19660210_FF_008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1996-02-10
Erscheinungsdatum 1996-02-10
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am 10.2.1966, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 8, Sitzung des Forstfondausschusses in dieser Funktionsperiode. Mit Einladungschreiben vom 2.2.1966, wurde auf heute 9.15 Uhr eine Sitzung des Forstfondausschusses anberaumt, zu welcher nachfolgende Forstfondvertreter erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter, Gaschurn, als Vorsitzender, Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton, Bürgermeister Martin Both in Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger in Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster in Bertholomäberg, Anton Lorenzin in Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Gemeinderat Franz Josef Stofleth in Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Forstfondvertreter Alfons Bitschnau in Vandans, hat sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet um 10.20 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Der Beginn der Sitzung hat sich deshalb verzögert, weil die vorher stattgefundene Standesausschuß-Sitzung über die vorgesehene Zeit dauerte. Anschließend wird zur Erledigung nachfolgender Tagesordnung übergegangen: Pkt. 1) Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 2.12.1966. Pkt. 2) Voranschlag 1966. Pkt. 3) Ansuchen des Hermann Brugger in St. Gallenkirch HNr. 80, wegen Einforstung seines Wohnhauses. Pkt. 4) Ansuchen des Stocker Erich in St. Gallenkirch, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes (Stallneubau). Pkt. 5) Ansuchen des Karl Tschabrun in Vandans, um eine Ablöse für zwei Holzbezugsrechte. Pkt. 6) Ansuchen des Johann Schuler in Schruns, um eine Ablöse für ein Holzbezugsrecht. Pkt. 7) Ansuchen des Josef Bachmann in Tosters, um Ablöse des Holzbezugsrechtes für eine Brücke in Gargellen. Pkt. 8) Ansuchen der Alpverwaltung Gafluna in Silbertal, wegen Grundbeanspruchung beim Alpwegbau. Pkt. 9) Waldangebot der Sofie Bargehr in Schruns. Pkt. 10) Akkordant Roman Butzerin in St. Gallenkirch, Holzverlust durch den Abgang einer Mure. Pkt. 11) Holzschlägerung im Gauertal und in der Standeswaldung Valisera. [-2-] Pkt. 12) Ansuchen des Leo Bargehr in Silbertal, um die käufliche Überlassung von 2 Lärchen. Pkt. 13) Ansuchen des Kostenzer Anton in Bartholomäberg, um die käufliche Überlassung einer Föhre. Pkt. 14) Ansuchen der Feuerwehr Gaschurn, um eine Fichte. Pkt. 15) Ansuchen des Elmar Bahl in Tschagguns, um die Erlaubnis auf der Gp. 1055 eine Wasserquelle fassen zu dürfen. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 2. Dez. 1965 wird in vorliegender Passung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Der Vorsitzende berichtet, daß der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 erstellt ist und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Hierauf wird der Voranschlag von Sachbearbeiter Alfred Walch postenweise verlesen und vom Standesrepräsentanten die einzelnen Haushaltstellen erläutert. Der Voranschlag des Forstfondes wird mit Einnahmen in Höhe von............... S 2.574.300.- und Ausgaben in Höhe von ........... S S 2.574.300.. einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 3) Dem Ansuchen des Brugger Hermann in St. Gallenkirch 88. um die Einforstung des Wohnhauses Nr. 88, Bp. 1203 in K.G. St. Gallenkirch wird aus Präjudizgründen abgelehnt. Damit der Antragsteller sein vorgesehenes Bauvorhaben verwirklichen kann, werden ihm ausnahmsweise 35 fm Fichtenholz am Stock in der Standeswaldung "Sarottla" zum Kaufpreis überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 130.pro fm der anfallenden Holzmenge festgesetzt. Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen des Erich Stocker in St. Gallenkirch HNr. 17, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von den alten, zum Abbruch vorgesehenen Ställen Bp. 536 u. Bp. 537 auf den auf Gp. 1892/1 neuerbauten Stall wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann für den neuen Stall beantragt werden. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung des Holzbezugsrechtes von zwei Ställen auf einen neuerbauten größeren Stall für denselben Besitzer. Die alten Objekte sind abzutragen. Zu Pkt. 5) Das Ansuchen des Karl Tschabrun in Vandans HNr. 133, wird auf die kommende Sitzung vertagt, da der zuständige Forstfondvertreter aus dienstlichen Gründen abwesend ist. Zu Pkt. 6) Das Ansuchen des Johann Schuler in Schruns 293, um eine Servitutsablöse in Form von Holz für einen Scherm, der aufgelassen wird, wird abgelehnt, weil für Stallgebäude keine Ablöse vorgesehen ist. Zu Pkt. 7) Das Ansuchen des Josef Bachmann in Feldkirch/Tosters, um Ablöse des Holzbezugsrechtes für eine Brücke in Gargellem, wird aus Präjudizgründen abgelehnt. [-3-] Zu Pkt. 8) Dem Ansuchen der Alpinteressentschaft Gafluna in Silbertal, um die Erlaubnis über die Forstfondparzelle 1443/I in der K.G. Silbertal, einen Wirtschaftsweg in die Alpe Putzkammer bauen zu dürfen, wird unter der Bedingung zugestimmt, daß dieser Wirtschaftsweg auch zum Abtranport von Standesholz benützt werden darf, ohne, daß sich der Forstfond an den zukünftigen Erhaltungskosten beteiligt. Als einmaliger Kostenbeitrag wird das anfallende Trassenholz der Alpinteressentschaft unentgeltlich überlassen. Zu Pkt. 9) Durch Frau Sofie Bargehr in Schruns, wurde die sog. "Schura" in Tschagguns neuerlich zum Kaufe angeboten. Der Herr Standesrepräsentant wird ermächtigt Verhandlungen aufzunehmen und zum gegebenen Zeitpunkt der Forstfondvertretung zu berichten. Zu Pkt. 10) Durch den unerwarteten Abgang einer Mure im sog. "Netzatobel" in St. Gallenkirch wurden dem Akkordanten Roman Butzerin in St. Gallenkirch, rd. 120 fm Holz, das geschlägert und mit einer Seilbahn in das vorgenannte Tobel befördert wurde; also zum Abtransport ins Tal bereit stand, verschüttet. Als einmalige Abfindung für die aufgelaufenen Arbeitslöhne und Transportkosten wird dem Akkordanten ein Betrag von S 17.379 vergütet. Zu Pkt. 11) Einer Holzschlägerung von 200 fm im Gauertal, WA. 20c und 200 fm in der WA. 9a, beides K.Gr. Tschagguns wird zugestimmt. Der Erlös dient zur Finanzierung des Waldkaufes von Elmar Bahl in Feldkirch. Einer Holzschlägerung von 500 fm aus der Standeswaldung "Valisera" WA. 22c, dessen Erlös zur Bestreitung des Forstfondhaushaltes bestimmt ist, wird mit Ausnahme der Stimmenthaltung des Obmannes der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, zugestimmt. Zu Pkt. 12) Dem Ansuchen des Leo Bargehr in Silbertal, um die käufliche Überlassung von zwei Lärchen (alte Windwürfe) in der Waldung unterhalb der Oberalpe Dürrwald, wird stattgegeben. Unter Berücksichtigung der schwerbringbaren Lage wird der Kaufpreis mit S 50.- pro fm festgesetzt. Zu Pkt. 13) Dem Ansuchen des Kostenzer Anton in B.berg 222, um die käufliche Überlassung einer Föhre aus Dürrlingsbeständen in St. Anton, wird stattgegeben. Der Kaufpreis ist nach Bekanntgabe der genauen Örtlichkeit vom Standesrepräsentanten im Einvernehmen mit den zuständigen Waldaufseher festzusetzen. Zu Pkt. 14) Dem Ansuchen der Feuerwehr in Gaschurn, um die Zuweisung einer Fichte als Spende für die Kamaradschaftskassa, kann aus Präjudizgründen nicht stattgegeben werden. [-4-] Zu Pkt. 15) Dem mündlichen Ansuchen des Elmar Bahl in Feldkirch/ Gisingen, um die Erlaubnis, die auf der Gp. 1054 entspringende Wasserquelle fassen zu dürfen und für den Eigenbedarf über die Gpn. 1054, 1055 und 1052/1 (alle K.G. Tschagguns) ableiten zu dürfen, wird stattgegeben. Für Schäden, die durch die Holzbringung oder Windwürfe an der Wasserfassung oder an der Wasserleitung entstehen, übernimmt der Forstfond keine Haftung. Desgleichen kann für die Ergiebigkeit der Quelle nicht garantiert werden. Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird die Tagesordnung um folgende Pkte. erweitert: Pkt. 16) Das Ansuchen des Rudolf Salzgeber, Mauerermeister in Tschagguns, um die Erlaubnis auf "Grabs" eine Wasserquelle fassen zu dürfen, wird bis auf weiteres vertagt, da vorerst eine Berechtigung an Ort und Stelle notwendig ist. Hiezu werden der Standesrepräsentant, der Bürgermeister von Tschagguns und der Waldaufseher Albert Ganahl beauftragt. Pkt. 17) Dem Ansuchen der Eheleute Ulrich und Rosa Erhard in Silbertal HNr. 31 um die Einforstung des Wohnhauses Nr. 31, das 1960 auf der Gp. 169 in K.G. Silbertal erbaut wurde und seither der Landwirtschaft dient, wird im Sinne § 2 des Montafoner Holzbezugsstatutes stattgegeben, weil das Erträgnis dieser Liegenschaft zur Überwinterung einer Kuh ausreicht. Die Einforstung erfolgt in Höhe von 35 fm, für den Fall, daß das Wohnhaus Nr. 31 durch Brand, Baufälligkeit oder eine andere Katastrophe zerstört würde und dann wieder aufgebaut wird. Ein Holzbezug über dieses Ausmaß ist nicht statthaft. Die Einforstung bezieht sich nicht auf Schindelholz. Zur Instandsetzung am Gebäude auftretender Schäden kann das Holz jeweils in Sinne § 4 des Montafoner Holzbezugsstatutes bei der Forstproduktenanmeldung beantragt werden. Für das Holz ist das im Montafon übliche Stockgeld zu bezahlen. Dient das Wohnhaus nicht mehr zur Bewirtschaftung der Landwirtschaft, so verfällt bzw. erlischt das Holzbezugsrecht. Pkt. 18) Das Ansuchen des Robert Mangeng in Schruns 307, um die Erlaubnis, daß die Weideberechtigten des Ausschlages "Rieder" in Schruns, die Weidefläche, welche Eigentum des Forstfondes ist, entwässern dürfen, wird abgelehnt, da zur Bedingung gestellt wird, daß der Forstfond für immer auf eine Duldung von Fichtenanflug oder Aufforstung verzichten soll. Pkt. 19) Sollte die Fa. Erich Walter, Sägewerk in Bludesch, weiterhin ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der Standesrepräsentant ermächtigt das Inkasso durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Schneider in Bludenz durchführen zu lassen. [-5-] Pkt. 20) Für Brennholzlose, die bei der Forstproduktenanmeldung angemeldet wurden, jedoch nicht bezogen werden, wird auch dieses Jahr eine Ablöse von S 200.- (für ein halbes Los S 100) ausbezahlt. Von der Ablöse ausgenommen sind: Brennholzlose für Maisäße, Alpen oder solche Lose, die ausnahmsweise für ein zweites Anwesen bewilligt werden. Die Ablöse ist bis 31.12. des Jahres zu beheben. Berichte: a) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zur Kenntnis, in dem der Forstverwaltung mitgeteilt wurde, daß die Gewährung einer Beihilfe zur Behebung von Elementarschäden, die durch Hochwasser am Wirtschaftsweg "Gisla" in Silbertal entstanden sind, abgelehnt wurde. b) Anschließend teilt der Vorsitzende mit, daß die Schlägerung der ca. 200 fm Fichtenholz in Tschagguns/Gauertal durch Marent Erich in Tschagguns und Ganahl Jakob in B.berg übernommen wurde. Die Akkordanten haben das Holz bis an den Abfuhrweg im Gauertal zu bringen. Die Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommene Ende der Sitzung: 13 Uhr. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: [Unterschriften der Standesvertreter]