20001121_FF_003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2000-11-21
Erscheinungsdatum 2000-11-21
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STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 21. November 2000 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 3. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. November 2000 nehmen an der auf ca. 15.30 Uhr am Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Fritz Rudigier, Standesrepräsentant-Stellvertreter; St. Gallenkirch; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm. Willy Säly, Silbertal; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 17.45 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1) Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung vom 11. Oktober 2000; 2) Einspruch Renato Kiseljak gegen Ablehnung Schindelholz für Wohnhaus in Schruns; 3) Berichte; 4) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 2. Sitzung vom 11. Oktober 2000 wird ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. 3. Forstfondssitzung: 21. 11. 2000 Seite - 1 - Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert über den von Renato Kiseljak eingebrachten Einspruch gegen die Ablehnung von Schindelholz für sein Wohnhaus Zabaresweg 14 in Schruns und weist auf den mit der Sitzungseinladung übermittelten Einspruch des Genannten hin. Der Betriebsleiter stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Objekt selbst als altes Montafonerhaus durchaus eine gewisse Berechtigung für den Bezug von Schindelholz aufweist, andererseits jedoch in Betrachtung mit dem Gesamtumfeld und den umliegenden Gebäuden von ihm eine Ablehnung des Schindelholzbezuges erfolgt ist. Nach einiger Diskussion wird auf Grund der vorliegenden Sachlage insbesondere auch unter Berücksichtigung der Art des Objektes stimmenmehrheitlich (Gegenstimme Bgm. Vallaster) der Bewilligung von Schindelholz für die Eindeckung des Objektes stattgegeben. Festgestellt wird dabei, dass offensichtlich störende Elemente wie die Anbringung eines Parabolspiegels am Objekt über Auftrag der Baubehörde entfernt bzw. allenfalls an einer geeigneteren Stelle situiert werden sollten. Pkt. 3 – Berichte a) Der Betriebsleiter informiert, dass das Erschließungsprojekt Kilknerwald, in welchem ca. 250 fm Windwurf Holz aufgearbeitet werden müssen, von der Behörde grundsätzlich positiv verhandelt wurde. Für die Erteilung der beantragten Bewilligungen ist noch die Zustimmung des Grundeigentümers KR Walter Klaus erforderlich. b) Bei den Föhnstürmen im Oktober sind auch im Standeswald ca. 700 fm Windwurfholz angefallen, wovon ca. 350 fm im Bereich Lendes, ca. 40 fm im Bereich Lifinar und der Rest im Silbertal aufgearbeitet werden müssen. Zum Teil ist die Bringung nur mit Hubschrauber möglich. c) Der Betriebsleiter informiert über die Beratungen in der Arbeitsgruppe Bergwalderschließung, in welcher die Einteilung in verschiedene Waldtypen, welche nicht mehr erschlossen werden sollen, diskutiert wird. Er weist beispielhaft auf die problematische Ausgangssituation in den Bereichen Willis Sita und Harzawald in den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn hin, in welchen dringend notwendige Verjüngungseingriffe in den künftigen Jahren ohne Erschließung nur mit sehr hohen Kosten möglich sein werden. Er ersucht dazu auch die Gemeinden um entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung von notwendigen Erschließungsvorhaben als Basis für die künftige Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung. d) Der Betriebsleiter informiert über das Erschließungsprojekt Beerböden (zwischen Fleischatobel und Tramosa) in der Gemeinde St. Gallenkirch, durch welches ein ausgesprochener Bannwald erschlossen werden soll, in welchem dringend notwendige Verjüngungsmaßnahmen gesetzt werden sollten. Im Zuge dieses Erschließungsprojektes wurde vom geologischen Amtssachverständigen auf die unterliegende Blasbleiquelle hingewiesen und die Gefahr einer möglichen Beeinträchtigung derselben bei einem möglichen Unfall im Bereich der projektierten Forststraße hingewiesen. Es wurde daher vorgeschlagen, vorerst mit dem weiteren Verfahren etwa zwei Jahren zuzuwarten, bis die Sarottlaquellen für die Gemeinde St. Gallenkirch zur Nutzung zur Verfügung stehen. 3. Forstfondssitzung: 21. 11. 2000 Seite - 2 - Insgesamt wird vom Betriebsleiter auf die Problematik diverser Quellen im Bereich der Standeswaldungen verwiesen, für welche einerseits eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung erforderlich ist, andererseits der Stand Montafon-Forstfonds als Grundeigentümer vielfach für diese Nutzungen auf Grund früheren Entscheidungen keine Einnahmen erzielen kann und für die Waldbewirtschaftung Auflagen und Erschwernisse gegeben sind. Der Betriebsleiter vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass im Falle einer Verhinderung berechtigter Erschließungswünsche die dringend notwendige kleinflächige Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung notfalls auch im Wege eines Bannwaldverfahrens zu bewerkstelligen ist und in diesem Zusammenhang auch die Unterlieger bzw. die Gemeinden zu Kostenbeiträgen herangezogen werden müssen. Pkt. 4 – Allfälliges a) Der Betriebsleiter informiert über die am vergangenen Freitag über Einladung der Gemeinde Tschagguns stattgefundene Besprechung bezüglich einer Aufteilung von Instandhaltungskosten an der Weganlage zur Alpe Spora bzw. zur Lindauer Hütte, welche vom bisherigen Pächter der Lindauer Hütte Fritz Moosmann in den vergangenen Jahren getätigt wurden. Für diverse Investitionen (ca. 100 Wasserspulen Errichtung zweier Brücken, mehrere große und kleine Wasserdurchläse, etc.) hat der Hüttenpächter hohe Beträge investiert, weshalb ihm eine einmalige Ablöse in Höhe von S 100.000, -- von Weginteressenten gewährt werden soll. Für den Forstfonds ist ein Anteil von 20% vorgesehen. Dieser Bericht wird von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen und die Übernahme des vorgschlagenen Anteiles bewilligt. b) Bgm. Rudigier informiert, dass die gemeinsame Heizanlage beim Bauhof der Gemeinde St. Gallenkirch und beim Betriebsgebäude des Standes Montafon in der Vergangenheit wiederholt die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte nicht erreichen konnte und daher Überlegungen zum Austausch der Anlage angestellt werden mussten. Lt. vorliegendem Angebot der Fa. WILU betragen die Kosten für den Austausch der bestehenden Vorofenfeuerung gegen eine Hackgutfeuerungsanlage Turbomatic 48 mit Lambdaregelung etwa 138.000, -- ATS, wobei die bestehende Anlage zum Anschaffungswert abzüglich Entwertung zurückgenommen wird. Der Anteil des Standes Montafon liegt lt. ermittelter Kubatur im Zuge der Gebäudeerrichtung bei 46, 3%. Ende der Sitzung, 18.15 Uhr Schruns, 22. November 2000 Schriftführer 3. Forstfondssitzung: 21. 11. 2000 Forstfondsvertretung Seite - 3 -