19850222_FF_030

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:23
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1985-02-22
Erscheinungsdatum 1985-02-22
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 22. Februar 1985 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 30. Sitzung der Forstfond Vertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 12.2.1985 nehmen an der auf heute 9.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch; Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans; Betriebsleiter: Dipl. Ing. Guido Scheier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.10 Uhr die 30. Forstfondssitzung, begrüßt die Erschienenen und stellt auf Grund der Vertretung aller Standesgemeinden die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 29. Sitzung vom 11. Dezember 1984; 2. Abschluß des Tauschvertrages mit der Agrargemeinschaft Bürs für Waldaufseherunterkunft im Rellstal; 3. Grenzangelegenheit mit der Agrargemeinschaft Garfrescha St. Gallenkirch hinsichtlich Bergmähder 11 Lumpenmahd" und "Tannpätschlamähdle" auf Gafrescha; 4. Einstellung von weiterem Betriebspersonal; 5. Vorlage des Voranschlages 1985 mit Beratung der Analyse der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Bewirtschaftung der Standeswaldungen; 6. Ansuchen von Ganahl Konrad, Innerberg um Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 10 - Bp. 753/1 auf Neubau; 7. Ansuchen von Stampfer Herbert u. Edeltraud, St. Gallenkirch um Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 189 - Bp. 729 auf Neubau; 8. Berichte - Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 29. Sitzung vom 11.12.1984 wird in der vorliegenden und den Standesvertretern übermittelten Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Bereits seit mehreren Jahren wird seitens der Agrargemeinschaft an einer Regelung der Eigentumsverhältnisse für die auf ihrem Grund befindliche Waldaufseherunterkunft des Standes Montafon im Rellstal gearbeitet. Bereits im Jahre 1959 wurde von der Agrargemeinschaft Bürs auf der in ihrem Eigentum stehenden Grundparzelle 2171/1 KG Vandans auf Grundlage eines Dienstbarkeitsvertrages der Grund zur Errichtung einer Waldaufseherunterkunft zur Verfügung gestellt. Mit Ablaufen dieses Vertrages zeigte sich die Agrargemeinschaft Bürs bereit, den erforderlichen Grund im Tauschwege abzutreten, worüber sich einige Standesvertreter im Jahre 1983 an Ort und Stelle informierten. Aufgrund der nunmehr erfolgten Vermessung wird von der Agrargemeinschaft Bürs die Baufläche mit dem erforderlichen Bewegungsraum im Bereich der Hütte von insgesamt 320 m2 im Tauschwege an den Stand Montafon abgetreten, wobei dieses Fläche aus der Standesparzelle 2173/1 ca. 100 m taleinwärts durch Verschiebung der Grenzlinie zwischen den Grenzsteinen 9-11 an die Agrargemeinschaft Bürs abgetreten wird. Gleichzeitig wird seitens der Agrargemeinschaft Bürs das Geh- u. Fahrrecht über ihre Gp. 2171/1 von der Rellstalstraße auf dem bestehenden Weg und anschließend das Gehrecht auf dem bestehenden Weg zur Waldaufseherunterkunft eingeräumt. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem vorgeschlagenen Grundtausch von 320 m2 zwischen der Agrargemeinschaft Bürs und dem Stand Montafon einstimmig die Zustimmung erteilt. Die anfallenden Kosten der Vertragserstellung und Vermessung mit Abgaben und Gebühren werden antragsgemäß durch den Stand Montafon als Antragsteller übernommen. Pkt. 3.) Die Verwaltung berichtet, daß die Vertreter der Agrargemeinschaft Gafrescha in St. Gallenkirch wegen der bereits seit Jahrzehnten unerledigten Grenzangelegenheit mit dem Stand Montafon vorstellig waren. Auf Grund des Markenbriefes einer Nachtragsvermarkung vom 9. Juni 1904 wurde die Vermarkung der beiden Bergmähder "Lumpenmahd" auf dem Maisäß Gafrescha und des "Tannpätschamähdles" im Bereich der sogen, "weißen Platten" vorgenommen und zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart. Nach Aussage von Ing. Abseher vom Vermessungsamt Bludenz, welcher bei der seinerzeitgen Standeswaldvermessung selbst mitgearbeitet hat, wurden über die erwähnten Bergmähder wohl gesprochen, eine Vermessung wurde aber damals nicht vorgenommen, da die Grenzsteine nicht aufgefunden werden konnten. Es blieb somit die Angelegenheit bis heute unerledigt und es scheint daher der Stand Montafon als grundbücherlicher Eigentümer auf. Auf Grund einer Grenzbegehung -3- durch den Betriebsleiter mit den Vertretern der Agrargemeinschaft Garfrescha konnten für das Lumpenmahd der Großteil der alten Grenzsteine aufgefunden und die Grenzlinie großteils festgelegt werden. Hinsichtlich des Tannpätschamähdles wurde eine genaue Ermittlung der Grenzlinie noch nicht vorgenommen. Auf Grund den vorhandenen Aktenunterlagen kann festgestellt werden, daß bereits im Jahre 1963 mit den Vertretern des Maisäßes Gespräche hinsichtlich eines Abtausches der beiden Mähder durch Abtretung der entsprechenden Grundfläche im Tauschwege aus der Waldabteilung 48a geführt wurden. Die erforderliche Beschlußfassung seitens der Vertreter des Maisäßes ist damals jedoch nicht vorgenommen worden, weshalb die Angelegenheit bis heute nicht erledigt wurde. Das Tannpätschamähdle liegt auf der Waldparzelle 2314 und ist zur Gänze vom Forstfondsbesitz umschlossen, das Lumpenmahd ragt auf der Waldparzelle 2687/1 in den Forstfondsbesitz hinein, es wird gleichzeitig von der Doppelsesselbahn Garfrescha Sektion II überspannt. Auf Grund der vorliegenden eindeutigen Aktenlage wird einer Vermarkung der beiden Bergmähder einstimmig die Zustimmung erteilt. Die definitive Festlegung der Grenzlinie hat im Einvernehmen mit dem Stand Montafon als Anrainer zu erfolgen, für die Vermarkung und grundbücherliche Durchführung sind die auflaufenden Kosten von der Agrargemeinschaft Garfrescha als Antragstellerin zu tragen. Pkt. 4.) Für den Aufbau des Betriebsdienstes wurden weitere Betriebsorgane ausgeschrieben. Für eine Anstellung hat sich Herr Stocker Hermann aus St. Gallenkirch beworben, gleichfalls hat sein Interesse an einer Anstellung Herr Erhard Lorenz ebenfalls aus St. Gallenkirch bekundet. Stocker Hermann, (geb. 1965) besucht derzeit den Waldaufseherkurs in Rotholz , den er am 21.6. 1985 beendet. Er hat gleichfalls um die Aufnahme als Praktikant im Mai ersucht, da dieses Praktikum einen Teil des Ausbildungsprogrammes darstellt. Erhard Lorenz hat sich bereits anläßlich einer früheren Ausschreibung beworben, er ist nach wie vor an einer Anstellung interessiert, wobei für ihn eine Anstellung nur bei Zusicherung einer ganzjährigen Beschäftigung in Frage kommt. Wie bereits in früheren Beratungen festgehalten, sind für die Abwicklung des Betriebsdienstes im heurigen Jahr in den Gemeinden St. Gallenkirch, St. Anton und Bartholomäberg mindestens drei Betriebsorgane erforderlich, wobei in den kommenden Jahren der stufenweise Vollausbau des eigenen Betriebsdienstes erfolgen muß. Insbesonders auch in Hinblick auf die alljährliche Durchführung der Bedarfsanmeldungen und die allgemein unbestritten wieder verstärkt erforderliche Kontrolle der Bedarfsanmeldungen und der Verwendung der Servitutsbezüge läßt eine ganzjährige Beschäftigung eines Betriebsorganes notwendig erscheinen. Es wird auch neuerlich auf die festgelegte Einstufung der Betriebsorgane nach dem Gemeindebedienstetengesetz hingewiesen. -4- Die dienstliche Einteilung der Betriebsorgane erfolgt ausschließlich nach betrieblichen Erfordernissen, sodaß grundsätzlich kein Anspruch auf eine feste Zuteilung eines Revieres zur alleinigen Betreuung durch ein bestimmtes Betriebsorgan gegeben ist. Zur Gewährleistung einer optimalen Betreuung der einzelnen Waldgebiete wird allerdings ein allzu starker Wechsel der Betriebsorgane nicht befürwortet. Es wird somit einstimmig beschlossen, zwei weitere Betriebsorgane in den Personen von Erhard Lorenz, St. Gallenkirch und Stocker Hermann, St. Gallenkirch einzustellen. Erhard Lorenz wird bei entsprechender Eignung die Zusicherung einer ganzjährigen Beschäftigung erteilt. Soweit für die anderen Betriebsorgane unter Berücksichtigung des Zeitausgleiches eine ganzjährige Beschäftigung nicht möglich ist, ist mit den Seilbahngesellschaften Kontakt wegen einer Übernahme während den Wintermonaten aufzunehmen. Diesbezüglich wird auf die grundsätzliche Zusage seitens der Silvretta-Nova-Bergbahnen verwiesen. Die Beschäftigung von Ferialpraktikanten ist durch den Betriebsleiter bei Bedarf im Einzelfall zu entscheiden, wobei zu berücksichtigen ist, daß auf Grund der neuen Förderungsrichtlinien des Amtes der Vorarlberger Landesregierung für solche Ferialpraktikanten die Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden. Pkt. 5.) Der von der Verwaltung erstellte Entwurf des Voranschlages 198 5 wird vom Sachbearbeiter postenweise vorgetragen und die erforderlichen Erläuterungen hiezu erteilt. Grundsätzlich wird festgehalten, daß der Voranschlag gemäß den Bestimmungen der Voranschlags- u. Rechnungsabschlußverordung, wie dies von der Aufsichtsbehörde gefordert wird, erstellt wurde. Gleichzeitig ist auch ansatzweise den sich aus den geänderten Aufgabenstellungen ergebenden finanziellen Konsequenzen Rechnung getragen, wie. z.B. des Aufbaues des Betriebsdienstes, verstärkte Schadholzaufarbeitung durch Akkordanten, vermehrte Forstwegebau u.a. Für den Grunderwerb sind S 100.000, -- als Ansatz vorgesehen. Hiezu wird vorgebracht, daß in den vergangenen Tagen Herr Horst Juen aus Schruns seine Waldungen im Gebiet Maurentobel mit einer Gesamtfläche von ca. 23 ha zum Kauf angeboten hat. Von der Forstfondsvertretung wird das grundsätzliche Kaufinteresse bekundet, sodaß die weiteren Besprechungen hinsichtlich Kaufpreis mit Besichtigung und Bewertung der Liegenschaften vorzunehmen sind. Die endgültige Beschlußfassung erfolgt nach Vorliegen der erforderlichen Entscheidungsunterlagen. Für die Anschaffung von Forstgeräten sind S 100.000, — angesetzt, wobei hier an die Beschaffung der erforderlichen Arbeitsgeräte für die Holzerpartien gedacht ist (Motorsägen u. sonst. Werkzeug). Für Fahrzeuganschaffungen sind die Bereitstellung von Motorrädern für den Betriebsdienst mit gleichfalls S 100.000, -- als Ausgabe enthalten. Für den Bau von Wirtschaftswegen sind S 1, 1 Mio. veranschlagt, wobei die Ausarbeitung der anstehenden Wegprojekte nur stufenweise erfolgen kann. Es soll grundsätzlich in Zusammenarbeit mit der Behörde ein langfristiges Wegkonzept erstellt werden, um so auch eine langfristige Finanzierung mit Ausschöpfung aller Förderungsmöglichkeit zu ermöglichen. -5- Für die Schlußabrechnung des Schnapfawaldweges sind S 0, 5 Mio. veranschlagt. Hiezu wird von GV Marlin festgestellt, daß an ihn Beschwerden über die Anlage dieses Weges bzw. über die fehlende Möglichkeit der Verwendung als Schiweg herangetragen wurden. Hiezu wird berichtet, daß seitens der Gargellner Seilbahngesellschaft der zugesicherte Baukostenbeitrag von S 1, 0 Mio. bereits eingegangen ist und bisher von der Seilbahngesellschaft keinerlei Klagen bzw. Beschwerden vorgebracht wurden. Es ist allgemein bekannt, daß auf Grund der noch ausstehenden Zustimmung der Alpe Valzifenz ein Anschluß des Forstweges an die Birkeneggabfahrt bisher nicht zustandegekommen ist. Für die Erstellung des Wirtschaftsplanes sind für die Anschaffung der erforderlichen Planunterlagen und der benötigten Geräte S 200.000, — vorgesehen. Es soll in den kommenden Jahren eine stufenweise Erstellung des Wirtschaftsplanes vorgenommen werden, um somit wieder aktuelle Planunterlagen als Bewirtschaftungsgrundlage zu besitzen. Für Beiträge an Dritte zum Bau von Wirtschaftswegen sind S 300.000, — vorgesehen, wobei hier die Beiträge an die GWG Versettla in Gaschurn und die Schlußabrechnung für den WLV-Weg Kropfen-Kapell erwähnt werden. Für den Forstwegebau sind somit insgesamt S 2.050.000, — veranschlagt, was ca. 23% der Ausgaben entspricht. Für die Instandhaltung von Forstwegen sind insgesamt S 325.000, -- veranschlagt. Der anteilige Personalaufwand für die Verwaltung einschließlich der Dienstgeberbeiträge und Reisespesen beträgt S 529.000, Der Personalaufwand für die Betriebsführung inclusive den Dienstgeberbeiträgen und Reisespesen beträgt S 1.051.000, — wobei hierin auch die Entlohnung für den Betriebsdienst der Waldaufseher enthalten ist. An Waldaufsichtsumlage sind für die Jahre 1983 und 1984 gemäß Forstgesetz S 800.000, — vorzusehen. Für eigene Forstarbeiter sind einschließlich den Dienstgeberbeiträgen S 865.000, — angesetzt, da eine verstärkte eigene Schadholzaufarbeitung vorgenommen werden soll. Für die Instandhaltung von Forstwegen sind als Personalaufwand mit Dienstgeberbeiträgen S 123.000, — veranschlagt, welche für die Beschäftigung eines Wegarbeiters angesetzt sind. Im Zuge der Diskussion wird eine weitere Anstellung des bisherigen Wegarbeiters nicht mehr befürwortet, da er aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht in der Lage ist, die gestellten Aufgaben zu erfüllen. Es wird unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes mit Unterstützung der Gemeinde eine Pensionierung für richtig erachtet. Für die zentrale EDV-Anlage laufen Betriebskosten in Höhe von S 125.000, -- auf, wobei auf der Einnahmenseite Rückersätze von S 65.000, -- enthalten sind. Im Verlaufe des Jahres ist die Übernahme der Standesbürgerkarteien in Zusammenarbeit mit dem Einnwohnermeldewesen vorgesehen, sowie darauf aufbauend die Erfassung der Servitutsbezüge. In weiterer Folge ist auf Grundlage einer noch zu erstellenden Objektdatei auch die Zuordnung der eingeforsteten Objekte geplant. -6- Die auf den Grundbesitz entfallenden Abgaben und Steuern (Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage, Abgabe B) betragen S 345.000, —. Hiezu wird berichtet, daß für die Berücksichtigung von Waldschäden seitens der Finanzbehörden seit Beginn dieses Jahres die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, gegen entsprechenden Nachweis eine Herabsetzung der der Ertragswertberechnung zugrunde liegenden Ertragsklasse zu beantragen. Hinsichtlich der erforderlichen Nachweise sind noch weitere Abklärungen erforderlich. Für Holzaufrüstungen durch selbständige Akkordanten sind S 800.000, — vorgesehen, wobei auch hier eine verstärkte Schadholzaufarbeitung geplant ist. Für Servitutsablösen (vorwiegend Schindeldachablösen) sind S 150.000, -- vorgesehen, was einem Ablöseumfang von ca. 3.000 m2 Dachfläche entspricht. Von GV Marlin wird in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Gewährung einer befristeten Ablöse bei Anbringung einer anderen als Schindelbedachung zur Diskussion gestellt, da seiner Meinung nach dadurch eine Einsparung von Schindelholz möglich wäre. Der Aufwand für Jagdeinschlüsse von fremden Grundflächen bei Standeseigenjagden beträgt S 150.000, —. Somit ergeben sich Gesamtausgaben von S 8.932.000, —. Zur Einnahmenseite wird festgestellt, daß zur Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben (Betriebsdienst, Waldwegebau, Schadholzaufarbeitung, Wirtschaftsplan u.a.) auch die entsprechenden finanziellen Mittel vorzusehen sind. Es werden somit nach eingehender Beratung die für das Jahr 1985 geltenden Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz wie folgt festgelegt: Servitutsbrennholz am Stock: S 100, —/ fm - bei entsprechenden Bringungserschwernissen kann der Betriebsleiter Abschläge gewähren bzw. wird bei der Auszeige eine entsprechende mengenmäßige Berücksichtigung vorgenommen (einstimmiger Beschluß) Servitutsnutzholz (Bauholz) am Stock: S 260, —/ fm (einstimmiger Beschluß) Servitutsnutzholz (Schindelholz) am Stock: S 400, — / fm (Beschlußfassung mit Gegenstimme durch GV Marlin); Der Betriebsleiter weist auf die enormen Probleme der Abgabe des Schindelholzes hin, da er sich nicht mehr in der Lage sieht, den angemeldeten Bedarf zu decken. Gleichzeitig weist er auf die hohe Preisdifferenz zu anderen Bedachungsarten hin, weshalb er vorerst einen Preis von S 500, --/ fm Schindelholz in Vorschlag bringt. Nach eingehender Beratung wird der Schindelholzstockpreis wie oben erwähnt mit S 400, — /fm stimmenmehrheitlich festgesetzt. Servitutsbrennholz aufgerüstet: S 400, —/ fm (einstimmiger Beschluß) Servitutsnutzholz aufgerüstet: S 760, —/ fm (einstimmiger Beschluß) Die Einnahmen aus Holzverkäufen sind somit S 1.670.000, -veranschlagt, aus der Abgabe von Servitutsholz mit S 2.220.000, —. Für Mieteinnahmen sind S 340.000, — vorgesehen. -7- Für die Einräumung von Dienstbarkeiten sind S 400.000, — ausgewiesen, wobei hier in den nächsten Wochen die Vorarbeiten zum Abschluß der noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften aufgenommen werden sollen. Aus der Verpachtung von Eigenjagden werden S 430.000, — vereinnahmt, aus Einschlüssen von Forstfondsparzellen bei anderen Eigenjagden weitere S 300.000, —. Hier wird darauf hingewiesen, daß trotz mehrfachen Interventionen bei Behörde und Gemeinde eine Auszahlung der Jagdeinschlüsse bei Eigenjagden in der KG Gaschurn bisher nicht erfolgt ist. Aus GenossenschaftsJagden sind Eingänge an Jagdpachten in Höhe von S 1.240.000, — veranschlagt, wobei darin auch der für das Jagdjahr 1984/85 fällige Jagdpacht aus der GNJ Gaschurn mitenthalten ist. Für Wegerhaltungskostenbeiträge sind S 170.000, -- veranschlagt, wobei für den Wirtschaftsweg Eggatobel-Dürrwald in der Gemeinde Silbertal mit den dadurch erschlossenen Alpen neue Benützungsübereinkommen abzuschließen sind. Für Bankzinseinnahmen sind schließlich S 550.000, — vorgesehen. Für Grundverkäufe sind aus der Abtretung der Ersatzgründe an die Agrargemeinschaft Vandans für die Abwasserreinigungsanlage S 94 0.000, — vom Abwasserverband Montafon eingesetzt. Für Landesbeiträge zur Schadholzaufarbeitung sind unter Berücksichtigung der ab Jahresbeginn geltenden Förderungsrichtlinien S 250.000, — vorgesehen. Somit betragen die Gesamteinnahmen S 8.932.000, —, womit der Voranschlag 1985 ein ausgeglichenes Ergebnis aufweist. Im Zuge der Voranschlagsberatung wird den Standesvertretern ein von der Gemeinde St. Gallenkirch auf Grund der Sitzung der Gemeindevertretung vom 6.2.1985 verfaßtes Schreiben zur Kenntnis gebracht. Darin wird von der Gemeindevertretung eine Nichtinkraftsetzung des Beschlußes zur Reduzierung des Brennholzloses auf 4, 00 fm gefordert, da eine derartige Maßnahme angesichts der Schadholzbestände im Gemeindegebiet St. Gallenkirch nicht begründet sei. Im erwähnten Schreiben wird gleichzeitig eine Schadholzräumung der weit ausgedehnten und nicht erschlossenen Waldgebiete verlangt, um die stark überschlägerten Bestände in erschlossenen Waldgebieten zu schonen. Dies ist ebenfalls für die zahlreichen Schutz- und Bannwälder notwendig, damit deren Erhaltung zur Erfüllung der ihnen zukommenden Schutzfunktionen sichergestellt ist. Die Standesvertretung vertritt die einhellige Auffassung, daß zur sicherlich berechtigten Sorge der Erhaltung der Schutz- und Bannwälder auch die Bereitschaft der Standesbürger zu Einschränkungen notwendig sein wird, desgleichen wird in Zukunft die Ausübung der bestehenden Nutzungsrechte ausnahmslos nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Holzbezugsstatutes möglich sein. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Voranschlag 1985 mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von jeweils S 8.532.000, — und somit einem ausgeglichenen Ergebnis einstimmig genehmigt. GV Marlin weist nochmals darauf hin, daß seine Zustimmung zur Erhöhung des Stockgeldes für Servitutsschindelholz auf S 400, —/ fm nicht gegeben ist. Bgm. Vonier schlägt eine allgemeine Information der Standesbürger mit Hinweis auf die anstehenden Aufgaben und deren Bewältigung vor. Gleichzeitig soll den Standesbürgern das Holzbezugsstatut zur Kenntnis gebracht werden. -8- Angesichts der fortgeschrittenen Zeit sowie anderen Verpflichtungen der Standesvertreter für den Nachmittag wird die Behandlung der Tagesordnungspunkte 6. und 7. auf die kommende Sitzung vertagt. Mit dem Dank an die Anwesenden für die Teilnahme schließt der Vorsitzende die Sitzung um 12.30 Uhr. Schruns, 25.2. 1985 Schriftführer: Forstfondsvertreter: