19710413_FF_005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:25
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1971-04-13
Erscheinungsdatum 1971-04-13
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Dienstag, den 13.4.1971, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 5. Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 2. April 1971, wurde auf heute 8.30 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher nachfolgende Mitglieder der Forstfondvertretung erschienen sind: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg, Vorsitzender, Standesrepr. Stellvertr. Bgm. Peter Wachter aus Gaschurn, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans, Anton Lorenzin aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Gemeinderat Ludwig Erhard aus Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, hat sich wegen anderweitiger Verpflichtungen entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet um 8.45 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 29.12.1970. 2. Vorlage der Jahresrechnung 1970. 3. Willi Josef, St. Gallenkirch; unbefugte Holzentnahme aus der Forstfondwaldung - nochmalige Beratung. 4. Ansuchen des Julius Beck in B.berg 134, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 5. Ansuchen des Eduard Ganahl in Tschagguns, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 6. Ansuchen des Otto Mangeng in Schruns 752, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 7. Ansuchen des Wittwer Franz in Gaschurn 14, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. [-2-] 8, Wasserinteressentschaft Kristberg, Ansuchen um die Erlaubnis eine weitere Quelle fassen zu dürfen, 9. Ansuchen der Gemeinde Silbertal, um die Freilassung vom Recht der Zaunerhaltung auf den Bpn, 21/4 u, 21/5. 10. Ansuchen der Seilweggenossenschaft Kristberg in Silbertal, um die Erlaubnis einen Skischlepplift über Forstfondgrund führen zu dürfen, 11. Wachter August in Schruns, nichtbestimmungsgemäße Verwendung von Servitutsholz. 12. Schattawaldweg in Silbertal: weitere Trassenschlägerung, 13. Ansuchen der Keßler Elisabeth in Schruns, um die Rückzahlung der bereits bezahlten Anschlußgebühr für die Wasserentnahme in den Gantschierer Maisäßen. 14. Ansuchen des Martin Vallaster in Silbertal, um die Bewilligung Schindelholz anderweitig verwenden zu dürfen. 15. Ansuchen des Anton Mangeng in Silbertal, um die Zuweisung von 48 fm Bauholz für einen Stallneubau. Berichte; Abgabe von Holz aus Abgangbeständen und sonstige Holzverkäufe. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Niederschrift vom 29.12.1970 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Die Jahresrechnung des FORSTFONDES MONTAFON für das Rechnungsjahr 1970, wird durch den Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen und nach Aufklärung einiger Anfragen durch den Vorsitzendem, einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 3) Die Forstfondvertretung sieht keine Veranlassung den mit 29.12.1970 gefassten Beschluß aufzuheben, mit dem die Forstverwaltung ermächtigt wurde, das von Willi Josef und seinem Sohn in der Waldabteilung 45 b unbefugt geschlägerte Holz anderweitig zu veräussern. Die noch im Schlag liegenden rd, 21 fm Fichtenholz sind umgehend zu verkaufen. Die zwei Brennholzlose, die Josef Willi noch gut hat, sind ihm aufgearbeitet frei Haus zu liefern. Die Abgabe erfolgt unentgeltlich, weil die Partei [-3-] das Stockgeld bereits bezahlt hat. Das Brennholzguthaben des Josef Willi ist dadurch entstanden, daß Willi bei der Aufarbeitung seiner 2 Brennholzlese weiteres Holz unbefugt geschlägert hat. Dieses Holz wurde beschlagnahmt und verkauft. Das mitenthaltene Brennholz konnte wegen der unübersichtlichen Vorgänge nicht ausgeschieden werden. Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen des Julius Beck in Bartholomäberg HNr. 134, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Wohnhause Nr. 134 (Bp. 49) auf das auf Bp. 48/1 neuzuerstellen geplante Wohnhaus (beides K.Gr. Bartholomäberg) wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird für verfallen erklärt. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eines eingeforsteten Objektes für denselben Besitzer. Zu Pkt. 5) Dem Ansuchen der Eheleute Eduard und Rosa Ganahl in Tschagguns HNr. 254, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 209, Bp. 592, das abgetragen wird, auf das auf Gp. 1956 neu zu erstellen geplante Wohnhaus, wird auf Grund der Verzichterklärung der Vorbesetzerin Maria Ströhle in Götzis, stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das alte Objekt zur Gänze ausgeforstet, bzw. hat in der Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. Das neu zu erstellen geplante Wohnhaus wird mit einem Gesamtholzbedarf von 25 fm eingeforstet. Ein Mehrbezug ist nicht gestattet. Weitere Bezüge können nur zur Instandsetzung am Gebäude auftretender Schäden, im Sinne § 4 des Montafoner Holzbezugsstatutes getätigt werden. Das Schindelbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Zu Pkt. 6) Das Ansuchen des Otto Mangeng in Schruns 752, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes wird vertagt, [-4-] da die spätere Verwendung des alten Objektes erst abgeklärt werden muß. Zu Pkt.7) Dem Ansuchen des Franz Wittwer in Gaschurn HNr. 14, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, bereits abgetragenen Wohnhause Nr. 102, Bp. 285, auf ein an der gleichen Stelle zu erbauen geplantes Wohnhaus wird stattgegeben. Die beantragte Holzmenge von 20 fm wird bewilligt. Die Abgabe erfolgt zum normalen Stockgeldpreis. Das Objekt dient der vorhandenen Landwirtschaft. Zu Pkt. 8) Das Ansuchen der Wasserinteressentschaft Kristberg in Silbertal, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 723/1 eine weitere Wasserquelle fassen zu dürfen, wird vertagt, da eine Besichtigung notwendig ist. Zu Pkt. 9) Dem Ansuchen der Seilweggenossenschaft Kristberg in Silbertal, um die Erlaubnis einen Schlepplift über die Gp. 723/1 führen zu dürfen, das sogenannte lange Ried als Skiabfahrt zu benutzen und über den Kristberggrat bis zum Kristbergsattel, den dort bestehenden Weg durch eine kleine Auslichtung als Zufahrt zu den dort bestehenden Privatlift verwenden zu dürfen, wird grundsätzlich zugestimmt. Vor der endgültigen Reglung ist eine Besichtigung an Ort und Stelle notwendig; ausserdem eine Aussprache hinsichtlich der Grundbeanspruchung, der endgültigen Trassenführung und der Entschädigung. Zu Pkt.10) Dem Ansuchen der Gemeinde Silbertal, um die Freilassung der Gpn. 21/4 und 21/5 in K.G. Silbertal aus der Reallast der Zaunerhaltung wird stattgegeben. Zu Pkt. 11) Das Ansuchen des August Wachter in Schruns, Servitutsholz, das er bezogen hat und einer anderen Verwendung zuführte, mit einer Servitutsablöse zu verrechnen, wird vertagt, da nochmals eine Aussprach notwendig ist. [-5-] Zu Pkt. 12) Der Waldweginteressentschaft Gantlätsch, wird das beim 2. Baulos im Trassenbereich anfallende Holz, als Beitrag des Forstfondes zu diesem Wegebauvorhaben, unentgeltlich überlassen. Der sogenannte "Schattawaldweg" führt zur Gänze über Forstfondgrund und dient zur vorteilhafteren Holzbringung der Servitutsberechtigten Zu Pkt. 13) Das Ansuchen der Elisabeth Keßler in Schruns, wird vertagt, da noch weitere Informationen eingeholt werden müssen. Zu Pkt. 14) Dem mündlichen Ansuchen des Martin Vallaster in Silbertal, der im Auftrage seines Schwiegervaters Alois Werle in Silbertal HNr. 13, um die Erlaubnis gebeten hat, vom bezogenen Schindelholz, das zur Eindeckung des neu zu erbauen gedachten Stalles vorgesehen war, ca. 8 fm frei veräussern zu dürfen, wird stattgegeben. Werle hat sich erst nachträglich entschlossen den neuen Stall mit harter Bedachung zu versehen. Der Erlös des verkauften Schindelholzes wird mit der Schindeldachablöse verrechnet. Zu Pkt. 15) Dem Ansuchen des Anton Mangeng in Silbertal 85 um die Bewilligung von 48 fm Servitutsholz für den Neubau des Stalles in seinem Maisäß, wird stattgegeben. Bedingt durch den "Grünen Plan", der für Silbertal in diesem Jahre abläuft, ist Mangeng gezwungen den Neubau noch dieses Jahr durchzuführen. Nachdem er sich erst nach Ablauf der Forstproduktenanmeldung für den Neubau entschlossen hat, war eine Anmeldung zur Forsttagsatzung nicht mehr möglich. Die Holzabgabe erfolgt zum normalen Stockgeldpreis. Pkt. 16) Dem mündlichen Ansuchen des Jagdpächters Franz Xaver Gebert in Uznach (Schweiz), der Forstfond möge auf die JagdpachtSchilling-Erhöhung, die [-6-] wegen der durchgeführten Vergrößerung des Jagdgebietes erfolgt ist, für das Jagdjahr 1971/72 zu verzichten, wird stattgegeben. Der Einwand, daß dieses Jahr durch eine größere Holzschlägerung im Kohltobel der Jagdbetrieb beunruhigt wird, ist gegeben. Die alljährliche Erhöhung des JagdpachtSchillings, die durch die Wertsicherung bedingt ist, wird dadurch nicht berührt. Berichte: I. Verkauf von Abgangholz; a) an Fritz Lothar in Silbertal, 30 Gerüstlatten, b) an Staub Josef in Silbertal, 25 Gerüstlatten c) an Wachter Robert in Bartholomäberg, Holz für 3 Seilbahnstützen. Die Abgabe erfolgte aus alten Wildverbißbeständen in der Waldabteilung 35 c der Forstfondwaldung Silbertal. d) an Oskar Gabi in Vandans, 3 Windwürfe im Marktobel in Vandans. Für die unter a) u. b) angeführten Latten wurde ein Pestmeterpreis von S 60.- pro fm erzielt, während das Holz für die Seilbahnstützen um S 300.- pro fm abgegeben wurde. Bei der unter c) angefügten Holzmenge, kann der Preis erst festgesetzt werden, wenn die Holzqualität bekannt ist. II. Verkauf von hiebreifem Holz; An den Bauwerber Anton Burtscher in Bludenz, wurden zum Bau eines Wochenendhauses in Silbertal, 5 fm Nutzholz aus der Waldung "Gstee" (Holzboden) in Silbertal zum Preise von S 500.- pro fm abgegeben. III. Weiters berichtet der Vorsitzende, daß gegen die mit 21.12.1970 erfolgte Umsatzsteuervorschreibung, die auf Grund der durchgeführten Betriebsprüfung erfolgt ist, innerhalb gesetzlicher Frist Berufung eingelegt wurde. [-7-] Die Ausarbeitung des Einspruches erfolgte im Einvernehmen mit der Agrarbezirksbehörde in Bregenz. Die vorangeführten Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen wird die Dringlichkeit zuerkannt. Ende der Sitzung: 12.15 Uhr. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: