19980317_FF_014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1998-03-17
Erscheinungsdatum 1998-03-17
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. März 1998 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 14. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. März 1998 nehmen an der im Anschluß an die Standessitzung auf 16.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung unter dem Vorsitz von Bgm. Heinrich Sandrell als Stellvertreter des Standesrepräsentanten teil: Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Rudolf Lerch, St. Anton; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; BL DI Hubert Malin Ing. Bernhard Maier Entschuldigt: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns wegen Krankheit; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung vom 16.12.1997; 2. Anstellung eines GIS-Sachbearbeiters; 3. Genehmigung der Bedarfsanmeldung 1998 mit Entscheidung über Einzelfalle; 4. Verbauung Wassertobel in Tschagguns - Grundabtausch mit der Alpe Hora; 5. Berichte; 6. Allfälliges; -2- Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die Standessitzung um 16.20 Uhr die Forstfondssitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 13. Forstfondssitzung vom 16.12.97 wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Den Anwesenden wird eine Übersicht über die eingelangten Bewerber für die Stelle des GIS-Sachbearbeiters und das zusammengefaßte Ergebnis über die mit den einzelnen Bewerbern geführten Bewerbungsgespräche übergeben. Ing. Maier informiert dazu im Detail über die Bewerbungsgespräche und die fachliche Qualifikation der einzelnen Bewerber, wobei aufgrund der bisherigen Praxis und den Kenntnissen auf dem EDV-Sektor Herr Werner Jung aus Bludenz die besten Voraussetzungen für diese Stelle besitzt. Herr Jung ist verheiratet und Vater von zwei Kindern und derzeit als Qualitätsplaner in der Automobilzulieferindustrie tätig. Aufgrund seiner früheren Tätigkeiten bei den Fa. Balzers AG in Liechtenstein sowie der Fa. Bachmann Electronic in Feldkirch-Tosters besitzt der Bewerber tiefe PC und Netzwerkkenntnisse und hat gleichfalls Erfahrung mit verschiedenen Programmiersprachen. Aufgrund des Lebensalters ist eine Einstufung in c 1/11 gemäß den Bestimmungen des Gemeindebedienstetengesetzes vorgesehen, wozu zur Erlangung der gehaltlichen Vorstellungen des Bewerbers eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 13% gewährt wird. Aufgrund des Berichtes wird über Antrag des Vorsitzenden der Anstellung von Herrn Werner Jung als GIS-Sachbearbeiter gem. Gemeindebedienstetengesetz mit Dienstantritt anfangs Mai 1998 einstimmig zugestimmt, wobei vorerst das Dienstverhältnis für eine Probezeit auf 6 Monate befristet begründet wird. Bei Erfüllung der erwarteten Voraussetzungen wird das Dienstverhältnis nach Ablauf der Probezeit in ein unbefristetes umgewandelt. Zur Weiterverrechnung der Personalkosten wird nochmals informiert, daß für den Aufbau der GIS-Systeme in den Gemeinden der Personalaufwand nach tatsächlichem Anfall weiterverrechnet wird. Pkt. 3.) Den Standesbürgermeistern wird eine Gesamtübersicht über die Bedarfsanmeldung 1998 mit einer Gesamtsumme von 4.219 fm übergeben und dazu die nötigen Erläuterungen erteilt. -3- Festgehalten wird, daß die diesjährige Bedarfsanmeldung mit der genannten Gesamtsumme von 4.219 fm Servitutsholz die niedrigste seit vielen Jahrzehnten darstellt. Nachfolgende Einzelanträge über die Zuweisung von Servitutsholz werden wie folgt erledigt: a) Mangeng Manfred, Bartholomäberg für den Neubau der Maisäßliegenschaft an der Almein mit 50 fm Nutzholz und 12 fm Schindelholz: Dazu wird berichtet, daß die Objekte in Folge fehlender Erschließung in den vergangenen Jahren zur Gänze verfallen sind und der Antragsteller nun als Junglandwirt und Hofübernehmer die Maisäßgebäude neu errichten will und die dazugehörigen landwirtschaftlichen Liegenschaften in Zukunft bewirtschaften wird. Bgm. Vallaster informiert dazu, daß von der Baubehörde nach Einholung der erforderlichen Gutachten von der Agrarbezirksbehörde die Baugenehmigung bereits erteilt ist und befürwortet die Bewilligung des beantragten Servitutsholzes. b) Brugger Georg, Sehr uns: Antrag auf Zuweisung von 102 fm für den Wiederaufbau des Maisäßhauses Lifinarweg, welches ebenfalls wegen fehlender Erschließung in den vergangenen Jahren durch Witterungseinflüsse derart Schaden gelitten hat, daß eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Das Objekt wurde im Herbst des vergangenen Jahres bereits zur Gänze abgetragen. Der Antragsteller ist gleichfalls aktiver Landwirt und will die zugehörigen landwirtschaftlichen Liegenschaften (lt. Kataster ca. 1, 75 ha) ebenfalls wieder bewirtschaften. Ein Bauantrag ist lt. Auskunft bei der Marktgemeinde Schruns noch nicht eingereicht. c) Mangeng Daniel, Tschagguns: Antrag auf Zuweisung von 20 fm Servitutsholz für den Neubau eines Wagenschopfes, wobei diesbezüglich kein Holzbezugsrecht gegeben ist. Zu den vorgenannten Anträgen auf Zuweisung von Servitutsholz entwickelt sich eine rege Diskussion, wobei die grundsätzliche Meinung vertreten wird, daß die in den Holzbezugsstatuten enthaltenen Bestimmungen einzuhalten sind. Das bedeutet, daß bei Vernachlässigung der statutengemäß auferlegten Instandhaltungspflicht nach alter Übung eine Bewilligung von Servitutsholz in der Regel nicht mehr möglich ist. Es wird weiters auf die Tatsache verwiesen, daß vielfach unter dem Vorwand der landwirtschaftl. Nutzungen derartige Gebäude wieder errichtet werden sollen, welche in weiterer Folge dann für andere Zwecke genutzt werden. Um künftig eine einheitliche Entscheidung bei derartigen Fällen herbeizuführen wird einstimmig beschlossen, daß für die Errichtung von verfallenen Gebäuden in Ausnahmefällen -4- Nutzholz zum Servitutsholzpreis ohne Zuerkennung des Servitutsholzrechtes zur Verfügung gestellt wird, sofern auch tatsächlich die landwirtschaftliche Zweckwidmung und Nutzung der zugehörigen Liegenschaften im Vordergrund steht. Sofern eine Widmungsänderung des Objektes binnen 10 Jahren nach Fertigstellung erfolgt, ist der orstübliche Kaufpreis für das bezogene Holz nachzuentrichten. Bei Anträgen, welche nach den Bedingungen von vorhandenen Servitutemegulierungsurkunden zu entscheiden sind (zB. Mangeng Manfred), sind die diesbezüglichen Bestimmungen besonders zu beachten. Dem Ansuchen von Mangeng Daniel auf Bewilligung von 20 fm Nutzholz zum Servitutsholzpreis für die Errichtung eines Wagenschopfes wird ausnahmsweise stattgegeben, da die aktive landwirtschaftliche Tätigkeit beim Antragsteller ohne Zweifel im Vordergrund steht. Pkt. 4.) Der Vorsitzende bringt das Ansuchen der Gemeinde Tschagguns nach Abtretung einer Grundfläche von ca. 2, 9 ha aus dem Grundstück Nr. 3208 auf Hora zur Kenntnis. Bgm. Bitschnau informiert dazu ausführlich, daß im Zuge der nun schon seit mehreren Jahren laufenden Verhandlungen über die Ausführung des Lawinenverbauungsprojektes Wassertobellawine in Tschagguns von den Vertretern der Alpe Hora für die von ihnen zur Verfugung zu stellende Aufforstungsfläche von ca. 1, 2 ha eine Ersatzfläche aus dem Standeswald im Alpbereich im Ausmaß von ca. 2, 9 ha verlangt wird. Informiert wird, daß durch das gegenständliche Lawinenverbauungsprojekt die Parzelle Mauren wie auch das Westportal des Maurentobeltunnels geschützt werden sollen. In der ausführlichen Diskussion werden von mehreren Standesbürgermeistern Bedenken hinsichtlich Forderungen zu Grundabtretungen durch den Stand Montafon für die Umsetzung von derartigen Projekten geäußert. Es werden auch Folgewirkungen in anderen Gemeinden befürchtet, womit auf die Gemeinden insgesamt bei der Realisierung von Wildbachprojekten zusätzliche Forderungen herankommen könnten. Bgm. Bitschnau informiert über die Verhandlungen auch dahingehend, daß der lt. Gutachten für den Weideverlust von der Agrarbezirksbehörde ermittelte Entschädigungsbetrag von ca. S 56.000, -- von der Gemeinde Tschagguns auf S 100.000, -- erhöht wurde. Im Vergleich zu ähnlich gelagerten Bauprojekten in der Talschaft kann die angebotene Entschädigungsregelung durchaus als großzügig beurteilt werden. Der Vorsitzende informiert dazu über einen ähnlichen Fall in der Gemeinde Gaschurn, wozu von der Gemeinde für eine Projektsfläche von ca. 8 ha für den Ankauf derselben ein Betrag von ca. S 80.000, -- aufgebracht werden mußte. Bei der Alpe Hora würde die Projektsfläche auch weiterhin im Eigentum der Alpe verbleiben. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden dem Ansuchen auf Abtretung einer Grundfläche von ca. 2, 9 ha aus der Gp. 3208 im Bereich Alpe Hora stimmenmehrheitlich (Gegenstimme durch Bgm. Bitschnau) keine Folge gegeben, da dies aus präjudiziellen Überlegungen für nicht möglich erachtet wird. -5- Pkt. 5. - Berichte: a) Am 18.2.98 hat sich auf der Gp. 368 (Lehmbühel) in St. Anton ein Waldbrand ereignet, der sich auf eine Fläche von ca. 0, 7 ha ausgeweitet hat. Durch den raschen Einsatz der Feuerwehren St. Anton, Gantschier, Lorüns und Vandans konnten größere Schäden am Waldbestand verhindert werden, so daß lediglich das Unterholz bzw. der dürre Bewuchs abgebrannt sind. b) Die von DI Johann Punzenberger aus Schoppernau verfaßte Petition zur Änderung der Förderungsrichtlinien für die Kesseltauschaktion der Landesregierung wird von den Standesbürgermeistern begrüßt und unterfertigt. Zur künftigen Nutzung der Biomasse (in erster Linie Hackschnitzelheizungen) entwickelt sich neuerlich eine rege Diskussion, wobei die Meinung vertreten wird, daß zur Schaffung der Konkurrenzfähigkeit dieses umweltfreundlichen Rohstoffes die bereits einmal bestandene Förderungshöhe von 50% unbedingt wieder eingeführt werden sollte. In dieser Angelegenheit ist unter Anführung der bekannten Argumente wie Treibhauseffekt / CO2-neutraler Brennstoff / Wertschöpfung in der Region / erneuerbarer Energieträger etc. ein neuerlicher Vorstoß bei der Landesregierung zu unternehmen. Pkt. 6. - Allfälliges: a) Bgm. Rudigier bringt nochmals das Anliegen der Gemeinde St. Gallenkirch auf Bereitstellung eines Teiles der Sarottlaquellen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung im Ortsteil Galgenul vor. Wie bei der vergangenen Sitzung bereits geäußert, wird dazu die grundsätzliche Meinung vertreten, daß den Wünschen der Gemeinde entsprochen werden kann, zumal dadurch nur ein geringer Teil der Gesamtschüttung dieser wertvollen Quellen genutzt werden müßte. Es sind weitere Überlegungen über eine Nutzung dieser Trinkwasserquellen anzustellen, wobei auch die Illwerke dazu eingeschaltet werden soll. Über die näheren Details der Trinkwasserabgabe an die Gemeinde St. Gallenkirch soll in der kommenden Sitzung entschieden werden, wozu von der Standesverwaltung weitergehende Informationen einzuholen sind. Der Vorsitzende vertritt weiters die Meinung, daß auch über alte Quellnutzungen aus dem Standeswald, für welche bisher keine Regelungen bestehen, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen sind. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 18.20 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme die Sitzung. Schruns, 18. März 1998 Schriftführer: Forstfondsvertretung: