19841023_FF_028

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:34
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1984-10-23
Erscheinungsdatum 1984-10-23
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 23. Oktober 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 28. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 16. Oktober nehmen an der auf heute 9.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Vizebürgermeister Georg Brugger, Schruns; Gemeindevertreter Ernst Marlin, St. Gallenkirch; Gemeinderat Gottfried Schapler, Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Guido Scheier; Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Schriftführer: Sekr. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.15 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienenen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht folgende TAGESORDNUNG 1.) Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 27. Sitzung vom 28. September 1984; 2.) Betriebsdienst - Einstellung von weiterem Personal; 3.) Antrag der Alpverwaltung Fratte um Nachlaß eines Teiles des Jagdpachtes für den Jagdeinschluß des Standes Montafon 4.) Ansuchen des Skivereins "Welfen", Weingarten um Genehmigung zum Bau eines unterirdischen Wassertankes auf der Standesparzelle Gp. 1015/1 KG Tschagguns; 5.) Ansuchen von Wittwer Bernhard, Gaschurn um Zuweisung von Servitutsnutzholz zur Instandsetzung "Montafoner-Hüsli"; 6.) Verwendung der Schottergrube am Mustrigilbach auf der Standesparzelle 1231/1 KG Vandans; 7.) Berichte - Allfälliges; -1- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 27. Forstfondssitzung vom 28.9.1984 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) In der Frage des Aufbaues eines eigenen Betriebsdienstes berichtet der Standessekretär, daß aufgrund der seit der letzten Sitzung erfolgten Gespräche mit den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn sich die Situation ergeben hat, daß seitens der Vertreter der Gemeinde St. Gallenkirch einer Anstellung eines Betriebsorganes von Herrn Erhard Lorenz der Vorzug eingeräumt wird, da er in der Gemeinde St. Gallenkirch wohnhaft ist. Diese Meinung wird vom Vertreter der Gemeinde St. Gallenkirch ebenfalls bestätigt und die Forstfondsvertretung ersucht, bei einer Anstellung auf die Wünsche der Gemeinde St. Gallenkirch in dieser Hinsicht Rücksicht zu nehmen. Aus fachlicher Beurteilung der beiden aus der Talschaft stammenden Bewerber kann keine Bevorzugung eines der beiden Bewerber abgeleitet werden. Allerdings hat Herr Erhard in der Bewerbung und auch bei persönlichen Vorsprachen im Falle einer Bestellung seines Person ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für ihn entgegen der Ausschreibung eine Anstellung nur im Falle einer ganzjährigen Beschäftigung in Frage kommt. Diesbezüglich ergeben sich aber erhebliche Bedenken, zumal eine Beschäftigung während den Wintermonaten auf längere Sicht als eher fraglich bezeichnet werden muß. Zum ganzen Problemkreis des Aufbaues eines eigenen Betriebsdienstes macht der Betriebsleiter wiederum auf die finanziellen Konsequenzen aufmerksam. Die Forstfondsvertretung vertritt hiezu die Ansicht, daß durch den Betriebsleiter die für die künftige Bewirtschaftung, wobei als oberstes Ziel die Erhaltung der Wälder zu gelten hat, notwendigen Maßnahmen und Schritte aufzuzeigen sind, um ausgehend vom vorgelegten Konzept die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Nachdem der Bewerber Dich Paul aus Partenen mit einer nicht ganzjährigen Beschäftigung einverstanden ist, wobei während den Wintermonaten eine Beschäftigung bei den Silvretta-Nova-Bergbahnen vorgesehen ist, wird diesem Bewerber eher der Vorzug eingeräumt. Nachdem die Abwicklung des Betriebsdienstes durch den Betriebsleiter allein nicht mehr länger zumutbar ist und dieser noch andere Aufgaben zu erfüllen hat, wird über Antrag des Vorsitzenden Herr Dich Paul aus Partenen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Betriebsorgan angestellt, wobei die Diensteinteilung durch den Betriebsleiter zu erfolgen hat. Die Einstufung erfolgt nach dem Gemeindebedienstetengesetz in der Dienstpostengruppe d1, wobei ausdrücklich eine Beschäftigungsunterbrechung während den Wintermonaten vereinbart wird. Während den Sommermonaten anfallende Überstunden sind nach Möglichkeit während der beschäftigungsärmeren Zeit im Wege des Zeitausgleiches abzugelten. (stimmenmehrheitlicher Beschluß) -3- Bgm. Mag. Stemer bringt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, daß bei ihm Frl. Battlogg Michaela aus St. Anton vorgesprochen und ihn um Prüfung der Möglichkeit ersucht hat, ob ihr beim Stand Montafon die Möglichkeit zur Absolvierung der Lehre als Forstfacharbeiterin eingeräumt werden kann. Die Arbeitsmarktverwaltung würde sich zur Übernahme eines Teiles der Personalkosten bereiterklären, ebenso wird grundsätzlich seitens der Arbeitsmarktverwaltung gegen die Absolvierung dieser Lehre unter der Leitung des Betriebsleiters kein Einwand erhoben, obwohl er die hiezu erforderliche Ausbilderprüfung nicht besitzt. Allgemein wird in der jetzigen Phase des Aufbaues des Betriebsdienstes und der Bewältigung der sonst anstehenden Probleme einer Lehrlingsausbildung beim Stand Montafon eher etwas ablehnend entgegengesehen. Um für eine Beschlußfassung in dieser Sache die erforderlichen Entscheidungsunterlagen zu besitzen, ist vorerst abzuklären, welche Anforderungen an eine Ausbildung als Forstfacharbeiter gestellt werden. Pkt. 3.) Die Verwaltung der Alpinteressentschaft Fratte hat um einen Nachlaß für den auf die Grundparzellen des Standes Montafon entfallenden Jagdeinschluß der Eigenjagd Fratte ersucht. Zur Begründung wird angeführt, daß es der Alpverwaltung gelungen sie, einen im Vergleich zu anderen EigenJagden wesentlich höheren Jagdpacht zu erzielen, was aber nur durch diverse Vorleistungen seitens der Alpe möglich gewesen sei (z.B. Bau eines Futterstandes, Errichtung einer Jagdhütte, großflächiges Schwenden und Kultivieren der Alpflächen etc.). Wie bereits schon früher berichtet, wurde die Alpverwaltung Fratte bereits im Jahre 198 3 aufgefordert, auch den auf die Jagdeinschlüsse des Standes Montafon mit einer Fläche von 14, 3228 ha entfallenden Jagdpachtschilling entsprechend den Bestimmungen des Jagdgesetzes zur Auszahlung zu bringen. Entgegen den Bestimmungen des Jagdgesetzes wurde nämlich bis zu diesem Zeitpunkt der anteilige Jagdpachtschilling nicht zur Auszahlung gebracht, weshalb durch die Standesverwaltung bereits am 26. April 1984 ein Antrag an die Behörde um Entscheidung im Sinne des Jagdgesetzes gestellt wurde. Nach eingehender Beratung der Angelegenheit sieht sich die Forstfondsvertretung aus präjudiziellen Gründen nicht in der Lage, einen Nachlaß auf den Jagdpacht für den Jagdeinschluß zu gewähren, dies umsomehr als bisher bereits viele Jahre der gesetzlichen Pflicht zur Auszahlung seitens der Alpverwaltung nicht nachgekommen worden ist. Die Alpverwaltung ist daher aufzufordern, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Auszahlung des auf den Jagdeinschluß des Standes Montafon entfallenden Jagdpachtschilling vorzunehmen, wobei eine rückwirkende Forderung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen ist. (einstimmiger Beschluß) -4- Pkt. 4.) Dem Ansuchen des Skivereins "Welfen" aus Weingarten um die Erteilung der Genehmigung zum Einbau eines unterirdischen Wassertankes auf der Standesparzelle Gp. 1015/1 in der Nähe der Hütte "Schönhof" auf Matschwitz wird grundsätzlich einstimmig stattgegeben. Durch den Einbau eines unterirdischen Wassertankes mit einem Fassungsvermögen von 2.000 1 sollen die in der Wintersaison auftretenden Versorgungsschwierigkeiten behoben werden. Für die endgültige Situierung dieses Wassertankes ist durch den Betriebsleiter ein Lokalaugenschein vorzunehmen. Weiters wird jegliche Haftung des Standes Montafon für Beschädigungen dieses Wassertankes, insbesonders durch Holzarbeiten ausgeschlossen, desgleichen ist im Falle einer Bauführung in Zukunft (z.B. Forststraße) eine allenfalls erforderliche Verlegung des Wassertankes durch den Verein vorzunehmen. Anzuführen ist, daß der Stand Montafon im Jahre 1980 von der Unterstützungskasse der Firma Ölkrug, Strickwarenfabrik in Nürtingen die beiden Parzellen Gp. 1014/ Wald und Gp. 1015 Wiese erworben hat, wobei dem Verein das Recht zur Fassung und Ableitung der auf der Gp. 10.15 entspringenden Quellen sowie zur Errichtung der erforderlichen Versorgungseinrichtungen eingeräumt wurde. Pkt. 5.) Dem Ansuchen von Wittwer Bernhard, Gaschurn um Zuweisung des zur Instandsetzung des Montafoner-Hüsli notwendigen Servitutsholzes zum normalen Stockgeldpreis wird grundsätzlich stattgegeben. Da das Objekt durch einen Brand im Frühjahr 1984 stark beschädigt wurde, ist eine Zuweisung außerhalb der Bedarfsanmeldung nach den Bestimmungen des Holzbezugstatutes gedeckt. Die Zuweisung kann: im Umfang der bestehenden Einforstung erfolgen. Nachdem das Objekt auf Grund der vorgelegten Pläne eine Änderung im Ausmaß erfährt, wird die beantragte Holzmenge von 63 fm Rundholz nur unter der Voraussetzung genehmigt, daß keine zusätzliche Anforderung von Schindelholz erfolgt, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 6.) Mit Schreiben vom 26.9.1984 der Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat diese wiederum auf die teils auf Agrargemeinschaftsteils auf Standesgrund befindliche Schottergrube am Mustrigilbach in Vandans hingewiesen und gleichzeitig das Ersuchen vorgebracht, daß r die auf Standesgrund befindliche Schottergrube zur Ablagerung von Bauschutt aus den umliegenden Gemeinden herangezogen werden möge. Durch den Stand Montafon wurde bereits im Jahre 1983 der Antrag auf Erteilung der erforderlichen Bewilligung zum Kies- bzw. Schotterabbau auf dem auf Standesgrund befindlichen Teil der Schottergrube gestellt, wobei allerdings damals infolge der nicht geklärten Zufahrtsfrage ein konkretes Verhandlungsergebnis nicht zustandegekommen ist. -5- Gemeinderat Schapler berichtet in diesem Zusammenhang, daß auch die Wildbach- und Lawinenverbauung für eine aus der Räumung der Auffangbecken des Auenlatschbaches stammende Materialmenge von ca. 4.000 m3 eine geeignete Deponiemöglichkeit suche. Zur Angelegenheit wird von der Forstfondsvertretung die Ansicht geäußert, daß das bei der Behörde bereits eingebrachte Ansuchen um Bewilligung zur Kiesentnahme für Forstwege weiterbetrieben werden soll, wobei auch mit der Wildbach- und Lawinenverbauung hinsichtlich der Ablagerung von Murmaterial Kontakt aufgenommen werden soll. Die Frage der Zufahrt zur Kiesgrube soll einer weiteren Überprüfung unterzogen werden. Pkt. 7. Berichte - Allfälliges; Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß er von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eine Aufforderung zur Rechtfertigung als Beschuldigter erhalten habe. Es wird zur Last gelegt, trotz schriftlicher Auftragserteilung Schadholzaufarbeitungen unterlassen und damit eine Vermehrung von Forstschädlingen nicht verhindert zu haben. Dadurch wurde eine Verwaltungsübertretung nach § 45 Abs. 1 Forstgesetz begangen. Die bisher erfolgten Schadholzaufarbeitungen durch die Forstpartie des Standes Montafon sind der Behörde bekanntzugeben, wobei bemerkt wird, daß auch dem Stand Montafon die Aufarbeitung der Schadholzbestände, welche bereits mehrere Jahre in den Wäldern liegen, innerhalb einer so kurzen Frist einfach nicht möglich ist. Dazu kommt, daß es sich überwiegend noch um Örtlichkeiten handelt, in denen eine Zuweisung von Servitutsholz schon mehrere Jahre zurück nicht mehr erfolgt ist, weil entgegen der noch vor 3 0 Jahren geübten Praxis der Holzbringung im Winter heute nur sehr selten die Bereitschaft zur Holzbringung im Winter besteht. Mit dem Dank an die Anwesenden schließt der Vorsitzende um 12.00 Uhr die Sitzung. Schruns, 25.10. 1984 Schriftführer: Forstfondsvertreter: