20090915_FF_029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:22
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2009-09-15
Erscheinungsdatum 2009-09-15
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. September 2009 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 29. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 8. September nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 10.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.30 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Auf Umfrage wird gegen die vorliegende Tagesordnung kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1) Genehmigung der Niederschrift der 28. Forstfondssitzung am 14.06.2009; 2) Beschlussfassung einer Verordnung über Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut); 3) Berichte; 4) Allfälliges; 29. Forstfondssitzung: 15.09. 2009 Seite | 1 Erledigung der Tagesordnung Pkt 1.) Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 28. Forstfondssitzung vom 14. Juni 2009 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 2.) Der Vorsitzende informiert nochmals kurz über die auf Basis der Beratungen in der 27. Forstfondssitzung eingeholten weiteren Stellungnahmen der Abt. Va der Landesregierung, insbesondere zur Ausweitung des Begriffes bzw. des Nutzungsrechtes für Standesbürger, welche an ein Mikronetz angeschlossen sind sowie vom Vorschlag der Gewährung von Servitutsnutzholz für eingeforstete Objekte, welche nicht mehr Bestandteil eines Landwirtschaftbetriebes im Sinne der bisherigen Statuten sind bzw. gemäß neuem Statutenentwurf nicht mehr die Mindestgröße von einem Hektar aufweisen. Die dazu vorliegenden Rechtsauskünfte der Abt. Va der Landesregierung als zuständige Behörde wurde den Forstfondsvertretern bereits vollinhaltlich vor längerer Zeit zur Kenntnis gebracht. In Ergänzung zu der bereits mit 7. Mai 2009 erteilten Auslegung zum Begriff Feuerstätte bzw. „Herde oder Öfen“ wird in der neuerlichen Stellungnahme vom 15. Juli nochmals festgehalten, dass eine Ausweitung des Begriffes Feuerstätte gemäß Gemeindegutgesetz als der bisherigen rechtmässigen Übung widersprechend einzustufen ist und daher den Vorgaben des § 9 Abs. 2 des Gemeindegutgesetzes im Hinblick auf den Haus- und Gutbedarf sowie die Verwendung von Servitutsholz im eigenen Haushalt widerspricht. Aus den gesetzlichen Bestimmungen kann keine Ausweitung des Begriffes „Feuerstätte“ in der Weise abgeleitet werden, dass unter den genannten Begriff auch der Betrieb von Heizwerken bzw. Mikronetzen subsumiert werden könnte. Zum weiteren Wunsch der Ausweitung des Servituts- Nutzholzrechtes für Gebäude eines Landwirtschaftsbetriebes mit einer geringeren Fläche als ein Hektar wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 20 Absatz 5 Gemeindegutgesetz neue Nutzungsrechte, die an eine Stammsitzliegenschaft gebunden sind, nicht begründet werden können. Gemäß § 20 Abs. 5 Gemeindegutgesetz ist daher eine Ausweitung der Nutzungsberechtigten im Zusammenhang mit der Gründung weiterer eingeforsteter Gebäude dezidiert verboten. In der ausführlichen Diskussion wird vor allem von Bgm Netzer ein völliges Unverständnis für die enge Auslegung des Begriffes „Feuerstätte“ geäußert, zumal sowohl landesweit als auch im Bereich des Forstfonds die Nutzung der heimischen Biomasse favorisiert wird. Bgm Netzer sieht keinen Unterschied in der Verwendung von Servituts-Brennholz zwischen Verwendung im eigenen Haushalt bzw. dessen Nutzung in einer von mehreren Nutzungsberechtigten gemeinsam betriebenen Heizanlage in Form von BiomasseMikronetzen. Es wird zusätzlich darauf verwiesen, dass eine Ausdehnung dieser Nutzungsmöglichkeiten keine Ausweitung der Nutzungsrechte bedeutet, sondern viel mehr nur ein Reagieren auf die in den letzten Jahren eingetretene technische Entwicklung darstellt. Im Zuge der ausführlichen Diskussion signalisieren auch die Bgm Wachter und Salzmann ihre Meinung dahingehend, dass sie der einschränkenden Auslegung des Begriffes „Feuerstätte“ im vorliegenden Statutenentwurf ebenfalls nicht folgen können und somit die Verordnung für das neue Holzstatut nur mit Mehrheit beschlossen werden könnte. 29. Forstfondssitzung: 15.09. 2009 Seite | 2 Vom Vorsitzenden wie auch von weiteren Forstfondsvertretern wird eine nur mehrheitliche Beschlussfassung dieser wichtigen Verordnung auch im Hinblick auf die Signalwirkungen nach außen als nicht wünschenswert beurteilt, weshalb eine Beschlussfassung vertragt wird. Zu den beiden offenen Punkten ist eine weitere externe rechtliche Beurteilung bzw. Stellungnahme einzuholen. Im Einvernehmen wird dazu vereinbart, mit Herrn Univ. Prof. Dr. Siegbert Morscher als bester Kenner der Materie und ehemaliger Richter des Verfassungsgerichtshofes in dieser Angelegenheit Kontakt aufzunehmen. Pkt 3 – Berichte: Der Vorsitzende informiert, dass der bisherige langjährige Pächter der Genossenschaftsjagd und der Eigenjagden Spora und Latschätz, Herr Mark Thomi, aus gesundheitlichen Gründen gemäß Jagdpachtvertrag die Kündigung per 31. März 2010 ausgesprochen hat. Das Jagdgebiet umfasst gesamt ca. 3.115 Hektar, für welches bisher ein Jagdpacht von insgesamt 88.000 EUR netto ohne Landesabgabe etc. bezahlt worden ist. Die Gesamtkosten für den Jagdbetrieb liegen bei etwa 250.000 EUR jährlich. Vom Betriebleiter wird gemeinsam mit Bgm Bitschnau kurz über die weiteren Überlegungen einer Neuverpachtung informiert. Der Betriebsleiter weist insbesondere darauf hin, dass die Jagdverpachtung und die zukünftigen Jagdpachtverträge mit klaren Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, konkret mit einem Vorrang des Waldes – standortsgemäße Waldverjüngung, tragbare Verbissschäden mit forstlich vertretbaren Rotwildbeständen, etc. - mit einer fairen und guten Partnerschaft zwischen Forst und Jagd – Vorrang vor der Erreichung möglichst hoher Hektarsätze haben müssen. Allfällige Interessenten sollen vor der Jagdverpachtung über die derzeitigen Verhältnisse und die forstlichen Ziele der nächsten Jahre informiert werden. Detto ist auf die Erhaltung von guten Lebensraumbedingungen in den noch vorhandenen ruhigen Gebieten zu achten und sind „Projekte“ auch auf die wildökologischen Notwendigkeiten abzustimmen. Berichte des Betriebsleiters: a) Der Betriebsleiter informiert zum aktuellen Stand der Hiebsatzerfüllung, dass bis Anfang September dieses Jahres rd. 13 500 fm Einschlag lt. Buchhaltung abgerechnet worden ist und der behördlich genehmigte Hiebsatz bis zum Jahresende ohne große Probleme erfüllt werden wird. Teilweise waren 6 Partien mit der Holzaufrüstung und Holzbringung in den Standeswaldungen im Einsatz. Seit 1.0.2009 ziehen die Holzpreise etwas an – i.d. um € 2 – 5 je nach Holzqualität. b) Im Silbertal wurde der Forstweg „Muttwald – Nadbödli“ im August fertiggestellt. Die Bauarbeiten hat die Fa. Vonbank aus Schruns mit dem bewährten Baggerführer Kurt Tschanun ausgeführt. Ebenso wurde im Anschluss der behördlich genehmigte Schlepperweg „Tubanest“ mit einer Länge von ca. 190 m ausgeführt und beim Abtransport der Baugeräte div. Schäden an der Forstweganlage Starkaegg saniert. c) Mit den Sanierungsarbeiten bei der Forstweganlage Rellstal – Schattseite, die nach den extremen Niederschlägen im Mai 1999 im Bereich Brunnaritt gänzlich zerstört worden ist, soll nach Abschluss der Entwässerungsarbeiten der WLV auf der Voralpe Tschöppa noch in diesem Jahr begonnen werden. Damit können rund 50 ha Schutzwald wieder 29. Forstfondssitzung: 15.09. 2009 Seite | 3 d) bewirtschaftet und gepflegt werden und zwischenzeitlich gut verjüngte Waldbereiche geräumt werden. Es ist vorgesehen, ebenfalls mit dem sehr erfahrenen Baggerführer Kurt Tschanun diese schwierigen Weginstandsetzungsarbeiten durchzuführen. In der Gemeinde St. Gallenkirch wurden die Forstwegprojekte „Beerböden“ und „Montiel“ bei der BH Bludenz zur Verhandlung eingereicht. Beide Projekte sind für die Bewirtschaftung von Bannwaldungen oberhalb des Siedlungsgebietes von St. Gallenkirch von enormer Bedeutung. Pkt. 4 – Allfälliges: a) Bgm Bitschnau weist darauf hin, dass nun mit der Realisierung des Wegprojektes der Bringungsgenossenschaft Manuaf auch das dem Forstfonds gehörende Maisäß Manuaf erschlossen ist und in Verbindung mit einem anderen Forstwegprojekt in der Gemeinde Tschagguns Interesse von einem Tschaggunser Landwirt für die Maisäßliegenschaft besteht. b) Vom Betriebsleiter wird dazu informiert, dass in Abstimmung mit dem Montafoner Heimatmuseum (Dr. Andreas Rudigier, Friederich Juen) eine Sanierung des Maisäßhauses mit größtmöglicher Erhaltung der alten Bausubstanz erfolgen soll und mit dieser Sanierung auch ein Vorbildmodell einer Sanierung von erhaltungswürdigen Maisäßobjekten geschaffen werden soll. Von der Forstfondsvertretung wird dazu empfohlen Architekt Mag. Paul Köck aus Vandans zur Beratung beizuziehen. Ende der Sitzung, 12.30 Uhr; Schruns, 16. September 2009; Schriftführer: 29. Forstfondssitzung: 15.09. 2009 Forstfondsvertretung: Seite | 4