19870828_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:35
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1987-08-28
Erscheinungsdatum 1987-08-28
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 28. August 1987 anläßlich der 15. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 21. August 1987 und des in der Sitzung vom 20. August 1987 einvernehmlich vereinbarten Sitzungstermines auf den heutigen Tag nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister ÖkRat Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Nicht erschienen: Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die heutige Forstfondssitzung, begrüßt die vollzählig anwesenden Kollegen Bürgermeister sowie den Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans und stellt gemäß § 8 des Standesstatutes die Beschlußfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. Somit steht zur Behandlung nachstehende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung vom 20. August 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; -2- 3. Weitere Beratung und Beschlußfassung zum Erkenntnis des Obersten Agrarsenates vom 1. Juli 1987; Erweiterung der Tagesordnung: 4. Antrag von Thöny Christian, Silbertal 139 um Übertragung des Holzbezugsrechtes für das Stallgebäude Bp. 362/2 KG Silbertal; 5. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung. Pkt. 1.) Die Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung vom 20. August 1987 wird auf die kommende Forstfondssitzung vertagt. Die Niederschrift konnte den Forstfondsvertretern aufgrund ihres Umfanges und der seit der letzten Sitzung vom 20. August zur Verfügung stehenden Zeitspanne erst am heutigen Tage zugestellt werden. Pkt. 2. Berichte) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß die Verhandlungsschrift über die am 19. 8. 1987 stattgefundene Verhandlung zur Erteilung der erforderlichen Bewilligungen für die Errichtung der Forststraße Matschwitz in Tschagguns eingegangen ist. Von den verschiedenen Amtssachverständigen wurden gegen das beantragte Wegprojekt keine grundsätzlichen Einwände erhoben. Der Vorsitzende berichtet dazu weiters, daß bereits mit den Illwerke Verhandlungen bezüglich einer Kostenbeteiligung stattfinden. Im Zuge des Wegprojektes muß eine Wasserversorgungsleitung neu erstellt werden, weshalb aufgrund den erforderlichen Vorarbeiten mit den Bauarbeiten für die Forststraße erst im Jahre 1988 begonnen werden kann. Bis dahin sollen die nötigen Verhandlungen mit den Illwerken abgeschlossen sein. Ebenfalls wurde die Verhandlung zur Errichtung der Forststraße "Wachters Dieja" in Tschagguns positiv abgeschlossen. Dazu berichtet der Vorsitzende, daß es sich hiebei lediglich um die Verbesserung eines bereits bestehenden Schlittweges zur Erschließung der Standeswaldungen handelt. Bürgermeister Säly berichtet kurz über die heute stattgefundene Verhandlung in Silbertal zur Bildung der Güterweggenossenschaft Schrinawaldweg. Für die Verbauung der Schrinawaldlawine im Gemeindegebiet Bartholomäberg wird von der Wildbachverbauung zur Erschließung der Baustelle eine entsprechende Baustellenstraße errichtet. -3- Die Baukosten sowie die Erhaltungskosten für die kommenden 10 Jahre werden von der Wildbachverbauung getragen. Nach diesem Zeitpunkt wird laut Vorschlag der Agrarbezirksbehörde der Stand Montafon mit 15% an den Erhaltungskosten beteiligt sein. Der Baubeginn für die Güterweganlage ist für 1988 in Aussicht gestellt. Das Wilbachverbauungsprojekt umfaßt die Verbauung von ca. 20 Teillawinen mit einem Kostenumfang von ca. S 40.000.000, --. Der Vorsitzende berichtet weiters, daß die Forststraße Käferawald ca. 300 m bereits fertiggestellt und das erste Gerinne überquert ist. Er berichtet über die in den vergangenen Tagen aufgetretenen Probleme mit der Entnahme von Schüttmaterial im Zuge einer Bachräumung aus dem Litzbach im Gebiete der Alpe Gafluna. Er bringt dazu zur Kenntnis, daß aufgrund den starken Niederschlägen der vergangenen Wochen ca. 3a des Standesgrundes bereits weggeschwemmt und bereits mehrerer Fichten im Bachbett liegen. Im Falle weiterer Niederschläge besteht die Gefahr einer Verklausung des Bachbettes, weshalb der Betriebsleiter im Einvernehmen mit der bauausführenden Firma Fleiga die Entnahme des Materials zur teilweisen Schüttung der Forststraße vorgenommen hat. Dazu berichtet der Vorsitzende, daß hinsichtlich der Materialentnahme bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz sowie auch bei der Landesregierung (Dr. Beck) Anzeige erstattet wurde und von den Erhebungsorgangen der Behörde bereits Erhebungen vorgenommen sind. Abschließend wird dazu mitgeteilt, daß nun aufgrund eines Lokalaugenscheines mit den Amtssachverständigen sowie Vertretern der Wildbachverbauung die dringende Notwendigkeit zur Bachräumung festgestellt und die Materialentnahme bewilligt wurde. Pkt. 3.) Eingangs der Beratung stellt der Vorsitzende fest, daß er keine Wiederholung der in den vergangenen Tagen geführten Gespräche vornehmen wolle. In der letzten Forstfondssitzung vom 20. August wurde ausführlich beraten und einvernehmlich vereinbart, Gespräche mit dem Proponentenkommitee zu suchen und Angebote zu unterbreiten, ob nicht eine Möglichkeit zur Regelung der Rechtsfrage in der Talschaft gefunden werden kann. Er berichtet weiters über die Mittwoch abends stattgefundene Aussprache mit Vertretern des Proponentenkommitees. Der Vorschlag des Vorsitzenden, das Forstfondsgremium durch Nutzungsberechtigte zu erweitern und ihnen Mitentscheidungsrecht einzuräumen wurde von den anwesenden Vertretern des Proponentenkommitees grundsätzlich positiv aufgenommen. Im Verlaufe des Gespräches hat sich jedoch immer mehr herauskristallisiert, daß vom Proponentenkommitee die Annahme einer Lösung auf gemeindegesetzlicher Basis sehr unwahrscheinlich sein dürfte. -4- Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß ihn auch die in der heutigen Mittagsrundschau ausgestrahlte Pressemitteilung des Sprechers Herrn Marlin Ernst in seiner Auffassung bestärkt hat, da eine gemeinderechtliche Lösung wiederum strikt abgelehnt worden ist. Die Vertreter des Proponentenkommitees sehen in der Eigentumsfrage mehrheitlich eine Lösung nur auf Basis des Flurverfassungsgesetzes möglich. Eine andere Lösung ist anscheinend nicht zu finden. Vom Kreis der bei der Besprechung anwesenden Bürgermeister wurde andererseits ebenfalls mehrheitlich bekräftigt, daß eine agrarrechtliche Lösung mit Bildung einer Agrargemeinschaft im Sinne des Flurverfassungsgesetzes nicht vorstellbar ist. Die auf Mittwoch einberufene Besprechung wurde in Erfüllung der Beratungen der vergangenen Forstfondssitzung auch dazu einberufen, um eine Entscheidungsgrundlage für die heutige Sitzung zu erarbeiten. Von beiden Seiten wurde ebenfalls klargelegt, daß vom Landesgesetzgeber eine Regelung des Gemeindegutes dringend erforderlich ist. Welche Konstruktion der Landesgesetzgeber schaffen wird, ist heute unklar und kann nicht beurteilt werden. Die Nutzungsrechte werden von keiner Seite bestritten. Auch unter Hinweis auf die von Bürgermeister Wachter bei der Besprechung getroffenen Aussagen stellt der Vorsitzende fest, daß seitens der Gemeinden immer eine klare Einflußnahme auf die Forstfondsliegenschaften im Interesse der gesamten Talschaften notwendig ist, insbesonders unter Berücksichtigung des hohen Anteiles der Schutz- und Bannwälder an den Standeswaldungen. Es könne keine Konstruktion geschaffen werden, bei welcher die Einflußnahme der Gemeinden im Interesse der Gesamtbevölkerung verhindert werden könnte. Bürgermeister Wekerle stellt fest, daß eine gewisse Bereitschaft sowohl beim Proponentenkommitee wie auch bei der Seite der Bürgermeister gegeben ist, einen Weg zur Lösung in der Talschaft zu suchen. Dieser Weg ist allerdings aufgrund der rechtlichen Konstruktion derzeit, unklar. Die Frage, ob das Proponentenkommitee bereit wäre, seinen Antrag auf Regulierung zurückzuziehen, ist wörtlich nicht gestellt worden, aufgrund den vielfachen Äußerungen der anwesenden Vertreter des Proponentenkommitees habe er jedoch ein klares nein herausgehört. Es müssen daher Überlegungen angestellt werden, wie die Sache weiter betrieben werden kann. Konkret ob Beschwerde eingebracht werden soll oder nicht, wobei sich bekanntlich zwei Möglichkeiten bieten. Es ist unbestritten, daß alle an einer möglichst kurzfristigen Entscheidung interessiert sind, da auch das Statut dringend den heutigen Verhältnissen angepaßt und novelliert werden muß, welches aufgrund des schwebenden Rechtsverfahrens ebenfalls nicht möglich ist. Er vertrete die Meinung, die gegebenen Rechtsmittelmöglichkeiten auszuschöpfen und gleichzeitig auch die begonnenen Gespräche fortzusetzen, wenn auch ein Kompromiß kurzfristig sicherlich nicht zustande komme. -5- Die Eigentumsfrage steht nach wie vor im Raume, ohne Klärung dieser Frage ist zu befürchten, daß auch künftig wieder neue Verfahren angestrebt werden. Er vertrete daher die Auffassung, daß zur Schaffung von Klarheit die Gerichte eine Entscheidung treffen müssen. Sollte sich bei der Fortführung der Gespräche eine Einigung ergeben, könnten beide Parteien ihre Anträge wiederum zurückziehen und die Sache wäre erledigt. Eine Lösung sieht er allerdings nur möglich, wenn das Eigentum bei den Gemeinden erhalten bleibt, gleichzeitig aber ein Mitspracherecht der Nutzungsberechtigten und die Sicherung der Nutzungsrechte gewährleistet ist. Bürgermeister Rudigier glaubt im Interesse des Proponentenkommitees zu sprechen, daß dieses einhellig die Meinung vertrete, daß der Landesagrarsenat wiederum zu entscheiden habe. Bürgermeister Rudigier gibt bekannt, daß Ernst Marlin angeblich keine Einladung zur heutigen Sitzung erhalten habe. Dazu wird Vom Standessekretär klar deponiert, daß sämtliche Forstfondsvertreter wie auch die Vertreter der beiden Agrargemeinschaften geladen wurden. Zudem wird darauf hingewiesen, daß der heutige Sitzungstermin einvernehmlich bei der vergangenen Sitzung vereinbart wurde. Bürgermeister Rudigier stellt unter Hinweis auf die früheren Ausführungen nochmals fest, daß auch in einer Agrargemeinschaft die Sicherung der Schutz- und Bannwälder gewährleistet ist. Vom Vorsitzenden wird ebenfalls nochmals darauf hingewiesen, daß von Seiten der Gemeinden unter keinen Umständen eine Aufgabe des Eigentums an den Waldungen möglich ist, insbesonders in Berücksichtigung der öffentlichen Interessen. Die Bildung einer Agrargemeinschaft bringt die Umwandlung der Nutzungsrechte in Anteilsrechte mit sich, womit die Einflußmöglichkeit der Gemeinden wesentlich reduziert wird. Die Gemeinden könnten in einer Agrargemeinschaft nicht das ihnen zustehende Mitentscheidungsrecht ausüben. Laut Bürgermeister Rudigier braucht die Forstfondsverwaltung eine breite Mehrheit, den Nutzungsberechtigten müsse ein Mitspracherecht zugestanden werden. Man könnte davon ausgehen, daß auch eine Agrargemeinschaft an der Erhaltung der Schutz- und Bannwälder sowie der Wahrung weiterer öffentlicher Interessen genauso interessiert ist wie die Gemeinden. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die Gemeinden in einer Agrargemeinschaft rechtlich nicht mehr entsprechend vertreten wären. In Zukunft sei es rein zufällig, wenn ein Bürgermeister in die Verwaltungsgremien der Agrargemeinschaft eingebunden wäre, da seitens der Gemeinden auf die Zusammensetzung einer Agrargemeinschaft keine Einflußnahme mehr möglich ist. -6- Bürgermeister Vallaster schließt sich diesen Äußerungen an und befürchtet gleichfalls, daß die Gemeinden in Zukunft nichts mehr zu sagen hätten. Die Waldbewirtschaftung müsse im Vordergrund stehen und ist dringend notwendig. Wenn der Forstfonds eine Agrargemeinschaft ist, dann erwarte sich jedes Mitglied einen gewissen Vorteil daraus, wobei er auf ähnliche Verhältnisse bei anderen Agrargemeinschaften hinweist (z.B. Alpen). Die Entwicklung bringe weiter mit sich, daß die Erträge aus den Forstfondswaldungen angesichts des allgemeinen Waldzustandes immer weniger werden und daher von der öffentlichen Hand eine Unterstützung notwendig ist. Auch in Hinblick auf die Größe und räumliche Verteilung der Forstfondswaldungen lehnt Bürgermeister Vallaster eine Agrargemeinschaft ab. Er wage zu behaupten, wenn die Verwaltung der Forstfondswaldungen in den letzten 30 Jahren nicht in den Händen der Bürgermeister gewesen wäre, hätte in der Talschaft eine andere Entwicklung stattgefunden. Wenngleich sicherlich viele Fehler begangen wurden, so sind aber andererseits auch wichtige und zukunftsorientierte Entscheidungen durch die damaligen Vertreter getroffen worden. Schapler Gottfried stellt die grundsätzliche Frage, ob das Verfahren abgekürzt werden kann, wenn die Entscheidung neuerlich durch den Landesagrarsenat zu treffen ist. Bürgermeister Rudigier glaubt aufgrund den Äußerungen des Proponentenkommitees eher die Vorgangsweise zur neuerlichen Entscheidung durch den Landesagrarsenat zu befürworten. Bei einer Entscheidung durch die Höchstgerichte sei nicht zu erwarten, daß in der Sache entschieden wird, zumal auch in den unterliegenden Instanzen eine solche Entscheidung nicht getroffen wurde. Er befürchtet eher eine Verlängerung des Rechtsstreites. Die Wahrung der öffentlichen Interessen wären sicherlich auch in einer Agrargemeinschaft im ausreichenden Ausmaße sichergestellt. Offenbar aber sehen die Bürgermeister dieses nur in ihrer eigenen Hand gewährleistet. Dazu stellt Bürgermeister Wekerle fest, er tendiere überhaupt nicht nur auf eine alleinige Einflußnahme der Bürgermeister. Die Wahrung des öffentlichen Interesses könnten selbstverständlich auch andere Gemeindeorgane erfüllen. Die Novellierung des Verwaltungsstatutes sei umso dringender. Bürgermeister Sandrell vertritt gefühlsmäßig eher die Auffassung, daß ein Teil des Proponentenkommitees lieber eine Lösung im Montafon selbst suchen würde. Wenn eine vermeintliche Abkürzung des Verfahrens gewünscht wird, könnte im Falle einer Beschwerdeerhebung ebenfalls passieren, daß der Verfassungsgerichtshof wiederum eine Zurückweisung an das Land vornimmt. Bei einer Beschwerdeerhebung andererseits werde eher die Gesprächsbereitschaft von Seiten des Proponentenkommitees negativ beeinflußt. -7- Er vertrete aber klar die Auffassung, daß auch in Zukunft die Einflußnahme der Gemeinden bei einer Agrargemeinschaft nicht mehr im erforderlichen Ausmaß gegeben wäre und für ihn daher die Bildung einer Agrargemeinschaft nicht in Frage komme. Die Wahrung der öffentlichen Interessen müsse auch in Zukunft bei den Gemeinden liegen. Er persönlich vertrete eher die Ansicht, den vorgezeichneten Weg mit Entscheidung durch den Landesagrarsenat zu wählen und in der Zwischenzeit die Gespräche fortzuführen. Nach Ansicht von Bürgermeister Bitschnau kann auch im Falle der Beschwerdeerhebung nicht angenommen werden, daß in Zukunft die Gesprächsbereitschaft nicht mehr gegeben ist. Wenn vom Stand Montafon der Verzicht auf Ausnutzung weiterer Rechtsmittel verlangt werde, müßte auch der Antrag auf Bildung einer Agrargemeinschaft zurückgezogen werden. Gerade aufgrund den heute erfolgten Mitteilungen im Rundfunk vertrete er verstärkt die Meinung, daß der Rechtsweg weiter beschritten und diese Möglichkeit wahrgenommen und gleichzeitig weiter eine gemeinsame Lösung gesucht werde. Bürgermeister Wekerle ist der Auffassung, daß diese Angelegenheit im Interesse einer einvernehmlichen Lösung ausjudiziert werden muß. Der Landesgesetzgeber muß von sich aus tätig werden und die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für das Gemeindegut schaffen. Für Bürgermeister Vallaster erhebt sich die Frage, in welche Richtung eine Beschwerdeerhebung gehen kann. Er befürchtet, daß der Verfassungsgerichtshof ebenfalls eine Zurücknahme bzw. Rückweisung vornehmen könnte. Es erhebe sich aber gleichzeitig auch die Frage, ob die Standesverwaltung im Falle eines Verzichtes nicht ein Zeichen der Schwäche setze. Es könne nicht angenommen werden, daß der Landesagrarsenat bei einer neuerlichen Befassung eine andere Entscheidung treffe. Zusammenfassend stellt der Vorsitzende nochmals fest, daß der Landesgesetzgeber so rasch als möglich tätig werden muß und aufgefordert werden soll, in der Sache Gemeindegut eine Konstruktion bzw. verschiedene Modelle zu erarbeiten. Darauf aufbauend soll geprüft werden, ob nicht eine für beide Seiten annehmbare Konstruktion gefunden werden kann. In der Beschwerdeerhebung soll in der Begründung klar zum Ausdruck kommen, daß analog der Berufung des Proponentenkommitees gegen den Landesagrarsenat in der Sache zu entscheiden ist. Der Vorsitzende stellt ebenfalls fest, daß im bisherigen Rechtsverfahren von beiden Parteien alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenützt und wahrgenommen wurden. Nach den Erfahrungen der letzten Woche, nach den Aussprachen und den Äußerungen verschiedener Vertreter des Proponentenkommitees sehe er Gefahr, wenn die Beschwerde nicht erhoben wird, daß die Rechtssache zu keinem Ende führen wird und später das Verfahren wieder neu beginnen könnte. -8- In jedem Falle werde er aber von dem von ihm unterbreitenden Vorschlag nicht abgehen, daß in einer künftigen Forstfondsvertretung auch die Nutzungsberechtigten mit Sitz und Stimme vertreten sind. Die regelmäßigen Gespräche mit den Vertretern des Proponentenkommitees im Bemühen um eine gemeinsame Lösung in der Talschaft müssen fortgeführt werden. Der Landesgesetzgeber wird aufgefordert, Modelle zu erarbeiten, wobei von beiden Seiten gewisse Vorgaben erfolgen müssen. Nach reiflicher Überlegung sei er zum Entschluß gekommen, gegen das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates Beschwerde einzulegen. Der Vorsitzende stellt somit den Antrag, gegen das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates in Wien vom 1. Juli 1987, Zl. 710.709/04-OAS/87 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, allenfalls mit Abtretungsantrag an den Verwaltungsgerichtshof, allenfalls gesonderte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben und Rechtsanwalt Dr. Gottfried Waibel dafür mit Vollmacht auszustatten. Sollte in der Zwischenzeit eine gesetzliche Basis gefunden werden können, die die Zustimmung beider Parteien erhält, so müßte von beiden Seiten verlangt werden, ihre Rechtsschritte zurückzuziehen. Das heißt somit Verzicht des Proponentenkommitees auf den Regulierungsantrag und Zurückzug der Beschwerde durch den Stand Montafon. Nachdem im Verlaufe des bisherigen Rechtsverfahrens hinsichtlich der Zusammensetzung der Forstfondsvertretung immer wieder unterschiedliche Auffassungen aufgetreten sind, werde er den von ihm gestellten Antrag getrennt zur Abstimmung bringen und zwar einerseits im Kreise der Bürgermeister und andererseits unter Mitwirkung der beiden Vertreter der Agrargemeinschaften St. Gallenkirch und Vandans ohne Mitwirkung der Bürgermeister dieser beiden Gemeinden. Der Vorsitzende bringt den von ihm gestellten Antrag auf Beschwerdeerhebung wie vorhin formuliert im Kreise der Bürgermeister zur Abstimmung, welcher mit 6 : 2 Stimmen (Gegenstimmen durch die Bürgermeister Sandrell und Rudigier) mehrheitlich angenommen ist. Der Vorsitzende bringt denselben Antrag ohne Mitwirkung der Bürgermeister Rudigier und Wachter, jedoch unter Mitwirkung des Vertreters der Agrargemeinschaft Vandans zur Abstimmung, welcher mit 6 : 1 Stimmen (Gegenstimme durch Bürgermeister Sandrell) ebenfalls mehrheitlich angenommen wird. Der Vorsitzende legt abschließend nochmals Wert darauf, daß eine Lösung bzw. aufgrund der bisherigen Gespräche unbedingt eine Konstruktion in der Talschaft gefunden werden muß und das von ihm unterbreitete Angebot nach wie vor aufrecht bleibt. Sobald eine Sachentscheidung fällt und eine gemeinsame Konstruktion gefunden werden kann, werde der Stand Montafon seine Rechtsmittel und die Beschwerde zurückziehen, wobei von der Gegenseite dieselbe Bereitschaft erwartet wird. -9- Pkt. 4.) Vom Standessekretär wird ein Ansuchen von Thöny Christian aus Silbertal Nr. 139 auf Übertragung des Holzbezugsrechtes für den auf dem Nebengut befindlichen Stall Bp. 362/2 auf das in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses auf der Gp. 1236/1 geplante neue landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude zur Kenntnis gebracht. Dazu wird berichtet, daß laut Erhebung der Betriebsorgane die Baufälligkeit des Objektes festgestellt werden mußte. Der Neubau soll in Mauerwerk erstellt werden, lt. Holzliste werden ca. 25 fm Nutzholz benötigt, welches lt. Erhebung dem ungefähren Einforstungsumfang des alten Gebäudes entspricht. Der geplante Neubau ist Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens, der Antragsteller selbst betreibt eine Landwirtschaft mit derzeit 9 Stück Großvieh. Bürgermeister Säly bestätigt die vorgebrachten Ausführungen und stellt fest, daß der Antragsteller in der Parzelle Buchen unter schwierigen Bedingungen eine Landwirtschaft betreibt. Aufgrund den vorliegenden Ausführungen wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, der Übertragung des Holzbezugsrechtes des Nebenstalles Bp. 362/2 auf den auf der Gp. 1236/1 geplanten Neubau eines landwirtschaftlichen Zweckgebäudes in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses unter nachstehenden Bedingungen stattzugeben: a) Der Einforstungsumfang des neuen Gebäudes wird mit max. 25 fm festgesetzt. b) Das alte Stallgebäude ist bis spätestens 3 Jahre nach Errichtung des Neubaues abzutragen. c) Die Einforstung gilt nur solange, als das neue Gebäude tatsächlich Bestandteil eines landwirtschaftlichen Anwesens bildet und landwirtschaftlich genutzt wird. d) Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht mitübertragen und für verfallen erklärt. e) Das Abbruchholz ist soweit noch möglich als Brennholz zu verwenden und wird auf die kommenden Brennholzansprüche angerechnet. Die genaue Ermittlung des Anrechnungszeitraumes wird durch den Betriebsdienst vorgenommen. -10- Pkt. 5.) Bürgermeister Wachter berichtet, daß seitens der Agrargemeinschaft Bürs der Antrag auf Bildung eines Jagdeinschlusses aus Teilen der Standesparzellen Gp. 868 und 871/1 im Rellstal gestellt wurde. Durch die Einbeziehung dieses Jagdeinschlusses würden ca. 100 ha wertvollen Waldgrundes aus der Genossenschaftsjagd entzogen und dadurch das Genossenschaftsjagdgebiet erheblich entwertet. Es habe erst kürzlich eine Begehung in der Natur mit dem Versuch zur Festlegung einer einvernehmlichen Jagdgrenze zwischen Genossenschaftsjagd Vandans und Eigenjagd Salonien stattgefunden. Von der Agrargemeinschaft Bürs werden jedoch bislang keine Anzeichen gezeigt, ihren Antrag bei der Jagdbehörde zurückzuziehen. Nach Mitteilung des Standessekretärs beträgt das Ausmaß der Waldparzelle 871/1 knapp über 115 ha, womit für den Stand Montafon die Möglichkeit zur Anmeldung einer Eigenjagd gegeben wäre. Aufgrund den vorliegenden Umständen vertritt der Vorsitzende die Auffassung, daß vom Stand Montafon eine Eigenjagdanmeldung erfolgen sollte, welche im Zuge einer freihändigen Vergabe unter noch zu vereinbarenden Bedingungen an den Pächter der Genossenschaftsjagd Vandans verpachtet werden könnte. Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, daß bei einer Eigenjagdverpachtung verstärkt auf die jagdliche Bewirtschaftung dieses Standeswaldbereiches Einfluß genommen werden könnte. Sollte das gegenständliche Waldgebiet jedoch Bestandteil der Eigenjagd Salonien werden, so wäre diese Möglichkeit nicht mehr im ausreichenden Umfang gewährleistet. Es wird weiters auch darauf hingewiesen, daß lt. dem vorliegenden Entwurf des neuen Jagdgesetzes in Zukunft die Anmeldung einer Eigenjagd nur mehr ab einer Fläche von mindestens 300 ha möglich ist. Diese Vorgangsweise wird von der Forstfondsvertretung grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen, durch die Standesverwaltung sind die weiteren Erhebungen vorzunehmen. Die Angelegenheit ist in der kommenden Forstfondssitzung zu beraten und allenfalls zu entscheiden. Bürgermeister Rudigier erkundigt sich beim Betriebsleiter über seine Absichten zum Bau weiterer Schlepperwege im Seggeswald. Er berichtet, daß teils bei den Unterliegern großer Unmut über die Seggeswalderschließung auftrete. Dazu wird vom Betriebsleiter berichtet, daß aufgrund den Auflagen des Natur- und Landschaftsschutzverständigen eine kurze Teilstrecke in der Seggeswaldstraße eingebaut werden mußte, da die Querung einer Blockhalde mittels Kehre abgelehnt wurde. Zu dem im Bau befindlichen Schlepperweg berichtet der Betriebsleiter, daß dieser lediglich durch das überschüssige Trassenmaterial der Forststraße Seggeswald angelegt wird. Es sei geplant, diesen zur weiter notwendigen Erschließung jedoch fortzuführen. -11- Bürgermeister Rudigier richtet an den Betriebsleiter die Bitte, künftig den örtlichen Bürgermeister über mögliche Wegbauvorhaben frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Nur dadurch könne gewährleistet werden, daß im Falle von Rückfragen der Bevölkerung auch entsprechende Informationen erteilt werden könnten. Diese Anregung wird von der Forstfondsvertretung allgemein gutgeheißen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.00 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und sachliche Mitarbeit die heutige Forstfondssitzung. Schruns, am 28. August 1987 Der Schriftführer: Die Forstfondsvertretung