19970513_FF_011

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:25
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1997-05-13
Erscheinungsdatum 1997-05-13
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Mai 1997 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 11. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 6. Mai 1997 nehmen an der auf. 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Rudolf Lerch, St. Anton; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.30 Uhr im Anschluß an die vorangegangene Standessitzung die Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt gem. Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung vom 18.02.1997; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Antrag der Montafoner Hochjochbahnen GmbH für Verbesserungen im Bereich der Hubertus- und Standardabfahrt; 4. Vorlage des Bauprogrammes 1997 für Forstwege; 5. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1996; 6. Allfälliges; 11. Forstfondssitzung: 13. Mai 1997 -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die bereits seit längerer Zeit allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 10. Sitzung vom 18. Februar 1997 wird ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: a) Der Betriebsleiter informiert zum Holzverkauf, daß bereits ca. 1.000 fm Nutzholz an die Fa. Eberharter nach Tirol bzw. Osttirol verkauft wurden. Weitere ca. 2.500 fm sollen in den nächsten Wochen an die Fa. Pfeifer geliefert werden. Die Transporte erfolgen ausschließlich per Bahnverladung ab Bahnhof Tschagguns. Der Bedarf der einheimischen Sägewerke wird selbstverständlich vorrangig abgedeckt. b) Der Betriebsleiter berichtet über die Wildschadensvorschreibungen an die Genossenschaftsjagden Gaschurn I und II aufgrund der vom Sachverständigen DI Zambanini vorgenommenen Schätzungen, wobei von den Jagdpächtern beider Genossenschaftsjagden gegen die Schätzungsgutachten Einwendungen erhoben wurden. Von der Jagdgesellschaft Gaschurn II (Sonnseite) wurde im jüngsten Schreiben vom 5. Mai 1997 die Bereitschaft bekundet, von der Vorschreibung in Höhe von ca. S 32.000, -- einen Teilbetrag von S 20.000, -- zu bezahlen, ohne jedoch die Schadenersatzforderung in Form und Inhalt anzuerkennen. Dazu wird informiert, daß die Wildschadensvorschreibung aufgrund der Tatsache, daß im vergangenen Sommer über längere Zeit mehrere hundert Schafe aus dem Bereich der Alpe Garnera im Harzawald eingestanden sind, bereits um 50% reduziert ist. Hinsichtlich der Wildschadensvorschreibung für den Außerbacherwald in Höhe von ca. S 85.000, -- wurden seitens der Jägerschaft ebenfalls verschiedene Einwendungen vorgebracht, wobei insbesondere auch die Erstellung eines Gutachtens durch einen neutralen Fachmann gefordert wird. In diesem Fall stellt der Betriebsleiter fest, daß aufgrund der Freihaltung des Außerbacherwaldes sowie in Zusammenhang mit der Umsetzung des Schutzwaldsanierungsprojektes erhöhte Anforderungen an das Aufkommen der Verjüngung gestellt werden müssen und daher ein Abgehen von den vom Gutachter festgestellten Schätzungsergebnissen nicht verantwortet werden kann. Im Zuge der Diskussion wird die generelle Meinung vertreten, daß insbesondere im Bereich des Harzawaldes aufgrund der grundsätzlich nicht einwandfrei zuordenbaren Schäden eine einvernehmliche Lösung gefunden werden sollte. Hinsichtlich des Zustandes im Außerbacherwald hat die Umsetzung des Schutzwaldsanierungsprojektes und die dessen Sicherung Vorrang. Zur weiteren Vorgangsweise wird informiert, daß nach Rückfrage mit der Jagdabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nicht mehr möglich ist, so daß im Falle der weiteren Weigerung die Eintreibung im Gerichtswege vorgenommen werden muß. -3- c) Vom Betriebsleiter und vom Standessekretär wird über das mit der Vlbg. Illwerke stattgefundene Gespräch hinsichtlich des bereits seit längerer Zeit in Diskussion stehenden Biomasse-Nahwärmeversorgungsprojektes in Partenen informiert, für welches in Anbetracht der Baukosten von ca. S 7, 8 Mio. und dem Anteil für das Leitungsnetz von etwas mehr als S 2 Mio. bei den derzeit geltenden Preisen für Hackschnitzel ein wirtschaftlicher Betrieb rein rechnerisch nicht gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine ausführliche Diskussion zu den in den vergangenen Tagen in den Medien im Zusammenhang mit der Erdgasversorgung der Fa. Erne veröffentlichten Presseberichte. Aus Sicht des Standes MontafonForstfonds steht überhaupt nicht in Frage, daß in Zukunft eine verstärkte Nutzung der Biomasse in der Talschaft erfolgen muß, wobei auch aus umweltpolitischen und gesamtgesellschaftlichen Überlegungen hinsichtlich der Umweltproblematik in Zukunft eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern notwendig ist. Es wird als problematisch angesehen, daß die Umweltbelastungen der Energieträger Kohle, Erdöl und Erdgas bei den gesamten Überlegungen nicht mitberücksichtigt werden. Diesbezüglich wäre aber eine mindestens gesamteuropäisch einheitliche Vorgangsweise nötig. Im Zuge der Diskussion wird auch mehrfach angesprochen, daß von Landesseite trotz der bestehenden Förderungsmöglichkeiten eine noch stärkere Förderung von Biomasseanlagen erwartet wird und gerade in Zusammenhang mit der derzeit laufenden Diskussion diesbezüglich ein neuerlicher Vorstoß bei der Landesregierung unternommen werden sollte. Der Betriebsleiter informiert auch über das unter Initiative von Grass Walter aus Gaschurn in Diskussion stehende Projekt für eine HackschnitzelnahwärmeVersorgung im Bereich des Hotels Mardusa, an welches im Umkreis mehrere Objekte mit einem Gesamtwärmebedarf von ca. S 1, 5 Mio. kWh (entsprechen ca. 2.700 srm Hackgut) angeschlossen werden könnten. Hinsichtlich des Hackschnitzelpreises wird dem Vorschlag des Betriebsleiters nach einer Abgabe von Hackschnitzeln zum Servitutspreis von S 160, -- netto ab Lager Vandans auch an Gemeinden für die Beheizung von Gemeindeprojekten wie z.B. das in Diskussion stehende Projekt in Tschagguns, die HS in Gortipohl, den Bauhof der Gemeinde St. Gallenkirch etc. einstimmig zur Kenntnis genommen, zumal die Gemeinden als Eigentümer des Standeswaldes eine verstärkte Nutzung der Biomasse forcieren sollten. d) Der Betriebsleiter informiert über die Bemühungen in den vergangenen Wochen zur Neuverpachtung der Genossenschaftsjagd St. Gallenkirch Stock I, da durch Prof. Martin Hilti aus gesundheitlichen Gründen der Jagdpachtvertrag zurückgelegt wurde. Bgm. Rudigier informiert dazu, daß bis zum heutigen Tage kein annehmbares Angebot von Pachtinteressenten eingegangen ist und daher eine außerordentliche Jahreshauptversammlung zur Erörterung der Frage einer Eigenbewirtschaftung baldmöglichst einberufen werden muß. -4- Pkt. 3. Der Vorsitzende informiert über den Antrag der Montafoner Hochjochbahnen GmbH zur Vornahme diverser Verbesserungen im Bereich der Hubertus und der Standardabfahrt, wofür Rodungen mit einer Gesamtfläche von ca. 4.013 m2 erforderlich sind. In diesem Zusammenhang wird vom Betriebsleiter auf die bestehenden Dienstbarkeitsverträge mit den Montafoner Seilbahngesellschaften verwiesen und neuerlich die Entschädigungsregelung auf Basis des Nutzungsentganges als nicht seinen Vorstellungen entsprechend beurteilt. Objektiverweise wird jedoch auch festgehalten, daß seitens der Seilbahngesellschaften in den vergangenen Jahren auf freiwilliger Basis für die Waldbewirtschaftung jährlich S 1 Mio. zur Verfügung gestellt wurde und davon ein Anteil in Höhe von S 500.000, -- im Wege der Dienstbarkeitsverträge vertraglich gesichert ist. Nach Ansicht des Betriebsleiters ist auch eine gleiche Behandlung von Schiflächen und Aufstiegshilfen sachlich nicht gerechtfertigt, zumal von verschiedenen privaten Grundeigentümern wesentlich höhere Entschädigungsbeträge für Aufstiegshilfen auf Basis von Umsatzbeteiligungen vereinnahmt werden. Der Betriebsleiter schlägt daher vor, im Zuge der weiteren Verhandlungen mit den Montafoner Hochjochbahnen für die erforderliche Grundinanspruchnahme nicht ausschließlich auf Basis des Nutzungsentganges eine Vereinbarung abzuschließen, sondern auch weitere Vorteile wie z.B. die in den vergangenen Jahren im Bereich des Kapellstockes erfolgte Erschließung, womit auch für die Instandhaltung der Seilbahnanlagen Vorteile gegeben sind, zu berücksichtigen. Schließlich wird der Vorsitzende ermächtigt, gemeinsam mit dem Betriebsleiter und dem Standessekretär die weiteren Verhandlungen mit der Geschäftsleitung der Hochjochbahnen zu führen, um eine für den Stand Montafon wie auch für die Antragsteller vertretbare Entschädigungsregelung zu erreichen, welche nicht ausschließlich auf Grundlage des Nutzungsentganges ermittelt wird. Der beantragten Grundinanspruchnahme sowie Rodung für den vorgestellten Pistenverbesserungen wird einstimmig zugestimmt. Pkt. 4.) Den Forstfondsvertretern wird eine Übersicht über das Bauprogramm für Forstwege im laufenden Jahr übergeben, welches auf Basis vorliegender Genehmigungsbescheide der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein Volumen von S 12, 5 Mio. für eine Gesamtlänge von Neubauten von Forstwegen mit 10, 49 km ausweist. Der Betriebsleiter informiert dazu, daß die beiden Großprojekte für die FS „Hasahüsli-Starkaegg" in Silbertal mit geschätzten Baukosten von S 4 Mio. sowie für die FS „Rütital" in St. Gallenkirch mit geschätzten Baukosten von S 5 Mio. eine äußerst schonende und qualitativ hochwertige Bauausführung erfordern, welche nach seiner Beurteilung und Erfahrung in den vergangenen Jahren am ehesten durch eine Abwicklung der Bauarbeiten in Regie gewährleistet werden kann. Bei dieser Bauführung ist sichergestellt, daß durch den Betriebsleiter im Wege der Bauaufsicht die größtmögliche Einflußnahme auf das Baugeschehen gegeben ist. Er informiert dazu weiters, daß von den Montafoner Baufirmen in den vergangenen Tagen die aktuellen Regiepreise eingeholt wurden und aus dieser Sicht für vergleichbare Geräte unter -5- Der Betriebsleiter schlägt vor, die Forststraße „Rütital" durch die Fa. Gebrüder Vonbank zu realisieren sowie die Forststraße „Hasahüsli-Starkaegg" durch die Fa. Fleiga in Gaschurn. Weitere Forststraßenprojekte sollen z.T. auf Angebotsbasis verwirklicht werden. Nach kurzer Diskussion wird die geschilderte Vorgangsweise aus sachlichen Erwägungen zustimmend zur Kenntnis genommen, wobei auch auf die im Jahre 1991 erfolgte Beschlußfassung hinsichtlich der Kompetenzen für Auftragserteilungen durch den Standesrepräsentanten bzw. gemeinsam mit dem Betriebsleiter und Standessekretär verwiesen wird. Pkt. 5.) Der bereits mit der Sitzungseinladung übermittelte Rechnungsabschluß 1996 wird vom Vorsitzenden und vom Buchhalter erläutert. Für die Fertigstellung des Betriebs- u. Verwaltungsgebäudes sind Restzahlungen von S 1.183.698, 05 ausgewiesen. Für den Neubau des Maisäßhauses im Gauertal sind bisher S 435.479, 54 angefallen. Die Bauarbeiten zur Errichtung dieses Maisäßhauses sollen in den kommenden Wochen weitergeführt werden. Der Forstwegebau sowie die Beiträge zum Bau von Güterweggenossenschaften sind mit S 1.946.491, 94 ausgewiesen und liegen somit wesentlich unter den in den Vorjahren dafür aufgewendeten Ausgaben, was durch die teils umfangreicheren Bewilligungsverfahren bedingt ist. Die Holzaufarbeitung durch selbständige Akkordanten ist mit S 2.944.747, 86 im Rechnungsabschluß enthalten. Die Einnahmen aus Holzverkäufen liegen bei S 5.463.614, 43, während für die Abgabe von Servitutsholz (am Stock und aufgerüstet) S 2.428.224, 93 vereinnahmt wurden. Bei den Beiträgen der Gemeinden zum Maßnahmenkonzept sind lediglich S 900.000, -- eingelangt, da von der Gemeinde Vandans ein Anteil in Höhe von S 100.000, -- als Beitrag für Instandhaltungskosten für die Güterweganlage Ganeu einbehalten wurde. Von Bgm. Bitschnau wird der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 9. Mai 1997 erfolgte Überprüfung der Jahresrechnung 1996 vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Prüfungsbericht wird vom Prüfungsausschuß nochmals mit Nachdruck urgiert, die Ausarbeitung von Kostenschlüsseln für die Instandhaltung bei div. Güterweggenossenschaften und sonstigen Weginteressentschaften bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz neuerlich zu deponieren, damit die diesbezüglichen Anträge von Güterweggenossenschaften erledigt werden können. Vom Prüfungsausschuß wird in diesem Zusammenhang weiters festgehalten, daß aufgrund des Rückbehaltes der Gemeinde Vandans im Zusammenhang mit der Diskussion zur Regelung der Erhaltungskostenfrage bei der Güterweggenossenschaft Ganeu in Vandans von den Beitragszahlungen der Forstfondsgemeinden für das Maßnahmenkonzept zur Sanierung der Standeswaldungen lediglich S 900.000, -- im Rechnungsabschluß 1996 ausgewiesen sind. Im Zuge der Diskussion dazu wird im Sinne der solidarischen Mitfinanzierung der Standeswaldbewirtschaftung diese Vorgangsweise neuerlich kritisiert. -6- Über Antrag des Vorsitzenden wird somit der Rechnungsabschluß 1996 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 18.544.527, 34 S 5.799.103.77 _______________ Gesamtausgaben S 24.343.631, 11 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 21.960.110, 11 S 2.383.521.00 _______________ Gesamteinnahmen S 24.343, 631, 11 Ausgabenseitig ist zum Ausgleich des Rechnungsabschlusses eine Zufuhrung an die Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe des Überschusses von S 1.450.079, 47 enthalten. Abschließend spricht der Vorsitzende dem Betriebs- u. Verwaltungspersonal den Dank für die Arbeit im abgelaufenen Jahr aus. Pkt. 7.) Bgm. Rudigier berichtet, daß die gedeckte Holzbrücke bei der Talstation der Garfreschabahn neu eingedeckt werden muß, wofür Kosten in Höhe von ca. S 90.000, -- (ohne Kosten für die Sanierung der Widerlager) anfallen werden. Aufgrund der Tatsache der Einforstung dieser Holzbrücke ersucht er um eine Kostenbeteiligung durch den Stand Montafon. Von der Agrargemeinschaft Garfrescha-Grandau wird dazu ebenfalls ein Beitrag gewährt, da diese Brücke über die Ill auch Bestandteil des Alpweges bildet. Eine Beitragsleistung wird grundsätzlich für möglich erachtet, wobei die Verwaltung beauftragt wird, die Möglichkeit einer Förderung aus dem „Schindelholzfonds" mit den betroffenen Partnern zu klären. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.20 Uhr die Sitzung. Schruns, 13. Mai 1997 Schriftführer: Forstfondsvertretung: