19870403_FF_011

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:22
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1987-04-03
Erscheinungsdatum 1987-04-03
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 3. April 1987 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 11. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 24. März nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die anwesenden Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gleichzeitig entschuldigt er den Betriebsleiter für die heutige Sitzung. Gegen die vorliegende Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung vom 17. Februar 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. a) Vorlage der Jahresrechnung 1986; b) Bericht des Prüfungsausschusses; c) Genehmigung der Jahresrechnung 19 86; 4. Angebot von Dipl.Vw. Bahl über Verkauf div. Waldparzellen in Tschagguns; 5. Ansuchen von Stemer Jakob, Bartholomäberg um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für Nebenstall Bp. 390/2; -2- 6. Ansuchen von Dönz Engelbert, Silbertal um Übertragung des Holzbezugsrechtes des Stalles Bp. 513 auf Neubau auf der Gp. 856/1 Silbertal; 7. Personalangelegenheiten; 8. Ansuchen der Vorarlberger Illwerke AG um Grundbenützung zur Erschließung der Rellsbachfassung in Vandans; 9. Festsetzung der Aufzahlung bei anderweitiger Verwendung von Servitutsbrennholz; 10. Vermietung des Maisäßgebäudes "HOHA" in Schruns; 11. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung; Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 10. Forstfondssitzung vom 17. Februar, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Über die Möglichkeiten der Neugestaltung der EDV-Konzeption auf PC-Basis hat eine Besprechung mit Mag. Lenz vom Gemeinderechenzentrum stattgefunden. Interne Überlegungen haben aufgezeigt, daß mit dem derzeit gegebenen EDV-Anschluß bei der Zentrale in Schruns vor allem in Hinblick auf die Erstellung der Forsteinrichtung keine optimale Lösung gefunden werden kann. Weiters wird festgestellt, daß von den speziell auf die Gemeindebedürfnisse abgestellten Programmen durch den Stand Montafon nur ein geringer Anteil eingesetzt werden kann. Zur Frage der Ablösezahlung im Falle eines Ausstieges aus der Verarbeitungsregion berichtet Bgm. Wekerle, daß von der Marktgemeinde Schruns ein Betrag von S 38.000, — ermittelt wurde. Der Vorsitzende weist gleichfalls auf den von Mag. Lenz ermittelten Ablösebetrag von ca. S 110.000, -- hin. Zur Abklärung über die künftige Vorgangsweise sollen weitere Gespräche mit Fachleuten stattfinden. b) Das angekündigte Konzept zur Sanierung der Standeswaldungen wird vom Betriebsleiter in den nächsten Tagen fertiggestellt, um anschließend allen betroffenen Stellen zur Verfügung gestellt zu werden. -3- c) Am 1. April hat eine weitere Beratung des Standesbürgerbeirates stattgefunden, wobei sehr eingehend über die Themenkreise zur Wald-Wildproblematik, über die Auflagen des Standes Montafon bei der Verpachtung der Genossenschaftsjagden, über das Sanierungskonzept des Betriebsleiters sowie den weiteren Ausbau des Betriebsdienstes, über die Bedarfsanmeldungen 1987 und über künftige Forstwegebauten beraten wurde. d) Bei der BH Bludenz hat kürzlich eine Aussprache in Sachen Wald-Weide-Trennung auf der Almein in Bartholomäberg stattgefunden. Es sollen Möglichkeiten für eine Trennung von Wald und Weide in bestimmten Teilbereichen untersucht werden, wobei auch auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft Rücksicht genommen werden soll. e) Gegen den Voranschlag 19 87 des Forstfonds wurden von der Landesregierung in der Sitzung am 3. März 1987 keine Einwände erhoben. Pkt. 3.) Die Jahresrechnung 1986 wird vom Buchhalter Peter Vergud vorgetragen und eingehend erläutert. Die Jahresrechnung 1986 schließt mit folgenden Gesamtsummen ab: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTAUSGABEN S 6.105.375, 64 S 1.813.240, 67 _______________ S 7.918.616, 31 =============== Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 9.270.226, -S 117.072, -_______________ Einnahmen der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsüberschuß 1984 S 9.387.298, -S 2.862.586, 87 _______________ S 12.249.884, 87 =============== GESAMTEINNAHMEN GEBARUNGSÜBERSCHUSS 1986 S 4.331.268, 56 =============== Der aus dem Rechnungsjahr 1986 resultierende Gebarungsüberschuß beträgt somit S 1.468.681, 69 und ist einerseits durch die Einnahmen aus Grundverkäufen in Höhe von S 946.880, -- im Zusammenhang mit der Abtretung von Ersatzgründen an die Agrargemeinschaft Vandans für die Grundflächen des Abwasserverbandes Montafon bedingt, andererseits aber auch durch geringere Ausgaben für die Errichtung von Forstwegen und den nicht ausgenützten Ansatz für Grunderwerb von S 500.000. -4- Für Forstgeräteanschaffungen wurden für 3 Motorsägen, 1 Seilwinde und ein Relaskop S 61.610, 71 ausgegeben, weiters für die Anschaffung eines Anhängers S 13.125, 83. Die Ausgaben für Büromaschinen (1 Speicherschreibmaschine und 1 Diktiergerät) betragen S 30.103, 06. Für den Forstweg Seggeswald wurden S 553.100, — (ca. 50 fertiggestellt) und den Forstweg Graps-Sanüel S 671.049, 75 (bis auf Restarbeiten fertig) ausgegeben. Für den Schlepperweg Hora, welcher ebenfalls bis auf Restarbeiten fertiggestellt ist, wurden S 484.251, 32 ausgegeben, die anteiligen Förderungsbeiträge des Landes in Höhe von jeweils 50% wurden erst im laufenden Rechnungsjahr vereinnahmt. Die Ausgaben für 26.000 Stück Forstpflanzen betragen insgesamt S 88.640, — und für div. Aufforstungshilfsmittel zusätzlich S 24.871, —. Für die Erstellung der Forsteinrichtung wurden für die Anschaffung der Orthophotos mit Planschrank S 81.597, 09 aufgewendet. An Beiträgen zum Bau von Wirtschaftswegen (GWG Versettla, in Gaschurn, Schlittweg Natsch-Vermolatobel in Schruns) wurden S 156.906, 50 ausbezahlt. Die Gesamtaufwendungen für die Instandhaltung von Forstwegen betrugen insgesamt S 131.935, 29 (ohne Personalkosten). Die Personalausgaben incl. Dienstgeberbeiträge und Reisespesen betrugen: a) Verwaltung: b) Betriebsdienst c) Forstarbeiter: S 588.370, 44 S 1.167.495, 10 S 961.251, 81 Für die Waldaufsichtsumlage an die Gemeinden, welche ab 1. Jänner 1986 nicht mehr anfällt, wurden S 313.307, -- ausgegeben. Die Kosten für Sachverständigengutachten, vor allem für Wildschadensschätzungen betrugen S 63.411, 67 und sind großteils auf der Einnahmenseite als Rückersätze enthalten. Für Steuern und Abgaben (Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage, Abgabe "B" und Umsatzsteuer für Eigenverbrauch) wurden insgesamt S 635.207, 87 ausgegeben. Für Holzaufarbeitungen durch Akkordanten wurden S 675.996, 20 (Butzkammer, Wühri u. Stöck in Silbertal, Tanafreida in St. Gallenkirch u.a.) aufgewendet. Die Ablöse von Servitutsrechten (ca. 3.300m2 Schindeldächer) verursachte Ausgaben in Höhe von S 166.659, --. Die Einnahmen aus Servitutsholz und Holzverkäufen betrugen: a) b) c) d) Servitutsnutzholz am Stock (1.681, 11 fm) S 652.038, 71 Servitutsbrennholz am Stock (4.167, 68 fm) S 471.423, 50 Servitutsnutzholz aufgerüstet (586, 07 fm) S 422.150, 27 Servitutsbrennholz aufg. (1.833, 85 fm) S 759.453, 09 ______________ SERVITUTSHOLZ (8.268, 71 fm) S 2.305.065, 57 ============== e) f) g) h) Nutzholzverkauf am Stock (506, 55 fm) S 263.501, 42 Brennholzverkauf am Stock (467, 18 fm) S 95.658, 74 Nutzholzverkauf aufgerüstet (1.303, 58 fm) S 1.443.222, 68 Brennholzverkauf aufgerüstet (114, 84) S 59.712, 20 ______________ HOLZVERKAUF (2.392, 15 fm) S 2.162.095, 04 ============== -5- Somit wurden mit einem Anteil von lediglich 22, 44% des gesamten Einschlages für Holzverkäufe insgesamt 44, 68% der Holzerlöse erzielt. An Zinsen und Tilgungen aus Darlehensgewährungen wurden insgesamt S 170.210, 56 vereinnahmt. Die Vergütungen für Wildschäden betrugen S 317.396, -- und sind auf verstärkte Wildschadensschätzungen in kritischen Waldgebieten zurückzuführen. An Jagdpachtgeldern aus EigenJagden wurden S 426.937, 43 (abzüglich Jagdeinschlüsse von S 113.287, 83), aus Genossenschaftsjagden S 1.046.436, 37 und aus Jagdeinschlüssen bei Eigenjagden S 300.476, 07 eingenommen. Hiezu wird festgestellt, daß von allen Forstfondsgemeinden der Genossenschaftsjagdpacht ausbezahlt wurde. Die Landesbeiträge für Schadholzaufarbeitungen und den Bau von Schlepperwegen betrugen S 191.556, --. Nach ausführlicher Beratung der vorliegenden Jahresrechnung mit Beantwortung der verschiedenen Anfragen wird durch Bürgermeister Eduard Bitschnau der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 4. März vorgenommene Überprüfung der Jahresrechnung mit dem Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Verwaltung zur Kenntnis gebracht. Über Antrag des Vorsitzenden wird somit die Jahresrechnung 1986 mit den eingangs angeführten Gesamtsummen einstimmig genehmigt und der Verwaltung die Entlastung erteilt sowie der Dank für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet über eine Aussprache mit Herrn Dipl.Vw. Peter Bahl bezüglich seines Angebotes zum Verkauf div. Waldparzellen in Tschagguns mit einer Gesamtfläche von ca. 11, 90 ha. Diese Waldflächen grenzen direkt an den Standesbesitz "Blümentin" und liegen auf einer Seehöhe von 1.040 bis 1.150m. Die Waldungen können als sehr wüchsig beurteilt werden. Ca. 600 fm können als hiebreif beurteilt werden. Der Wert der Liegenschaft beträgt lt. Gutachten von Dipl. Ing. Tschann S 1.67 5.000, -- wobei die Wertminderung auf Grund einer Überspannung durch eine Hochspannungsleitung berücksichtigt ist. Der Vorsitzende teilt mit, daß die Preisvorstellung des Verkäufers bei S 1, 8 Mio. liegt, welche er allerdings gegenüber seiner ursprünglichen Vorstellung bereits reduziert hat. Vom Betriebsleiter wird der Preis von S 1, 8 Mio. unter Berücksichtigung der Lage und des Zustandes des Waldes als angemessen beurteilt. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die angebotenen Waldparzellen zu erwerben, wobei als Preisobergrenze der Betrag von S 1, 8 Mio. festgesetzt wird. Es soll versucht werden, eine Ermäßigung des Kaufpreises bzw. allenfalls eine Zahlung des Kaufpreises in Raten zu erwirken. -6- Pkt. 5.) Dem Ansuchen von Stemer Jakob, Bartholomäberg 659, um Verlängerung des Holzbezugsrechtes für den vor 5 Jahren wegen Baufälligkeit abgetragenen Stall Bp. 390/2 ("Fornas") wird einstimmig stattgegeben, da die Liegenschaft im Rahmen einer Landwirtschaft vom Antragsteller bewirtschaftet wird. Der Antragsteller beabsichtigt, seinen Stall "Vergiel", welcher im Zuge des Ausbaues der Straße L 94 abgebrochen werden muß, auf der erwähnten Bauparzelle wieder zu erstellen. Pkt. 6.) Dem Ansuchen von Dönz Engelbert, Silbertal 41 um die Übertragung des Holzbezugsrechtes des Stalles Bp. 513 auf die ehemalige, bereits gelöschte Bp. 282/5 auf der Gp. 781 wird unter nachstehenden Auflagen einstimmig stattgegeben: a) Der Einforstungsumfang des Stalles wird unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Flächen, welche der Antragsteller im Zuge einer Erbteilung übernommen hat, mit 40 fm festgelegt; b) Die Übertragung des Holzbezugsrechtes wird erst wirksam, wenn das alte Objekt auf Bp. 513, welches im Jahre 1890 nach einem Lawinenabgang an Stelle des Stalles auf der Bp. 282/5 errichtet wurde, abgetragen ist. Der Abbruch des Stalles ist spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung des neuen Stalles vorzunehmen. c) Das Abbruchholz ist soweit noch möglich als Brennholz zu verwenden, weshalb für diesen Zeitraum kein Anspruch auf ein Los besteht. Dazu sind Erhebungen durch den Betriebsdienst vorzunehmen. d) Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht weiter zuerkannt. Pkt. 7.) Zur Herbeiführung einer einheitlichen Regelung für die Entlohnung der Betriebsorgane schlägt der Vorsitzende vor, den derzeit beschäftigten 4 Betriebsorganen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des laufenden Bezuges zu gewähren. Er weist darauf hin, daß den beiden zuerst eingestellten Betriebsorganen Stocker und Dich bis zum Aufbau des flächendeckenden Betriebsdienstes für die Benützung des Privatfahrzeuges ein monatliches Pauschale von S 1.500, — (Auszahlung für neun Monate) gewährt wird. In Würdigung der guten Arbeitsleistungen und des Einsatzes aller Betriebsorgane wird somit über Antrag des Vorsitzenden der einstimmige Beschluß gefaßt, den Betriebsorganen ab 1. April 1987 eine Aufwandsentschädigung von 10% des Bruttolohnes zu gewähren. Das Pauschale von S 1.500 gelangt nicht mehr zur Auszahlung. -7- Zur Entlohnung des Standessekretärs stellt der Vorsitzende fest, daß diesem zum Zeitpunkt der Bestellung zum Sekretär eine Verwendungszulage in Höhe von 20% des laufenden Bezuges gewährt wurde. Der Vorsitzende schlägt vor, den Sekretär entsprechend seiner Ausbildung in die Verwendungsgruppe a einzustufen und ihn gleichzeitig in Berücksichtigung seines Einsatzes und seiner Dienstzeiten in die Dienstpostengruppe 2 zu überstellen. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, den Standessekretär Mag. Johann Vallaster ab 1. April 1987 entsprechend seinem Lebensalter in die Verwendungsgruppe a einzustufen und gleichzeitig in die Dienstpostengruppe 2 zu überstellen. Zum Bezug wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% gewährt. Der Vorsitzende teilt mit, daß Waldaufseher Fleisch Emil ab Jahresbeginn den Betriebsdienst in Silbertal nicht mehr abwickelt. Er schlägt daher vor, ein weiteres Betriebsorgan einzustellen, dies auch in Berücksichtigung der in den kommenden Jahren bevorstehenden Pensionierungen von Waldaufsehern. Der vorgeschlagenen Ausschreibung eines weiteren Betriebsorganes wird einhellig zugestimmt, die Ausschreibung ist im Anzeiger sowie an den Amtstafeln vorzunehmen. Pkt. 8.) Es wird berichtet, daß von den Vorarlberger Illwerken der Antrag gestellt wurde, den zur Rellsbachfassung in Vandans bestehenden Karrenweg auf LKW-befahrbare Breite ausbauen zu dürfen, da die Rellsbachfassung saniert werden muß. Der bestehende Weg weist Maximalsteigungen von 25% auf, eine Neuanlage wird auf Grund den geologischen Verhältnissen (Rutschgefährdung) als sehr problematisch beurteilt. Durch den Betriebsleiter wurde in Zusammenarbeit mit den Illwerken nach Möglichkeiten gesucht, die bestehenden Steigungsverhältnisse etwas zu reduzieren, wobei durch geringfügige Veränderungen der Trassenführung mit teils lediglich geringen Hanganschnitten eine Reduzierung auf 18% möglich ist. Für den Ausbau des Weges erwachsen dem Stand Montafon keine Kosten, weiters ist der Vorteil der Erschließung der Wälder in diesem Bereich gegeben. Über Antrag des Vorsitzenden wird der erforderlichen Grundbenützung für den Ausbau bzw. die teils notwendige Neuanlage des Weges einstimmig zugestimmt, wobei dem Stand Montafon keine Kosten erwachsen dürfen. -8- Pkt. 9.) Der Vorsitzende weist auf die Beratung in der letzten Forstfondssitzung hin und schlägt nochmals vor, im Falle einer Verwendung von Teilen des Servitutsbrennholzes für anderweitige Zwecke eine Aufzahlung zu verlangen (für nichteingeforstete Objekte), während bei Verwendung für eingeforstete Objekte keine Aufzahlung zu leisten ist. Diese Vorgangsweise wird vor allem durch die Tatsache begründet, daß auf Grund den vorhandenen Brennholzansprüchen der Standesbürger vielfach auch Nutzholzanteile in den Lösern enthalten sind, für welche eine höherwertige Verwendung möglich ist. Zur Frage der Festlegung der Aufzahlungsmodalitäten werden im Verlaufe der Beratung unterschiedliche Meinungen vertreten, wobei teils nur die Einholung der Zustimmung des Betriebsdienstes für notwendig erachtet wird, teils aber auch die Festsetzung einer gleich hohen Aufzahlung bei einer Verwendung für eingeforstete und nichteingeforstete Objekte vorgeschlagen wird. Nach eingehender Beratung stellt der Vorsitzende den Antrag, daß mit Zustimmung des Betriebsdienstes Nutzholzanteile im Brennholzlos für anderweitige Zwecke Verwendung finden können, wobei im Falle einer Verwendung für eingeforstete Objekte auf das bereits bezahlte Stockgeld eine Aufzahlung in Höhe von S 105, -- (Endpreis somit S 210, --) und bei einer Verwendung für nichteingeforstete Gebäude eine Aufzahlung von S 235, -- (Endpreis somit S 340, --) jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten ist. Diesem Antrag wird stimmenmehrheitlich ( 3 Gegenstimmen) die Zustimmung erteilt. Der Antrag von Bgm. Wachter, die Aufzahlung bei Verwendung für eingeforstete und nichteingeforstete Gebäude jeweils in der gleichen Höhe festzusetzen, bleibt mit nur einer Stimme in der Minderheit. Bgm. Wekerle entfernt sich wegen anderweitigen Verpflichtungen während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes um 16.30 Uhr. Pkt. 10.) Wie vom Überprüfungsausschuß vorgeschlagen, soll das Maisäßhaus "Hoha" in Schruns vermietet werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Vermietung des Maisäßhauses auszuschreiben, wobei darauf hingewiesen werden soll, daß die notwendigen Sanierungsarbeiten (Instandsetzung der bergseitigen Mauer, Herstellung der WC-Anlage und div. Instandsetzungsarbeiten) durch die Mieter vorgenommen werden sollen. Eine neue Schindelbedachung wurde im Jahre 19 85 angebracht. Der vorgeschlagenen Vorgangsweise wird die einstimmige Zustimmung erteilt, wobei die Sanierungsmaßnahmen in der Ausschreibung ungefähr anzuführen sind. -9- Pkt. 11.) Eine Anfrage von Bgm. Rudigier bezüglich der Streichung eines Brennholzlose in St. Gallenkirch wird dahingehend beantwortet, daß im Falle einer Streichung von Servitutsholz allen Parteien eine schriftliche Verständigung mit der Möglichkeit eines Einspruches bei der Standesverwaltung zugestellt wird. Die Anregung von Bgm. Vallaster, die Holzauszeige auf der Almein in Bartholomäberg zur Vermeidung unnötiger Störungen des Jagdbetriebes im Herbst möglichst frühzeitig vorzunehmen, soll soweit als möglich beachtet werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17, 10 Uhr die Sitzung und dankt für die Teilnahme und rege Mitarbeit. Schruns, 6. April 1987 Schriftführer: Forstfondsvertretung: