19730508_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:31
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1973-05-08
Erscheinungsdatum 1973-05-08
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Inhalt des Dokuments

[-1-] NIEDERSCHRIFT Aufgenommen am Dienstag, den 8. Mai 1973 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 15. Sitzung der FORSTFONDVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 2. Mai 1973 wurde auf heute 8.30 Uhr eine Sitzung anberaumt, zu welcher folgende Ausschußmitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Gattlogg aus St. /Anten als Vorsitzender, Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns, Bürgermeister Ernst Pfeifer aus Gaschurn, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholomäberg und Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans. Wegen dienstlicher und privater Unabkömmlichkeit haben sich entschuldigt: Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal, Gemeinderat Ludwig Erhart aus Schruns und der Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Anton Lorenzin. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben! TAGESORDNUNG: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 9. Jan. 1973. 2. Vorlage der Jahresrechnung 1972. 3. Abänderung des Beschlusses vom 9. Jan. 1973 über die Stockgeldfestsetzung. 4. Ansuchen der Montafon Touristik GmbH in Schruns, wegen Beistellung von Grund und Boden für einen Golfplatz in St. Anton. 5. Ansuchen der Sektion Lindau des Deutschen Alpenvereines, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund einen Teil der Kläranlage erstellen zu dürfen. 6. Ansuchen der Seilweggenossenschaft Silbertal/Kristberg, um die Erlaubnis auf Forstfondsgrund eine Skiliftanlage bauen zu dürfen. 7. Vorlage eines Entwurfes des Gipswerkvertrages. - 2 - 8. Ansuchen des Rudigier Anton in St. Gallenkirch, um die Ablöse zweier Holzbezugsrechts. 9. Ansuchen des Peter Mangeng in B.berg, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes, 10. Ansuchen der Alpverwaltung Vilifau in Vandans in einer Wegsache auf Vilifau. 11. Ansuchen des Tennisclub Montafon, um die käufliche Überlassung von Holz für das Clubgebäude. 12. Eingabe der Keßler Elisabeth in Schruns, um Nachlaß der Wasseranschlußgebühr. Berichte: a) über die Genehmigung des Voranschlages durch die Aufsichtsbehörde. b) Wegbau ins Gassaries in Silbertal c) Verschiedene Holzverkäufe Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 9. Jän. 1973 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Zu Beginn der Sitzung wurde jeden Verwaltungsausschußmitglied ein Exemplar der Jahresrechnung 1972 ausgehändigt. Hierauf berichtet das Mitglied der Gebarungsüberprüfungsausschusses Herr Bürgermeister Martin Both von Tschagguns, daß die Bücher und. Belege des Forstfondes stichprobenweise geprüft wurden und daß kein Anlaß zur Beanstandung gegeben war. Ferner, daß die Überprüfung des Bargeldbestandes mit dem Kassabuchsaldo übereinstimmte. Hernach wird die Jahresrechnung 1972 postenweise verlesen und vom Vorsitzenden auf verschiedene Anfragen zu den einzelnen Haushaltstellen erschöpfend Auskunft erteilt, worauf die Jahresrechnung vom Forstfondausschuß stimmeneinhellig genehmigt wird. Zu Pkt. 3): In Abänderung des Beschlusses vom 9. Jan. 1973 wird das Stockgeld für das Servitutsholz wie folgt festgesetzt: - 3 - Nutzholz ........................ S 150.- pro Festmeter Brennholz ....................... S 35.- pro Festmeter Übermaß beim Brennholz das doppelte Stockgeld und bei Bezügen ausserhalb der Forsttagsatzung gleichfalls das doppelte Stockgeld, wie es bisher üblich war. Zu dem festgesetzten Stockgeld kommt nach die Mehrwertsteuer, die der Bezugsberechtigte zu tragen hat. Zu Pkt. 4): Die Montafon Touristik GmbH in Schruns, die van der FIDESCO gegründet wurde und nun als Bauherr auftritt, beabsichtigt im Gemeindegebiet St. Anton einen internationalen Golfplatz mit 6 Bahnen und ein Golfhotel zu bauen. Die Anlagen kommen auf Forstfondgrund zu stehen. Es wird beschlossen von der Gesellschaft einen Lageplan zu verlangen, auf dem die Anlagen und deren Situierung ersichtlich ist, damit festgestellt werden kann, wie weit der Landschaftsschutz berücksichtigt worden ist. Erst dann können die weiteren Verhandlungen aufgenommen werden. Die bereits mit Beschluß vom 24. Okt. 1972 der Gemeinde St. Anton gemachten Zusagen bleiben im vollen Umfange aufrecht. Zu Pkt. 5): Dem Deutschen Alpenverein Sektion Lindau wird die Erlaubnis erteilt, auf der Forstfondparzelle 3246/1 in K.G. Tschagguns, einen Teil der Kläranlage und den Sickerschacht erstellen zu dürfen. Der erforderliche Lageplan wurde von der Sektion vorgelegt. Für die Einräumung dieser Dienstbarkeit hat die Sektion Lindau jährlich, jeweils im Juli, einen Betrag von S 100.als Anerkennungszins an die Forstfondkassa zu bezahlen. Die Einräumung dieser Dienstbarkeit erfolgt ausserbücherlich. - 4 - Zu Pkt. 6): Dem Ansuchen der Seilweggenossenschoft Kristberg (Kristbergbahn) in Silbertal um die Erlaubnis in der Fortsetzung des bestehenden Kristbergsattelliftes einen weiteren Skilift bis zum Mittagstein (Muttjöchliplateau) zu bauen, wird zugestimmt. Die Anlage wird rd. 2.300 Meter lang, wovon rd. 800 Meter über Forstfondgrund führen (Bp. 723/1). Die voraussichtliche Schneise ist mit 6 m Breite vorgesehen; die Abfahrt erfolgt über Grund der Gemeinde Dalaas. Zur Bedingung wird gestellt, daß der Zuwachsverlust, welcher durch die Schlägerung nicht hiebsreifer Bäume entsteht der laufende Nutzungsentgang und eventuelle Nachteile dem Forstfond vergütet werden. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt über die Verwendung des anfallenden Trassenholzes die notwendigen Verhandlungen zu führen. Hinsichtlich eines Zufahrtweges zu den Stützen und zur Bergstation ist nach zu überprüfen, ob nicht eine vorteilhafte Erschließung der Forstfondwaldung damit verbunden werden kann. Zu Pkt. 7): Dar vom Montafoner Gipswerk in St. Anton vorgelegte Vertrag, welcher die Entschädigung für die Grundbeanspruchung (Nutzungsentgang) in St. Anton regelt, wird mit der Auflage genehmigt, daß die Wertsicherung nicht nach dem Preis für Baugips zu erfolgen hat, sondern nach dem Lebenhaltungskostenindex (1966 = 100) der vom Österr. Statistischen Zentralamt in Wien herausgegeben wird. Zu Pkt. 8): Dem Ansuchen des Anton Rudigier in St. Gallenkirch HNr. 274 um die unentgeltliche Überlassung von 50 fm Fichtenholz am Stack, als Ablöse für die Holzbezugsrechte der Bp. 954, HNr. 320 und Bp. 950/1, HNr. 321 in St. Gallenkirch/Livinar wird stattgegeben. Mit der Übergabe des Holzes gelten beide Objekte für immer als ausgeforstet, d.h. haben in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. - 5 - Zu Pkt. 9): Mit Beschluß vom 27. Febr. 1969 wurde Peter Mangeng in Innerberg HNr. 37, das Holzbezugsrecht der Bp. 725, HNr. 49 in Innerbarg, im Zuge einer geplanten Gebäudeverlegung auf die Gp. 2859/1 übertragen. Inzwischen hat sich der Antragsteller entschlossen, das Wohnhaus auf der Bp. 1116 (beides K.G. Bartholomäberg) zu erstellen, also nicht mehr auf der gleichen landw. Liegenschaft. Diesem Übertragungsansuchen wird stattgegeben. De es sich nicht mehr um eine in sich geschlossene Landwirtschaft handelt, wird für den Neubau des Objektes einmalig eine Holzmenge von 25 fm bewilligt. Weitere Bezüge über die Forsttagsatzung können erst dann wieder erfolgen, wenn Holz zur Instandsetzung Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Der Beschluß vom 27.2.1969 wird ausser Kraft gesetzt. Durch diese Übertragung wird die Bp. 725 für immer ausgeforstet, d.h. hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. An dessen Stelle wird dos auf der Bp. 1116 erstellte Objekt im oben erwähnten Sinne eingeforstet. Zu Pkt. 10): Dem Ansuchen der Alpverwaltung Vilifou in Vandans, um einen Beitrag zur Instandsetzung der Vilifauer-Brücke und eine teilweise Kostenübernahme bei der Weginstandsetzung, kann nicht stattgegeben werden, weil noch vordringlichere Projekte zu erledigen sind. Nachdem die alte Brücke durch eine Betonbrücke ersetzt werden soll, ist der Forstfand bereit als einmalige Entschädigung für dieses Holzbezugsrecht 8 fm Fichtenholz am Stock der Alpverwaltung unentgeltlich zu überlassen. Die Zuweisung hat im Vilifauerwald zu erfolgen. Zu Pkt. 11): Dem Ansuchen des Tennisclub Montafon, um die käufliche Überlassung von rd. 70 fm Fichtenholz am Stock für das - 6 - neue Clubhaus, wird stattgegeben. Die Zuweisung hat aus der Standeswaldung Tschagguns zu einem angemessenen Preis zu erfolgen. Zu Pkt. 12): Dem neuerlichen Ansuchen der Elisabeth Keßler in Schruns HNr. 718, um die Rückzahlung der Wasseranschlußgebühr für den Maisäß Nr. 356 in Schruns, wird nicht stattgegeben. Die Forstfondvertretung sieht keine Veranlassung den Beschluß vom 6.7.1971 aufzuheben. Sollte sich die Partei in ihrem Wasserbezuge benachteiligt fühlen, so soll sie sich an den Verursacher, in diesem Falle an die Marktgemeinde Schruns, wenden. Pkt. 13): Dem Ansuchen des Artur Tschofen in Gaschurn HNr. 149, um die käufliche Überlassung von rd. 30 fm Servitutsholz, welches für den Neubau des Stalles Bp. [Nummer unleserlich] bezogen wurde, aber wegen Einspruch des Mitbesitzers nicht gebaut werden kann, wird stattgegeben. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit zuerkannt. Ende der Sitzung: 12.30 Uhr. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: