19980714_FF_016

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:29
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1998-07-14
Erscheinungsdatum 1998-07-14
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Juli 1998 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 16. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. Juli 1998 nehmen an der im Anschluß an die Standessitzung auf 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Rudolf Lerch, St. Anton; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; BL DI Hubert Malin Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung vom 14.04.1998; 2. Trinkwasserabgabe an Gemeinde St. Gallenkirch Trinkwasserkleinkraftwerk Sarottlaquellen; 3. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1997; 4. Vertragslösung von Mountainbike-Routen; 5. Ankauf der Jagdhütte „Valsott" in St. Gallenkirch; 6. Grundsatzentscheidung zum Ankauf der Gp. 3206 in Tschagguns; 7. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 8. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 15. Forstfondssitzung vom 14. April 1998 wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Unter Hinweis auf die grundsätzliche Beschlußfassung anläßlich einer früheren Sitzung zur Trinkwasserabgabe an die Gemeinde St. Gallenkirch aus den Sarottlaquellen im Zuge der Kanalableitung aus Gargellen informiert der Standessekretär über die zwischenzeitlich durch die Vlbg. Illwerke AG erstellte Machbarkeitsstudie für ein Trinkwasserkraftwerk Sarottlaquellen. Den Forstfondsbürgermeistern wird eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten aus dieser Studie übergeben. Zusammenfassend ist als Ergebnis der Studie festzuhalten, daß eine wirtschaftlich interessante Variante einer energetischen Nutzung nur durch Ausnutzung von Synergien im Zuge des Trinkwasserprojektes zu erzielen ist und detaillierte Kostenberechnungen dazu nach Vorliegen der Eckdaten für das Trinkwasserversorgungsprojekt durch den Planer der Gemeinde St. Gallenkirch vorgenommen werden müssen. Bgm. Rudigier informiert nochmals über das Anliegen der Gemeinde St. Gallenkirch, wonach für eine langfristige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung eine Nutzung der Sarottlaquellen im grundsätzlichen Konzept der Gemeinde St. Gallenkirch ab ca. dem Jahr 2010 enthalten ist und nun aufgrund der Tatsache der Kanalableitung aus Gargellen die Möglichkeit der Mitverlegung der Trinkwasserleitung im Straßenbereich bis zum Hochbehälter unbedingt wahrgenommen werden muß. Da bereits ab Ende August im Bereich des Hochbehälters in Richtung Gargellen die Kanalverlegung erfolgt, muß bis dahin eine Entscheidung über die Mitverlegung der Trinkwasserleitung vorliegen. Zu den Konditionen für die Abgabe des Trinkwassers an die Gemeinde St. Gallenkirch informiert der Standessekretär über einen von DI Hermann Gruber, Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft aus Feldkirchen in Kärnten, in der österr. Forstzeitung im März 1997 veröffentlichtes Bewertungsmodell dahingehend, daß die Entschädigung für eine Trinkwasserquelle auf Basis der bereitgestellten Quellnutzungsmenge (lt. wasserrechtl. Bewilligung) unter Zugrundelegung der aktuellen Wasserbezugsgebühr und Anwendung einer Umsatzrendite von 5% zwischen Quelleigentümer und Wasserversorgungsunternehmen je zur Hälfte geteilt wird. Diese Berechnung ergibt für den Quelleigentümer auf Basis eines Wasserabgabepreises von 6 Schilling/m3 Trinkwasser für einen Sekundenliter Quellschüttung eine jährliche Abgeltung in Höhe von S 4.730, 40 netto. Bei Einmalzahlung auf Basis des Gegenwartswertes einer unendlichen Rente beträgt der Ablösebetrag pro Sekundenliter S 118.260, --. -3- Im Verlaufe der Diskussion wird die Meinung vertreten, daß eine energetische Nutzung im Zusammenhang mit der Trinkwasserableitung durch die Gemeinde St. Gallenkirch unbedingt wahrzunehmen ist, sofern die noch ausstehenden weiteren Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein langfristig wirtschaftlich interessantes Ergebnis ergeben. Es wird dazu beschlossen, daß als Betreiber des Kraftwerkes der Stand Montafon selbst auftritt und von ihm die weiteren Projektsschritte zur Umsetzung wahrzunehmen sind. Insbesondere hinsichtlich der Abklärung mit dem Ausschlag Sarottla sind unverzüglich die weiteren Kontakte aufzunehmen, da sich die größte Quelle im Grenzbereich zwischen Ausschlag und Stand Montafon befindet. Zur weiteren Umsetzung für den Fall einer Realisierung wird beschlossen, die Vlbg. Illwerke AG mit der weiteren Planung und Umsetzung des Projektes zu beauftragen. Weiters wird einstimmig beschlossen, für die weiteren Entscheidungen und Projektsschritte einen Ausschuß zu bestellen, welcher aus dem Vorsitzenden und Bürgermeister Rudigier besteht, wobei Betriebsleiter und Standessekretär in die Abwicklung eingebunden werden. Nach Vorliegen der definitiven Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die näheren gegenseitigen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde St. Gallenkirch und dem Stand Montafon auszuhandeln und der Forstfondsvertretung zur endgültigen Beschlußfassung vorzulegen. Hinsichtlich den Konditionen für die Überlassung des Trinkwassers wird über Antrag des Vorsitzenden dem vom Standessekretär vorgestellten Bewertungsmodell einstimmig zugestimmt, wobei diese Bewertungsmethode auch für Trinkwasserüberlassungen in anderen Standesgemeinden anzuwenden ist. Pkt. 3.) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der mit der Sitzungseinladung bereits übermittelte Rechnungsabschluß 1997 vorgetragen und die nötigen Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen erteilt. Der Aufwand für den Forstwegebau mit insgesamt ca. S 8, 3 Mio. ist in erster Linie durch die Großprojekte der Forststraßenerrichtung „Hasahüsli-Starkaegg" in Silbertal und „Rütital" in St. Gallenkirch sowie weitere kleinerer Projekte bedingt. Einnahmenseitig scheint gegenüber dem Vorjahr der mit ca. S 13, 8 Mio. ausgewiesene Erlös aus Nutzholzverkäufen auf, da erstmalig der seit der Forsteinrichtung genehmigte Hiebsatz mit ca. 19.000 fm genutzt wurde. Von Bgm. Rudigier wird der Bericht über die am 29. Juni stattgefundene Rechnungsprüfung vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Zu der von den Rechnungsprüfern angeregten Diskussion betreffend Vergabe von Forstwegprojekten ergibt sich eine ausführliche Diskussion, wobei vom Betriebsleiter auf seine bereits anläßlich der Sitzung am 24. September 1991 abgegebene Äußerung verwiesen wird. Es wird dazu weiters festgehalten, daß nach den Förderungsrichtlinien des Landes für Beiträge zum Forststraßenbau als Förderungsvoraussetzungen ein abgeschlossenes Bewilligungsverfahren, die frühzeitige Antragstellung sowie die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Errichtung und Instandhaltung der Forststraße darstellen. Der Betriebsleiter weist nochmals darauf hin, daß die Art der Vergabe ob als Regieauftrag oder auf Basis einer Ausschreibung mit Einheitspreisen sehr wesentlich vom jeweiligen Forststraßenprojekt -4- abhängig ist und insbesondere auch die Qualität des Baggerfahrers entscheidende Voraussetzung für eine optimale und fachlich gute Bauausführung darstellen. Von mehreren Bürgermeistern werden Äußerungen angesprochen, daß teils auch Vermutungen über eine Bevorzugung einzelner Firmen ausgesprochen würden. Der Betriebsleiter stellt dazu fest, daß in den vergangenen Jahren wiederholt Forstwegprojekte auf Basis von Ausschreibungen vergeben wurden, aber auch bei Aufträgen in Regie die Einheitspreise in regelmäßigen Abständen bei den im Tal ansässigen Unternehmen angefragt werden. Die Entscheidung über die Projektsausführung erfolgt nach Aussage des Betriebsleiters ausschließlich nach sachlichen Kriterien, wobei auch auf eine möglichste Berücksichtigung aller dafür in der Talschaft in Frage kommenden Firmen geachtet wird. Es wird schließlich einstimmig beschlossen, daß im Sinne der bereits in der Sitzung vom 24.09. 1991 beschlossenen Richtlinien künftig für Vergaben von Wegprojekten ab einer Baukostensumme über S 500.000, -- Schilling (ohne Eigenleistungen) eine beschränkte Ausschreibung vorzunehmen und die Vergabe durch die Forstfondsvertretung zu beschließen ist. Zur weiteren Anregung der Rechnungsprüfung über die Auflösung einzelner Sparbücher mit kleineren Einlagen wird informiert, daß dies zwischenzeitlich durch die Verwaltung bereits veranlaßt wurde. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird über Antrag des Vorsitzenden der Rechnungsabschluß 1997 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung 1997 S S 25.116.177, 48 10.236.338, 70 S 35.352.516.18 _____________________ Vortrag Gebarungsabgang von 1995 Ausgaben der Haushaltsgebarung 1997 S Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 30.294.154, 42 S 7.590.464.00 _____________________ Einnahmen der Haushaltsgebarung S 5.744.247, 64 41.096.763, 82 S 37.884.618, 42 Es ergibt sich somit ein Gebarungsabgang von S 3.212.145, 40, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wird. Von den Rechnungsprüfern wird dem Betriebs- und Verwaltungspersonal nochmals der Dank für die Arbeit im abgelaufenen Jahr ausgesprochen. Bgm. Wachter entschuldigt sich um 17.30 Uhr für den weiteren Sitzungsverlauf. Pkt. 4.) Der Betriebsleiter informiert über das vorliegende Mountainbikekonzept für das Montafon und die in dieser Angelegenheit in den vergangenen Monaten bzw. im letzten Jahr auf Landesebene erfolgten Besprechungen. Es wird von ihm festgehalten, daß durch die Bereitstellung von Forststraßen für Mountainbikezwecke vom Betrieb eine Leistung für die Öffentlichkeit (Tourismus, -5- Gemeinden etc.) zur Verfügung gestellt wird, welche nach seiner Meinung auch entsprechend zu honorieren ist. Er verweist auf das im Bereich der Bundesforste auf vertraglicher Basis vereinbarte Modell, auf Grundlage dessen die Bundesforste bei einem Laufmeterpreis von 3, 50 Schilling (netto) jährlich Einnahmen in Höhe von mehreren Millionen erzielen. Der Betriebsleiter informiert über ein Gespräch mit LR Mag. Stemer, wonach er sich im Falle einer Regelung in der Talschaft zur Leistung eines Entgeltes für die Benützung von Mountainbikewegen beim Land um die Aufbringung eines Betrages in derselben Höhe bemühen werde, wobei ein Gesamtentgelt in Höhe von S 3, - pro lfm in Diskussion steht. Der Betriebsleiter schlägt vor, das in Tirol bereits mit großem Erfolg praktizierte Modell auch auf Vorarlberg zu übertragen, welches auf folgenden Schwerpunkten beruht: > mit den Wegebesitzern werden jeweils Einzelvereinbarungen abgeschlossen; > Vertragspartner dafür sind entweder die Gemeinde, der örtliche Tourismusverband oder regionale Initiativen; > der Abschluß erfolgt auf Basis eines Mustervertrages; > vom Land Tirol wurden bezirksweise Koordinationsstellen eingerichtet; > vom Land Tirol werden für alle geöffneten Mountainbikewege eine erweiterte Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in welche auch eine Rechtsschutzversicherung und eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung inkludiert sind; > vom Land Tirol werden sämtliche Kosten für die Beschilderung übernommen sowie für die Erstellung des aktuellen Kartenmaterials; > vom Land Tirol wird pro lfm Mountainbikeweg eine Subvention in Höhe von S 1, 5 an die Gemeinde bzw. dem Tourismusverband vergütet. Eine ausführliche Information des Tiroler Modells samt Mustervereinbarung wird mit dem Protokoll zur Verfügung gestellt. Im Zuge der sehr intensiven Diskussion wird von mehreren Forstfondsbürgermeistern die Meinung vertreten, daß eine Entschädigungszahlung nicht denkbar ist, zumal auch im Bereich von privaten Grundbesitzern oftmals mit einer Vielzahl von Grundeigentümern Verhandlungen geführt werden müßten. Es wird auch die Meinung vertreten, daß durch den hohen Anteil an öffentlichen Subventionen, welche für Forst- und Güterwegebauten gewährt werden, eine Benützung als Mountainbikerouten im Sinne der Öffentlichkeit wie auch des Tourismus gerechtfertigt erscheint. Bedenken werden auch dahingehend geäußert, daß durch eine Entschädigungsregelung für Mountainbikerouten dies Folgewirkungen bei anderen öffentlichen Einrichtungen wie Wanderwegen, Langlaufloipen, Ent- und Versorgungsleitungen etc. nach sich ziehen könnte. Vom Betriebsleiter wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß durchaus auch Forstwege in ein Mountainbikekonzept einbezogen werden können (z.B. Wasserstubenweg, Verbindung FS Starkaegg-Silbertal) andererseits aber auch gewisse Bereiche zum Schutz der Natur (auch Überlegungen in jagdlicher Hinsicht) nach seiner Beurteilung außer Diskussion stehen müssen. Der Betriebsleiter weist neuerlich auf die Haftungsproblematik für den Wegerhalter hin, wobei von ihm wiederum die strafrechtliche Seite angesprochen wird. Im Falle einer Freigabe von Forstwegen, unabhängig davon ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, verlangt er in seiner Funktion als Betriebsleiter die Übertragung der Haftung des Wegerhalters mittels Vertrag -6- an die Gemeinde bzw. dem Tourismusverband, da damit auch die strafrechtliche Komponente auf den jeweiligen Wegerhalter übergeht. Bgm. Bitschnau weist in seiner ausführlichen Wortmeldung darauf hin, daß die Forstfondsvertreter in ihrer Funktion als Bürgermeister mehrere Interessen wahrzunehmen haben und unter diesem Aspekt auch die Diskussion um die Freigabe von Mountainbikerouten zu sehen ist. Es wird festgehalten, daß die letztendliche Entscheidung über die weitere Vorgangsweise bei der Forstfondsvertretung liegt und das Ergebnis dieser Beschlußfassung vom Verwaltungspersonal zu akzeptieren und auszuführen ist. Nachdem aufgrund der unterschiedlichen Anschauungen und Meinungen bei der heutigen Diskussion eine Beschlussfassung in Richtung Vertragsmodell nach Tiroler Vorschlag nicht möglich ist, wird die Diskussion ohne konkrete Beschlußfassung abgeschlossen. Es ist jedoch beabsichtigt, zu diesem Themenbereich weitere Beratungen vorzunehmen. Bgm. Säly weist abschließend auf die Kuriosität hin, daß z.B. die Mountainbikeroute über das Winterjöchle in das Hintere Silbertal von Tiroler Tourismusseite massiv werblich propagiert wird, während andererseits dieses auch im Interesse der Tourismuswirtschaft der Talschaft gelegene Angebot von der Gemeinde Silbertal nicht beworben werden kann (Widerstände seitens der Alpen etc.). Der Betriebsleiter weist weiters auf das bei dieser Diskussion vielfach nicht zur Kenntnis genommene Recht des Grundeigentümers hin und äußert seine Überzeugung, daß ohne klare vertragliche Regelung die Diskussion über Mountainbikerouten auch künftig zu keinem befriedigendem Ergebnis führen wird. Pkt. 5). Der Betriebsleiter informiert, daß von den Rechtsanwälten lic. jur. Seeger aus Schaan und Dr. Mengiardi aus Chur als Testamentsvollstrecker und Verlassenschaftskuratoren des Nachlasses nach Prof. Dr. Martin Hilti dem Stand Montafon die Möglichkeit zum Erwerb der Jagdhütte Valsott unterbreitet wurde. Die Hütte selbst steht im Eigentum von Prof. Hilti, während das Grundstück im Eigentum der Agrargemeinschaft Maisensäß Auschlag Reute steht, welche bisher vom Jagdpächter einen Grundpacht erhalten hat. Nach Beurteilung durch den Betriebsleiter wäre ein Ankauf durch den Stand Montafon sowohl aus jagdlicher Sicht (bei allenfalls späterer Eigenjagdbildung in diesem Bereich) wie auch aus touristischen Überlegungen zweckmäßig. Die Hütte selbst ist in einem sehr guten baulichen Zustand, was auch von Bgm. Rudigier bestätigt wird. Aufgrund der Ausführungen des Betriebsleiters wird Vorsitzende einstimmig ermächtigt, weitere Verhandlungen mit den Verlassenschaftskuratoren zum Erwerb der Jagdhütte zu führen, wobei ein Maximalkaufpreis von S 600.000, -- als Obergrenze festgelegt wird. Pkt. 6.) Von der Sachwalterschaft des IFS wurde dem Stand Montafon der Verkauf der im Eigentum von Frau Maier Maria stehenden Waldparzelle 3206 in Tschagguns mit einer Gesamtfläche von 1, 2494 ha angeboten. Diese Waldparzelle ist ein Jagdeinschluß bei der Standeseigenjagd „Holzboden" -7- und grenzt an zwei Seiten an den Standesbesitz an, weshalb ein Ankauf sowohl aus jagdlicher wie auch aus Sicht der Besitzerarrondierung als zweckmäßig beurteilt wird. Über Antrag des Vorsitzenden wird einem Ankauf bis zu von S 6, -/m2 (75.000, -- Schilling zuzüglich Vertragserrichtung und einstimmig zugestimmt. Festgehalten wird in diesem Zusammenhang weiters, daß vom IFS eine Parzelle in Auftrag gegeben wurde, dessen Ergebnis erst in ca. 14 wird. einem Höchstpreis Gebühren) Schätzung der Tagen vorliegen Pkt. 7.) I. Berichte des Betriebsleiters: a) Die Bauarbeiten zur Errichtung der Forststraße „Starkaegg-Hasahüsli" in Silbertal und „Rüti" in St. Gallenkirch sind bis auf geringfügige Restarbeiten abgeschlossen. Die FS Starkaegg soll im Herbst 1998 offiziell als Mountainbikeroute eröffnet werden, die FS Rüti soll den Maisäßbesitzern Rüti und der Gemeindevertretung St. Gallenkirch im Rahmen einer Exkursion vorgestellt werden. b) Anläßlich der Österreichischen Forstreferententagung in Vorarlberg hat am 9. Juni auch eine Exkursion zum Stand Montafon stattgefunden, anläßlich welcher die Referenten über die Wegebauproblematik im Montafon informiert wurden. Die Forstreferenten zeigten sich von den ausgeführten Forstwegprojekten beeindruckt. c) Zum Thema Bergwalderschließung wurde vom Betriebsleiter in Bregenz das Erschließungskonzept des Standes Montafon der dafür installierten Arbeitsgruppe vorgestellt. Begrüßt wurde dabei, daß vom Stand Montafon ein derartiges Konzept ausgearbeitet wurde. Leider wird jedoch die Notwendigkeit der Mindesterschließung von Behördenseite wie auch von Seiten des Naturschutzes vielfach in Frage gestellt. Konkrete Projekte sollen im Rahmen dieser Gruppe in Zukunft auch vor Ort diskutiert werden. d) Anläßlich der Veranstaltung der Arbeitsgruppe Agrargemeinschaften wurde auch das in Lech geplante Biomasseprojekt mit einem Volumen von ca. 50.000 srm diskutiert, für welches ca. 10.000 srm Waldhackgut aus dem Bereich Oberland aufgebracht werden sollten. Aus Sicht des Standes Montafon könnte nach Beurteilung des Betriebsleiters ein Anteil von 5.000 srm ohne Probleme übernommen werden. Diesbezüglich sollen in nächster Zeit weitere Verhandlungen zum Aufbau der dafür nötigen Logistik (Schaffung einer größeren Lagerhalle etc.) geführt werden. Weiters wird informiert, daß die Hackschnitzel des Standes Montafon von der Böhler Analytik GmbH auf ihren Heizwert untersucht wurden und dabei folgendes Ergebnis vorliegt. Energieinhalt Wassergehalt ____________________________ Hackschnitzel getrocknet Hackschnitzel ohne Trocknung (feucht) 5, 03 kWh/kg 3, 94 kWh/kg 6, 3% 23, 8% Dies bedeutet, daß der Energieinhalt der getrockneten Hackschnitzel um ca. 26% höher liegt. Die Qualität darf somit als „ausgezeichnet" eingestuft werden. -8- e) Am 7. November findet der Vorarlberger Biomassetag in Schruns statt, bei welchem neben anerkannten Referenten auch die örtlichen Installateure eingebunden werden sollen. f) Zurückkommend auf die Vorstellung des Projektes ÖKO-Haus Montafon bei der vergangenen Standessitzung wurde das Problem der Widersprüchlichkeit der Förderungsrichtlinien durch den Betriebsleiter an LH Dr. Sausgruber und an Umweltlandesrat Ing. Schwärzler herangetragen, welche bereits eine Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien in diesem Punkt zusicherten. g) Auf Anfrage wird vom Betriebsleiter grob angegeben, daß in Vorarlberg etwa 250.000 srm Waldhackgut (60.000 fm Brennholz) bei einem Gesamteinschlag von 450.000 fm und einem Anteil von ca. 25% Brennholz unter Abzug von ca. 30% Stückholz zur Verfügung stehen. II. Berichte des Vorsitzenden: a) Die Bauarbeiten zur Errichtung des Maisäßhauses im Gauertal schreiten zügig voran. Die Eindeckung ist abgeschlossen, Heizungsinstallationen erstellt, Estriche und Verputzarbeiten ebenfalls bereits ausgeführt. Bürgermeister Bitschnau bemängelt dabei die Einfassung des Kamines mit Kupferblech, da dies als nicht dem Landschaftsbild eingestuft werden muß. b) Im 24. Stück des Landesgesetzblattes am 7. Juli 1998 wurde das Gesetz über das Gemeindegut kundgemacht und ist somit in Rechtskraft. Dies bedeutet, daß binnen einer Übergangsfrist von 5 Jahren durch den Stand Montafon die Bildung eines eigenen Gemeindeverbandes für den Forstfonds vorzunehmen ist und die neuen Satzungen zu erlassen sind. Zur Beratung der Verbandsversammlung (Forstfondsvertretung) ist ein Beirat der Nutzungsberechtigten einzurichten, welcher von den Gemeindevertretungen zu bestellen ist. c) Von der Vorarlberger Illwerke AG wurde über Ersuchen für das laufende Jahr der Beitrag zur Standeswaldbewirtschaftung von S 1, 1 Mio. zugesichert, was von den Forstfondsbürgermeistern dankbar zur Kenntnis genommen wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme um 18.30 die Forstfondssitzung. Schruns, 15. Juli 1998 Schriftführer: Forstfondsvertreter: