19841211_FF_029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1984-12-11
Erscheinungsdatum 1984-12-11
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. Dezember 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 29. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 3.12. 1984 nehmen an der auf heute 9.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns ab 10.30 bei TO 6; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Entschuldigt: Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans; Schriftführer : Sekr. Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.20 Uhr die 29. Forstfondssitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 28. Sitzung vom 23. Oktober 1984; 2. Ansuchen der Gemeinde Silbertal um Errichtung einer Bauschuttdeponie auf der Standesparzelle 1488/1; 3. Ansuchen von Werle Walter, Bartholomäberg um nochmalige Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das abgebrochene Stallgebäude Bp. 681; 4. Verlegung der Wildfütterung Tanafreida; 5. Ansuchen von Oskar Willi, Gortipohl um Übertragung des Holzbezugsrechtes für Maisäßhaus Bp. 190/15 auf Manigg; 6.) Schadholzaufarbeitung und Betriebsdienst; 7. Weiterer Ausbau der zentralen Datenverarbeitungsanlage; 8. Bedarfsanmeldungen für 198 5; 9. Berichte - Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Eingangs der Sitzung stellt der Vorsitzende den Antrag, daß unter Tagesordnungspunkt 2.) auch das Ansuchen der Gemeinde Bartholomäberg um Errichtung einer Bauschuttdeponie auf Standesgrund behandelt wird. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 28. Sitzung vom 23.10.1984 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Die Gemeinde Silbertal beabsichtigt auf der Standesparzelle Gp. 1488/1 westlich der ehemaligen gemeindeeigenen Mülldeponie für örtliche Zwecke eine Bauaushub- und Bauschuttdeponie zu errichten und betreiben. Die entsprechenden Anträge an die Behörde sind bereits ergangen. Die Bauschuttdeponie würde auf einer bereits seit mehreren Jahren bestehenden Schotter- und Steinentnahmestelle betrieben, die vorwiegend durch die Entnahme von Schotter und Steinen für Güterwegbauten entstanden ist. Durch den Betrieb der Bauschuttdeponie könnte im Verlaufe der Zeit eine Auffüllung der bestehenden Entnahmestelle und damit eine Sanierung dieser Landschaftswunde vorgenommen werden. Derselbe Sachverhalt liegt auch in Bartholomäberg vor, wo im Zuge von Straßenbauten ebenfalls auf der Standesparzelle Gp. 2045/3 (kurz vor Rellseck) durch Materialentnahmen eine Landschaftswunde entstanden ist. Die Sanierung wurde von der Behörde ebenfalls schon mehrfach urgiert, wobei sich auch hier die Möglichkeit der Verwendung als Bauschuttdeponie anbietet. Nach eingehender Beratung wird in beiden Fällen die Verwendung der bestehenden Schottergruben für den Betrieb einer Bauschuttdeponie einstimmig genehmigt. Die Gemeinden haben nach der Auffüllung eine Aufforstung der Flächen vorzunehmen, ansonsten sind die im Zuge des Behördenverfahrens zu erwartenden Vorschreibungen auch als Bestandteil der Zustimmung des Standes Montafon zu betrachten, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 3.) Dem Ansuchen von Werle Walter, Bartholomäberg um die nochmalige Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das im Jahre 1974 wegen Baufälligkeit abgebrochene Stallgebäude Bp. 681 in Bartholomäberg wird einstimmig stattgegeben. Nachdem seit dem Abbruch bereits 10 Jahre vergangen sind, wird das Holzbezugsrecht nur mehr auf weitere drei Jahre, somit bis 31.12. 1987 verlängert. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Holzbezugsrecht für erloschen. Im Falle einer Neuerstellung während dieser Frist ist das benötigte Servitutsholz unter Vorlage entsprechender Baupläne und Holzlisten bei der Bedarfsanmeldung in Bartholomäberg zu beantragen, (einstimmiger Beschluß) -3- Pkt. 4.) Der Jagdausschuß der Gemeinde St. Gallenkirch hat in seiner Sitzung vom 24.9.1984 eine Verlegung der auf Tanafreida befindlichen Wildfütterung beschlossen. Insbesonders auf Begehren der Wildbachverbauung soll die jetzige Wildfütterung in der ersten Kurve vom Bleispatlas errichtet werden. Durch den Betriebsleiter wurde bei der erwähnten Sitzung bezüglich der neuerlichen Grundinanspruchnahme keine Zusage gemacht. Nunmehr wurde durch die Bezirkshauptmannschaft mit Schreiben vom 18.11.1984, eingelangt am 22.11. um Antwort gebeten, ob die Zustimmung zur Errichtung der neuen Fütterung auf Standesgrund bereits erteilt worden sei. Ein diesbezügliches Ansuchen des Jagdpächters ist allerdings bei der Forstverwaltung bisher nicht eingegangen. Gemeindevertreter Marlin berichtet in diesem Zusammenhang, daß die Wildfütterung bereits erstellt wurde. Er persönlich halte den Standort als nicht besonders geeignet, da er sich in einem zu geringen Abstand von der alten Wildfütterung befinde und zudem wieder im Waldbereich errichtet wurde. Aus Sicht der Wildbachverbauung allerdings wird dieser Standort befürwortet. Er berichtet gleichzeitig auch, daß der Jagdaufseher persönlich eine Neuerrichtung der Wildfütterung auf den Oberhaid des Waldbereiches liegenden Freiflächen bevorzugt hätte. In diesem Zusammenhang entwickelt sich eine grundsätzliche Diskussion, wobei die allgemeine Ansicht geäußert wird, daß eine generelle Reduzierung der Wildbestände in der Talschaft notwendig ist, sodaß eine Aufkommen der Naturverjüngung wieder ermöglicht wird. Teils können auf Grund der neuen Abschußverordnung erste Erfolge in der Reduzierung der Wildbestände verzeichnet werden. Ebenso wird in Zukunft durch den Betriebsdienst in der Bewirtschaftung der Wälder eine Änderung herbeizuführen sein, was besonders auch auf die Holzarbeiten während der schneefreien Zeit Auswirkungen zeigen muß. Ein Holzriesen sollte grundsätzlich nur mehr bei einer Schneedecke vorgenommen werden, ausgenommen es handelt sich um alte Riese, wo eine Beschädigung des Jungwuchses und Waldbestandes nicht herbeigeführt wird. Zur bereits errichteten Wildfütterung ist der Behörde mitzuteilen, daß es nicht üblich ist, ohne vorherige Zustimmung des Grundeigentümers die Errichtung solcher Wildfütterungen vorzunehmen. Die bereits bestehende Verlegung der Wildfütterung wird mit Protest vorerst zur Kenntnis genommen, weitere Schritte werden jedoch nach Ablauf der Fütterungsperiode und Feststellung möglicher Schäden vorbehalten. Die alte Wildfütterung ist nach Auslaufen der Fütterung im bevorstehenden Winter zu entfernen. Im Verlaufe der Debatte wird teils eine Entfernung der ohne Zustimmung erstellten Wildfütterung gefordert, wovon dann ausnahmsweise Abstand genommen wird. -4- Pkt. 5.) Dem Ansuchen von Willi Oskar, Gortipohl um die Übertragung des Holzbezugsrechtes der Maisäßhütte Bp. 190/15 auf Manigg auf die auf der Grundparzelle 989 in unmittelbarer Nähe des alten Objektes zu errichtende neue Maisäßhütte wird einstimmig stattgegeben. Nachdem im Zuge des Grenzbereinigungsübereinkommens zwischen der Agrargemeinschaft Manigg-Sasarscha für die eingeforsteten Objekte auf das Holzbezugsrecht Verzicht geleistet wurde, mit Ausnahme des Schindelholzbezugsrechtes, wird lediglich die Übertragung des Schindelholzbezugsrechtes im bisher bestandenen Umfang genehmigt. Die Einforstung des Schindelholzbezuges wird mit 50 m2 festgesetzt, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 6.) Für die weitere Abwicklung des Betriebsdienstes und damit zusammenhängend die verstärkte Aufarbeitung von Schadholz in den Standeswäldern stellt der Betriebsleiter seine Überlegungen vor. Grundsätzlich geht er davon aus, daß an den Beginn der weiteren Ausbauphase die Überlegungen hinsichtlich des Betriebsziels zu stellen sind. Es kann dies nur sein entweder die Erhaltung der Wälder oder weiterhin eine billige Bereitstellung von Nutz- und Brennholz für die Standesbürger. Für die weitere Abwicklung des Betriebsdienstes sind im kommenden Jahr unbedingt weitere Personaleinstellungen erforderlich, wobei an drei Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung als Waldaufseher gedacht wird. Durch dieses Personal hätte in St. Gallenkirch, Bartholomäberg und St. Anton die gesamte Holzauszeige mit gleichzeitiger Ausgabe zu erfolgen, Überwachung der Holzbezüge mit verstärkter Überwachung der Verwendung des Servitutsholzes im Sinne der Bestimmungen des Holzbezugsstatutes. Der Betriebsleiter schlägt auch vor, in Zukunft grundsätzlich sämtliche Servitutsbezüge vor der Abfuhr aus dem Wald zu messen. Desweiteren wäre das Betriebspersonal zur vermehrten Aufforstungstätigkeit heranzuziehen, ebenso zur Jungwuchspflege, Wegerhaltung und wenn notwendig auch zur Schadholzaufarbeitung. Zur Überlegung bringt er auch die Absicht der Einführung eines Frondienstes durch die Nutzugsberechtigten ins Gespräch, wie dies bei verschiedenen Agrargemeinschaften ebenfalls gehandhabt wird. Da der notwendige Ausbau des Betriebsdienstes mit zusätzlichen Belastungen auf der Kostenseite verbunden ist, müssen auch auf der Einnahmenseite entsprechende Schritte unternommen werden. Der Betriebsleiter schlägt in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Stockgeldes vor, wobei eine Staffelung des Tarifes in Abhängigkeit von den Bringungsmöglichkeiten des zugewiesenen Servitutsholzes als sinnvoll erachtet wird. -5- Ebenso scheint eine weitere Abgabe des Schindelholzes zum derzeitigen Stockpreis von S 235, —/fm zuzüglich Umsatzsteuer in Zukunft nicht mehr länger vertretbar zu sein, dies auch aus dem Umstand, daß Schindelholz nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung steht. Die Forstfondsvertretung stellt sich einhellig hinter das vom Betriebsleiter definierte Betriebsziel der langfristigen Erhaltung der Wälder. Es wird in diesem Zusammenhang auch die Reduzierung des Brennholzanspruches um 0, 5 fm auf 4 fm pro Los beraten, da aufgrund der gegebenen Situation in der Talschaft mit ständiger Zunahme der Anspruchsberechtigten und des gegebenen Waldzustandes auf längere Sicht der Wald nicht mehr in der Lage sein wird, diese Ansprüche zu decken. Desgleichen muß in Zukunft wieder eine vermehrte Einbeziehung des Privatwaldes zur Bedarfsdeckung vorgenommen werden, da ein Anspruch zum Servitutsbezug nur sekundär besteht, d.h. daß zuerst das vorhandene Brenn- und Abgangsholz im Eigenwald heranzuziehen ist. Zur Frage einer übermäßigen Anhebung des Stockpreises für Schindelholz und damit in weiterer Folge verbunden eine starke Abnahme von Schindeldächern ün der Talschaft wird von der Forstfondsvertretung eine eher ablehnende Haltung eingenommen, da gerade das Schindeldach als typisches Charakteristikum für die Talschaft bezeichnet werden muß und die Erhaltung der noch bestehenden Dächer auch im öffentlichen Interesse gelegen ist. Es zeigt sich auch aufgrund vorliegender Erfahrung, daß gerade in höheren Lagen das Schindeldach als die dauerhafteste Bedachungsart anzusehen ist. Die Frage einer Staffelung des Stockpreises nach den Bringungsmöglichkeiten wird