20050118_FF_035

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2005-01-18
Erscheinungsdatum 2005-01-18
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. Jänner 2005 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 35. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Jänner nehmen an der auf 10.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; VizeBgm Mag Christian Wittwer, Gaschurn; VizeBgm Michael Zimmermann, Vandans; Entschuldigt: Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Teilnehmer: Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Buchhalter Peter Mathies; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 11.15 Uhr die Forstfondssitzung, und stellt nach Begrüßung gemäß Standesstatut zum Zeitpunkt der Einladung die Beschlussfähigkeit fest. Zur vorliegenden Tagesordnung werden keine Anträge eingebracht, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung vom 14.12. 2004; Behandlung des Berichtes der Kontrollabteilung der Landesregierung über die Überprüfung der Gebarung nach § 90 GG (zugestellt am 23.12. 2004); Ermächtigung von Mitarbeitern zur Entgegennahme von Barzahlungen; Einräumung eines Kreditrahmens in laufender Rechnung für das Girokonto bei der Raiffeisenbank im Montafon; Berichte; Allfälliges; 35. Forstfondssitzung: 18.01. 2005 Seite - 1 - Vor Eingang in die Tagesordnung stellt VizeBgm Mag Wittwer unter Hinweis auf die im Landesgesetzblatt Nr. 1/2005 mit 13. Jänner 2005 kundgemachte Verordnung der Landesregierung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon fest, dass er nicht gemäß § 3 der genannten Verordnung von der Gemeindevertretung bestellt ist und daher die Beschlussfähigkeit der heutigen Forstfondssitzung insgesamt in Frage zu stellen ist. Vom Vorsitzenden wird auf die Tatsache verwiesen, dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Forstfondssitzung noch das Standesstatut Gültigkeit hatte und daher die Bürgermeister bzw im Falle eines Rücktrittes des Bürgermeisters wie in Gaschurn der VizeBgm auf Basis der Gemeindevertretungswahlen 2000 und des zum Zeitpunkt der Sitzungseinberufung noch für den Forstfonds anzuwendenden Standesstatutes die rechtmäßigen Vertreter für den Forstfonds sind und daher auch die Beschlussfähigkeit der Sitzung vorliegt. Im Einvernehmen mit den Forstfondsvertretern wird daher vorbehaltlich einer rechtlichen Abklärung mit der Aufsichtsbehörde die Tagesordnung gemäß Sitzungseinladung behandelt. Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 34. Sitzung vom 14.12.2004 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Vom Vorsitzenden wird gemeinsam mit dem Standessekretär der allen Forstfondsvertretern am 23. 12. 2004 in schriftlicher Form zugestellte Bericht der Kontrollabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung über die Überprüfung der Gebarung nach § 90 Gemeindegesetz im Detail erläutert und zu den im Bericht getroffenen Feststellungen bzw Anregungen ausführlich Stellung bezogen. Was die im Bericht angesprochenen Rechtsverhältnisse betrifft wird auf die zwischenzeitlich erfolgte Kundmachung der Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon verwiesen, auf Basis welcher nun in Abhängigkeit der im Zuge des Voranschlages jeweils festzustellenden Finanzkraft klare Regelungen für die Zuständigkeiten gegeben sind. Auf die Einhaltung der aus dem Vergaberecht resultierenden Bestimmungen wird zusätzlich verwiesen. 35. Forstfondssitzung: 18.01. 2005 Seite - 2 - Hinsichtlich des noch notwendigen Verzeichnisses über die Nutzungsberechtigten (Personalrecht) wird darauf verwiesen, dass im Verlaufe des Jahres nach Beschlussfassung der Verordnung über das neue Holzbezugsstatut durch die Forstfondsvertretung die weiteren Prüfungen und Überlegungen zum Aufbau dieses Verzeichnisses allenfalls auch unter Einbindung des ZMR (zentrales Melderegister) mit den Fortfondsgemeinden aufgenommen werden. Ein Verzeichnis über die Realrechte (eingeforstete Gebäude) ist als Datenbank mit den nötigen Informationen dazu wie Übertragungen, Ablösen, auch Informationen zu den Servitutenregulierungsurkunden für die privat-rechtlich organisierten Nutzungsrechte bereits aufgebaut. Hinsichtlich der Verfügungsberechtigungen über die Bankkonten sind für die Umstellung des Telebanking auf Kollektivzeichnungsberechtigung bei der kontoführenden Bank die nötigen Aufträge bereits erteilt. Für die Abwicklung der Zahlungen aus den Holzzuweisungen für den Betriebsdienst wie auch für diverse sonstige Rechnungsausgänge wird eine Integrierung in die KreditorenDebitoren Buchhaltung des KIM angestrebt, wozu die nötigen Abklärungen im Verlaufe des Jahres mit den Fachleuten erfolgen werden. Hinsichtlich der unter dem Punkt Rechnungsabschluss angesprochenen Einhaltung der Bilanzkontinuität wird klargestellt, dass die aus den Bestandskonten zum Jahresende 2002 ausgewiesenen Bestände auch mit jenen des Jahresbeginnes 2003 übereinstimmen und somit die zahlenmäßige Bilanzkontinuität gewahrt ist. Bedingt durch die bereits berichtete Doppelerfassung von Holzverkäufen mussten auch aus umsatzsteuerlichen Aspekten nach der Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2002 durch die Forstfondsvertretung noch Korrekturbuchungen auf diversen Bestandskonten vorgenommen werden. Die hinsichtlich Indexverrechnung aufgezeigten Fehler werden bei der nächsten Vorschreibung berücksichtigt und korrigiert. Auf Grundlage des umfassenden Berichtes durch die Verwaltung wird der Bericht über die Überprüfung der Gebarung gemäß § 90 Gemeindegesetz über Antrag des Vorsitzenden von der Forstfondsvertretung einstimmig zur Kenntnis genommen. Pkt. 3 Gemäß Empfehlung des Berichtes über die Überprüfung der Gebarung werden über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 79 Absatz 3 Gemeindegesetz die Bediensteten Caroline Krüger, Peter 35. Forstfondssitzung: 18.01. 2005 Seite - 3 - Mathies und Mag Johann Vallaster zur Entgegennahme von Barzahlungen ermächtigt. Pkt. 4 Vom Standessekretär wird informiert, dass bedingt durch ausstehende Förderungsbeiträge (Schutzwaldsanierungsprojekte, Fonds zur Rettung des Waldes, Hackschnitzelhalle) wie auch durch noch ausstehende Zahlungen für Holzverkäufe wiederholt die Notwendigkeit besteht, zur Abdeckung laufender Zahlungsverpflichtungen kurzfristig Internrahmen auf dem laufenden Girokonto in Anspruch zu nehmen. Allein zum Zeitpunkt des Sitzungstages sind ca 448.000, -- EUR an Förderungsmitteln ausständig, die Außenstände aus Holzlieferungen und sonstigen Forderungen liegen bei zusätzlich ca 117.000, -- EUR. Auf Anfrage wird über die von der Raiffeisen Bank im Montafon als Hauptbankverbindung unterbreiteten Konditionen für einen Kreditrahmen in Höhe von 400.000, -- im Detail informiert. Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, bei der Raiffeisenbank im Montafon auf Grundlage eines noch vorzulegenden konkreten Angebotes auf Basis marktkonformer Konditionen in Abstimmung mit den Konditionen der Gemeinden einen Kontokorrentrahmen in Höhe von 300.000, -- EUR aufzunehmen und diesen Vertrag der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Informiert wird zusätzlich, dass mit Sitzungstag aktuelle Förderungszusagen für Schutz-waldsanierungsprojekte und die Neuerrichtung der Hackschnitzelhalle im Ausmaß von 223.000, -EUR vorliegen, deren Auszahlungen in den nächsten Tagen zu erwarten ist. Pkt. 5 – Berichte: a) b) c) Die Verordnung der Landesregierung für den Gemeindeverband Forstfonds ist im Landesgesetzblatt 1/2005 am 13. Jänner 2005 kundgemacht und damit in Rechtskraft. Der Betriebsleiter wurde in der letzten Sitzung der Natura – 2000 – Beirates zum Vorsitzenden gewählt, sein Stellvertreter ist Bürgermeister Dietmar Tschohl von der Gemeinde Klösterle. Vom Standessekretär wird kurz über die Rückmeldung des Schipools zum vorgelegten Angebot für die Anmietung zusätzlicher Flächen im Standesgebäude für den Schipool und Montafon Tourismus informiert, wonach für die Flächen im 2. OG eine Reduktion des Mietpreises erwartet wird bzw auch eine mögliche Unterbringung der Talschaftsorganisation 35. Forstfondssitzung: 18.01. 2005 Seite - 4 - d) Montafon Tourismus und des Skipools an anderen Standorten geprüft werden soll. Von mehreren Bürgermeistern wird diese Absicht einzelner Vertretern des Skipools als nicht nachvollziehbar beurteilt, zumal seinerzeit die gemeinsame Unterbringung der Talschaftsorganisationen im neuen Standesgebäude aus mehrfachen Überlegungen als Meilenstein für die Talschaft angesehen wurde und von dieser sich nun seit zehn Jahren bewährten Regelung nicht abgegangen werden soll. Von der Verwaltung sind an Montafon Tourismus noch zusätzliche Argumente über die sich ergebenden Synergien einer gemeinsamen Nutzung des Standesgebäudes zu übermitteln. Der Betriebsleiter informiert, dass der Einschlag 2004 mit knapp 19.900 fm um ca 10 % über dem Hiebsatz von 17.950 fm liegt. Pkt. 6 - Allfälliges: keine Wortmeldungen Ende der Sitzung, 12.00 Uhr; Schruns, am 18. Jänner 2005; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 35. Forstfondssitzung: 18.01. 2005 Seite - 5 -