20040427_FF_028

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:21
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2004-04-27
Erscheinungsdatum 2004-04-27
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON -FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 27. April 2004 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 28. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 19. April nehmen an der auf 15.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gallenkirch; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; St. Weitere Teilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 15.00 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Mitglieder der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung vom 16.12. 2003; 2.) Auftragsvergaben zur Errichtung eines Hackgutdepots auf dem Gelände der Abwasserreinigungsanlage Montafon; 3.) Darlehensaufnahme zur Finanzierung Bauvorhaben Hackgutdepot; 4.) Antrag der Alpe Außergweil und des Gweil-Maisäß um Mitfinanzierung eines Erschließungsprojektes; 5.) Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz (Antrag Bgm Bitschnau); 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 1 - 6.) Berichte; 7.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 27. Sitzung vom 16.12. 2003 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende begrüßt Herrn Peter Künzle vom Architekturbüro DI Oskar Ganahl bei der Sitzung. Bezugnehmend auf Beratungen in früheren Sitzungen weist der Vorsitzende nochmals auf die dringende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Lager- und Manipulationseinrichtungen für die Hackschnitzellogistik hin. Der Absatz an Hackschnitzeln wurde seit dem Jahre 1987 mit 649, 00 Srm (Schüttraummeter) auf 9.734, 00 im abgelaufenen Jahr gesteigert. Im laufenden Jahr wurden bis zum Sitzungstage insgesamt 4.750, 00 Srm verkauft. Diverse Überlegungen in den letzten Jahren zur Errichtung einer Hackschnitzelhalle an verschiedenen Standorten konnten nicht realisiert werden. Die nun projektierte Erweiterung auf dem Gelände der ARA Montafon ist insofern zweckmäßig, als dort mit der Überschusswärme aus dem Reinigungsprozess bereits eine Hackschnitzeltrocknungsanlage installiert ist. Peter Künzle informiert nochmals im Detail über die bereits mit der Sitzungseinladung übermittelten Ausschreibungsergebnisse für das Hallenprojekt. Die gegenüber der Kostenschätzung vom Herbst 2003 mit 313.000, 00 nun vorliegende Überschreitung der Angebotssumme ist laut Aussage von Künzle im Wesentlichen durch die Tatsache bedingt, dass in Erfüllung von Auflagen der Wildbach- und Lawinenverbauung teils größere Dimensionierungen notwendig sind und andererseits durch die Preissituation auf dem Stahlmarkt erhebliche Kostensteigerungen verbunden sind. Dazu wird angeführt, dass die Stahlbauarbeiten auf Basis eines Richtoffertes im Herbst des Vorjahres mit 120.000, -- EUR kalkuliert wurden, die aktuellen Angebote nun allerdings über 200.000, -- EUR liegen. Zur Reihung der Bieter für die Baumeisterarbeiten informiert Künzle zusätzlich dahingehend, dass nach Rücksprache mit Mag Pathy von der Vermögensabteilung der Landesregierung ein angebotener Skonto bei der Angebotsauswertung zu berücksichtigen ist und damit die Fa. Gabriel mit einer Endsumme von 145.115, 45 EUR vor der Firma Rinderer mit 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 2 - 147.750, 43 EUR liegt. Gemäß Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes wurden die Anbieter über die beabsichtigte Vergabe an die Firma Gabriel bereits in Kenntnis gesetzt. Bei den Zimmermannsarbeiten liegt die Firma Kieber mit dem Alternativangebot für eine Holzkonstruktion mit Dach- und Wandverkleidung zuzüglich der Holzbohlenwand mit Holzlamellen mit einer Angebotssumme von netto 241.046, 22 EUR deutlich vor dem Angebot der Firma Holzbau Fritz mit einer Gesamtsumme von netto 286.340, 80 EUR. Dazu wird zusätzlich informiert, dass die gesamte Konstruktion aus Massivholz erstellt wird und ausschließlich diverse aus statischen Gesichtspunkten notwendige Verbindungselemente etc in Stahlausführung enthalten sind. Mit der Firma Holzbau Kieber ist vereinbart, dass das benötigte Konstruktionsholz vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsergebnisses und der Prüfung durch das Planungsbüro werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig nachstehende Vergaben vorgenommen: Baumeisterarbeiten an die Firma Gabriel, Nüziders zur Angebotssumme netto 149.809, 75 EUR abzüglich 3 % Skonto. Holzkonstruktion an die Firma Kieber, Schruns zur Angebotssumme von 253.732, 86 EUR abzüglich 3 % Skonto. Elektroinstallation an die Firma Montafonerbahn AG, Schruns zur Angebotssumme von 6.495, 36 EUR netto. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen einschließlich Baunebenkosten und Honoraren abzüglich der von einzelnen Firmen angebotenen Skonti insgesamt 428.925, 64, -- EUR netto. Vom Standessekretär wird zusätzlich informiert, dass von der Forstabteilung der Landesregierung eine Förderung von 35 % in Aussicht gestellt ist, eine definitive Förderungszusage kann allerdings erst nach Übermittlung des Baubescheides erfolgen. Zum Bauverfahren wird zusätzlich informiert, dass nun nach Einlangen der Zustimmung zur Umwidmung noch die natur- und landschaftsschutzrechtliche Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz in den nächsten Tagen erwartet wird und anschließend von der Gemeinde Vandans der Baubescheid zugestellt werden kann. Pkt. 3 Unter Berücksichtigung der vorliegenden Auftragssumme von ca. 441.000, -- EUR und des in Aussicht gestellten Landesbeitrages von 35 % ist zur Umsetzung des Projektes eine 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 3 - Darlehensaufnahme im Umfang von 280.000, -- EUR erforderlich, für welche die Hypobank, Kommunalkredit AG, PSK, Raiffeisenbank im Montafon, Sparkasse der Stadt Bludenz und die Volksbank zur Angebotslegung eingeladen wurden. Vom Standessekretär wird über das Ergebnis der vorliegenden Angebote mit Finanzierungsvarianten auf Basis des 6- MonatsEuribor, eines indikatorgebundenen Fixzinssatzes sowie des 6Monats-CHF-Libor im Detail informiert. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Angebote wird über Antrag des Vorsitzenden die Zuschlagserteilung zur Darlehensaufnahme einstimmig an die Raiffeisen Bank im Montafon auf Basis des 6- Monats CHF-Libor mit einem Aufschlag von 0, 2 % und einem derzeit aktuellen Zinssatz von 0, 605 % mit einer Laufzeit von 25 Jahren einstimmig beschlossen. Umgelegt auf die Darlehenslaufzeit beträgt der Zinsvorteil im Schweizer Franken gegenüber dem Euro ca. 61.000, --. Informiert wird in diesem Zusammenhang zusätzlich, dass bei der umgeschlagenen Menge der Kostenanteil zwischen 2.50 und 3, 00 EUR pro srm liegt und dies nach Information des Betriebsleiters durchaus im Rahmen mit vergleichbaren Projekten bei anderen Betrieben des Landes liegt. Pkt 4 Der Vorsitzende informiert gemeinsam mit dem Betriebsleiter über das Projekt zur Erschließung des Maisäß Gweil und der Alpe Außergweil in der Gemeinde St. Gallenkirch. Von den genannten Interessentschaften wurde unter Hinweis auf die für die Umsetzung dieses Projektes vorliegenden groben Kostenschätzungen von etwa 500.000, -- EUR ein Antrag an den Stand Montafon um Übernahme eines Interessentenanteiles eingebracht. Gemäß genanntem Antrag der Interessentschaften wäre von diesen ein Beitrag von mindestens 72.500, -- EUR aufzubringen, was von diesen im Moment als unvorstellbar eingestuft wird. Bgm Fritz Rudigier wie auch der Betriebsleiter informieren zusätzlich im Detail über die 3 vorliegenden Varianten der Erschließungsmöglichkeit von Galgenuel – Gweilmaisäß, Bärenwaldweg – Gweilmaisäß und Innergweilalpe – Gweilmaisäß. Aus Sicht des Standes Montafon informiert der Betriebsleiter über die durch das Projekt erschlossenen Waldflächen im Umfang von ca 18 ha, wovon allerdings ca 13 ha bereits jetzt mittels Seilbahnen bzw Hubschrauberbringung bewirtschaftet werden können. Nach Ansicht des Betriebsleiters ist ein Interessentenbeitrag des Standes Montafon in Anlehnung an ähnliche Projekte für eine erschlossene Waldfläche von ca 5 ha mit einer Höhe von etwa 10.000, -- EUR vertretbar. Hingewiesen wird vom Betriebsleiter ferner auf die Tatsache, dass im Bereich des 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 4 - Standeswaldes in der Talschaft wesentlich dringlichere Wegprojekte zur Realisierung anstehen (zB Beerböden und Willis Sita in St. Gallenkirch), bei welchen es sich um ausgesprochene Objektschutzwälder handelt, deren Bewirtschaftung im Sinne der langfristigen Erhaltung der Schutzfunktionen dringend notwendig einzustufen ist. In Anbetracht der Gesamtsituation wird nach ausführlicher Meinungsbildung die Übernahme eines Interessentenanteiles von ca 10.000, -- EUR als vertretbar angesehen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang zusätzlich auf die Tatsache, dass ein Einkauf in die bereits bestehende Forststraße Rütital, welche vom Stand Montafon in den Jahren 1997 – 2000 mit Kosten nach Abzug der Förderung von etwa 146.000, -- EUR realisiert wurde, ebenfalls noch nicht geklärt ist. Auch diesbezüglich wird die Meinung vertreten, dass unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung bei ähnlichen Fällen ein Einkauf durch die Interessenten abzuklären ist. Hingewiesen wird zusätzlich auf die Tatsache, dass mit den geplanten Erschließungsprojekten künftig auch hohe Instandhaltungskosten verbunden sind, deren Mitfinanzierung durch den Stand Montafon in Anbetracht des Erschließungsvorteils nicht vorstellbar ist. Ingesamt wird in Übereinstimmung mit anderen Sachverständigen dieses Projekt zur Erschließung des Maisäß Gweil und der Alpe Außergweil bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung sehr kritisch gesehen. Pkt. 5 Bgm Bitschnau informiert über verschiedene Rückmeldungen aus dem Kreis der Standesbürger, wonach in Anbetracht der Gesamtsituation auf den Preissektor für Holz vielfach die Meinung geäußert wird, dass der Stand Montafon für die Servitutsholzbezüge zu hohe Stockgelder bzw Abgabepreise verlange. In der Diskussion dazu wird vom Betriebsleiter auf die Tatsache verwiesen, dass die geltenden Preise für Servitutsholz seit mehreren Jahren unverändert sind und zB beim Brennholz zugestellt im Jahre 1998 eine Preisanpassung nach unten vorgenommen wurde. Verwiesen wird auch auf die Tatsache, dass zB von Agrargemeinschaften teils sogar höhere Preise für Brennholz verlangt werden als dies beim Stand Montafon der Fall ist. In der Diskussion über die Tarifgestaltungen wird vielfach auch übersehen, dass in den Tarifen des Standes Montafon die Zustellung des Holzes bereits includiert ist, während dies bei verschiedenen anderen Betrieben nicht der Fall ist und daher auch oft nicht vergleichbare Preise einander gegenüber gestellt werden. 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 5 - Die Entwicklungen auf dem Preissektor vor allem für Rundholz wird vom Betriebsleiter insgesamt als unbefriedigend beurteilt, zumal in den letzten Jahren zunehmend Entwicklungen nach unten zu verzeichnen sind, andererseits aber im Kostenbereich die Forstbetriebe mit jährlichen Steigerungen konfrontiert sind. In Anbetracht der vorliegenden Gesamtsituation wird nach Diskussion von der Forstfondsvertretung grundsätzlich keine Notwendigkeit zu einer Reduzierung der Tarife gesehen. Festgehalten wird allerdings, dass zu diesem Thema eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit erfolgen muss. Angesprochen wird neuerlich auch die Überlegung, im Wege von verstärkten Marketingaktivitäten vor allem bei der Errichtung von neuen Wohnobjekten in der Talschaft zum Einsatz des heimischen Rohstoffes Holz zu animieren, wobei die kostenlose Bereitstellung des Brennstoffes in einem bestimmten Umfang für die erste Heizsaison als durchaus vorstellbar beurteilt wird. Pkt. 6 – Berichte: a) Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde mit Bescheid vom 16. März der Ausbau bzw die Neuerrichtung der Zufahrtsstrasse zur obersten Sperre in der Schlosswandstaffel im Mustergielbach in Vandans bewilligt. b) Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat mit einem Teilbescheid vom 31. März die erforderlichen Bewilligungen für die Verbauung des Rappatobels erteilt. Unter anderem wird auf der Standesparzelle 1111/1 eine Geschiebesortiersperre und bachabwärts ein natürlicher Geschiebeablagerungsraum vergrößert. c) In der Rechtssache Edwin Tschofen gegen Angelika Pöchler auf Regelung zur Nutzung einer Dienstbarkeit bezüglich der Quellableitung aus den Ver-brenntaquellen in Vergalden wurde vom Bezirksgericht Montafon mit Beschluss vom 28. Oktober 2003 das außerstreitige Verfahren bis zur rechtskräftigen Klärung der Vorfrage, ob dem Antragssteller eine Dienstbarkeit auf verschiedenen in seinem Eigentum stehenden Grundparzellen überhaupt zukommt, unterbrochen. Das Verfahren wird nur über Antrag eines der beteiligten wieder aufgenommen. Zur Sache selbst wurden weiters von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Baubehörden (Bezirkshauptmannschaft - Gewerbeabteilung, Gemeinde) mittels Aktenvermerk angehalten, bei der Erteilung von Baubewilligungen in jedem einzelnen Verfahren das Vorliegen der Voraussetzungen für die Wasserversorgung 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 6 - zu prüfen und dazu eine Stellungnahme des Standes Montafon einzuholen, sofern das Objekt durch diese Quellen versorgt werden soll. Bgm Rudigier spricht in diesem Zusammengang die Tatsache an, dass in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten bei Bauvorhaben vom jeweiligen Antragssteller immer auf die gesicherte Wasserversorgung aus eigenen Quellen verwiesen wurde, ohne dass dies von der Behörde näher überprüft wurde. Bgm Rudigier informiert zusätzlich über die Bemühungen der Gemeinde St. Gallenkirch zur Schaffung einer Löschwasserversorgung in diesem Bereich, welche bisher allerdings mangels fehlenden Interesses seitens der Interessenten nicht realisiert werden konnte. Bgm Rudigier zeigt sich insgesamt verwundert, dass in Anbetracht der teils gravierenden baulichen Mängel der Wasserversorgungsanlage – wie dies auch im Projekt von Dipl. Ing. Adler aufgezeigt ist – bisher keine größeren Probleme eingetreten sind. In diesem Zusammengang wird auch unter Hinweis auf verschiedene Bestrebungen in anderen Waldbereichen des Standeswaldes zur Schaffung von Quellschutzgebieten die Notwendigkeit zu einer rechtlichen Prüfung dieser Thematik aus Sicht des Grundeigentümers neuerlich angesprochen. Pkt. 7 – Allfälliges: a) Auf Anfrage von Bgm Blaas nach den Möglichkeiten einer Pelletserzeugung aus Rundholz wird vom Betriebsleiter informiert, dass solche Überlegungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar sind. b) Bgm Rudigier informiert in Hinblick auf die Schaffung eines Erhaltungs-kostenschlüssels für die Güterwegegenossenschaft Grappes in St. Gallenkirch, dass im laufenden Jahr auf Grund von Bautätigkeiten die Instandhaltung der Weganlagen noch von der Wildbachund Lawinenverbauung erfolgen wird. Unter Hinweis auf die zur dieser Thematik schon wiederholt erfolgten Beratungen ersucht Bgm Rudigier um eine neuerliche Besprechung, in welcher ein Kompromiss mit allen Beteiligten herbeigeführt werden soll. Der Betriebsleiter informiert dazu kurz über die bisherigen Verhandlungen und die Tatsache, dass von einzelnen Maisässinteressenten auch eine der tatsächlichen Nutzung der Weganlage entsprechende und angemessene Kostenbeteiligung erwartet werden darf. 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 7 - c) Zur Verordnung einer Schutzzone für die Wasserversorgungsanlage Kristberg der Wassergenossenschaft Silbertal findet am kommenden Donnerstag die wasserrechtliche Verhandlung statt. In diesem Zusammenhang wird neuerlich auf die Problematik und die für den Grundeigentümer verbundenen Einschränkungen in der Bewirtschaftung mit der Verordnung von Quellschutzgebieten verwiesen. Grundsätzlich vertritt die Forstfondsvertretung die Meinung, dass auch dem Grundeigentümer eine angemessene Entschädigung zusteht. d) Der Betriebsleiter informiert ausführlich über die Wildsituation in den Forstfondsgemeinden, wobei in einzelnen Revieren wie zB Silbertal und St. Gallenkirch deutlich überhöhte Wildbestände fest zu stellen sind. Nach Ansicht des Betriebsleiters ist die insgesamt unbefriedigende Situation nur durch ein Maßnahmenbündel (Bejagung etc) unter Berücksichtigung der Lebensraumnutzung in den Griff zu bekommen. e) Bgm. Wachter spricht die weitere Vorgansweise zu der von der Landesregierung ausgesandten Verordnung für die Vereinbarung zur Bildung des Gemeindeverbandes Forstfonds des Standes Montafon gemäß Gesetz über das Gemeindegut an. In einzelnen Wortmeldungen wird auf Grund der dazu bereits vorliegenden Beschlüsse der Gemeindevertretungen keine Notwendigkeit für eine neuerliche Diskussion dieser Thematik in den Gemeindevertretungen gesehen, teilweise werden die Gemeindevertretungen über den vorliegenden Entwurf im Rahmen des Begutachtungsverfahren informiert bzw allenfalls auch eine Stellungnahme dazu abgegeben. f) Zur Anfrage von Bgm Vallaster hinsichtlich der Nachbesetzung des wegen Pensionierung Ende April ausscheidenden Waldaufsehers Walter Wachter in Vandans entwickelt sich eine rege Diskussion. Teils wird die Meinung vertreten, dass eine Nachbesetzung dieses Postens mit einem neuen Waldaufseher notwendig ist, zumal eine geplante Zuweisung des Reviers an andere Waldaufseher insgesamt als nachteilig für die Betreuung des Privatwaldes gesehen wird. Bgm Wachter vertritt zur dieser Thematik konkret die Meinung, dass die Aufgaben des Waldaufsichtsdienstes ganz generell zu hinterfragen sind. In dieser Diskussion wird mehrfach die Notwendigkeit angesprochen, dass seitens der Waldaufseher verstärkt auf die Privatwaldbesitzer eingegangen werden muss, um diese über waldwirtschaftliche Aspekte und Fragen der Bewirtschaftung zu sensibilisieren und aufzuklären. 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 8 - Aus Sicht des Forstbetriebes spricht sich der Betriebsleiter für die Nachbesetzung des Waldaufsichtspostens für die Gemeinde Vandans aus, wobei er sich auch eine verstärkte Einbindung der Waldaufseher für forstliche Agenden im Bereich des Standeswaldes wünscht. g) Bgm Lerch informiert über das interessante Projekt des Biomassehofes Allgäu, in welchem in einem umfassenden Service sowohl die Versorgung mit erneuerbarer Energie als auch die Betreuung von Waldbesitzern organisiert wird. Er spricht sich für eine Besichtigung dieses interessanten Projektes aus. Zusätzliche Informationen zu diesem Projekt können auf der Homepage www.holzbrennstoffe.de eingesehen werden. Ende der Sitzung: 17.30 Uhr; Schruns, 27. April 2004 Schriftführer Forstfondsvertretung 28. Forstfondssitzung: 27.04. 2004 Seite - 9 -