grundsätzlich positiv beurteilt, zur praktischen Durchführung sind allerdings noch nähere Richtlinien zu erstellen. Die Frage einer generellen Reduzierung des Brennholzanspruches auf 4 fm pro Jahr und Haushalt wird eingehend beraten, wobei mehrfach darauf verwiesen wird, daß durch eine einheitliche Herabsetzung jene Bürger benachteiligt werden, welche für Heizzwecke ausschließlich auf das Servitutsholz angewiesen sind und keinen Eigenwald besitzen. Nach längerer Beratung wird festgestellt, daß eine Beschlußfassung in dieser Frage unter dem zur Behandlung stehenden Tagesordnungspunkt nicht möglich ist. In der Frage des Betriebspersonals wird einstimmig beschlossen, im kommenden Jahr 3 Betriebsorgane für die Holzauszeige und Holzzuweisung anzustellen. Die Einstufung hat nach dem Gemeindebedienstengesetz in der Verwendungsgruppe d1 zu erfolgen. Mit den bereits bekannten Interessenten ist Kontakt aufzunehmen bzw. es ist eine neuerliche Ausschreibung vorzunehmen. Es wird wiederum bekräftigt, daß das Betriebspersonal während der Zeit der Holzarbeit auch am Samstag seinen Dienst zu versehen hat, wofür ein Zeitausgleich im Winter vorzunehmen ist. Dadurch kann mit der Urlaubsabwicklung voraussichtlich eine ganzjährige Beschäftigung gewährleistet werden. Gleichfalls ist die Möglichkeit einer Unterbringung von Betriebspersonal bei den Seilbahngesellschaften zu prüfen, wobei grundsätzliche Zusagen diesbezüglich bereits vorliegen. -6- Pkt. 7.) Nach mehreren Gesprächen unter den an der Datenverarbeitungsanlage in Schruns angeschlossenen Gemeinden wurde aufgrund der vorliegenden Empfehlungen der Fachleute der weitere Ausbau der EDV-Anlage empfohlen. Es soll dadurch gewährleistet werden, daß neben einer noch schnelleren Verarbeitung der anfallenden Daten für die nächste Zukunft keine Engpässe auftreten. Neben der Abwicklung der von den Gemeinden bearbeiteten Arbeitsbereiche, wie Haushalt, Steuer- und Abgaben, Einwohnermeldewesen, Lohnverrechnung und Fremdenverkehr sind durch den Stand Montafon die Haushaltsbereiche ebenfalls bereits auf der EDV-Anlage erfaßt. In den kommenden Monaten soll in Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Gemeinden in Anlehnung an des Einwohnermeldewesen der Aufbau der Standesbürgerdatei vorgenommen werden, um in einem weiteren Schritt die Bezugsverrechung für die Servitutsbezüge ebenfalls mittels EDV zu erfassen und evident zu halten. Das vorliegende Ausbauprogramm sieht den Austausch des Zentralrechners, die Erhöhung der Plattenkapazität um 50 MB und die Aufstockung des Hauptspeichers um 256 KB auf 1024 KB vor. Es ist dadurch eine wesentlich schnellere Verarbeitung der anfallenden Daten gesichert, weiters sind für die kommenden Jahre auch entsprechende Reserven zur Datenerfassung sichergestellt, wie auch die Möglichkeit des Anschlusses weiterer dezentraler Ein- und Ausgabegeräte. Die hiefür anfallenden Kosten betragen nach den vorliegenden Angeboten S 587.064, — incl. Mwst., wobei der Anteil des Standes Montafon S 84.361, — incl. Mwst. beträgt. Nachdem auch für die Standesverwaltung die grundsätzliche Entscheidung zum Einsatz der Datenverarbeitung getroffen wurde, wird dem beschriebenen Ausbauprogramm ebenfalls die einhellige Zustimmung erteilt. Die Installation der Ausbaustufe erfolgt im kommenden April 1985, wobei ca. 50% der anfallenden Kosten im Juni 1985 und der Rest im März 1986 zur Zahlung fällig werden, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 8.) Zur Frage der Abwicklung der Bedarfsanmeldungen 1985 wird wiederum auf die bereits besprochene Reduzierung des Brennholzanspruches auf 4 fm eingegangen. Aufgrund des allgemeinen Waldzustandes und der in den letzten Jahren erfolgten Zunahme der Anspruchsberechtigten wird eine Reduzierung des Brennholzloses auf 4 fm für unumgänglich erachtet. Gemeindevertreter Marlin weist nochmals darauf hin, daß eine generelle Reduzierung des Anspruches zu einer Benachteiligung jener Bürger führt, die auf das Brennholz aus dem Standeswald angewiesen sind. Über die Abwicklung der Bedarfsanmeldungen sollen die Gemeinden direkt mit dem Betriebsleiter Kontakt aufnehmen, da eine Anwesenheit desselben für zweckmäßig erachtet wird. -7- Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, ab dem Jahre 1985 das Ausmaß eines Brennholzloses mit 4 fm festzusetzen. In begründeten Fällen, insbesonders beim Fehlen eines Eigenwaldes und des Vorhandenseins einer ausschließlichen Holzfeuerung kann über Ansuchen durch den Forstfondsausschuß ein Brennholzlos im bisherigen Umfang zugesprochen werden. Im Interesse einer raschen Schadholzaufarbeitung insbesonders in höheren und schwer bringbaren Lagen wird der Betriebsleiter ermächtigt, eine dem jeweiligen Zweck entsprechende Zuweisung des Schadholzes vornehmen zu können. Während den kommenden Wintermonaten soll die Überarbeitung des Holzbezugsstatutes mit Anpassung an die gegebenen heutigen Anspruchs- und Waldzustandsverhältnisse erfolgen, wobei bis dahin das in Gültigkeit befindliche Holzbezugsstatut strikt anzuwenden und einzuhalten ist. Pkt. 9. - Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß in den kommenden Tagen die Verabschiedung der im Verlaufe dieses Jahres aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in den Ruhestand getretenen Waldaufsehern Marent Erich und Pfeifer Oswald aus St. Gallenkirch erfolgen soll. Dies wird zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Die Aufarbeitung des Lawinenholzes Gafluna in Silbertal hat eine Menge von ca. 4 50, — fm ergeben, davon ca. 270 fm Nutzholz und ca. 180, -- fm Brennholz. Der überwiegende Teil wurde als Servitutsholz zugewiesen. c) Bericht über Holzverkäufe: 1. Gebr. Brugger, Schruns: 17, 52 fm Nutzholzpartie aufgerüstet aus Silbertal-Bawald S 1.150, —; 2. Gebr. Dietrich, Vandans: 19, 41 fm Nutzholzpartie aufgerüstet Silbertal S 1.235, —; 3. Assmann Johann, Schruns: 4, 34 Nutzholz am Stock aus Standeswald Kapell zu S 900, --; 4. Humpel Manfred, Partenen: 35, 20 fm Nutzholz am Stock von Kobel zu S 950, —; 5. Ganahl Jakob u. Stemer Heinrich, St. Gallenkirch: 30, 80 fm Käferholz aus Zuggenwald/Reute zu S 170, —; 6. Gebr. Dietrich, Vandans: 22, 65 fm Nutzholzpartie aufgerüstet von Gafluna; 7. Sägewerk Bitschnau, Silbertal: 7, 52 fm Nutzholz aufgerüstet Gafluna S 1.280, —; 8. Kuntschik Johann, Dornbirn: 32, 83 fm Nutzholz aufgerüstet Gafluna S 1.280, —; 9. Tischlerei Dönz Franz, Silbertal: 15, 28 fm Nutzholz aufgerüstet Gafluna S 1.280, —; 10. Tschofen Ludwig, St. Gallenkirch: 31, 10 fm Käferund Abgangholz Spatla-Boden, St. Gallenkirch S 2 35, —; 11. Feichtinger Josef, Silbertal: 3, 31 Nutzholz Wiesliganda Silbertal S 700, —; -8- 12. Gebr. Brugger, Schruns: Nutzholzpartie aufgerüstet Gafluna 16, 29 fm S 1.250, — und 4, 35 fm starkrot S 800, —; 13. Engstler Kurt, Tschagguns: 22, 58 fm Nutzholz aufgerüstet teils rot von Gisla Silbertal S 1.200, —; 14. Gebr. Dietrich, Vandans: 34, 72 Nutzholzpartie Bawald, Silbertal S 1 .060, — und 25, 53 fm Partie S 1 .220, —; 15. Battlogg Augusta, St. Anton: 6, 46 fm Nutzholz aus Materialseilbahntrasse Valleu S 800, —; Mit dem Dank an die Anwesenden schließt der Vorsitzende um 12.00 Uhr die Sitzung. Mit dem Dank an die Anwesenden schließt der Vorsitzende um 12.00 Uhr die Sitzung. Schruns, 13.12.1984 Schriftführer: Forstfondsvertretung: