20110412_FF_010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:35
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2011-04-12
Erscheinungsdatum 2011-04-12
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STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen 12. April 2011 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 10. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 4. April nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 16.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Vizebgm Elmar Egg, Tschagguns; Entschuldigt: Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 16.30 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter sowie die Zuhörer und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1) Grundtausch mit der Gemeinde Tschagguns (Nordic); 2) Genehmigung der Niederschrift der 9. Forstfondssitzung vom 15.03. 2011; 3) Berichte; 4) Allfälliges; 10. Forstfondssitzung: 12.04. 2011 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) VizeBgm Egg informiert, dass auf Basis von Projektänderungen für das Schanzenprojekt sowie für Steinschlagschutzmaßnahmen für die gesamte Schanzenanlage neben den bisher bereits mit Optionsverträgen gesicherten Waldparzellen 2213/2 und 2213/3 von Fritz Bitschnau nun auch die größere Waldparzelle 2213/1 benötigt wird. Auf Basis der bisher geführten Verhandlungen mit dem Grundeigentümer erklärt sich dieser zu einem Verkauf bereit, wenn ihm die gesamte Waldfläche von 3.762 m² wieder im Verhältnis 1 : 1 vom Forstfonds angrenzend an seine Waldflächen im Bereich Manuef übergeben wird. Von der Gemeinde Tschagguns könnte als Ersatzgrundstück für die Tauschfläche des Forstfonds die in ihrem Eigentum befindliche Waldparzelle 2133 mit einer Fläche von 4.781 m² übergeben werden. Vom Verkäufer wird eine Abtretung der Tauschfläche direkt angrenzend an seine Waldparzellen 3156 bzw. 3157/1 aus der Standeswaldparzelle 3191 gewünscht. Zur Standeswaldparzelle 3191 wird vom Standessekretär informiert, dass diese Waldparzelle im Jahre 1956 erworben wurde und nicht mit Servitutsrechten belastet ist. Die von der Gemeinde Tschagguns angebotene Waldparzelle 2133 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Druckrohrleitung der VKW und grenzt nicht an den Standeswald an. Sie ist laut Beurteilung des Betriebsleiters auf Grund ihrer Lage und Bestockung aus waldwirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht sonderlich wertvoll einzustufen. Laut Aussage von VizeBgm Egg wäre mit dem Besitz dieser Waldparzelle auch die Mitgliedschaft bei der geplanten forstlichen Bringungsgenossenschaft Gulla verbunden, in deren näheren Einzugsbereich auch die Waldparzelle 2328/1 des Forstfonds liegt. In der Diskussion zu diesem Wunsch wird vom Betriebsleiter darauf hingewiesen, dass die für die Vermessung und Teilung der Tauschfläche samt vertraglicher Abwicklung anfallenden Kosten in keiner Relation zum Wert des Tauschgrundstückes stehen. Der Betriebsleiter schlägt vor, gemeinsam mit dem Verkäufer weitere Möglichkeiten eines Abtausches zu sondieren, wobei von ihm auch die Variante eines Verkaufes der benötigten Teilflächen und damit der Verzicht auf die von der Gemeinde Tschagguns angebotene Waldparzelle in die Diskussion eingebracht wird. Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wird über Antrag des Vorsitzenden die Bereitstellung der Tauschfläche einstimmig genehmigt und der Vorsitzende gemeinsam mit dem Betriebsleiter ermächtigt, die weiteren Verhandlungen und Abklärungen mit dem Verkäufer vorzunehmen, um eine im Interesse der Gemeinde Tschagguns und des Schanzenprojektes liegende Lösung herbei zu führen. Pkt. 2) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 9. Forstfondssitzung vom 15.03. 2011 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. 10. Forstfondssitzung: 12.04. 2011 Seite 2 von 4 Pkt. 3. – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert, dass zwischenzeitlich das für die Zollwachehütte Gauertal eingetragene Vorkaufsrecht für den Forstfonds gelöscht ist. In der Sache der künftigen Zusammenarbeit mit dem neuen Eigentümer wird demnächst eine weitere Besprechung stattfinden, wobei von dessen Rechtsanwalt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen angeblicher Verzögerung der Verbücherung des Eigentumsrechtes durch den Forstfonds angedroht ist. Diese Haltung löst völliges Unverständnis aus, zumal in einer Demokratie die Wahrnehmung von Rechtsmitteln ohne Androhung von Entschädigungen ein Grundrecht darstellt. Von Bgm Wachter wird dazu informiert, dass nach seinen Informationen die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nicht mehr aktuell sein solle, sondern vielmehr Möglichkeiten der künftigen Zusammenarbeit besprochen werden sollen. b) Der Betriebsleiter informiert über die in zahlreichen Standeswaldrevieren großflächig festzustellenden extremen Verbissschäden, welche einerseits auf die eindeutig zu hohen Wildbestände und andererseits auf die in den vergangenen Wintermonaten eher milde Witterung zurück zu führen sind. Hinsichtlich der dringend notwendigen Erhöhung der Abschüsse ersucht der Betriebsleiter auch um Unterstützung in den Jagdausschüssen der örtlichen Genossenschaftsjagden. c) Der Betriebsleiter informiert über die derzeit erfreuliche Holzpreisentwicklung und weist allerdings darauf hin, dass bei Fortsetzung der bisherigen Wärmeperiode mit hohen Temperaturen die Gefahr für Borkenkäferkalamitäten als sehr hoch einzustufen ist. Pkt. 4. – Allfälliges: a) VizeBgm Egg vertritt unter Hinweis auf die grundbücherlich eingetragenen Holzbezugsrechte für Maisäßliegenschaften (und Alpen) die Meinung, dass diesen Rechten vom Forstfonds insbesondere im Hinblick auf Schindelholz nachgekommen werden soll, zumal die Schindeleindeckung von Maisäßgebäuden in der Gemeinde Tschagguns ab einer Seehöhe von 1.500 m durch Verordnung der Gemeindevertretung vorgeschrieben ist. Vom Standessekretär wird dazu unter Hinweis auf die in den Servitutenregulierungsurkunden aus den Jahren um 1880 enthaltenen Bestimmungen verwiesen, welche die Grundlage dieser Grundbuchseintragungen im A2-Blatt der berechtigten Liegenschaften darstellen. Kurz zusammengefasst wird informiert, dass diese Holzbezugsrechte ausnahmslos zur Deckung des Maisäßbedarfes berechtigen. Ein Maisäßbedarf ist nach althergebrachter Übung im Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb (Heimgut) im Tal verbunden. Demgemäß werden die Maisäßliegenschaften in der Regel vor dem Alpauftrieb und nach dem Alpabtrieb bewirtschaftet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für die Wahrnehmung der Holzbezugsrechte konkret definierte Standeswaldparzellen belastet sind und eine Stockzuweisung von Servitutsholz bei nachgewiesenem Bedarf nur für jene Fälle beantragt werden kann, in welchen der Maisäßholzbedarf nicht aus dem nachhaltigen Ertrag der eigenen Maisäßwaldungen gedeckt werden kann. Reine Ferienhausnutzungen von Maisäßobjekten ohne Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb erfüllen nicht die Voraussetzungen zur Geltendmachung von Servitutsholz für die Instandhaltung der Objekte. 10. Forstfondssitzung: 12.04. 2011 Seite 3 von 4 Von Mitarbeiter Mag. Maier wird in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Grundlagen im Kulturlandschaftsinventar verwiesen, welche nach seiner Meinung auch für die weitere Beurteilung von Schindelholzbewilligungen herangezogen werden könnten. Der Betriebsleiter weist zudem aus Sicht der Schutzwaldbewirtschaftung auf die besondere Problematik der jahrzehntelang geübten Praxis der einzelstammweisen Entnahme von Schindelholzstämmen als die wertvollsten Sortimente und die damit langfristig für die Waldbewirtschaftung verbundenen Nachteile hin. Die Thematik soll insgesamt unter Heranziehung der Grundlagen aus dem KLIM in den nächsten Monaten umfassend diskutiert werden, um darauf aufbauend eine talschaftsweit einheitliche und klare Regelung zu definieren. Ende der Sitzung, 17.20 Uhr; Schruns, 13. April 2011; Schriftführer: 10. Forstfondssitzung: 12.04. 2011 Forstfondsvertretung: Seite 4 von 4