahüsli" in die Forstfondwaldung ableiten zu dürfen, bzw. dort zu versickern, wird bis auf weiteres vertagt. Es ist noch zu erheben auf welche Art die Versickerung vorgenommen werden soll. Ausserdem ist festzustellen, ob die Versickerung nicht weiter oben vorgenemaien werden könnte. Auch die Einleitung der Abwässer in den Vermielbach ist zu überprüfen. Auf jeden Fall hat die Partei eine Stellungnahme des Wasserbauamtes für diese Abwässerbeseitigung beizubringen. Zu 7. Dem Ansuchen der Augustine Loretz in Silbertal HNr. 75, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 15 (Bp. 28), Liegenschaft "Plangga" auf den auf Gp. 102/4 geplanten Haus Neubau wird stattgegeben. Die Liegenschaft „Plangga" liegt in Silbertal schattseitig an einem Steilhang, während das Stallgut "Brunnenfeld" (Gp. 102/4) in der gleichen Gemeinde sonnseitig liegt und verkehrsmässig voll erschlossen ist. Durch diese Übertragung wird das Wohnhaus Nr. 15, Bp. 28, für immer ausgeforstet, d.h. hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. An seiner Stelle wird das auf der Gp. 102/4 neu zu erstellen geplante Wohnhaus im gleichen Umfange eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eines eingeforsteten Objektes für den gleichen Besitzer, Zu 8. Dem Ansuchen, des Otto Steiner in Tschagguns HNr. 250, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus, das mit dem Stall zusammengebaut ist und daher nicht abgetragen werden kann, auf einen geplanten Neubau, wird nicht stattgegeben, weil die notwendigen Voraussetzungen hiezu fehlen. Der Forstfond ist jedoch bereit das Dachstuhlholz für den geplanten Neubau zu einem ermässigten Kaufpreis abzugeben, um eine besondere Härte zu vermeiden. [-5-] Zu 9. Das Ansuchen des Ing. Arthur Hechenberger in Tschagguns/Latschau, um die kostenlose Überlassung von 12 fm Schindelholz für die Eindeckung der alten Latschauer Kirche, wird bis auf weiteres vertagt. Es ist zu prüfen ob die Instandsetzung dieser Kapelle, die aus neuerer ^eit stammt (1838), zweckmässig ist. Sollten jedoch die für die Gesamtrenovierung erforderlichen Mittel zur Verfügung sein, wird nochmals über dieses Ansuchen beraten. Zu 10. Das Ansuchen des Winterspurtvereines Schruns, um die unentgeltliche Überlassung von vier fm Holz für den neuen Eislaufplatz wird aus Präjudizgründen abgelehnt. Es würde zuweit führen jeden örtlichen Verein zu unterstützen. Der Antragsteller wird an die Gemeinden Schruns und Tschagguns verwiesen. Zu 11. Dem Ansuchen des Otto Roschitz in Gaschurn HNr. 165 um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Bauholz für einen Dachstuhl beim geplanten Wohnhaus wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt unterhalb der Ganiferstraße in Partenen, am Vallülabach zum Preise von S 450.- pro fm. Zu 12. Dem Ansuchen des Helmut Bachmann in Gargellen um die käufliche Überlassung von ca. 30 fm Holz für ein Eigenheim wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus Altholzbeständen der Schmalzberwaldung. Der Preis kann erst festgesetzt werden, wenn die Holzqualität bekannt ist. Zu 13. Dem Ansuchen des Johann Aßmann in Schruns um die käufliche Überlassung von ca. 29 fm Durchforstungshölzer und ca. 13 fm Nutzholz am Stock für ein Wochenendhaus, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus der Standeswaldung Kropfen. Der Preis kann erst festgesetzt werden, wenn die Örtlichkeit näher bekannt ist. [-6-] Zu 14. Der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern wird für die Holzwerbung ein Beitrag in Höhe von S 700.- überwiesen, 15. Dem mündl. Ansuchen der Alpverwaltung Altschätz, um die Überlassung des restl. Trassenholzes im Ausmaße von ca. 100 fm, wird bis auf weiteres vertagt, da nach Erhebungen über die voraussichtlichen Baukosten notwendig sind. 16. Dem mündlichen Ansuchen der Maisäßinteressentschaft Röbi in Gargellen um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 4511 eine Wasserquelle fassen zu dürfen und das Wasser in die Maisäßwassserversorgung einleiten zu dürfen, wird stattgegeben. Über die Hohe der Abgeltung für diese Wasserentnahme wird in der kommenden Sitzung entschieden. Berichte: In letzter Zeit wurden folgende Nutzholzverkaufe getätigt: a) an Trautmann Harald in Schruns, ca. 15 fm Holz aus der 20 kV-Freileitungstrasse in Partenen/Vermunt. Der Kaufpreis kann erst festgesetzt werden, wenn die Holzqualität bekannt ist. b) der Seilbahngesellschaft Gargellen, 3., 83 fm zum Preise von S 400.- pro fm aus der Waldung Gargellen. c) dem Tschofen Heinrich in Partenen, 20 fm aus der Waldung Partenen, unterhalb der Ganiferstraße, am Valüllabsach zum Preise von S 450.- pro fm. d) für Gabi Adolf in St. Anton, 40 fm Nutzholz aus der Trurawaldung in Silbertal, zum Preise von S 500.- pro fm. e) Battlogg Emil in St. Anton, 29 fm Nutzholz aus der Trurawaldung in Silbertal, zum Preise von S 500.- pro fm. f) an Burger Franz in Tschagguns 2 fm Holz aus der Porsalengewaldung in Tschagguns. [-7-] An Abgangholz wurde an verschiedene Parteien abgegeben: a) Kleboth Gustav in St. Gallenkirch, 20 fm Dürrlingholz aus der Standeswaldung St. Gllk./Segges zum Preise von S 140.- pro fm. b) Lentsch Franz in Partenen, ca. 16 fm Windwurfholz aus der Waldung Frons in Partenen, zum Preise von S 180.pro fm. c) Keßler Wolf in Silbertal, ca. 30 fm Lawinenholz und etwas stehendes Kolz zum Preise von S 200.- pro fm, aus der Standeswaldung Gretsch in Silbertal. d) Ketzer August in St. Gallenkirch, 8.31 fm Dürrlingholz aus der Waldung Holzböden in St. Gallenkirch. Nachfolgend der Holzeinschlag des Jahres 1971: ______________________________________________ Aufsichtsgebiet: Verk. Verk. Serv. Serv. - Weniger Nutzh. Brennh. Nutzh. Brennh. zsm. + Mehrschl. Schruns Tschagguns Vandans St. Anton 173.20 832.61 68.83 6.10 23.50 74.80 229-50 501.. 30.60 299-10 864.65 2026.96+ 16.02 360.85 384.90 830.602.10 4.80 75-50 88.50- 249.— 526.96 519.40 11.50 Bartholomäberg 18.50 321.20 439-20 778.90+ 78.90 Silbertal 1822.26 146.50 934.40 845.55 3748.71- 551.29 St. Gallenkirch 111.64 57-95 467.80 474.75 1112.14) 259.91 Gargellen 1028.30 118.53 480.50 500.62 2127.95) Gaschurn 6.— 24-30 396.— 366.10 792.40) 586, 57 Partenen 462.18 40.35 156.70 261.80 921.03) _____________________________________________ Den amtlichen Hiebsatz nicht erreicht um .......... 1.571.81 ======== Vorstehende Berichte werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der Vorsitzende schließt um 12.15 Uhr die Sitzung. Er wünscht den Mitgliedern der Forstfondvertretung und den Mitarbeitern schöne Feiertage, viel Glück im neuen Jahr und eine gute Zusammenarbeit im Jahre 1972. [-8-] Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: