19770527_FF_010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:27
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1977-05-27
Erscheinungsdatum 1977-05-27
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Freitag, den 27. Mai 1977 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 10. Sitzung des FDRSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 16.5.1977, sind zu der auf heute anberaumten Sitzung nachfolgend angeführte Mitglieder des Forstfondausschussss erschienen: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns, Anton Lorenzin aus Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Tagwerker Paul aus Vandans, als Obmann der Agrargemeinschaft Vandans. Standesrepräsentantstellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus Gaschurn und der LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton, haben sich wegen dienstlicher Verhinderung entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet um 10.15 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 4.3.1977. 2. Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1976. 3. Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, Felssicherung auf Tafamunt in Partenen. 4. Ansuchen der Montafoner Hochjochbahnen GmbH in Schruns, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund (Kapell) Müll ablagern zu dürfen. 5. Ansuchen des Edwin Tschohl in Schruns, auf Kristberg einen Feuerweiher zum Schutze der Maisäßobjekte erstellen zu dürfen. Dazu müßte Forstfondgrund beansprucht werden. 6. Erhöhung der Waldbrandversicherung. -2- 7. Ansuchen des Franz Stemer in Schruns, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus in B.berg HNr. 85, Bp. 613, auf das auf der Gp. 2454 (K.G. B.berg) neuerbaute Wohnhaus. 8. Erledigung dea Ansuchens von Adolf Zudrell u. Cons. in Silbertal/Kristberg, wegen Fassung einer kleinen Wasserquelle. Berichte: a) über ein Gespräch mit dem Amtsvorstand der Agrarbezirksbehörde Bregenz, wegen Statuten für den Forstfond. b) über den Holzverkauf an die Fa. Sparr u. Co., Sägewerk in Ludesch. b) über die Holzabgabe an verschiedene Bauwerber. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 4.3.1977 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Vorsitzende legt die Jahresrechnung des Forstfondes für das Jahr 1976 vor, die anschließend vom Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen wird. Die Jahresrechnung weist Einnahmen in Höhe von S 3.467.934.36 und Ausgaben in Höhe von...................... S 2.642.945.18 ______________ aus. Das ergibt einen Überschuß von........... S ============== 824.989, 18 Bürgermeister Harald Wekerle, als Mitglied des Gebarungsüberprüfungsausschusses, bringt den Bericht des Überprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Antrag auf Entlastung der Buchhaltung und der Verwaltung. Nach eingehender Debatte wird die Jahresrechnung des Forstfondes für das 1976 Einstimmig genehmigt. -3- Zu Pkt. 3): Die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, beabsichtigt auf Tafamunt in Partenen, im Bereiche der Seilbahnbergstation, Felssicherungen vorzunehmen. Für diesen Zweck ersucht sie um die Erlaubnis: a) die Seilbahnkrananlage talseitig auf der Forstfondparzelle 3050/3 verankern zu dürfen, b) die Grundparzellen 3050/2 + 3 zu überspannen und c) Steine für die Sicherungsarbeiten aus dem Schuttkegel, der sich auf der Forstfondparzelle 3050/3 befindet, entnehmen zu dürfen. Diesem Ansuchen wird stattgegeben. Das Angebot, das anfallende Holz, und zwar Nutzholz zu S 600.- pr fm und Brennholz zu S100.- pro fm am Stock zu übernehmen wird stattgegeben. Die Steinabgabe erfolgt unentgeltlich, weil die Felssicherungen auch im Interesse des Forstfondes liegen (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 4): Dem Ansuchen der Montafoner Hochjochbahnen GmbH in Schruns, um die Erlaubnis brennbare Rückstände (Kisten und Schachteln usw.) die beim Restaurant Kapell anfallen, sowie die Jauche auf Forstfondgrund, und zwar in einer Lichtung westlich des Seebligaliftes lagern zu dürfen, wird stattgegeben. Die erforderliche Fläche von 10 ar wird pachtweise bis auf Widerruf zur Verfügung gestellt. Der jährliche Pacht wird mit S 2000.festgesetzt. Er ist gegen eine Abwertung abzusichern. Die Mülldeponie hat die Gesellschaft so zu warten, daß eine Belästigung der Umwelt und der angrenzenden Forstfondwaldung vermieden wird. Das Pachtverhältnis beginnt mit 1.6.1977. Der Pachtschilling ist im Voraus zu entrichten (einstimmige Beschlußfassung). -4- Zu Pkt. 5): Dem Ansuchen des Edwin Tschohl in Schruns, Wagenweg 743, um die Erlaubnis in Silbertal oberhalb des Wochenendhauses des Otto Steu, auf Forstfondgrund einen Feuerlöschteich erstellen zu dürfen, wird stattgegeben. Wie festgestellt werden konnte (Besichtigung durch den Vorsitzenden) kann durch den Stau eines kleinen Baches eine Löschwasserreserve geschaffen werden, die auch den Unterlieger zugute kommt. Die Bewilligung erfolgt bis auf Widerruf - ein Entgelt wird nicht verlangt. Für Nachteile, die durch diesen Feuerlöschteich dem Forstfond oder den Unterlieger entstehen könnten, hat der Ersteller aufzukommen. Im Brandfalle muß es auch den Unterliegen gestattet sein Wasser aus diesem Teich entnehmen zu dürfen (einstimmige Beschlußfassung. Zu Pkt. 6): Die Waldbrandversicherung wird auf 350 Mill. Schilling erhöht. Zu Pkt. 7): Dem Ansuchen des Franz Stemer in Schruns, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom baufälligen Wohnhause Nr. 85, Bp. 613 in Bartholomäberg, auf das auf der Grundparzelle 2454 neu erbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird die Bp. 613 (HNr. 85) für immer ausgeforstet, d.h. hat kein Holzbezugsrecht mehr. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Bei dieser Übertragung handelt es sich um die Verlegung des Standortes eines eingeforsteten Objektes für den gleichen Besitzer (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 8): Dem Ansuchen des Adolf Zudrell und ConBorten in Silbertal/Kristberg, um die Erlaubnis auf der Forstfondparzelle 723/1 eine kleine Wasserquelle fassen zu dürfen und in die -5- Interessentschaftswasserversorgung einzuleiten, wird auf Grund der durchgeführten Besichtigung stattgegeben. Für diese Quellnutzung haben die Interessenten jährlich einen Betrag von S 300.-, der wertgesichert wird, an den Forstfond zu bezahlen (einstimmige Beschlußfassung). Pkt. 9): Der Vorsitzende teilt mit, daß die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch beschlossen hat, das Jagdgeld der Genossenschaftsjagd auf die Dauer von 3 Jahren, im Sinne des Jagdgesetzes, zurückzubehalten. Der Bürgermeister habe diese Maßnahme mit der schlechten finanziellen Lage der Gemeinde begründet. Die Forstfondvertreter sind nicht in der Lage diese Begründung zur Kenntnis zu nehmen. Es wird als bedauerlich angesehen, daß einseitig die Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften zur Finanzierung von Abgängen der Gemeindekassa herangezogen werden müssen. Ein Vorgehen, das wohl durch ein veraltetes Jagdgesetz gedeckt ist, aber nicht mehr der heutigen Zeit entspricht. Für den Forstfond bedeutet der Ausfall des Jagdgeldes für die ca. 1967 ha große Waldfläche in St. Gallenkirch, einen finanziellen Verlust von rd. S 162.000.- pro Jahr. Dieser Abgang kann bei den eingeschränkten Ertragsverhältnissen nur durch eine Mehrschlägerung von rd. 320 fm Holz hereingebracht werden. Nachdem nun alle Gemeinden für die Belange des Forstfondes Verständnis aufgebracht und den Jagdpachtschilling voll angewiesen haben, will nun die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch, mit dem Hinweis auf ihre schlechte finanzielle Situation, diese gemeinsame Geste gegenüber dem Forstfond einseitig untergraben. Bedauerlicherweise zum Gegensatz von kleineren finanzschwachen Gemeinden, die schon seit Jahrzehnten das Jagdgeld dem Grundbesitzer ungeschmälert zukommen lassen. - 6 - Diese Maßnahme wird zur Folge haben, daß die finanzielle Situation des Forstfondes, die sich in den letzten Jahren unter Anderem durch das steigende Aufkommen des Jagdgeldanteiles wesentlich gebessert hat, nun wieder den früheren Zustand erreichen wird, d.h. daß verschiedene Vorhaben zurückgestellt oder nur durch einen höheren Holzeinschlag finanziert werden müssen. Es wird einstimmig beschlossen die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch zu ersuchen, die Finanzierung ihres Rechnungsabganges neu zu überdenken und den Beschluß über die Zurückhaltung des Jagdgeldes aufzuheben. Pkt. 10): Dem Ansuchen des Josef Schöpf in Partenen HNr. 21, um die Zuweisung von 8 fm Servitutsholz für den Neubau eines baufälligen Stalles, wird stattgegeben. Wie durch den Waldaufseher festgestellt wurde, hatte Schöpf die Absicht, das alte Stallholz weitgehenst mitzuverwenden. Später hatte es sich herausgestellt, daß dies nicht möglich war. Dis Abgabe erfolgt aus diesem Grunde zum einfachen Stockgeld (einstimmige Beschlußfassung). Pkt. 11): Dem Ansuchen des Obmannes der Wildfütterungsgemeinschaft Silbertal Standesrevierjäger Max Berthold, um die unentgeltliche Überlassung von rd. 18 fm Fichtenholz am Stock zur Erstellung eines Wildfutterstandes in der St. Hubertusjagd (Gafluna) wird stattgegeben, weil das Objekt im Eigentum des Forstfondes bleibt. Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) über ein Gespräch mit dem Amtsvorstand der Agrarbezirksbehörde Bregenz, der in nächsten Zeit mit den Forstfondvertretern ein Gespräch über die Erstellung eines Verwaltungsstatutes für den Forstfond führen möchte. -7- b) daß das zur Schlägerung vorgesehene Nutzholz am Stock an die Fa. Spar u. Co. Sägewerk in Ludesch verkauft wurde, und zwar: die Partie in Silbertal/Dürrwäldli im Ausmaße von rd. 600 fm und die Partie in Gargellen/Valisera im Ausmaße von 650 fm. Desgleichen wurde der Stockpreis und die Bedingungen vom Vorsitzenden erläutert. c) An folgende Bauwerber wurde Holz am Stock abgegeben: Alois Peter in Bartholomäberg 2 fm á S 650. aus der Forstfondwaldung Silbertal, in Form eines Wildschadensstammes. Vonderleu Gottfried in Silbertal, 20 fm altes Käferholz unterhalb der Kapellalpe zum Preis von S 120.- pro fm. Gebert Klaus, Gargellen, 8 fm Schindelholz aus der Schnapfenwaldung zum Preis von S 600.- pro fm. Tschanhenz Anton in Gaschurn, 10 fm alte Windwürfe in Gaschurn Ganeu, zum Preis von S 250.- pro fm. Tschanhenz Konstantin in Partenen, im Bereich von Ganifer 10 fm Bauholz am Stock zum Preis von S 600.- pro fm. d) daß der Anteil an der Straßenerhaltung Eggatobel/Dürrwald in Silbertal, den die Alpen leisten so gering ist, daß er in nächster Zeit neu geregelt werden muß. Die vorstehenden Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne des Gemeindegesetzes zuerkannt. Der Vorsitzende schließt um 12 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Mitglieder des Forstfondausschusses für die Mitarbeit. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: