20200512_FF_036

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:30
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2020-05-12
Erscheinungsdatum 2020-05-12
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2020/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. Mai 2020 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 36. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. Mai 2020 nehmen an der auf 13 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Mitarbeiterin Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:08 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßt Bgm Küng, der zum ersten Mal als neuer Bürgermeister von Vandans an der Forstfondssitzung teilnimmt. Die Sitzung ist gemäß § 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz über Maßnahmen gegen das zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz 1950 nicht öffentlich. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 36. Forstfondssitzung: 12.05.2020 Seite 2 von 5 Tagesordnung 1.) Grundbenützung für die Erweiterung der Beschneiungsanlage der Gargellner Bergbahnen GmbH auf Gst. 4598 und Gst. Nr. 4599 2.) Zustimmung zur dauerhaften Waldpflege bei der Hangkanalbrücke Suggadin der illwerke-vkw AG nach § 81 Abs. 1 lit b des FG 3.) Abstandsnachsicht für „Alte Talstation“ der Breitspitzbahn (Gst.-Nr. 3199/1 KG Gaschurn) 4.) Grundbenützung für das WLV Projekt „Sanierung Reutehorn WR 2020“ 5.) Genehmigung der Niederschrift der 35. Forstfondssitzung vom 10.03.2020 6.) Berichte 7.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende bittet den Betriebsleiter um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 1 „Grundbenützung für die Erweiterung der Beschneiungsanlage der Gargellner Bergbahnen GmbH auf Gst. 4598 und Gst. Nr. 4599“. Die Gargellner Bergbahnen haben um Grundbenützung für die Erweiterung der Beschneiungsanlage auf Flächen des Forstfonds (Gst.-Nr. 4598) angesucht. In der Diskussion wird auf die laufenden Verhandlungen über die DienstbarkeitsEntgelte bei der Silvretta Montafon GmbH hingewiesen. Dort wird von einer Quadratmeterentschädigung in Höhe 0, 30 € pro m² in Anlehnung an die Konditionen bei der Talabfahrt Gaschurn ausgegangen. Es wird gefordert, dass diese Entgelte auch bei den Gargellner Bergbahnen Gültigkeit haben sollen. Bgm Lechthaler plädiert dafür, die Zustimmung nicht jetzt mit Abgeltungsfrage zu verknüpfen und allenfalls zu verzögern. Die Bewilligung der Beschneiungsanlage soll möglichst zeitnah erfolgen. Dennoch sollten die letztlich mit der Silvretta Montafon GmbH ausgehandelten Dienstbarkeits-Entgelte in einem weiteren Schritt auch auf alle Montafoner Bergbahn Gesellschaften übertragen werden bzw. die bestehenden Verträge dahingehend angepasst werden. Bgm Netzer empfiehlt, dass dieselbe Flächen-Entschädigung wie bei der Talabfahrt Gaschurn der Gemeinde Gaschurn zum Tragen kommen. Weiters soll in den jetzigen Verhandlungen vereinbart werden, dass die Dienstbarkeitsentgelte an die Höhe der mit Silvretta Montafon fixierten Entgelte angepasst werden. Der Betriebsleiter spricht sich ebenfalls für diese Vorgehensweise aus. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung für die Erweiterung der Beschneiungsanlage der Gargellner Bergbahnen einstimmig unter der Bedingung zugestimmt, dass im Sinne einer Nachbesserungsklausel festgelegt wird, das bei Abschluss neuer EntgeltRegelungen mit einer anderen Bergbahn-Gesellschaft im Montafon auch die Vereinbarung Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 36. Forstfondssitzung: 12.05.2020 Seite 3 von 5 mit den Gargellner Bergbahnen an jene der Flächen-Entschädigung für die Talabfahrt Gaschurn anzupassen sind. Pkt. 2.) Der Vorsitzende bittet den Betriebsleiter um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 2 „Zustimmung zur dauerhaften Waldpflege bei der Hangkanalbrücke Suggadin der illwerke vkw AG nach § 81 Abs. 1 lit b des FG“. Der Betriebsleiter berichtet, dass die illwerke vkw die Bäume entlang der Hangkanalbrücke Suggadin schlägern werden. Für die Einräumung des Rechtes zur Schlägerung von hiebsunfreifer Bestände (§ 81 Abs. 1 lit b FG) erfolgt eine Entschädigung in Höhe von 942 €, welches mit 1 € pro m² bemessen ist. Ist eine weitere Schlägerung erforderlich, erfolgt je Anlassfall die gleiche Entschädigung. Bgm Netzer empfiehlt die Anpflanzung von unterschiedlichen Baumarten, um für die Klimakrise gewappnet zu sein. Weiters schlägt er vor, diese Vereinbarung an die derzeit laufende wasserrechtliche Bewilligung zu knüpfen. Im Zuge der Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung soll demnach eine neue Vereinbarung getroffen werden. Bgm Lechthaler erkundigt sich über das übliche Vorgehen bei solchen Anfragen. Der Betriebsleiter berichtet, dass die illwerke vkw AG zum ersten Mal mit einer solchen Anfrage an den Forstfonds herangetreten sind. Die nächsten Schlägerungen werden voraussichtlich in 2030 Jahren notwendig sein. Sollte es zu einer Wiederverleihung des Wasserrechts kommen, kann das in die Vereinbarung aufgenommen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, dass die Waldpflege gemäß dem vorgelegten Übereinkommen bei der Hangkanalbrücke Suggadin über die illwerke-vkw AG gegen eine Entschädigung von 942 € je Anlassfall erfolgen kann. Diese Genehmigung bezieht sich jedoch auf die Dauer der laufenden wasserrechtlichen Bewilligung der Anlage und ist im Zuge der Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung neu zu verhandeln. Pkt. 3.) Der Vorsitzende bittet den Betriebsleiter um Bericht zum Tagesordnungspunkt 3 „Abstandsnachsicht für ‚Alte Talstation‘ der Breitspitzbahn (Gst.-Nr. 3199/1 KG Gaschurn)“. Der Betriebsleiter informiert, dass die Bahn vor ein paar Jahren neu gebaut wurde. Die alte Talstation wird künftig als Jagdunterkunft genutzt. Gemäß den vorliegenden Planunterlagen wird die Abstandsfläche im Ausmaß von 0, 23 m² überschritten. Durch die Gewährung der Abstandsnachsicht ergeben sich für den Forstfonds keine Nachteile. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Abstandsnachsicht für die „Alte Talstation“ der Breitspitzbahn mit einem Flächenausmaß von 0, 23m² auf Gst.-Nr. 3199 (KG Gaschurn) einstimmig angenommen. Die Forstfondssitzung wird zwischen 13:29 und 16:04 Uhr für die Durchführung der Standessitzung unterbrochen. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 36. Forstfondssitzung: 12.05.2020 Seite 4 von 5 Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet, dass der Tagesordnungspunkt 4 „Grundbenützung für das WLV Projekt ‚Sanierung Reutehorn WR 2020‘ “ bereits bei der vorangegangenen Beratung besprochen wurde. Gegen die beantragte Grundbenützung von Gst.-Nr. 4248/1 (KG St. Gallenkirch) für die Zufahrt und die Projektdurchführung werden keine Einwände erhoben. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung des Gst.-Nr. 4248/1 (KG St. Gallenkirch) für das WLV Projekt „Sanierung Reutehorn“ einstimmig stattgegeben. Pkt. 5.) Die Niederschriften der 35. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Bgm Netzer weist darauf hin, dass bei den Berichten unter Punkt h) folgende Formulierung geändert werden soll: „Der Abwärmeverbund Gaschurn-Partenen wird künftig weniger Holz des Forstfonds abnehmen“. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die geänderte Niederschrift einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 6. – Berichte: Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Der Betriebsleiter berichtet, dass nun seit kurzem ein Vertragsentwurf mit der ENGIE Austria GmbH vorliegt. b) Die Aufarbeitung des Schadholzes in Vandans und St. Gallenkirch mit zirka 300 Festmeter findet zurzeit statt. c) Der Holzpreis ist momentan immer noch im Sinken. Wenn der Holzpreis weiter sinkt, kann Holz in einem „Nasslager“ langfristig gelagert werden, ohne dass das Holz vom Borkenkäfer befallen wird. Die Errichtung eines Nasslagers wurde bei den Behörden beantragt. Pkt. 7. – Allfälliges: a) Bgm Vallaster fragt an, in welchen Flächen der Gemeinde Bartholomäberg die Naturverjüngung erfolgreich ist. Der Betriebsleiter informiert, dass ¼ der Flächen verjüngungsfähig sind. Auf der Hälfte dieser Flächen ist die Naturverjüngung zufriedenstellend. Die Weißtanne kommt ohne Schutz fast nirgends auf. Der Rotwildbestand liegt im Montafon weit über einem tragbaren Bereich. b) Bgm Netzer bittet darum, dass der Forstfonds die Verjüngung gemeinsam mit privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern angeht. Die Mitarbeiter des Forstfonds sind in diesem Bereich gut geschult und können dabei die Widerstandsfähigkeit im Hinblick auf die Klimakrise berücksichtigen. Der Betriebsleiter informiert, dass die Privatwaldbesitzer bereits vom Land Vorarlberg beraten werden. c) Bgm Netzer fragt an, ob es bezogen auf die Corona-Pandemie Anfragen von JagdPächtern gegeben hat. Der Betriebsleiter informiert, dass er von einem Pächter eine Anfrage auf Pachtverminderung bekommen hat. Er hat diese Anfrage aber verneint, da der Forstfonds ebenfalls unter den aktuellen Gegebenheiten zu kämpfen hat. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 36. Forstfondssitzung: 12.05.2020 Seite 5 von 5 d) Bgm Netzer informiert sich zur Ausschreibung der Vermietung des Maisäß Gargellen 19. Bgm Netzer weist darauf hin, dass Mietverträge zeitgerecht ausgeschrieben werden sollen. Der Standessekretär berichtet, dass die Ausschreibung des Maisäß sich verzögert hat, da noch Fotos vom Maisäß gemacht werden mussten. Es hat drei interessierte potenzielle Mieter gegeben. Die Angebote der Interessierten werden den Bürgermeistern zugesendet. Bgm Vallaster spricht den Verkauf des Maisäß-Gebäudes an. Der Betriebsleiter befürwortet hingegen für die weitere Vermietung des Gebäudes, da laufende Einnahmen garantiert werden. Die jährlichen Einnahmen durch die Miete betragen jährlich rund 6.000 €. Bgm Lechthaler bittet um Zusammenstellung der Angebote und um Besprechung bei der nächsten Forstfondssitzung. Bgm Netzer spricht sich dafür aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Ausschreibung verlängert wird. Die Vermietungsdauer wird dem Maisäß Gauertalweg 12 angepasst (bis 30.06.2023). Bei der nächsten Forstfondssitzung wird über die Vermietung des Maisäß beraten. Ende der Sitzung: 16:43 Uhr Schruns, 12. Mai 2020 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at