19920929_FF_009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1992-09-29
Erscheinungsdatum 1992-09-29
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 29. September 1992 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 9. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. September nehmen an der auf 13.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Witterungsbedingt mußte die im Anschluß an die Sitzung festgesetzte Exkursion in das Rellstal abgesagt werden, weshalb der Sitzungstermin im Einvernehmen mit allen Forstfondsvertretern auf 14.00 Uhr verlegt wurde. Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird ein weiterer Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufgenommen, ansonsten wird gegen die vorliegende Tagesordnung nach Umfrage kein Einwand erhoben. Zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung vom 11. Juni 1992; 2.) Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3.) Entscheidung des Obersten Agrarsenates vom 1. Juli 1992 Festlegung der weiteren Vorgangsweise; 4.) Ansuchen von Mangeng Daniel auf Vermietung des Maisäßhauses Nr. 372 im Gauertal; -2- Erweiterung der Tagesordnung: 5.) Ansuchen von Paul Tagwercher auf Überlassung der "Brunnenried-Quelle" auf Golm; 6. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift der 8. Forstfondssitzung vom 4. Juni 1992, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände und Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Betriebsleiters: Der Betriebsleiter erteilt nachstehenden aktuellen Überblick über den Baufortschritt bei div. Forstwegprojekten: Von der Forststraße "Schattwald" am Bartholomäberg sind ca. 800 lfm fertiggestellt, bisher mußten ungefähr 1.500 m3 Fels abgetragen werden. Die Forststraße "Bleiwald" in Gaschurn ist mit einer Gesamtlänge von 482 lfm fertiggestellt, gleichzeitig wurde der z.T. bereits bestehende Schlepperweg "Bleibischola" mit einer Gesamtlänge von 466 lfm teilweise saniert und fertiggestellt. Beim Bau der Forststraße "Gritsch" in Silbertal sind auf Grund geologischen Gegebenheiten in einem Teilbereich recht enorme Schwierigkeiten aufgetreten, weshalb nach Rücksprache und Begutachtung durch die Behörde und den Geologen umfangreiche Verbauungsmaßnahmen erforderlich wurden. Der kritische Baubereich ist bereits überwunden, sodaß bei entsprechender Witterung die Rohtrasse noch im laufenden Jahr fertiggestellt werden kann. Die Forststraße "Schattwald-Mäßtanna" in Silbertal ist mit einer Gesamtlänge von 530 lfm fertiggestellt. Durch diese Forststraße können ca. 30 ha Schutzwald erschlossen werden, welcher nun mit Seilkrananlagen mit einer Gesamtlänge bis 1700 lfm bewirtschaftet werden kann. Die Forststraße "Gsteinerwald" in Silbertal ist mit einer Gesamtlänge von 360 lfm ebenfalls fertiggestellt. Die Erschließung des Schattwaldes ausgehend von der Alpe Innerkapell ist mit einer Länge von ca. 2 km ebenfalls großteils abgeschlossen, sodaß bereits aufgearbeitetes Schadholz und Käferholz im Ausmaß von ca. 700 fm einer Nutzung zugeführt werden kann. In St. Gallenkirch wurde eine Basiserschließung im Bereich Valisera mit ca. 500 lfm ausgebaut, weiters wurde die Forststraße "Röbibach" mit einer Länge von ca. 200 lfm errichtet. -3- Die Forststraßen "Schmalzberg" und "Härizug" in St. Gallenkirch wurden mit einer Gesamtlänge von ca. 2, 7 km fertiggestellt. Die Forststraße "Grüt III" in Tschagguns wurde fertiggestellt, gleichfalls wurde der alte Alpweg zwischen Sanüel in Richtung Alpe Spora LKW-fahrbar ausgebaut, sodaß nun auch für die Nutzungen im Gauertal eine LKW-befahrbare Abfuhrverbindung hergestellt ist. Mit den Bauarbeiten für die Forststraße "Starkaegg" in Silbertal, für welche bereits im Vorjahr geringe Vorarbeiten getätigt wurden, soll im kommenden Jahr begonnen werden. Abschließend weist der Betriebsleiter nochmals auf die bereits der Forstfondsvertretung zur Kenntnis gebrachte Auffassung hin, daß von ihm künftig Forstwegtrassierungen nur über Auftrag bzw. Ersuchen der jeweiligen Gemeinde erfolgen werden, weshalb er die Forstfondsvertreter um entsprechende Beratung in den Gemeindegremien und Bekanntgabe der weiteren Erschließungsnotwendigkeiten ersucht. Der Betriebsleiter informiert, daß auf Grund der trockenen Witterung in den vergangenen Monaten auch in den Standeswaldungen etwas über 1000 fm Käferholz aufgearbeitet und als Servitutsholz abgegeben wurden. Insgesamt muß mit einem Gesamtschadholzanfall an Käferholz von ca. 1500 fm gerechnet werden, was jedoch vom Betriebsleiter noch nicht als dramatische Situation angesehen wird. Aus forstlicher Sicht sehr bedenklich beurteilt der Betriebsleiter das vermehrte Auftreten des Fichtennadelblasenrostes, welcher großflächig auch bereits zum Abfall des letztjährigen Nadel Jahrganges geführt hat. Während dieser Forstschädling lt. Aussagen von älteren Waldaufsehern in früheren Jahren nur kleinflächig und zudem nur in jüngeren Beständen aufgetreten ist, muß jetzt leider bereits ein großflächiges Auftreten beobachtet werden, wobei auch ältere Bestände befallen werden. Als Zwischenwirt für diesen Schädling fungiert die Alpenrose. Eine weitere Entwicklung in diese Richtung würde zu einer zusätzlichen Schwächung des Waldbestandes führen. Der Betriebsleiter berichtet weiters über Gespräche mit den Alpverwaltungen der Alpen Zamang in St. Gallenkirch und Sanüel in Tschagguns mit dem Ziel, in Teilbereichen einen für beide Teile vorteilhaften Flächentausch zur Grenzbereinigung herbeizuführen. Nach Abschluß der weiteren Gespräche soll das Ergebnis der Forstfondsvertretung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Im Zuge der Forsteinrichtung wurden auch in den vergangenen Monaten umfangreiche Grenzvermessungen und Markierungen der Standeswaldgrenzen vorgenommen, wobei lt. Aussage des Betriebsleiters die Kosten für das Neumarkieren eines Grenzsteines bei ca. S 70, — bis S 80, — je Grenzstein liegen. Zu der aus dem Kreise der Forstfondsvertretung getroffenen Äußerung, daß teilweise Grenzmarkierungen ohne Information der betroffenen Anrainer erfolgt seien, wird vom Betriebsleiter dahingehend berichtet, daß grundsätzlich bei Unklarheiten immer das Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümern und Anrainern hergestellt wird. Auch bei Neumarkierungen wird die alte Markierung stets belassen, sodaß bei Unklarheiten -4- jederzeit ein Lokalaugenschein mit den Anrainern möglich ist. Insgesamt berichtet der Betriebsleiter auch von Grenzbegehungen mit verschiedenen Anrainern, wo unklare Grenzverhältnisse recht aufwendige und zeitintensive Begehungen und Gespräche erfordern. Das aufgerüstete Servitutsbrennholz ist bis auf Einzelfälle zur Gänze zugestellt. Der Betriebsleiter weist auf den Umstand hin, daß bei der Erfüllung von Sonderwünschen insbesondere hinsichtlich des Zustelltermines für den Betrieb zusätzliche Kosten erwachsen, weshalb von ihm die Überlegung zur Verrechnung der zusätzlichen Transportkosten angesprochen wird. Der Betriebsleiter berichtet über das von Herrn Ströhle vom Grabser Schilift vorgetragene Ersuchen, wonach bei der Forststraße Graps-Sanül auf einem Teilbereich von ca. 200 lfm eine Engstelle beseitigt werden sollte, damit eine Präparierung mittels Pistengerät möglich ist. Diesbezüglich wird auch auf die bereits vor Jahren erfolgten Gespräche hingewiesen, wonach eine Mitbenützung der Forststraße Graps-Sanül als Schiweg grundsätzlich für möglich beurteilt wurde. Der Betriebsleiter stellt dazu fest, daß die dafür anfallenden Kosten von S 20.000, — entweder von der Gemeinde oder der neu zu gründenden Gesellschaft getragen werden sollten, da für den Forstbetrieb der jetzige Ausbaugrad der Forststraße ausreichend ist. Bgm. Bitschnau stellt dazu fest, daß nach seinen Informationen das bei der Beseitigung der Engstelle gewonnene Material für die Fahrbahnschüttung benötigt würde, was jedoch vom Betriebsleiter nicht bestätigt wird. Bgm. Bitschnau erklärt daher, daß auf Grund dieser Tatsache von der Gemeinde eine Verbreiterung für nicht notwendig angesehen wird. Vom Betriebsleiter wird informiert, daß der Nutzholzpreis aufgrund des enormen Schadholzanfalles im ganzen Land äußerst niedrig ist, weshalb die künftigen Nutzungen sich auf die Aufarbeitung von Schadholz beschränken werden. Bgm. Bitschnau berichtet über mehrere Anfragen hinsichtlich des Verbrennens der Rinde von Käferholz, welches im Zuge der Zuweisung von Servitutsholz durch die Betriebsorgane aufgetragen wird. Dazu wird vom Betriebsleiter auf eine diesbezügliche Verordnung im Forstgesetz hingewiesen, wonach zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung von Forstschädlingen ein Verbrennen fängischer Rinde angeordnet ist. Lt. Aussage des Betriebsleiters ist dieser Auftrag auch nach den Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung abgedeckt. Der Betriebsleiter weist nochmals auf den am 3. Oktober stattfindenden Waldtag des Vorarlberger Waldvereines zum Thema Forstwirtschaft und Tourismus in Schruns hin und ersucht die Forstfondsvertreter, nach Möglichkeit an dieser sicher interessanten Veranstaltung teilzunehmen. Vom Betriebsleiter wird weiters informiert, daß das Kartenwerk für die Forsteinrichtung auf den aktuellen Stand gebracht ist und die Auswertungen derzeit im Gange sind. Über den künftigen Hiebsatz wird im kommenden Jahr eine Entscheidung getroffen werden können. Den Forstfondsvertretern wird dazu ein Auswertungsmuster vorgezeigt. -5- Berichte des Standesrepräsentanten: 1. Am 8. Juli hat die Verhandlung zur Errichtung einer Vierersesselbahn durch die Silvretta Nova Bergbahnen als Ersatz für den Kurvenlift "Garfrescha" stattgefunden. Durch den Neubau dieses Liftes ist der Standeswald gegenüber dem bisherigen Zustand in geringerem Umfange betroffen, da das Rückholseil des Kurvenliftes entfällt. 2. Bei der in Sachen Wildschäden Bartholomäberg und St. Anton am 14. Juli beim Bezirksgericht Montafon stattgefundenen Verhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Das vom ehemaligen Jagdpächter Gürsch unterbreitete Vergleichsangebot in Form einer Wildschadensabgeltung von S 50.000, — mit gegenseitiger Kostenaufhebung wurde nicht angenommen. Die nächste Verhandlung mit Beiziehung weiterer Sachverständigen und Zeugen findet am 1. Oktober beim Bezirksgericht Montafon statt. Im Verlaufe der dazu stattfindenden Diskussion wird von der Forstfondsvertretung die einhellige Meinung vertreten, daß auf Grund den vorliegenden Schätzungsgutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen sowie auch des dazu durchgeführten Schlichtungsverfahren in den GenossenschaftsJagden St. Anton und Bartholomäberg ein Abweichen vom festgestellten Wildschadensbetrag nicht angenommen wird. 3. Von der Vorarlberger Illwerke wurde mitgeteilt, daß am 14. Oktober die Öffnung des Zwischenablasses des Kopspeichers erfolgt, wodurch einige Fichten im Mündungsbereich in den Vallülabach von der Vorarlberger Illwerke AG abgelöst wurden. 4. Vom geologischen Sachverständigen wurde anläßlich einer von der geplanten Güterweggenossenschaft Lifinar in St. Gallenkirch beantragten Begehung der Forststraße "Lifinar" festgestellt, daß unabhängig von der Errichtung dieser Forststraße zur Verminderung einer Gefährdung der Straßenbenützer und der Unterlieger Sicherungsmaßnahmen dringend erforderlich sind. Das diesbezügliche Gutachten wurde daher von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz im Juli 1992 auch dem Landesstraßenbauamt, der Gemeinde St. Gallenkirch und der Wildbach- und Lawinenverbauung übermittelt. Von Bürgermeister Rudi gier wird dazu berichtet, daß mit dem geologischen Amtssachverständigen Dr. Starck in nächster Zeit eine weitere Aussprache stattfinden wird, gleichfalls wurde auch von der Gemeinde der Antrag auf die Erweiterung des Schutzwaldsanierungsprojektes "Gortniel" bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingebracht. Die geplante Erschließung soll daher Bestandteil des erweiterten Schutzwaldsanierungsprojektes bilden. 5. Am 27. Juli hat die Verhandlung zur Errichtung eines Alpweges in die Alpe Gafluna ausgehend von der "Putzkammer" stattgefunden, ein Bescheid ist bisher nicht ergangen. 6. Am 24. August hat durch Herrn Sektionschef Dipl. Ing. Plattner die Vorstellung der Öko-Studie Montafon stattgefunden, wobei gleichfalls eine anschließende Besichtigung im Gelände durchgeführt wurde. -6- In diesem Zusammenhang spricht der Vorsitzende dem Betriebsleiter den nochmaligen aufrichtigen Dank für seine Vorarbeiten und die Initiative zur Durchführung dieser für das Montafon sehr wertvollen Studie aus. 7. Mit Schreiben vom 21. Juli wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft für die Forststraße "Starkaegg" in Silbertal der beantragte AI-Kredit von S 500.000, — bewilligt, wozu ein Zinszuschuß von 36% gewährt wird. 8. Von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde die Strafanzeige gegen den Betriebsleiter wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung, der Nötigung und wegen Verdachtes der Amtsanmaßung nach § 88, 105 u. 314 StGB zurückgelegt, da nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft keine genügenden Gründe für eine gerichtliche Verfolgung gefunden werden konnten. Von Bgm. Rudigier wird auf das kürzlich eingegangene Schreiben von Dr. Öhri betreffend die Vorschreibung von Wildschäden verwiesen, wozu vom Betriebsleiter zugesagt wird, eine entsprechende Stellungnahme auszuarbeiten. Zur Frage der Wildfütterungen insbesondere im Bereich "Kobel" und "Zuggenwald" in St. Gallenkirch wird vom Betriebsleiter die feste Überzeugung ausgesprochen, daß mit den betroffenen Hegegemeinschaften ein entsprechendes Abkommen herbeigeführt werden muß, da eine Verjüngung im Einzugsbereich dieser Fütterungen nicht möglich ist. Als weitere Problembereiche, für welche in den kommenden Jahren Lösungen zu finden sind, werden vom Betriebsleiter die Fütterungen im Bereich der Loipe am Kristberg sowie im Bereich "Tanafreida" in St. Gallenkirch aufgezeigt. Bgm. Rudigier berichtet vom starken Sommerverbiß im Bereich der Verbauung "Hof" in St. Gallenkirch, weshalb auch von der Wildbach- und Lawinenverbauung bereits die Einstellung der Arbeiten angedroht wurde. Insgesamt wird von Bgm. Rudigier die Wildsituation als sehr bedauerlich beurteilt, da offensichtlich eine Lösung dieses Problems auf Grund den bisherigen Erfahrungen mit der Jägerschaft nicht möglich zu sein scheint. Bgm. Vallaster äußert in diesem Zusammenhang Kritik an der offenbar ungleichen Vorgangsweise der Wildbach- und Lawinenverbauung, da auf Grund den getroffenen Aussagen die Wildsituation in anderen Gemeinden gegenüber Bartholomäberg nicht besser ist und nur in Bartholomäberg ein Hinderungsgrund besteht, womit dringende Verbauungen durch die Wildbachverbauung blockiert würden. Bgm. Säly berichtet dazu gleichfalls von der Einstellung von Bauarbeiten im Bereich von Schneedruckabwehrprojekten, obwohl in der Gemeinde Silbertal in den letzten 5 Jahren der Abschuß bei Rotwild zu 107%, bei Rehwild zu 108% und bei Gamswild sogar zu 230% erfüllt wurde. Von Bgm. Vallaster wird der Vorschlag unterbreitet, den neuen Gebietsbauleiter Dipl. Ing. Aschauer zu einer der kommenden Forstfondssitzungen einzuladen, um ein gemeinsames Gespräch mit ihm zu führen. -7- Pkt. 3.) Eingangs wird vom Vorsitzenden auf das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 1. Juli 1992 verwiesen, welches unmittelbar nach Zustellung allen Forstfondsvertretern in Kopie zur Information übermittelt wurde. Mit diesem Erkenntnis hat der Oberste Agrarsenat gem. den Bestimmungen des Agrarverfahrensgesetzes in Zusammenhalt mit dem Vlbg. Flurverfassungsgesetz der vom Stand Montafon gegen den Feststellungsbescheid der Agrarbezirksbehörde vom 24. September 1984 eingebrachten Berufung stattgegeben und den erstinstanzlichen Bescheid ersatzlos behoben. In einer umfangreichen Begründung kam der Oberste Agrarsenat zur Erkenntnis, daß Eigentümer dieser Liegenschaften der aus den 8 Gemeinden bestehende Stand Montafon-Forstfonds ist und nicht die daran Nutzungsberechtigten, wobei ausdrücklich der Bestand von Nutzungsrechten an diesen Waldungen bestätigt wurde. Der Vorsitzende informiert dazu weiters, daß vom Proponentenkomitee gegen das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde, wobei der Stand Montafon mit am Sitzungstage eingelangtem Schreiben zur Abgabe einer Gegenschrift bzw. Äußerung eingeladen wurde. Auf Grund der Entscheidung durch den Obersten Agrarsenates zugunsten des Standes Montafon wird die am 4. März 1992 gegen den Bescheid des Obersten Agrarsenates vom 6.11.1991 eingebrachte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof hinfällig, weshalb diese Beschwerde zurückgezogen werden kann. Der Vorsitzende informiert die Forstfondsvertretung weiters, daß von ihm mit DDr. Bertle als Vertreter des Proponentenkomitees noch vor Ablauf der Beschwerdefrist Kontakt aufgenommen wurde. Der Vorsitzende bekräftigt nochmals das bereits wiederholte Angebot an die Nutzungsberechtigten, diese künftig in die Entscheidungsgremien einzubinden. Er äußert die feste Überzeugung, daß unter Wahrung der bestehenden Nutzungsrechte die Standeswaldungen und deren Zustand für die Zukunftsexistenz der Talschaft von enormer Bedeutung sind und sich auch die Nutzungsrechte diesem Gesamtziel unterzuordnen haben. Auf Grund des nun vorliegenden Erkenntnisses soll neuerlich an den Landesgesetzgeber herangetreten werden, baldmöglichst eine entsprechende gesetzliche Grundlage in Form eines "Gemeindegutsgesetzes" zu schaffen, damit künftig auch die gesetzliche Basis für diese Gemeindegüter in Vorarlberg gegeben ist. Verschiedene Vorarbeiten wurden von der Legistikabteilung in der Landesregierung dazu bereits unternommen. Bgm. Wekerle stellt fest, daß der Oberste Agrarsenat in der Sache selbst recht eindeutig entschieden und das Begehren des Proponentenkomitees nach einem fremden Eigentum klar zurückgewiesen hat. Er vertritt die Auffassung, daß, so wie bisher, durch den Rechtsvertreter des Standes Montafon auch zur eingebrachten Beschwerde der Standpunkt des Standes Montafon nochmals deutlich aufgezeigt werden muß. Bgm. Rudigier vertritt dazu die Meinung, daß die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorerst abzuwarten ist, derzeit jedoch für Gemeindegut die gesetzliche Grundlage nicht gegeben ist. Wenn die Waldungen als Gemeindegut festgestellt werden, könnte nach -8- Auffassung von Bgm. Rudigier jede Gemeinde die in ihren Gemeindegebieten gelegenen Waldungen selbst verwalten, da bisher andere Gemeinden in den Besitz eingegriffen hätten. Dazu wird vom Vorsitzenden klar festgestellt, daß durch das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates keinerlei Ansätze für eine derartige Rechtsauslegung gegeben sind und die Standeswaldungen eindeutig eine Art Gemeindegut höherer Ordnung darstellen, welches im gemeinschaftlichen Eigentum der 8 Forstfondsgemeinden steht. Die von Bgm. Rudigier geäußerte Auffassung findet keine Zustimmung durch die Forstfondsvertretung. Nach einer Wortmeldung von Gottfried Schapler gibt es Hinweise, daß in einigen Gemeinden eine Art zweites Proponentenkomitee aus Nichtnutzungsberechtigten besteht, welche eine Gleichstellung mit den Standesbürgern fordern. Vom Vorsitzenden wird bestätigt, daß derartige Bestrebungen in einzelnen Gemeinden gegeben sind. Es wird jedoch andererseits darauf hingewiesen, daß sowohl im Erkenntnis des Obersten Agrarsenates wie auch im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Jahre 1982 der Bestand von Nutzungsrechten bestimmter Berechtigten am Gemeindegut ausdrücklich bestätigt wurde. Nach ausführlicher Beratung werden vom Vorsitzenden nachstehende Anträge zur Abstimmung gestellt: a) Die Beschwerde vom 4. März 1992 an den Verfassungsgerichtshof zurückzuziehen, da zwischenzeitlich auf Grund der Entscheidung des Obersten Agrarsenates diese gegenstandslos ist; b) Zur Beschwerde des Proponentenkomitees gegen das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 1. Juli 1992 eine Gegenschrift bzw. Äußerung zu erstatten, wozu der bisherige Rechtsvertreter Rechtsanwalt Dr. Gottfried Waibel beauftragt werden soll; Vom Vorsitzenden wird die Abstimmung über die formulierten Anträge im Kreise der Bürgermeister als statutengemäße Forstfondsvertreter vorgenommen, wobei der Antrag mit 6 Ja-Stimmen mehrheitlich angenommen wird. Bgm. Rudigier enthält sich der Stimme. Die Abstimmung im erweiterten Gremium unter Einbeziehung der Agrargemeinschaftsvertreter ergibt gleichfalls eine mehrheitliche Annahme mit 7 Ja-Stimmen bei Stimmenthaltung durch Bgm. Rudigier. Marlin Ernst nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. Pkt. 4. ) Der Vorsitzende bringt ein Ansuchen vom Junglandwirt Mangeng Daniel aus Tschagguns zur Kenntnis, mit welchem er um die Überlassung des Maisäßhauses Nr. 372 im Gauertal ersucht. Von Daniel Mangeng wird darauf hingewiesen, daß von ihm ca. 15 ha Landwirtschaftsgründe im Gauertal gepachtet wurden, welche während des ganzen Sommers mit ca. 6 Kühen und 11 Rindern bewirtschaftet werden. Da Mangeng Daniel keine Unterkunft im Gauertal besitzt, ist derzeit täglich eine zweimalige Hin- und Rückfahrt von Tschagguns ins Gauertal erforderlich. -9- Vom Vorsitzenden wird das Anliegen positiv beurteilt, zumal die Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen auch einen wertvollen Beitrag für die Pflege der Kulturlandwirtschaft darstellt. Von Mangeng Daniel würde das teils baufällige Maisäßhaus in Eigenregie saniert, wenn ihm dafür die Sanierungskosten auf den Mietzins für die kommenden Jahre angerechnet werden. Von Bürgermeister Bitschnau wird das Ansuchen ebenfalls positiv befürwortet. Vom Betriebsleiter wird darauf hingewiesen, daß bei einem im vergangenen Herbst durchgeführten Lokalaugenschein festgestellt werden mußte, daß am Gebäude selbst umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig sind, welche teils durch das eigene Forstpersonal in Schlechtwetterzeiten vorgenommen werden könnten. Der Betriebsleiter weist auch auf die in einigen Jahren möglicherweise eintretende Situation hin, daß die Genossenschafts- und Eigen Jagden in der Gemeinde Tschagguns von verschiedenen Jagdpächtern gepachtet werden, wozu das Beistellen einer eigenen Jagdunterkunft für die Eigenjagd des Standes Montafon von Vorteil wäre. Im Zuge der sehr ausführlichen Diskussion wird von der Forstfondsvertretung dem vorliegenden Ansuchen von Mangeng Daniel einhellig stattgegeben, wobei die Sanierung im Einvernehmen mit dem Stand Montafon zu erfolgen hat. Sofern in einigen Jahren die Hütte für den Eigenbedarf benötigt würde, würden noch nicht durch den Mietzins abgedeckte Investitionen durch den Stand Montafon abgegolten. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die weitere Vorgangsweise und die konkreten Abklärungen mit Mangeng Daniel vorzunehmen. Pkt. 5. - Erweiterung der Tagesordnung: Von Paul Tagwercher aus Vandans wurde das Ansuchen vorgelegt, die "Brunnenried-Quelle" auf Golm käuflich zu überlassen, um das Quellwasser zuerst durch den Ausschlag "Schandang" und anschliessend auf seinen Privatmaisäß ableiten zu dürfen. Die derzeit bestehende Wasserversorgung entspricht sowohl hinsichtlich Qualität als auch der Schüttung nicht den Anforderungen. Zur Weidebewirtschaftung des Ausschlages "Schandang" würde zusätzlich im Bereich der Talstation der Hüttenkopfbahn ein Brunnen errichtet werden. Die vorliegende "Brunnenried-Quelle" ist lt. Aufzeichnungen durch die Vorarlberger Illwerke während den Wintermonaten ebenfalls trocken. Von der Forstfondsvertretung wird eine käufliche Überlassung der " Brunnenried- Quelle" abgelehnt, die Fassung und Ableitung wird jedoch in Form einer Dienstbarkeit unter nachstehenden Bedingungen einstimmig bewilligt: 1.) Die Quellfassung und die Verlegung der Leitung hat nach Besichtigung durch den Betriebsleiter und im Einvernehmen mit dem Stand Montafon zu erfolgen; 2.) Der Antragsteller hat auf seine Kosten eine Untersuchung der Quelle durch die Umweltschutzanstalt des Landes Vorarlberg zu veranlassen und das Untersuchungszeugnis dem Stand Montafon vorzulegen; -10- 3.) Für die Einräumung der gegenständlichen Dienstbarkeit ist ein jährliches Entgelt von S 500, — wertgesichert zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten; 4.) Im Falle eines Eigenbedarfes des Standes Montafon muß die jederzeitige Entnahme (sofern die Schüttung ausreichend ist) kostenlos gewährleistet werden; Pkt. 6. ) Vom Standessekretär wird über eine Vorsprache von Küster Michael aus St. Gallenkirch berichtet, welcher nochmals um die Bewilligung von Schindelholz zur Eindeckung seines Wohnhausbaues in Galgenul ansucht. Dazu wird von der Forstfondsvertretung der in der vergangenen Sitzung gefaßte Beschluß einhellig bekräftigt, zumal das Objekt nicht mehr Bestandteil eines Landwirtschaftsbetriebes darstellt. Bgm. Bitschnau informiert über ein Gespräch mit Dr. Hartenstein von der EVS, welcher die Talschaftsbürgermeister zu einem Besuch nach Heilbronn mit Besichtigung eines Atomkraftwerkes und allenfalls eines Automobilbetriebes einladen würde. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 15.55 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Sitzung. Schruns, 30. September 1992 Schriftführer: Die Forstverwaltung: