20070123_FF_014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:34
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2007-01-23
Erscheinungsdatum 2007-01-23
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 23. Jänner 2007 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 14. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 16. Jänner nehmen an der auf 17.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiter Ing Bernhard Maier; Schriftführer: Vallaster; Standessekretär Mag Johann Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 15.45 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Die Sitzung wird für die Dauer von 16.00 bis 16.30 Uhr für die Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Montafon unterbrochen und um 16.30 Uhr fortgeführt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. Genehmigung der Niederschrift der 13. Forstfondssitzung vom 19.12. 2006; Grundtausch mit Dr Ernst Albrich im Bereich Platina St. Gallenkirch; Antrag der Gemeinde St. Gallenkirch auf Nachlass von Entgeltsteilen für den Wasserbezug aus den Sarottlaquellen für das Kalenderjahr 2006; Ansuchen der Wassergenossenschaft Kropfen Latang auf Zustimmung für einen Wasseranschluss für Maisäßobjekte von Frau Angelika Salzgeber; 14. Forstfondssitzung: 23.01. 2007 Seite - 1 - 5. 6. 7. Abschluss eines Wasserrechtsvertrages mit Frau KesslerHuber Ingeborg für Quellfassungen auf Gst. 4599 in St. Gallenkirch (Gargellen); Berichte; Allfälliges; 14. Forstfondssitzung: 23.01. 2007 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift über die 13. Forstfondssitzung vom 19.12. 2006 wird in der vorliegenden Fassung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Anhand eines Orthophotos und mit Bezugnahme auf die von Dr Albrich vorliegende ausführliche Begründung wird von Mitarbeiter Ing Maier die Situation für den geplanten Grundtausch zwischen Grundflächen von Dr Albrich im Bereich Platina und Rüti sowie dem Forstfonds im Bereich Platina im Detail erläutert. Vom Standessekretär werden zusätzlich diverse vertragstechnische Fragen insbesondere mit Bezug auf die auf den Standesparzellen lastenden Servitutsrechte des Holzbezuges und der Weide sowie die mit dem Grundtausch zusammenhängenden Kosten für Vermessung, Vertragserrichtung und Verbücherung sowie eine allfällige Lastenfreistellung der Tauschflächen angesprochen. Im Zuge der Diskussion wird grundsätzliches Verständnis für das vorgebrachte Anliegen eines Grundtausches geäußert, zumal damit sowohl für den Forstfonds Vorteile in der Walbewirtschaftung als auch für Dr Albrich in Hinblick auf seine Eigenjagd Platina gegeben sind. Die Forstfondsvertretung ist der grundsätzlichen Meinung, dass bei einer kompletten Übernahme der mit dem Grundtausch anfallenden Kosten (Vertragserrichtung, Vermessungskosten etc.) durch Dr Albrich als Antragssteller der vorgeschlagene Grundtausch vorstellbar ist. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezüglich mit Dr Albrich die weiteren Gespräche und Abklärungen zu führen. Als Alternative wird auch die Möglichkeit angesprochen mit Dr Albrich hinsichtlich der beabsichtigten Tauschflächen des Forstfonds eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen, wozu ebenfalls die näheren Abklärungen vorzunehmen sind. Pkt. 3.) Bgm Salzmann erläutert das Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch auf Nachlass von Entgeltsbestandteilen für den Wasserbezug aus den Sarottlaquellen im abgelaufenen Kalenderjahr und begründet dies damit, dass durch das Hochwasser vom August 2005 die Quelle Außergampabing völlig zerstört 14. Forstfondssitzung: 23.01. 2007 Seite - 3 - wurde und damit ein gegenüber den Vorjahren erheblicher Mehrverbrauch aus den Sarottlaquellen gegeben ist. Vom Standessekretär wird basierend auf dem bestehenden Vertrag über das auf Basis der verbrauchten Wassermenge berechnete Entgelt sowie die Wasserbezüge in den Vorjahren informiert. Ergänzend wird von Bgm Salzmann informiert, dass nach dem Hochwasserereignis August 2005 allein im Gemeindegebiet St. Gallenkirch Schäden im Ausmaß von ca 1, 5 Mio angefallen sind und damit deren Behebung und Finanzierung trotz öffentlichen Förderungen eine enorme Belastung für das Gemeindebudget darstellt. In der kurzen Diskussion zu diesem Antrag wird grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Gemeinde St. Gallenkirch aufgebracht und in Anbetracht der durch das Hochwasserereignis bedingten Situation auch eine gewisse Verpflichtung des Forstfonds zum Entgegenkommen gegenüber der Mitgliedsgemeinde St. Gallenkirch gesehen. Einzelne Wortmeldungen sprechen auch die Tatsache an, dass für das abgegebene Wasser vom Bürger der festgesetzte Tarif entrichtet wurde und damit auf Basis des mit dem Forstfonds bestehenden Vertrages für die Gemeinde eigentlich eine durchaus vertretbare Belastung vorliegt. Über Antrag des Vorsitzenden wird schließlich dem von der Gemeinde St. Gallenkirch eingebrachten Antrag einstimmig stattgegeben und das Entgelt für das abgelaufene Kalenderjahr in Anbetracht der außergewöhnlichen Situation mit einer Nutzungsmenge wie im Jahr 2004 und einer Pauschalentschädigung von 1.000, 00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt. Pkt. 4.) Vom Vorsitzenden wird über das von Frau Angelika Salzgeber sowie der Wassergenossenschaft Kropfen-Latang vorgebrachte Ansuchen informiert, wonach auf Grund der im Zuge der Erbteilung vorgenommenen Trennung der Maisäßliegenschaft um die Zuerkennung eines Wasseranschlusses für die nun im Eigentum von Frau Salzgeber stehenden beiden Stallgebäude und die landwirtschaftlichen Liegenschaften beantragt wird. Von der Wassergenossenschaft Kropfen-Latang wurde diesem Antrag bereits zuge-stimmt, zumal auch bisher die komplette Maisäßliegenschaft mit Wasser durch die Genossenschaft versorgt wurde. Vom Standessekretär wird anhand einer Zusammenfassung über die seit dem Jahre 1959 bestehenden Diskussionen und Bewilligungen für die Wasserversorgungsanlage Kropfen-Latang informiert. Von der Wassergenossenschaft wird derzeit auf Basis einer im Jahre 1983 zusätzlich erteilten Bewilligung zur Fassung von Quellen ein Entgelt von derzeit ca 60, 00 EUR jährlich entrichtet. 14. Forstfondssitzung: 23.01. 2007 Seite - 4 - Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden auf Grund des vorgestellten Sachverhaltes der Bewilligung eines Wasseranschlusses für die Stallgebäude und die landwirtschaftlichen Liegenschaften einstimmig zugestimmt. Festgehalten wird ausdrücklich, dass die Zustimmung ausschließlich für die landwirtschaftliche Nutzung gültig ist und für den Fall künftiger Widmungsänderungen eine neuerliche Zustimmung des Forstfonds einzuholen ist. Pkt. 5.) Mitarbeiter Ing Maier informiert über die mit Dr Kurt Kessler im Zusammenhang mit der erfolgten Neufassung der Quellen auf Gst 4599 in Gargellen geführten Gespräche sowie die auf Grundlage von Eintragungen im Wasserbuch bestehende rechtliche Situation. Die auf dem Gst 4599 neu gefassten Quellen dienen zum Teil ebenfalls der Versorgung der im Bereich des Hotel Feriengutes im Eigentum von Frau Kessler-Huber Ingeborg befindlichen Objekte, welche größtenteils touristisch genutzt werden. In Anbetracht der Tatsache einer (Mit)Versorgung zahlreicher touristischer Objekte der Antragstellerin, welche teils auch erst in den vergangenen Jahren errichtet wurden, ist nach Meinung der Forstfondsvertretung eine unzulässige Ausweitung der im Wasser-buch zu Grunde liegenden eingetragenen Dienstbarkeit gegeben. Die Verwaltung wird daher beauftragt, vor einer endgültigen Entscheidung über den vorgelegten Entwurf des Wasserrechtsvertrages mit einem Dienstbarkeitsentgelt von 100, 00 EUR die nötigen rechtlichen Abklärungen vorzunehmen. Pkt. 6 – Berichte - Keine Wortmeldungen; Pkt. 7 – Allfälliges: Bgm Bitschnau erkundigt sich, ob zwischenzeitlich die Abklärungen für die neue Trasse der Forststraße Manuaf abgeschlossen sind, ohne dass Grundstücke eines bestimmten Grundeigentümers benötigt werden. Dazu wird vom Standessekretär kurz informiert, dass nach seinem Informationsstand eine solche Trassenführung möglich ist. Für das weitere Verfahren soll möglichst bald eine Projektsbeschreibung ausgearbeitet werden, damit in weiterer Folge die Gründung der Bringungsgenossenschaft und die Einreichung des Projektes erfolgen kann. Ende der Sitzung, 17.30 Uhr; Schruns 23. Jänner 2007; 14. Forstfondssitzung: 23.01. 2007 Seite - 5 - Schriftführer: Forstfondsvertretung: 14. Forstfondssitzung: 23.01. 2007 Seite - 6 -