19991109_FF_026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:30
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1999-11-09
Erscheinungsdatum 1999-11-09
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 09. November 1999 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der im Anschluss an die Standessitzung abgehaltenen 26. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung am 03 .November nehmen an der auf ca. 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Vbgm. Reinald Wachter, Tschagguns; Vbgm. Siegfried Fritz, Bartholomäberg; Entschuldigt: Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 16.55 Uhr die Forstfondssitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung vom 14.09.99; 2.) Grundbeistellung für Hochbehälter der Wassergenossenschaft Tobel Innerziggam; 3.) Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für Umsetzung des Flächenwirtschaftlichen Projektes Gortniel - Badmunt im Gemeindegebiet St. Gallenkirch; 4.) Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 5.) Allfälliges; -2- Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 25. Sitzung vom 14. September 1999 wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende verliest ein neuerliches Schreiben der Wassergenossenschaft Ober-Innerziggam vom 05. Oktober 1999, mit welchem um die Reduzierung bzw. gänzliche Nachlassung des bereits in der vergangenen Sitzung beschlossenen Entgeltes für die erforderliche Grundinanspruchnahme zur Errichtung eines Hochbehälters in Höhe von ATS 3.000, -ersucht wird. Im Schreiben wird auf die hohen Investitionskosten und die Tatsache, dass die Interessentschaft keine Förderungen erhält, verwiesen. Auf Grund des Umstandes, dass nicht nur die Grundinanspruchnahme für die Errichtung des Hochbehälters auf Standesgrund erforderlich ist, sondern auch bereits im Jahre 1958 die Quellen im Bereich des Gufeltobels auf Standesgrund gefasst wurden, vertritt die Forstfondsvertretung einhellig die Meinung, dass das angebotene Entgelt in Höhe von ATS 3.000, - auch in Hinblick auf die Tatsache der Wasserversorgung von 16 Haushalten und zusätzlichen Stallobjekten als durchaus angemessen und entgegenkommend beurteilt werden darf. Aus präjudiziellen Überlegungen sowie einer einheitlichen Vorgangsweise hinsichtlich anderer Genossenschaften in der Talschaft wird von der Forstfondsvertretung das bereits festgesetzte Entgelt bestätigt. Pkt. 3.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Betriebsleiter die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Flächenwirtschaftlichen Projektes „Gortniel-Badmunt", für welches am 18. Oktober die kommissionelle Verhandlung zur Erteilung der naturschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und forstrechtlichen Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz stattgefunden hat. Die steilen Waldgelände oberhalb der B-188 und der Parzellen Gortniel und Badmunt in St. Gallenkirch weisen zahlreiche Lawinenzüge und Felsabbrüche auf. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Siedlungen Gortniel und Badmunt, der Bundesstraße sowie zweier im Projektgebiet liegender Hochspannungsleitungen der Vorarlberger Illwerke durch Steinschlag, Felssturz, Lawinenabgänge und Vermutungen. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes sind: * Fläche des Projektsgebietes ca. 280 ha * 33% des Projektsgebietes sind dauernd unbewaldet * Querfällungen im Ausmaß von ca. 1.780 fm * Aufforstungsfläche ca. 40 ha * Stützverbauungen auf einer Fläche von ca. 29 ha * Erschließungsstraße Lifinar mit einer Länge von ca. 1.300 lfm -3- * Projektzeitraum für technische Objekte (Dämme, Schutznetze) ca. 3 Jahre * Projektzeitraum für forstlich biologische Maßnahmen ca. 20 - 50 Jahre * Projektskosten ca. 162 Mio. ATS Der Betriebsleiter informiert weiters, dass bei der genannten Verhandlung von ihm als Vertreter des Standes Montafon die grundsätzliche Zustimmung zur erforderlichen Grundinanspruchnahme vorbehaltlich der Zustimmung der Forstfondsvertretung erteilt wurde, wobei in die Zustimmungserklärung noch diverse Ergänzungen hinsichtlich Ersatz von Wildschäden, Vermessung von Standesgrenzen, Ausformung und Verwertung des anfallenden Nutzholzes, Sicherstellung des Fahrrechtes auf der geplanten Weganlage für forstliche Maßnahmen etc. gefordert wurden. Im Rahmen der weiteren Diskussion zu diesem Projekt wird von der Forstfondvertretung über Antrag des Vorsitzenden der erforderlichen Grundinanspruchnahme auf mehreren Grundparzellen des Standes Montafon unter den vom Betriebsleiter zusätzlich erläuterten Ergänzungen einstimmig die Zustimmung erteilt. Bgm. Rudigier informiert über das Verhandlungsergebnis hinsichtlich der leider von verschiedenen privaten Grundeigentümern bisher ablehnenden Haltung zur Realisierung dieses Projektes. Diese Haltung mehrerer privater Grundeigentümer löst bei den Bürgermeistern, vor allem aber bei den Bürgermeistern der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn Unverständnis aus, zumal durch dieses dringend notwendig Flächenwirtschaftliche Projekt auch ganz wesentlich die wintersichere Zufahrt in das Hochmontafon gewährleistet werden kann. Zu der schon öfters erhobenen Forderung zur Sicherstellung der wintersicheren Zufahrt in das Innermontafon durch einen Tunnel wird mehrfach festgestellt, dass damit die gefährdeten Siedlungsbereiche vor Lawinenabgängen trotzdem nicht geschützt sind und langfristig die Umsetzung eines Flächen wirtschaftlichen Projektes sicher einer Tunnellösung vorzuziehen ist. Die Bürgermeister Rudigier und Sandrell werden mit den betroffenen Grundeigentümern weitere Gespräche zur Erlangung der Zustimmung für die benötigte Grundinanspruchnahme führen. Pkt. 4 - Berichte: a) Der Betriebsleiter informiert, dass sich in mehreren Bereichen die Schadholzbringung mittels Hubschraubern leider verzögert, da die benötigten Geräte wegen anderweitiger Aufträge und auf Grund der schlechten Witterungsbedingungen nicht zu Verfugung stehen. b) Die Rutschung im Bereich Ganeu wurde durch die Wildbach - und Lawinenverbauung saniert. Nachdem die Sanierungskosten über dem veranschlagten Rahmen liegen wurde vom Betriebsleiter die Übernahme eines Interessentenbeitrages durch den Stand Montafon zugesichert, da durch die Räumung der Straße auch die Holzbringung aus dem Bereich Tschöppa wieder ermöglicht wird. c) Zur bevorstehenden Neuverpachtung der Genossenschaftsjagd Vandans informiert der Vorsitzende aus der Niederschrift der vergangenen Jagdausschusssitzung vom 28. Oktober 1999. -4- Vom bisherigen Jagdpächter Christian Schapler wurde für eine weitere Pachtperiode ein Betrag von ATS 600.000, -- für die GNJ Vandans angeboten, mit welchem allerdings sämtliche Ausgaben für die Jagd wie Bezahlung des Jagdschutzorganes bzw. der weiteren Helfer, Kosten der Wildfütterung, Jagdfahrzeug, sämtliche jagdlichen Einrichtungen und Wildschäden abgedeckt sein sollten und somit in weiterer Folge die Jagdgenossenschaft für alle über dem angebotenen Betrag anfallenden Kosten aufkommen müsste. Nach der erwähnten Niederschrift wurde dieses Angebot vom Jagdausschuss als nicht akzeptabel eingestuft, weshalb der Vollversammlung die öffentliche Ausschreibung empfohlen werden soll. In mehreren Wortmeldungen wird von den Forstfondsbürgermeistern als Vertreter des Grundeigentümers Stand Montafon die klare Meinung geäußert, dass diese Vorgangsweise nicht akzeptiert werden kann und aus Sicht des Grundeigentümers ein legitimes Interesse nach der bestmöglichen Verpachtung der Genossenschaftsjagd Vandans gegeben ist. Der Betriebsleiter wird beauftragt, auch eine Trennung des Genossenschaftsjagdgebietes in zwei Genossenschaftsjagden mit allenfalls getrennter Verpachtung zu prüfen und in der Vollversammlung entsprechende Anträge dazu einzubringen. Bgm. Sandrell informiert in diesem Zusammenhang über die vergangene Neuverpachtung der Genossenschaftsjagd Gaschurn, in deren Zuge ebenfalls eine Aufspaltung der Genossenschaftsjagd in insgesamt drei Jagdgebiete erfolgt ist und die Jagdgrenzen entsprechend den jagdlichen und forstlichen Notwendigkeiten vollkommen neu gestaltet wurden. Zurückblickend konnten dabei nur die besten Erfahrungen gemacht und für die Grundeigentümer ein höherer Jagdpacht erzielt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Einhebung der Landesjagdabgabe angesprochen, wobei insbesondere die Tatsache, dass auch für Freihaltungen diese Abgabe zu entrichten ist, als nicht gerechtfertigt beurteilt wird. Diesbezüglich soll ein entsprechender Vorstoß beim Landesgesetzgeber erfolgen. Ende der Sitzung 17.40 Uhr Schruns, 11. November 1999 Schriftführer: Forstfondsvertretung: