19880531_FF_019

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:31
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1988-05-31
Erscheinungsdatum 1988-05-31
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 31. Mai 1988 anläßlich der 19. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 20. Mai 1988 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bart holomäberg; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Entschuldigt: Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung vom 19. April 1988; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vergabe der Bauarbeiten für die Forstwege: a) Tanafreida in St. Gallenkirch b) Burgkopf in Silbertal c) Mittelwald - Bargawald in Schruns 4. Abschluß von Dienstbarkeitsverträgen mit: a) Bitschnau Herbert, Silbertal für Lagerplatz Schmelzhof; b) Maier Josef, St. Gallenkirch für Lagerplatz am Suggadinbach; 5. Entscheidung über verschiedene Bedarfsanmeldungen und Einsprüche; 6. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 18. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 19. April 1988, welche allen Ausschußmitgliedern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: Der Vorsitzende berichtet über die Begehung beim Kalkofenrank, anläßlich welcher die weitere Vorgangsweise wie folgt festgelegt wurde: a) Vom Betriebsleiter wird im Einvernehmen mit dem zuständigen Bürgermeister ein Sanierungskonzept erarbeitet und anschließend wird vom Stand Montafon ein Antrag auf Förderung beim Landschaftspflegefonds eingebracht. b) Von der Gemeinde St. Gallenkirch wird gleichzeitig ein Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds für die beabsichtigte Begradigung der Gargellner Straße (Lawine Härizug) eingebracht. Der Vorsitzende berichtet, daß auf die erfolgte Ausschreibung zur Anstellung eines weiteren Betriebsorganes keine Bewerbungen eingegangen sind. Diesbezüglich teilt Bürgermeister Sandrell mit, daß in der Gemeinde Gaschurn ein Interessent vorhanden wäre, welcher allerdings den erforderlichen Waldaufseherkurs noch nicht absolviert hat. Mit bekannten Interessenten für die Stelle als Betriebsorgan soll von der Standesverwaltung Kontakt aufgenommen werden. Eine Zusage zur Anstellung bereits vor Absolvierung des Waldaufseherkurses kann aus grundsätzlichen Überlegungen jedoch nicht erfolgen. Der Vorsitzende berichtet über die am 27. Mai 1988 stattgefundene Exkursion des Arbeitskreises "Wald - Wild" des OVP-Landtagsklubs, an welcher neben Hofrat Dipl. Ing. Schwendinger von der Agrarbezirksbehörde, Landesforstdirektor Dipl. Ing. Dünser auch der Leiter der Wildbach- und Lawinenverbauung Dipl. Ing. Unterlerchner teilgenommen haben. Bei der Exkursion wurde die Wald-Weide-Problematik am Beispiel Bartholomäberg sehr ausführlich diskutiert, weiters wurde am Beispiel der Feinerschließung Hochjoch ein Modell einer nach forstlichen Aspekten ausgerichteten Schutzwaldbewirtschaftung vorgeführt. Von den Mitgliedern des Arbeitskreises wurden die vom Betriebsleiter gesetzten Maßnahmen äußerst positiv zur Kenntnis genommen. -3- Der Vorsitzende berichtet weiters über eine erst kürzlich mit dem Bezirksforsttechniker Dipl. Ing. Studer stattgefundene Besichtigung der Forststraße Seggeswald in St. Gallenkirch, wobei er sich über die bescheidgemäße Ausführung dieser Forststraße persönlich überzeugen konnte und diesbezüglich vom Bezirksforsttechniker keinerlei Mängel festgestellt wurden. Über Anfrage wurde von den Vorarlberger Illwerken mitgeteilt, daß dem Wunsch auf Bezahlung einer laufenden Entschädigung für die Verlegung von Kabeln und Leitungen aus grundsätzlichen Überlegungen mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Vorgangsweise nicht stattgegeben werden kann. Die Illwerke erklären sich jedoch bereit, angesichts der umfangreichen Inanspruchnahme von Standesgrund zur Verlegung der gegenständlichen Strom- und Fernmeldekabel von Vandans nach Latschau zu den üblichen Entschädigungssätzen einen Zuschlag zu gewähren und somit den Entschädigungsbetrag von S 17.800, -- auf S 21.300, -netto zu erhöhen. Dieser Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Schlägerungsbewilligung der BH Bludenz vom 20. Mai 1988 wird den Anwesenden mit der Bitte übergeben, insbesondere die in der Bewilligung enthaltenen Bedingungen und Auflagen zur Kenntnis zu nehmen. Demnach haben Nutzungen nach langfristigen waldbaulichen Gesichtspunkten und nicht so sehr nach bedarfsorientierten zu erfolgen. Die Auszeige von Servitutsholz darf nur dann erfolgen, wenn eine schadlose Bringung gewährleistet ist, andernfalls von einer Nutzung bis auf weiteres Abstand zu nehmen ist. Insbesondere ist der Servitutsholzbedarf hinsichtlich Qualität und Quantität den natürlichen Zuwachsverhältnissen und der Forderung nach nachhaltiger Aufrechterhaltung aller Waldfunktionen nachzuordnen. Auf Grund des Erkenntnisses des Obersten Agrarsenates, mit welchem dem vom Proponentenkommitee eingebrachten Devolutionsantrag nicht stattgegeben wurde, hat der Landesagrarsenat die neuerliche Entscheidung über die vom Stand Montafon eingebrachte Berufung gegen den Feststellungsbescheid der Agrarbezirksbehörde bis zum Vorliegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aufgeschoben. Bürgermeister Rudi gier berichtet über einige Aufregung in der Gemeinde St. Gallenkirch, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung eines Stichweges in den letzten Tagen ergeben hat. Gegen die Weganlage selbst werden von Bürgermeister Rudigier grundsätzlich keine Bedenken vorgebracht, der Umstand jedoch, daß die Gemeinde über das Projekt nicht informiert wurde, wird schärfstens verurteilt. Bürgermeister Rudigier fordert neuerlich, daß die Gemeinde über Wegbauprojekte bereits im vorhinein in Kenntnis gesetzt wird, damit auf allfällige Anfragen aus der Bevölkerung auch entsprechende Auskunft erteilt werden kann. -4- Vom Betriebsleiter wird die vorgebrachte Kritik mit dem Ausdruck des Bedauerns zur Kenntnis genommen, gleichzeitig sichert er zukünftig die zeitgerechte Information des jeweiligen Bürgermeisters zu. Zum konkreten Fall stellt er fest, daß die Errichtung dieses Stichweges weder nach dem Landschaftsschutzgesetz noch nach dem Forstgesetz bewilligungspflichtig ist und bei der Behörde zeitgerecht angemeldet wurde. Die Ausführung mußte aus organisatorischen Gründen möglichst rasch erfolgen, da ein neuerlicher Antransport der Baumaschinen für den Betrieb mit zusätzlichen und im vorherigen Fall vermeidbaren Kosten verbunden gewesen wäre. Marlin Ernst schließt sich den Ausführungen von Bürgermeister Rudigier vollinhaltlich an, und zeigt kein Verständnis für die Vorgangsweise des Betriebsleiters. Im Zuge der allgemeinen Diskussion wird von allen Anwesenden die rechtzeitige Information des zuständigen Bürgermeisters für notwendig beurteilt, insbesondere Bürgermeister Wekerle würdigt in diesem Zusammenhang jedoch auch den permanenten Einsatz des Betriebsleiters für die Standeswaldungen und erachtet in diesem Zusammenhang die Androhung von Konsequenzen durch Marlin als nicht angebracht. Der Betriebsleiter erstattet einen kurzen Überblick über die bisherigen Aufforstungsaktivitäten, in deren Rahmen bisher nachfolgende Pflanzen gesetzt wurden: 25.700 2.700 500 6.600 Fichten Tannen Lärchen Weißerlen und Weiden (Böschungsbegrünungen) Zusätzlich wurden auch Naturpflanzen an geeigneten Standorten gepflanzt. Mit Hinweis auf das Schutzwaldsanierungsprojekt Außerbacherwald stellt der Betriebsleiter grundsätzlich fest, daß für dessen Realisierung auch die nötigen Voraussetzungen sowohl in personeller wie auch in materieller Hinsicht geschaffen werden müssen. Die Lösung der Wildfrage wie auch der Wald-Weide (Problem Schafe) wird zur Genehmigung von Schutzwaldsanierungsprojekten durch die Bundesbehörden von entscheidender Bedeutung sein. Diesbezüglich wird auch von Bürgermeister Rudigier bestätigt, daß das Schutzwaldsanierungsprojekt "Gortniel" in Folge der nichtgelösten Wildfrage vorerst abgelehnt wurde, ähnliche Befürchtungen bestehen auch hinsichtlich des Schutzwaldsanierungsprojektes "Hof" in St. Gallenkirch. Bürgermeister Sandrell ersucht in diesem Zusammenhang sowohl den Stand Montafon wie auch die Gemeinde St. Gallenkirch um Unterstützung bei der Lösung der Wildfrage, insbesondere auch in Hinblick auf die auf Gemeindegebiet St. Gallenkirch im Nahebereich des Außerbacherwaldes befindliche Wildfütterung. -5- Der Betriebsleiter berichtet über die am Vortag stattgefundene Verhandlung des Forstweges "Tschöppa" in Vandans, welcher auf Grund der Trassenführung von den Sachverständigen abgelehnt wurde. Diesbezüglich soll in den nächsten Tagen in Zusammenarbeit mit Ing. Freydl von der Agrarbezirksbehörde ein neues Projekt mit Erschließung von Seite Schandang erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang bringt der Vorsitzende auch den Antrag der Gemeinde Vandans auf Erstellung einer Tourenabfahrt über die Voralpe Tschöppen zur Kenntnis, für welche auch eine geringfügige Grundinanspruchnahme des Forstfonds erforderlich ist. Bürgermeister Wachter berichtet über Kontakte mit der Forstbehörde, welche diesem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht. Zur Entscheidung in der Angelegenheit wird einvernehmlich die Vornahme eines Lokalaugenscheines in Zusammenarbeit mit dem Bezirksforsttechniker, Bürgermeister Wachter und dem Betriebsleiter vereinbart, um insbesondere Möglichkeiten zur Vermeidung von Skifahren im Wald im unteren Bereich zu überprüfen. Pkt. 3.) Die Auswertungen der Ausschreibungen für die Errichtung der Forstwege Tanafreida in St. Gallenkirch, Burgkopf in Silbertal und Mittelwald-Bargawald in Schruns werden den Anwesenden übergeben. Vom Betriebsleiter werden die einzelnen Wegprojekte und die mit der Erschließung verbundenen Zielvorstellungen näher erörtert. Durch die Forststraße Tanafreida wird ein extremer Steinschlagschutzwald erschlossen, bei welchem bereits heute eine starke Gefährdung des unterliegenden Siedlungsbereiches gegeben ist. Es wurden bereits im Vorjahr, verstärkt jedoch im laufenden Jahr, Maßnahmen durch Querfällen von Bäumen gesetzt, damit die Verjüngung dieser stark geschädigten Waldbereiche in die Wege geleitet werden kann. Durch die Forststraße Burgkopf, mit welcher die Basiserschließung des Schattwaldes in Silbertal möglich wird, kann hinkünftig eine kleinflächige Seilkrannutzung dieses Waldbereiches gewährleistet werden. Die Forststraße Mittelwald-Bargawald, welche teils durch extremes Gelände geführt werden muß, erschließt einen absoluten Schutz- und Bannwald, welcher in großen Bereichen bereits im Absterben ist. Für diesen Bereich ist anschließend die Ausarbeitung eines Schutzwaldsanierungsprojektes geplant. Zu den einzelnen Ausschreibungsergebnissen berichtet der Vorsitzende weiters, daß von der Firma Fleiga als Billigstbieterin bei der Forststraße Burgkopf die Bildung einer Bietergemeinschaft mit der Firma Atzmüller Hoch- und Tiefbau Gem.b.H. in Vandans bekanntgegeben wurde. -6- Die Firma Tschofen als Billigstbieterin für die Forststraße Tanafreida hat aus konzessionsrechtlichen Gründen mündlich bereits die Bildung einer Bietergemeinschaft angekündigt, diesbezüglich finden jedoch noch weitere Verhandlungen statt. Auf Grund den vorliegenden Ausschreibungsergebnissen werden über Antrag des Vorsitzenden jeweils einstimmig nachstehende Vergaben beschlossen: a) Vergabe der Bauarbeiten für die Errichtung der Forststraße Burgkopf in Silbertal an die Bietergemeinschaft Fa. Fleiga Transporte Gem.b.H., Gaschurn Fa. Atzmüller Hoch- und Tiefbau Gem.b.H., Vandans zum Nettoangebotspreis von S 615.650, --; b) Vergabe der Bauarbeiten für die Errichtung der Forststraße Tanafreida in St. Gallenkirch an die Fa. Sepp Tschofen, Partenen zum Nettoangebotspreis von S 668.860, -- unter der Auflage, daß die erforderlichen gewerberechtlichen Nachweise erbracht werden; c) Vergabe der Bauarbeiten für die Errichtung der Forststraße Mittelwald-Bargawald in Schruns an die Fa. Otto Rinderer in Bludenz zum Nettoangebotspreis von S 922.740, --; Pkt. 4.) a) Bitschnau Herbert, Silbertal: Der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis der von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz am 16.05.1988 abgehaltenen mündlichen Verhandlung zur Genehmigung des Lagerplatzes beim Schmelzhof mit Aufstellung einer Brecheranlage durch die Fa. Bitschnau Herbert. Der Fa. Bitschnau wurde am 6.08.1987 die wasserrechtliche Bewilligung sowie die Landschaftsschutzbewilligung zur Entnahme von Kiesmaterial im Bereich des Auffangbeckens des "Gisler-Tobels" wieder erteilt. Hinsichtlich der Zwischenlagerung beim Schmelzhof (Gp. 723/7 und 1117) in Silbertal wurde der Fa. Bitschnau bereits im Jahre 1983 die Bewilligung erteilt und dafür damals ein Pachtzins von jährlich S 9.000, -- wertgesichert vereinbart. Zum Antrag auf geringfügige Erweiterung der Lagerfläche und der Bewilligung zur Errichtung einer Brecheranlage berichtet der Vorsitzende über die am 20. April mit dem Antragsteller in Begleitung mit dem Betriebsleiter stattgefundene Besichtigung an Ort und Stelle. Mit Herrn Bitschnau wurden bei dieser Begehung folgende Bedingungen vereinbart: a) Die Fläche des Zwischenlagerplatzes beträgt lt. Vermessungsergebnis ca. 3.500 m2, wobei auf einer Teilfläche von ca. 350 m2 einige Fichten gefällt werden müssen. -7- b) Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des Lagerplatzes sind von der Fa. Bitschnau auf Ihre Kosten vorzunehmen. c) Bei einer eventuellen Holzbringung über die Deponiefläche sind vom Betreiber die erforderlichen Hilfeleistungen zu gewähren. d) Der Pachtvertrag wird auf die Dauer der Bewilligung für die Materialentnähme aus dem Gisla-Bach, somit vorerst für 5 Jahre abgeschlossen. Nach Ablauf der Pachtfrist ist ein neuerliches Ansuchen zu stellen oder das beanspruchte Gelände wiederum in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Ablagerungen anderweitiger Art dürfen nicht vorgenommen werden. e) Als Pachtzins wurde ein jährliches Entgelt von S 6, --/m2, somit für die Gesamtfläche von 3.500 m ein Betrag von S 21.000, -- zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart. Das Entgelt ist wertgesichert und jeweils nach Vorschreibung zur Zahlung fällig. Bürgermeister Wekerle weist auf die in letzter Zeit festgestellten Eintiefungstendenzen in der Litz hin, welche vermutlich auch durch den Rückhalt bei der Gisla-Sperre mitverursacht sein dürften. Der öffentlichen Hand erwachsen dadurch für Sanierungsmaßnahmen erhebliche Kosten, wobei derzeit bereits 2 Kleinprojekte mit einem Kostenaufwand von ca. S 1, 5 Mio. vorliegen. Der Betriebsleiter macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß bei der bereits erwähnten mündlichen Verhandlung seitens des Vertreters der Wildbach- und Lawinenverbauung auch auf dieses Problem hingewiesen wurde. Diesbezüglich wurden von der Wildbach- und Lawinenverbauung gemeinsam mit dem Landeswasserbauamt weitere Überprüfungen angekündigt. Nach weiterer Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, der Fa. Bitschnau den Lagerplatz beim Schmelzhof in Silbertal zu den bereits vorhin angeführten Bedingungen zu verpachten. b) Josef Maier, St. Gallenkirch: Bezugnehmend auf die Beratungen in der vergangenen Standessitzung berichtet der Vorsitzende über die in der Zwischenzeit mit Herrn Maier stattgefundenen weiteren Besprechungen. Er bekräftigt nochmals seine Meinung, daß auf Grund des seinerzeitigen Beschlusses aus dem Jahre 1970 ein Vertrag nicht zustandegekommen ist, zumal das damals von der Forstfonds Vertretung unterbreitete Angebot mit den Vorstellungen von Herrn Maier nicht übereinstimmten und auch ein Tauschvertrag von Herrn Maier nie vorgelegt wurde. Diese Auffassung wird auch auf Grund einer mündlich eingeholten Rechtsauskunft bestätigt. -8- Der Betriebsleiter berichtet über die mit Herrn Maier kürzlich stattgefundene Besichtigung des Bergmahdes "Wassertobel" im Reutetal , welches ca. zu 2/3 aus einem Lawinenzug und zu 1/3 aus einem extremen, überalterten Schutzwald besteht, in welchen zukünftig enorme Mittel investiert werden müßten. Der Vorsitzende weist weiters darauf hin, daß Sepp Maier bereits seit ca. 25 Jahren auf der Gp. 4244/2 die Kiesdeponie betreibt, ohne hiefür jemals eine Entschädigung bezahlt zu haben. Er stimmt zu, daß dies sicherlich teils auch im öffentlichen Interesse gelegen ist, weshalb er auch angesichts des Umfanges der Entnahme von Kiesmaterial aus dem Suggadin-Bach im Vergleich zum Deponieplatz Schmelzhof einen reduzierten Pachtzins in der Höhe von S 3, -- bis S 4, -- für gerechtfertigt erachtet. Bürgermeister Wachter vertritt die Meinung, daß auf Grund des seinerzeitigen Beschlusses das Rechtsgeschäft zustandegekommen ist, aus wessen Verschulden die Durchführung jedoch nicht erfolgt ist, könne heute nicht mehr eindeutig beantwortet werden. Bürgermeister Vallaster berichtet in diesem Zusammenhang auch über Aussprachen während seiner Amtszeit als Standesrepräsentant, wonach Herr Maier immer die Meinung vertreten hat, daß das Bergmahd gegenüber der angebotenen Grundparzelle 4244/2 (unterhalb der Gargellner Straße) einen höheren Wert darstellt und er daher mit dem Tausch gegen das Bergmahd Wassertobel nicht einverstanden war. Auch später vertrat er die Meinung, daß die oberhalb der Gargellner Straße geforderte Grundparzelle 4244/10 als Tauschfläche abgetreten werden müßte. Bürgermeister Rudigier weist auf den Umstand hin, daß der am Suggadin-Bach gelegene Bestand als nicht sehr wertvoll eingestuft werden muß. Dazu stellt der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter fest, daß diese Fläche nun eine Betriebsfläche darstellt und daher auch nicht nach dem aus der Waldbewirtschaftung erzielbaren Ertrag bewertet werden kann. Bürgermeister Wekerle vertritt die Meinung, daß auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes ein Rechtsgeschäft nicht zustandegekommen ist. Aus heutiger Sicht werde sicherlich auch das Angebot zum Tausch des Bergmahdes "Wassertobel" gegen die benötigte Deponiefläche in Hinblick auf den Waldzustand und die generell mit der Schutzwaldbewirtschaftung verbundenen Aufwendungen anders zu beurteilen sein. In Hinblick auf die Tatsache der Nutzung seit ca. 25 Jahren könnte er sich vorstellen, daß der Abtausch des Bergmahdes angenommen wird, wobei allerdings durch Herrn Maier eine Ausgleichszahlung geleistet werden müßte. -9- In Anbetracht der auch nach Einholung einer weiteren Rechtsauskunft vorliegenden Tatsache, daß auf Grund der nicht vorliegenden Übereinstimmung von Angebot und Gegenangebot des Standes Montafon ein Vertrag nicht zustandegekommen ist, da von Herrn Maier nachweislich nie die ausdrückliche Zustimmung hiezu erteilt wurde, vertritt der Vorsitzende die Meinung, daß in Anlehnung an den Pachtvertrag mit Bitschnau Herbert ebenfalls ein Pachtvertrag mit einem ermäßigtem Pachtzins von ca. S 3, -bis S 4, -- abzuschließen ist. Andernfalls müßte im Falle der Annahme des Angebotes zusätzlich zum Bergmahd "Wassertobel" eine Aufzahlung geleistet werden, wobei diesfalls mehrheitlich ein Betrag von ca. S 100.000, -- als angemessen beurteilt wird. Der Vorsitzende wird beauftragt, mit Herrn Maier ein neuerliches Gespräch zu führen und die Angelegenheit im Sinne der beiden aufgezeigten Möglichkeiten einer Erledigung zuzuführen. Pkt. 5.) Die vom Standessekretär vorgelegten Bedarfsanmeldungen werden wie folgt entschieden: 1. Gebrüder Brugger, Schruns - Antrag auf Zuweisung von 120 fm Nutzholz für Stallneubau: Unter der Voraussetzung, daß die auf Bp. 1035 und 308/1 stehenden Ställe tatsächlich abgetragen werden und die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer hiezu vorliegt, wird dem Antrag grundsätzlich stattgegeben. Die Höhe des Servitutsholzbedarfes ist auf Grund der vorzulegenden Planunterlagen zu entscheiden. 2. Alpe Zamang, St. Gallenkirch - Antrag auf Zuweisung von 18 fm Nutzholz zum Neubau eines Schweinestalles auf der Kuhalpe: Dem Antrag wird stattgegeben, Servitutsholz wird im benötigten Umfang zugewiesen. Laut Aussage wird das Gebäude aus Mauerwerk erstellt, sodaß sich der beantragte Bedarf noch etwas reduzieren wird. 3. Brugger Rudolf, St. Gallenkirch 82 - Antrag auf Zuweisung von 56 fm Nutzholz für Neubau Wohnhaus Nr. 82 - Bp. 975: Hiezu wird berichtet, daß der allgemeine Bauzustand des Gebäudes als schlecht zu beurteilen ist, das Gebäude allerdings noch bis zum Jahre 1 993 vermietet ist. Es wurde daher von der Verwaltung das Angebot unterbreitet, daß im Zeitpunkt des Abbruches des eingeforsteten Gebäudes die auf den Kaufpreis vorhandene Differenz zum Servitutsholzpreis rückvergütet wird. Diesem Angebot wird von der Forstfonds Vertretung einstimmig zugestimmt, da trotz des schlechten Bauzustandes auf Grund der Tatsache der Vermietung nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Gebäude auch tatsächlich abgebrochen wird. - 10 - 4. Wachter Josef, Bartholomäberg - Antrag auf 46 fm Nutzholz für Instandhaltung Wohnhaus Nr. 44 in Silbertal - Bp. 86: Dem Antrag wird zugestimmt, die Zuweisung von Servitutsholz erfolgt jedoch nur im Umfang der bestehenden Einforstung. 5. Sneep Marianne, Möricken - Aarau - Antrag auf Zuweisung von 8 fm Nutzholz für Instandhaltung Wohnhaus Nr. 131 Silbertal: Dem Antrag wird stattgegeben, da das Wohnhaus, welches ehemals Bestandteil einer Landwirtschaft bildetet, nicht als Ferienhaus dient, sondern an eine einheimische Familie vermietet ist. 6. Mathies Karl, Bartholomäberg 250 - Antrag auf Zuweisung von 44 fm Nutzholz für Stallreparatur: Dazu wird berichtet, daß bereits im Vorjahr 46 fm für die dringend erforderliche Instandhaltung des arg vernachlässigten Gebäudes bewilligt wurden. Der Antragsteller beabsichtigt, auch den Kuhstall in Rundbauweise zu erstellen. Diesbezüglich wird auf den Beschluß aus dem Jahre 1941 verwiesen, wonach zum Umbau von Viehstallungen kein Holz aus Standeswaldungen abgegeben wird. Angesichts der Lage und des Zustandes des Gebäudes wird die Zuweisung von maximal weiteren 35 fm ausnahmsweise bewilligt. Pkt. 6. - Allfälliges: Der Betriebsleiter bringt zur Kenntnis, daß die kommissionelle Verhandlung zur Errichtung des Forstweges "Grüt" zur Erschließung der erst kürzlich erworbenen Waldungen in Tschagguns positiv abgeschlossen werden konnten. Auf Grund der problemlosen Wegführung ist die Erstellung in Regie geplant. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.30 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die heutige Sitzung. Schruns, 3. Juni 1988 Schriftführer: Forstfondsvertretung