19961015_FF_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:33
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1996-10-15
Erscheinungsdatum 1996-10-15
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Oktober 1996 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 7. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 7. Oktober 1996 nehmen an der im Anschluß an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Vizebürgermeister Siegfried Fritz, Bartholomäberg; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die Standessitzung um 16.30 Uhr die 7. Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Erweiterung der TO um 2 weitere Punkte wird einstimmig stattgegeben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung vom 16. Juli 1996; 2. Berichte des Vorsitzenden und Betriebsleiters; 3. Erwerb von Waldparzellen in Gaschurn; 4. Grundbeistellung für Betrieb von Bauschuttdeponien in mehreren Gemeinden; 5. Festlegung der Holzbezugsrechte für die Alpe Tilisuna; Erweiterung der Tagesordnung: 6. Abdeckung von Rechtskosten für Proponenten in St. Gallenkirch aus dem Jagdgeld; 7. Preisfestsetzung für den Bezug von Hackschnitzeln; 8. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 6. Sitzung der Forstfondsvertretung vom 16. Juli 1996, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: Bezüglich der Projektszusammenarbeit „GTIS für Partner" mit der VIW ist bis Mitte November die Entscheidung über die Systemwahl (VIW: GTIS/WinGIS oder VKW: GEM-GIS) zu erwarten. In diesem Zusammenhang wird nochmals festgehalten, daß vom Stand Montafon eine enge Kooperation in allen GIS-Belangen mit der VIW neuerlich betont wird und sich diese Kooperation ungeachtet der Systementscheidung auf die Datenübernahme, den Datenaustausch sowie die gemeinsame Planung und Durchführung von Datenerfassungsprojekten konzentrieren soll. Lt. Aussage von Förster Bernhard Maier kommt der Standardisierung von Objekt- und Geodatenstrukturen besondere Bedeutung zu, da ohne sie ein zweckmäßiger gegenseitiger Datentransfer nicht möglich ist. Betont wird nochmals die Tatsache, daß durch eine enge Kooperation mit der Illwerke auch Arbeitsplätze in der Talschaft verbunden sind. Diese Absicht soll beim Vorstand der Vlbg. Illwerke nochmals schriftlich deponiert werden. Pkt. 3.) Es wird informiert, daß von Frau Nöstler Olga die in ihrem Eigentum befindlichen Gpn. 2825 und 2826 in Gaschurn mit einem Gesamtausmaß von 8.393 m2 zum Kauf angeboten wurden. Die beiden Parzellen grenzen direkt an 2 Seiten an den Standeswald an, womit eine Arrondierung zur zweckmäßigeren Bewirtschaftung erreicht werden könnte. Aufgrund dieser Tatsache und der Lage der beiden Parzellen wird die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die weiteren Verhandlungen für einen Kauf dieser beiden Parzellen zu führen, wobei ein Kaufpreis im Bereich von S 2, — bis S 4, - pro m2 festgelegt wird. Sofern ein positives Verhandlungsergebnis in diesem Sinne erreicht werden kann, wird der Vorsitzende einstimmig zur Kaufabwicklung und Vertragsunterfertigung ermächtigt. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert über stattgefundene Verhandlungen durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz für die weitere Erteilung der erforderlichen Bewilligungen zur Errichtung und den Betrieb von Ablagerungsplätzen für Bauschutt- u. Aushubmaterial in den Gemeinden Gaschurn, St. Anton, Bartholomäberg und Vandans. -3- Im Zuge des Behördenverfahrens ist die Zustimmung des Grundeigentümers zum weiteren Betrieb bzw. teilweise auch für eine Erweiterung der Bauaushub- u. Bauschuttdeponien erforderlich. Dazu wird vorgeschlagen, talschaftsweit eine einheitliche Vorgangsweise für die Grundbeistellung durch den Forstfonds anzuwenden, zumal bereits im Jahre 1994 für die Erweiterung der Bauaushubdeponie der Gemeinde Vandans ein entsprechendes Übereinkommen mit einem jährlichen Dienstbarkeitsentgelt beschlossen wurde. Vom Standessekretär wird weiters informiert, daß nach Rücksprache mit Dr. Müller vom Gemeindeverband die Empfehlung ausgesprochen wurde, im Zuge dieses Übereinkommens auch klarzustellen, daß vom Grundeigentümer keinerlei Haftungen für mögliche Folgen aus dem Betrieb der Deponien übernommen werden können, da aufgrund den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Abfallgesetz, Wasserrechtsgesetz und Abfallwirtschaftsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haftung des Grundeigentümers für mögliche negative Auswirkungen gegeben ist. Von der Forstfondsvertretung wird über Antrag des Vorsitzenden somit einstimmig beschlossen, daß künftig für die Bereitstellung von Grund zum Betrieb und die Erweiterung von Bauschutt- und Bauaushubdeponien unter Einhaltung nachstehender Auflagen die Zustimmung erteilt wird: 1. Für die beanspruchte Grundfläche ist von der jeweiligen Gemeinde ein Betrag von S 1, 50 zuzügl. allfälliger Abgaben u. Gebühren, wertgesichert nach dem Vlbg. Lebenshaltungskostenindex, zu entrichten. 2. Die jeweilige Gemeinde als Betreiberin der Materialdeponie haftet für alle Schäden, die durch die Materialdeponie eintreten. Der Stand Montafon-Forstfonds als Vermieterin wird aus allen Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Deponie an sie herangetragen werden, von der jeweiligen Deponiebetreiberin schad- u. klaglos gehalten, wobei diese Bestimmung auch über das Vertragsende hinaus Gültigkeit besitzt. Alle mit der Materialdeponie verbundenen Kosten und Auflagen seitens der Behörden sind von der Betreiberin und über die Beendigung des Mietvertrages hinaus zu tragen. Hinsichtlich der ehemaligen Bauschutt- u. Aushubmaterialdeponie am Mustrigielbach in Vandans wird festgestellt, daß gegen die weitere landwirtschaftliche Nutzung der Flächen des Standes Montafon-Forstfonds kein Einwand erhoben wird. Vom Stand Montafon wird diesbezüglich der Antrag auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens nach dem Forstgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingebracht. Die Standesverwaltung wird beauftragt, mit dem derzeitigen Bewirtschafter des Grundstückes über die landwirtschaftliche Nutzung ein entsprechendes Übereinkommen abzuschließen, wobei auch ein angemessenes Entgelt zu vereinbaren ist. -4- Pkt. 5. Vom Betriebsleiter wird ausführlich über die bisherigen Verhandlungen mit der Alpverwaltung Tilisuna auf Zuweisung von Servitutsholz für die Neuerrichtung des Alpstalles Gampadels informiert. Die ursprünglich geplante Zuweisung von Tannenholz im Rellstal wurde über Ersuchen des Alpobmannes Georg Brugger aus bringungstechnischen Überlegungen zurückgenommen. Hinsichtlich der Qualität von Tannenholz für die Errichtung von Stallgebäuden wird auch von Vbgm. Fritz Siegfried als Fachmann festgestellt, daß aus statischen Überlegungen Tanne für Bauvorhaben ohne weiteres Verwendung finden kann. Der Betriebsleiter kritisiert im Zusammenhang mit den geführten Gesprächen die von einzelnen Alpvertretern teils sehr unsachliche Argumentation. Generell wird festgehalten, daß auch die in den vergangenen Jahren gehandhabte Praxis in der Bewilligung von Servitutsholz für die Instandhaltung bzw. Neuerrichtung von Alpgebäuden sowohl für die Alpe Tilisuna wie auch für andere Alpen in der Talschaft vom Stand Montafon als belasteter Grundeigentümer recht großzügig gehandhabt und sowohl Nutz- wie auch Schindelholz über das urkundlich festgelegte Ausmaß hinaus zugewiesen und bewilligt wurde. Hinsichtlich der Schindelholzbewilligung für eine Dachfläche von ca. 480 m2 für den neuen Alpstall informiert der Betriebsleiter nochmals ausführlich über die vorhandene Problematik, wobei insbesondere auch forstwirtschaftliche Überlegungen wie auch Auflagen der Behörde im Zuge der Hiebsatzerteilung behandelt werden. Es ist Tatsache, daß Schindelholz nur im beschränkten Umfange zur Verfügung steht und in erster Linie zur langfristigen Sicherung für die Verwendung von wirklich schützenswerten Objekten in der Talschaft im Sinne der im Jahre 1990 beschlossenen Richtlinien sehr sparsam verwendet werden muß. Demnach soll Schindelholz vorwiegend für landeskulturell besonders schützenswerte Objekte bewilligt werden. Weiters wird nochmals auf die im Zuge der Bewilligung des Hiebsatzes durch die Forstbehörde gemachten Auflagen verwiesen, wonach unter Hinweis auf die forstgesetzlichen Bestimmungen der Servitutsholzbedarf hinsichtlich Qualität und Quantität den natürlichen Zuwachsverhältnissen und der Forderung nach nachhaltiger Aufrechterhaltung aller Waldfunktionen nachzuordnen ist. Dabei sind gerade bei der Zuweisung von Schindelholz, vor allem bei Zuweisungen am Stock, besonders strenge Kriterien anzuwenden. Nach Ansicht des Betriebsleiters ist durch die Tatsache, daß aus alpwirtschaftlichen Überlegungen die Errichtung eines neuen Alpstalles erfolgt das bisher gegebene Ensemble in der Alpe Gampadels stark beeinträchtigt und damit die Notwendigkeit zur Erhaltung der restlichen Alpställe in der bisherigen Form, wie dies im Bescheid der Baubehörde Tschagguns enthalten ist, sachlich nicht mehr nachvollziehbar. Dieser Meinung schließen sich auch mehrere Forstfondsvertreter an. Die Schindelholzauszeige soll lt. Aussage des Betriebsleiters im Bereich Hora in Tschagguns erfolgen, wobei dazu auch Bezirksforsttechniker DI Studer sowie Bürgermeister Bitschnau eingeladen werden. Die Bringung aus dem Bereich Hora wird auch von Bgm. Bitschnau als zumutbar beurteilt. Für die weiteren in der Alpe Gampadels noch verbleibenden Stallgebäude wird in Zukunft, sofern aus Sicht der Alpbewirtschaftung keine Notwendigkeit zu deren Erhaltung besteht, kein weiteres Servitutsholz bewilligt. -5- Pkt. 6. - Erweiterung der Tagesordnung) Bgm. Rudigier informiert über die Beratung anläßlich der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaften St. Gallenkirch I, II + III, bei welcher ein Einbehalt eines Anteiles von ca. S 20, --/ha vom Jagdpacht zur Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Rechtsnatur der Standeswaldungen aufgelaufenen Rechtskosten einiger Proponenten in St. Gallenkirch mehrheitlich beschlossen wurde. Lt. Aussage von Bgm. Rudigier wurden von nachstehenden Parteien aus St. Gallenkirch folgende Beträge für die Mitfinanzierung der Rechtsanwaltskosten von Dr. Weh aufgewendet: Lorenzin Anton 27.370, -- S Marlin Ernst 19.500, -- S Bitschnau Alois 2.000, -- S Bgm. Fritz Rudigier 4.000, -- S Von Bitschnau Alois sowie von Bgm. Rudigier wird eine Refundierung ihres Anteiles nicht verlangt, während die Kosten der übrigen 2 Proponenten aus dem Jagdpacht abgedeckt werden sollen, da sie lt. Aussage von Bgm. Rudigier für die Grundeigentümer tätig gewesen sind. Bgm. Rudigier vertritt in diesem Zusammenhang die Meinung, daß der Rechtsstreit durch die Einlegung einer Berufung durch den Stand Montafon gegen den Feststellungsbescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom Stand Montafon initiiert wurde und damit auch eine sachliche Berechtigung für eine Übernahme der Rechtskosten der Proponenten abgeleitet werden könne. Diese Feststellung wird von den übrigen Forstfondsvertretern, vor allem auch vom ehemaligen Standesrepräsentanten Mag. Stemer, mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Tatsache ist vielmehr, daß der Stand Montafon durch den Antrag des Proponentenkomitees auf Einleitung eines Regulierungsverfahrens zu rechtlichen Schritten gezwungen wurde. Es müßte schon als fahrlässig beurteilt werden, wenn nicht die Bürgermeister als Vertreter der Standesgemeinden das Eigentum für die Gemeinden an den Standeswaldungen verteidigt hätten. Bgm. Mag. Stemer bezeichnet es als einmalig, daß von jener Partei, die ein jahrelanges Rechtsverfahren in höchster Instanz verloren hat, nun auch noch die Übernahme ihrer Rechtskosten verlangt wird. Vom Vorsitzenden wird informiert, daß von der Standesverwaltung bereits ein Einspruch über die Absicht einer Abdeckung der Rechtskosten aus dem Jagdpacht bei der Gemeinde St. Gallenkirch gem. den Bestimmungen des Jagdgesetzes eingebracht wurde, worüber endgültig die Behörde gemäß Jagdgesetz (somit die Jagdbehörde bei der BH Bludenz) zu entscheiden hat. Dem Antrag von Bgm. Rudigier nach Abdeckung der anteiligen Rechtskosten durch Einbehalt des Jagdpachtes wird stimmenmehrheitlich mit Gegenstimme durch Bgm. Rudigier keine Folge gegeben. Es kann auch keinerlei sachlicher Zusammenhang zwischen dem abgeschlossenen Rechtsverfahren und der Auszahlung des Jagdpachtes auf die Grundeigentümer hergestellt werden. -6- Von der Standesverwaltung wird informiert, daß bereits mehrere Anfragen hinsichtlich Verkauf von Hackschnitzeln eingegangen sind, wobei in diesem Zusammenhang auch die Frage der Preisermäßigung für Standesbürger vorgebracht wurde. Informiert wird dazu, daß im Schlammdepot bei der ARA in Vandans ca. 1.000 Schüttraummeter Hackschnitzel zum Verkauf vorhanden sind und dazu in weiterer Folge auch Überlegungen für eine Hackschnitzeltrocknung und damit die Bereitstellung einer ausgezeichneten Qualität bestehen. Aufgrund des derzeitigen landesweiten Preisniveaus für Hackschnitzel in Vorarlberg beträgt der Abgabepreis ca. S 200, - pro srm ab Lager zuzügl. 10 Ust. Im Zuge der Beratung wird eine Preisermäßigung für Nutzungsberechtigte für sinnvoll erachtet und ein Abschlag in Höhe von 20% vom marktüblichen Verkaufspreis einstimmig beschlossen. Somit beträgt der Abgabepreis für Nutzungsberechtigte für das laufende Jahre S 160, -- zuzügl. Ust. ab Depot in Vandans, während für andere Interessenten ein Preis von S 200, -- zuzügl. Ust. ebenfalls ab Vandans zur Anwendung gelangt. Pkt. 8 - Allfälliges: Unter diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme um 18.00 Uhr die Forstfondssitzung. Schruns, 16. Oktober 1996 Schriftführer: Forstfondsvertretung: