19840313_FF_022

Dateigröße 83.62 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:33
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1984-03-13
Erscheinungsdatum 1984-03-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. März 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 22. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 6. März 1984 nehmen an der auf heute 10.00 Uhr festgesetzten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg, Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans Bürgermeister Raimund Wachter, St. Gallenkirch Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans Entschuldigt: Bürgermeister Georg Amann, Silbertal Schriftführer: Sekr. Vallaster Johann Der Vorsitzende eröffnet um 10.10 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung vom 21.2. 1984; 2.) Nominierung des Ausschusses für die vereinbarten Verhandlungen im Zuge des beantragten Regulierungsverfahrens; 3.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 21. Sitzung vom 21.2.1984 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Anläßlich der erfolgten Aussprache am 2. März 1984 zwischen den Bürgermeistern, dem Proponentenkomitee und den Vertretern der Landesregierung und der Agrarbezirksbehörde wurde vereinbart, daß zur weiteren Beratung und Verhandlung in der Angelegenheit der rechtlichen Absicherung der Nutzungsrechte im Zuge des beantragten Regulierungsverfahrens von beiden Seiten ein Verhandlungskomitee nominiert und Herrn Landesrat Blank bekanntgegeben wird. -2- Zum beantragten Regulierungsverfahren sowie die stattgefundene Aussprache am 2. März 1984 im Beisein von Landesrat Blank entwickelt sich eine rege Debatte, wobei durch den Forstfondsvertreter Marlin wiederum auf die Gefahr einer Überfremdung in den Gemeindevertretungen hingewiesen wird, womit gleichzeitig auch die alten Nutzungsrechte der Standesbürger in Gefahr geraten könnten. Durch den Forstondsausschuß wird hiezu wiederum die einhellige Meinung geäußert, daß seitens der Bürgermeister keinerlei Absichten bestanden haben noch bestehen, die bestehenden Nutzungsrechte anzutasten bzw. zu beseitigen. Es ist allerdings nochmals auf den tatsächlichen Umfang dieser Nutzungsrechte hinzuweisen, da den Standesbürgern vielfach der Umfang des zustehenden Rechte nicht mehr bewußt ist. Entgegen der Feststellung durch Herrn Marlin, daß es dem Proponentenkomitee allein um die Sicherung der Nutzungsrechte, unabhängig davon wie die rechtliche Konstruktion dieser Standeswaldungen aussieht, geht, wird durch die Bürgermeister festgehalten, daß das Proponentenkomitee teilweise recht eindeutig nicht nur eine Sicherung dieser Nutzungsrechte sondern auch das Eigentum selbst an den Standeswaldungen begehrt, was im Zuge eines Regulierungsverfahrens mit Bildung einer Agrargemeinschaft auch erfolgen würde.. Für die kommenden Gespräche zur Erzielung einer einvernehmlichen Lösung in der angesprochenen Frage wird nachfolgender Verhandlungsausschuß bestellt und ist Herrn Landesrat Blank mitzuteilen: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn Im Falle der Verhinderung eines Vertreters des Verhandlungsausschusses wird Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton als Ersatzmann nominiert. Weiters nimmt an den bevorstehenden Gesprächen auch der Standessekretär als Sachbearbeiter teil. Pkt. 3.) Durch die Verwaltung wird auf die unterschiedliche Handhabung in den Gemeinden bei der Vorschreibung des Waldaufsichtsbeitrages hingewiesen. Es wird ersucht, die Verumlagung für Waldflächen, für die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes wegen des geringen Wertes kein Einheitswert festgestellt ist, nach den Vorschriften des Landesforstgesetzes vorzunehmen. Demnach ist für die Verumlagung die Hälfte des Mindestbetrages, bei welchem ein Einheitswert festzulegen ist, heranzuziehen. Dieser Betrag liegt derzeit bei S 2.000, —, sodaß solche Waldflächen mit einem Einheitswert von S 1.000, — für die Verumlagung des Waldaufsichtsbeitrages heranzuziehen sind. Für die bereits früher beschlossene Einrichtung zweier Büroräume im Obergeschoß des Standesgebäudes wurden für die Durchführung der notwendigen Malerarbeiten Angebote eingeholt. Diese Arbeiten werden somit aufgrund der vorliegenden Angebote einstimmig an die Fa. Neyer Hans aus Schruns als Billigstbieter zum Anbotspreis von S 17.932, 80 incl. Mwst. vergeben. -3- Im Zuge der Installationsarbeiten in den neuen Büroräumlichkeiten wurde festgestellt, daß die vorhandene Verteileranlage nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht (Zähleranlage auf Holzplatte, kein FI-Schutzschalter, keine Vorzählersicherung u.a.). Die Erneuerung der Verteileranlage kostet ohne die noch erforderlichen Maurerarbeiten lt. dem vorliegenden Angebot der Fa. Montafonerbahn AG S 17.793, 50 incl. Mwst. Da den geforderten Sicherheitsbestimmungen nicht entsprochen wird, wird dem Einbau der neuen Verteileranlage einstimmig zugestimmt. Mit dem Dank an die Anwesenden für ihre Teilnahme schließt der Vorsitzende um 11.50 Uhr die Sitzung. Schruns, 14.3.1984 Schriftführer: Forstfondsausschuß: