19850618_FF_001

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:32
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1985-06-18
Erscheinungsdatum 1985-06-18
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. Juni 1985 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 1. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Juni 1985 nehmen an der auf heute 9.15 einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister ÖkRat Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Guido Scheier; Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Sekr. Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden Herren Standesvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit gemäß dem Standesstatut fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 32. Sitzung vom 9. April 1985 und Genehmigung durch die bisherigen Mitglieder der Forstfondsvertretung; 2. Bestellung eines Unterausschusses zur Verhandlung mit den Seilbahngesellschaften für den Abschluß der Dienstbarkeitsverträge; 3. Bedarfsanmeldungen 1985: Festsetzung und Genehmigung der Servitutsbezüge 1985 unter Berücksichtigung der neuen Hiebsätze; 4. Ansuchen der Gemeinde Silbertal um die Erlaubnis zur Errichtung eines Wanderweges linksseitig der Litz auf der Gp. 1488/1 KG Silbertal; 5. Wiedervorlage des Projektes DS Kropfen/Kapell durch die Montafoner Hochjochbahnen Ges.m.b.H, Schruns; 6. Berichte - Allfälliges; -2- Vor Eingang in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende den Anwesenden mit, daß zur heutigen ersten Sitzung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des geltenden Standesstatutes die acht Bürgermeister der Forstfondsgemeinden zur Sitzung eingeladen wurden. Die Einladung der beiden Vertreter der Agrargemeinschaften St. Gallenkirch und Vandans ist erst später über Ersuchen des Bürgermeisters Rudigier von St. Gallenkirch erfolgt. Der Vorsitzende stellt ausdrücklich fest, daß auch weiterhin die beiden Vertreter der örtlichen Agrargemeinschaften St. Gallenkirch und Vandans an den Forstfondssitzungen teilnehmen sollen und begrüßt eine Beratung der anstehenden Aufgaben in einem größeren Kreise. Angesichts des schwebenden Rechtsstreites ist aber eine strikte Einhaltung des Standesstatutes von Bedeutung, wobei ganz eindeutig die Bürgermeister, sofern sie im Besitze des Standesbürgerrechtes sind, zur Vertretung ihrer Gemeinden im Forstfondsausschuß berufen sind. Bgm. Rudigier stellt hiezu fest, daß nach seiner Meinung zu den Forstfondsitzungen in der Vergangenheit nur die Obmänner der beiden Agrargemeinschaften Vandans u. St. Gallenkirch geladen wurden, was jedoch vom Vorsitzenden dahingehend richtig gestellt wird, daß zumindest seit einiger Zeit auch wieder die beiden Bürgermeister eingeladen wurden. Bgm. Rudigier wünscht in dieser Angelegenheit die Beibehaltung der bisherigen Vorgangsweise mit Einladung des Obmannes der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, welchem nach Aussage auch in Zukunft das Stimmrecht der Gemeinde zuerkannt werden wird. Seitens der Gemeinde bestehe der Wunsch, daß die Forstfondsagenden weiterhin von der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch wahrgenommen werden. In diesem Zusammenhang verweist der Vorsitzende auf eine vor ca. einem halben Jahr abgegebene Erklärung, wonach Herr Marlin von der Gemeindevertretung in das Forstfondsgremium nominiert wurde. Bgm. Wekerle stellt fest, daß offensichtlich über einige Jahre hinweg in der Ladung der Agrargemeinschaftsvertreter statutenwidrig vorgegangen wurde. In der Frage der Rechtmäßigkeit der zu fassenden Beschlüsse ist jedoch eine klare Vorgangsweise erforderlich, wobei nach dem geltenden Statut eindeutig die Bürgermeister der acht Forstfondsgemeinden hiezu berufen sind und das Stimmrecht dem jeweiligen Bürgermeister zusteht. Zwischen dem Standesstatut und den Satzungen der Agrargemeinschaften St. Gallenkirch und Vandans bestehen diesbezüglich offensichtliche Abweichungen. Der Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans schläft hiezu vor, daß bezüglich der statutengemäßen Ladung der Forstfondsvertreter in der kommenden Sitzung beraten werden sollte. Er könnte sich vorstellen, daß analog der von den Agrargemeinschaften Vandans und St. Gallenkirch entsandten Vertreter auch von den übrigen Gemeinden ein weiterer Vertreter der Nutzungsberechtigten an den Sitzungen teilnimmt, wobei die Bestellung durch die jeweiligen Gemeindevertretungen erfolgen könnte. Diesbezügliche Gespräche sind bereits wiederholt geführt worden, der Vorsitzende begrüßt ausdrücklich eine Ausweitung des Gremiums, um auch auf diese Weise eine verstärkte Information der Standesbürger zu ermöglichen. -3- Herr Marlin nimmt noch zur Gründung der Agrargemeinschaft im Jahre 1965 Stellung und stellt dazu fest, daß deren Satzungen sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Forstfondsausschuß zur Kenntnis genommen wurden und seit damals der Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch an den Forstfondssitzungen teilnimmt. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß mangels der rechtlichen Voraussetzungen die Forstfondsvertretung diese Satzungen nicht genehmigen konnte und daraus auf die gültigen Standesstatuten keine Folgewirkungen abgeleitet werden können. Er stellt nochmals eindeutig fest, daß eine Teilnahme der Agrargemeinschaftsvertreter ausdrücklich begrüßt wird, für die Beschlußfassungen sind jedoch die Statuten maßgebend und daher auch in Zukunft die Bürgermeister aller acht Forstfondsgemeinden zu den Sitzungen eingeladen werden. Bgm. Rudigier stellt gleichfalls fest, daß er Wert darauf lege daß auch in Zukunft das Stimmrecht dem Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch zustehe. Eine Erweiterung des Gremiums wird begrüßt, letztendlich ist jedoch die Entscheidungsbefugnis maßgebend. Die Gemeindevertretung St. Gallenkirch werde in Bälde in dieser Angelegenheit beraten. Nach weiterer Diskussion stellt der Vorsitzende abschließend fest, daß für die Beschlußfähigkeit die Standesstatuten maßgebend sind. Sofern Bgm. Rudigier auf das ihm zustehende Stimmrecht verzichte, müßte die Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschluß fassen. Es stellt diese Problematik ein grundsätzliches Problem, persönlich beurteilt der Vorsitzende eine Erweiterung des Forstfondsausschusses positiv. Der Vorsitzende geht zur Erledigung der Tagesordnung über. Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 32. Sitzung vom 9. April (Richtigstellung gegenüber der Einladung!), welche allen Mitgliedern der alten Forstfondsvertretung übermittelt wurde, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende stellt fest, daß die mit den Seilbahngesellschaften noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge für Grundbeanspruchung und Einräumung von Überspannungsrechten vordringlich behandelt werden müssen, um einen baldigen Abschluß herbeiführen zu können. Nach eingehender Beratung werden über Vorschlag einhellig nachfolgende Standesvertreter in den Unterausschuß zum Abschluß der Dienstbarkeitsverträge bestellt: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns, Herr Ernst Marlin, St. Gallenkirch, Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Pkt. 3.) Der Vorsitzende erläutert die vorliegende Übersicht der angemeldeten und von den Gemeindeholzkommissionen überprüften und zur Kenntnis genommenen Servitutsbezüge. Er teilt mit, daß der bereits von der Behörde erlassene Bescheid für die beantragte Fällungsbewilligung mit einer Reduzierung -4- des Hiebsatzes von derzeit 14.500 fm auf nunmehr 9.630 fm für 1985 auf Grund einer persönlichen Vorsprache bei der Behörde von Amts wegen wieder aufgehoben und auf die beantragte Servitutsmenge von 11.178 fm abgeändert werde. Der Vorsitzende berichtet hiezu, daß diese Abänderung jedoch nur unter ganz konkreten Auflagen erreicht werden konnte und daß diesbezüglich in den kommenden Tagen weitere Gespräche mit der Behörde stattfinden werden. In Zusammenarbeit mit der Behörde soll kurzfristig ein Dringlichkeitskatalog erarbeitet werden, gleichzeitig soll auch eine verstärkte Information der Standesbürger über ihre Rechte und die ihnen zustehenden Pflichten in die Wege geleitet werden. Das geltende Holzbezugsstatut soll den Bürgern wieder verstärkt ins Bewußtsein gerufen werden. Zur Abwicklung der Bedarfsanmeldungen und die anschließende Überprüfung der Servitutsbezüge in den einzelnen Gemeinden berichten die Standesvertreter über die gemachten Erfahrungen und unterbreiten ihre diesbezüglichen Änderungsvorschläge. Generell sollte bereits bei der Anmeldung eine gewisse Steuerung der Holzbezüge vorgenommen werden. Gleichzeitig muß in Zukunft wieder eine verstärkte Kontrolle über die Verwendung der Servitutsbezüge erfolgen. Diesbezüglich berichtet der Vorsitzende über bereits besprochen und in die Wege geleitete Maßnahmen. Demnach ist in Hinkunft durch die Bezugsberechtigten bereits bei der Ausgabe die widmungsgemäße Verwendung der zugewiesenen Servitutsbezüge schriftlich zu bestätigen, gleichzeitig werden entsprechende Kontrollen im Sinne des Holzbezugsstatutes angekündigt. Die von der Verwaltung vorgelegte Übersicht über eingegangene Anträge auf Erhöhung des Brennholzloses auf 4, 5 fm (wie bisher) werden kurz beraten. Es wird allgemein festgestellt, daß eine Zuerkennung der erhöhten Menge nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen erfolgen kann, wobei in diese Beurteilung neben der Feuerungsmöglichkeit (Kachelofen) im Haushalt, der Möglichkeit der Bedarfsdeckung im Eigenwald auch soziale Aspekte (Einkommen) einbezogen werden müssen. Die einzelnen vorliegenden Anträge sind gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde eingehend zu überprüfen. Über die Genehmigung von Servitutsbezügen, welche außerhalb der Bedarfsanmeldung eingebracht wurden, wird an der bisherigen Übung festgehalten, wonach ausnahmslos das doppelte Stockgeld zu entrichten ist (sofern nicht Ausnahmen im Sinne des Holzbezugsstatutes zutreffen). Die Anmeldefristen zur Geltendmachung der Servitutsbezüge sind einzuhalten. Nach eingehender Beratung werden die angemeldeten und von den Gemeindeholzkommissionen überprüften Servitutsbezüge mit 11.178 fm einstimmig genehmigt, wobei erforderliche Überprüfungen durch den Betriebsdienst vorgenommen werden können. Zur Frage der Schadholzzuweisung bzw. der Zuweisung von aufgearbeiteten Servitutsbezügen erläutert der Betriebsleiter ein von ihm entwickeltes System auf der Basis von Zufallszahlen. Demnach wird in Zukunft im Falle der nicht zur Schadholzaufarbeitung notwendigen Nachfrage die Zuweisung auf Grund dieser Zufallszahlen erfolgen, wodurch die größtmögliche Objektivität gewährleistet ist. Bgm. Rudigier verläßt wegen anderweitigen Verpflichtungen um 10.50 Uhr den Sitzungssaal. -5- Pkt. 4.) Bgm. Säly berichtet über das Vorhaben der Gemeinde Silbertal zur Errichtung eines Wanderweges ausgehend vom bestehenden Forstweg bei der ehemaligen Müllabfuhr bis zur Bannwaldbrücke linksseitig der Litz auf der Standesparzelle 1488/1 Silbertal. Ein diesbezügliches Ansuchen um Vorbegutachtung des Projektes durch die Behörde wurde bereits eingereicht. Nach eingehender Beratung wird das vorgesehen Bauvorhaben grundsätzlich positiv beurteilt und der beantragten Grundinanspruchnahme einhellig zugestimmt. Bei Verwirklichung der ins Auge gefaßten Breite von 2, 50m könnte gleichzeitig auch ein Holzabtransport mittels landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorgenommen werden. Pkt. 5.) Von der Montafoner Hochjochbahnen Gesellschaft m.b.H. wurde das Projekt der Wiedererrichtung, des bereits abgetragenen Kropfenliftes neuerlich vorgelegt, da im laufenden Jahr die geplanten Arbeiten durchgeführt werden sollen. Bgm. Wekerle erläutert das vorliegende Projekt der Errichtung eines Doppelsesselliftes vom Kropfen bis ca. 250m bergwärts der bestehenden Bergstation mit einer Unterführung der Kapellterasse und gleichzeitigem Abbruch des 28 Jahre alten Kapell-Schleppliftes. Die neue Anlage erhält wie der bereits abgebrochene Sessellift einen Zwischenausstieg direkt neben dem Güterweg Kropfen-Kapell oberhalb der Seilbahnstütze 4. Die Seilbahntrasse ist bis auf eine geringfügige seitliche Verschiebung im untersten Bereich identisch// mit der bereits vorhandenen Schneise, sodaß lediglich im Randbereich Schlägerungen von wenigen Fichten erforderlich sind. Das Projekt wurde bereits im Jahre 1982 behördlich verhandelt und auch vom Stand Montafon damals die Zustimmung zur Überspannung erteilt. Das alte Talstationsgebäude wird abgerissen/ und für die neue Anlage wieder neu errichtet. Der Grund wurde bereits früher von der Gesellschaft käuflich erworben. Nach eingehender Beratung wird der Grundüberspannung zu den bereits im Jahre 1982 beschlossenen Bedingungen einhellig zugstimmt. Die Bedingungen lauten: a) Das anfallende Trassenholz (ca. 17 Randfichten) ist dem Stand Montafon aufgearbeitet frei Abfuhrstraße zur Verfügung zu stellen; b) Der Zuwachsentgang ist zu ermitteln und zu vergüten; c) Nicht mehr benötigte Grundflächen der alten Sessellifttrassen sind aufzuforsten; d) Über die Grundinanspruchnahme (unter Einbeziehung der bestehenden Anlagen und Schiabfahrten) sind Dienstbarkeitsverträge vor Beginn der Bauarbeiten vorzulegen. Pkt. 6. Berichte - Allfälliges: Bgm. Wachter berichtet über eine Gewichtsbeschränkung von 5 to auf der Rellstalstraße der VIW. Er ersucht um Unterstützung durch den Stand Montafon für eine Anhebung dieser Beschränkung, da bei der geltenden Gewichtsbeschränkung Holztransporte praktisch nicht mehr durchführbar sind. Der Stand Montafon ist gleichfalls an einer praktikablen Lösung interessiert. -6- Der Vorsitzende berichtet über eine Vorsprache des Obmannes der Agrargemeinschaft Schandang von Vandans mit dem Ersuchen, das anfallende Trassenholz für den Güterweg Schandang zur Gänze zu überlassen. Unter Berücksichtigung des dem Stand Montafon dadurch erwachsenden Vorteiles wird die bisherige Menge von 10fm auf nunmehr 20 fm erhöht und der Agrargemeinschaft Schandang als Baukostenbeitrag überlassen. Das weitere Trassenholz ist zur Zuweisung an Servitutsberechtigte abfuhrbereit zur Verfügung zu stellen, (einhellige Auffassung des Standesausschusses) Eine Anfrage wegen der Schadholzaufarbeitung im Bereich Gweil in St. Gallenkirch wird vom Betriebsleiter dahingehend beantwortet, daß mit einigen Akkordanten eine Besichtigung zwecks Offertstellung stattgefunden hat. Die Offerte werden in zwei Wochen vorliegen. Es wird von einer Mindestmenge von ca. 1.000 fm Schadholz und Altholznutzung ausgegangen, wobei die genaue Festlegung der Altholznutzung im Einvernehmen mit der Behörde und der Wildbachverbauung erfolgen wird. Zum Schadholz auf der Alpe Hora wird mitgeteilt, daß eine nochmalige Begehung zur Festlegung einer provisorischen Wegerstellung in den nächsten Tagen erfolgen wird. Der Betriebsleiter berichtet über eine Anfrage von Herrn Bertram Bitschnau von Vandans nach einer Möglichkeit zur Anstellung als Betriebsorgan. Bitschnau hat die Handelsschule absolviert und möchte im Herbst den Waldaufseherkurs besuchen, sofern ihm Aussicht auf eine Anstellung beim Stand Montafon gewährt wird. Der Betriebsleiter berichtet über einen Lokalaugenschein beim Wohnhaus des Netzer Lothar in Schruns und die erfolgte Überprüfung der beantragten Sevitutsholzzuweisung für Reparaturarbeiten. Die Überprüfung hat ergeben, daß eine Sanierung, wie beantragt, nicht erforderlich ist und zur laufenden Instandhaltung lediglich die Zuweisung eines Sagstammes notwendig ist. Die Anfrage nach der Erledigung von zwei Einsprüchen aus St. Gallenkirch wird dahingehend beantwortet, daß gegen die Bewilligung von 80fm für den Stallneubau des Netzer Heinrich durch den Bewilligungswerber kein Einspruch mehr erhoben wurde. Die Partei Strauß Lydia wurde beschlußgemäß aufgefordert, den Verwendungsnachweis über die bisherigen Holzuweisungen zu erbringen. Frau Strauß hat gleichfalls vorgesprochen und um einen Lokalaugenschein ersucht, welcher in den nächsten Tagen vorgenommen werden soll. Um 12.30 Uhr schließt der Vorsitzende die Sitzung und dankt allen Standesvertretern für die Teilnahme. Schruns, 19. Juni 1985 Forstfondsausschuß: Forstfondsausschuß: