19651007_FF_005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:23
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1965-10-07
Erscheinungsdatum 1965-10-07
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 7. Okt. 1965, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 5. Sitzung der Forstfondsvertretung in dieser Funktionsperiode. Mit Einladungsschreiben vom 29.9.1965 wurde auf heute 8.30 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher die Vertreter des Forstfondes, und zwar: Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter aus Gaschurn, " Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton i.M., Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, Bürgermeister Alfons Bitschnau aus Vandans, Gemeinderat Franz Josef Stofleth aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns und Anton Lorenzin aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch erschienen sind. Der Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter eröffnet als Vorsitzender die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Erledigung nachstehender Tagesordnung übergegangen. 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 31.8.1965. 2. Ansuchen des Jakob Oberer in Schruns, um Bauabstandsnachsicht. 3. Ansuchen der Wassergenossenschaft "Kropfen - Latang", um die Erlaubnis die Pflanzgartenquellen fassen zu dürfen. 4. Ansuchen des Stöcker Ausschlagvogt in Silbertal, um Stockgeldnachlaß für bezogene Brückenholz. 5. Waldangebot des Elmar Bahl in Feldkirch (Verkauf von 3 Grundparzellen in Tschagguns). 6. Ansuchen des Schörkel Julius in B.berg, um ca. 25 fm Bauholz. 7. Ansuchen der Maier Genofeva in Vandans, um die käufliche Überlassung von ca. 28 fm Bauholz. 8. Ansuchen des Schönherr Alois in Gortipohl, um käufliche Überlassung von ca. 8 fm Bauholz. 9. Ansuchen des Lang Alwin in Tschagguns, um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Bauholz. 10. Beabsichtigte Materialgewinnung in Vandans/Böschis für die Umfahrungsstraße in Bludenz. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 31. Aug. 1965 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. -2- Zu Pkt. 2. Dem Ansuchen des Jakob Oberer, Gastwirt in Schruns, um Bauabstandsnachsicht auf null Meter gegenüber der Forstfondparzelle 3132/1 in K.G. Schruns, damit der an der Ostseite des Gasthauses "Kropfen" vorgesehene Erweiterungsbau durchgeführt werden kann, wird stattgegeben. Zu Pkt. 3. Dem Ansuchen der Wassergenossenschaft "Kropfen - Latang" in Schruns, um die Erlaubnis auf der Gp. 3132/1 die sog. "Pflanzgartenquellen" fassen zu dürfen und das Wasser zur besseren Versorgung der Objekte mit Trinkwasser abzuleiten, wird zu folgenden Bedingungen stattgegeben: a) Der Forstfond als Grundeigentümer muß berechtig sein jederzeit für seinen Bedarf Wasser aus der Quellfassung abzuleiten ohne daß hiefür eine Gebühr oder andere Kosten zu bezahlen sind. b) Weitere Parteien als derzeit durch die Wassergenossenschaft erfasst sind, dürfen nur mit Zustimmung des Forstfondes an das Versorgungsnetz angeschlossen oder zur Wasserentnahme aus der Quellfassung ermächtigt werden. Der Forstfond behält sich vor für weitere Anschlüsse eine Entschädigung zu verlangen. c) Die Wasserversorgungsanlage ist so zu bauen, daß ein sparsamer Wasserverbrauch gewährleitet wird. d) Parteien, die sich nicht der Wassergenossenschaft angeschlossen haben, aber Besitzer älterer Wasserrechte sind, dürfen im Wasserbezuge nicht geschmälert werden. Zu Pkt. 4. Dem Ansuchen des Ausschlages "Stöck" in Silbertal, um Nachlaß des Stockgeldes für Servitutsholz, das dieses Jahr für die Wiederherstellung des durch Lawinen zerstörten Steeges bezogen wurde, wird stattgegeben. Wie bekannt wurde der Steeg nach der Instandsetzung durch Hochwasser stark beschädigt. Zu Pkt. 5. Hinsichtlich der Waldangebotes in Tschagguns wird der Herr Standesrepräsentant ermächtigt sich mit dem Eigentümer Elmar Bahl in Feldkirch in Verbindung zu setzen und Verhandlungen aufzunehmen. Zu Pkt. 6. Dem Ansuchen des Julius Schörkel in Bartholomäberg 141, um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Holz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt in Bartholomäberg beim sog. "Rappenschrofen". Ler Preis kann erst festgelegt werden, wenn die Holzqualität bekannt ist. Zu Pkt. 7. Dem Ansuchen der Maier Genofeva in Vandans 94, um die käufliche Überlassung von Bauholz aus schwerbringbarer Lage wird stattgegeben. Es werden der Partei im sogenannten "Hochberg" ca. 25 fm Abgangholz käuflich zur Selbstschlägerung überlassen. Der Preis wird wie folgt festgesetzt: Für das Holz links vom Tobel S 180.pro fm der anfallenden Holzmenge und für das Holz, das durch das Tobel gebracht werden muß S 100.- pro fm der anfallenden Holzmenge. -3- Zu Pkt. 8. Dem Ansuchen des Schönherr Alois in Gortipohl, um die käufliche Überlassung von ca. 8 fm Abgangholz wird grundsätzlich stattgegeben. Es wird jedoch vom Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch überprüft, ob diese Menge im vorgesehenen Gebiet noch vorhanden ist. Zu Pkt. 9. Dem von Die von Ansuchen des Alwin Lang in Tschagguns, um die käufliche Überlassung ca. 15 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Zuweisung erfolgt aus der Standeswaldung Gargellen zum Preise S 150.- pro fm der anfallenden Holzmenge. Zu Pkt. 10. Einer eventuellen Materialentnahme aus dem Vensertobel in Vandans für die Umfahrungsstraße in Bludenz wird zugestimmt. Der Herr Standesrepräsentant wird ermächtigt, bei Nachfrage diesbezügliche Verhandlungen durchzuführen und eine Entschädigung für das zu entnehmen gedachte Material festzulegen. Die Tagesordnung wird einvernehmlich um folgende Punkte erweitert: Pkt. 11. Dem Ansuchen des Neher Werner in Vandans, um die käufliche Überlassung von ca. 25 fm Bauholz aus schwerbringbarer Lage wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt im sog. "Hochberg" in Vandans. Preisfestsetzung siehe Pkt. 7 d. Niederschrift. Pkt. 12. Dem Ansuchen der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, bei der Golmerhangentwässerung zur bestehenden Betonrohrleitung eine zusätzliche Leitung zu verlegen, um die Drainage- und Abwässer getrennt in den inneren Aualatschbach abzuleiten, ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Vor der Durchführung dieses Vorhabens ist es jedoch notwendig, daß sich die Vorarlberger Illwerke A.G. mit den Gemeinden Tschagguns und Vandans ins Einvernehmen setzt, weil unter den Vertretern dieser Gemeinden keine einheitliche Auffassung über die Wasserableitung in den Aualatschbach besteht. Pkt. 13. Dem Ansuchen der Alpverwaltung "Sporn" in Tschagguns, um die Übernahme von 1/3 -tel der Kosten, die durch die Aufschotterung des" Vollsporaweges" entstehen (ca. 40 m3 Schotter im Gesamten) wird ausnahmsweise zugestimmt. Pkt. 14. Für die vorgesehene Teerung des Gerichtsweges und der damit verbundenen Vorplätze ist der Forstfond bereit einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von S 15.000.- der Marktgemeinde Schruns zu leisten. Beginn der Sitzung: 8.40 Uhr. Ende der Sitzung: 10.45 Uhr. - 4 - Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: