20010717_FF_010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:36
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2000-07-17
Erscheinungsdatum 2000-07-17
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON – FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. Juli 2001 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 10. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Juli 2001 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Fritz Rudigier, Standesrepräsentant-Stellvertreter, St. Gallenkirch; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Lothar Ladner, Lorüns (zu TOP 2 + 3) (bis 15.20 Uhr) Bgm. Bertram Luger, Stallehr (zu TOP 2 + 3) (bis 15.00 Uhr) Arno Fricke, Montafon Tourismus (zu TOP 2 + 3) Entschuldigt: Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn An der Sitzung nehmen weiters DI Wolfgang Pfefferkorn vom Büro Rosinak & Partner, Ziviltechniker GesmbH in Wien zu TO 2 und Betriebsleiter DI Hubert Malin teil. Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung vom 19. 06. 2001; 2.) NATURA 2000 – Bericht von DI Wolfgang Pfefferkorn zum aktuellen Stand des Mediationsverfahrens; 3.) Mountainbikerouten Montafon – weitere Strategie zur Umsetzung; 4.) Grundtausch mit der Gemeinde Vandans für Abfallsammelstelle auf Gp 58 GB Vandans; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 9. Forstfondssitzung vom 19. Juni 2001 Sitzung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2) Der VORSITZENDE begrüßt Herrn DI Wolfgang PFEFFERKORN vom Büro Rosinak & Partner, welches vom Land Vorarlberg mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens zum Projekt NATURA 2000 beauftragt ist. Einleitend führt der Vorsitzende aus, dass DI Pefferkorn über die rechtlichen Grundlagen zur Thematik NATURA 2000, deren Auswirkungen für die Grundeigentümer und den aktuellen Stand des in Umsetzung befindlichen Mediationsverfahrens informieren wird. Er weist nochmals auf die bekannte Tatsache hin, dass mit Ausnahme des Gemeindegebietes Silbertal von der Landesregierung bereits im Jahre 1999 eine bis 31.12. 2002 befristete Verordnung für das Naturschutzgebiet Verwall in den Gemeindegebieten Gaschurn, St. Gallenkirch und Klösterle erlassen wurde. Von den Grundeigentümern sind bereits vielfache Bedenken und Vorhalte gegen ein NATURA 2000 Gebiet gegeben, da zu den bereits bestehenden Einschränkungen und Vorschriften zusätzliche Erschwernisse und Auflagen in der Zukunft erwartet werden. DI PFEFFERKORN informiert über die rechtlichen Grundlage von NATURA 2000, dessen Zustandekommen und den aktuellen Stand des in Umsetzung befindlichen Mediationsverfahrens. Zur Medikation wird informiert, dass es sich dabei unter Einschaltung eines unbeteiligten Dritten um eine Begleitung von Prozessen der Konfliktbearbeitung handelt. Das Ziel von NATURA 2000 liegt im Schutz wertvoller Lebensräume, welches von der EU auf Basis div. Richtlinien vorgegeben ist. In kurzen Worten erläutert DI Pfefferkorn den Werdegang der NATURA 2000-Geschichte wie folgt: 1979 Erlassung der Vogelschutzrichtlinie durch den Rat der Europäischen Union mit dem Ziel eines langfristigen Schutzes wildlebender Vögel und ihrer Lebensräume, wobei im Anhang 181 bedrohte Arten aufgelistet sind (im NATURA 2000-Gebiet Verwall kommen 10 gefährdete Arten vor ). 1992 erfolgt die Erlassung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, durch Ausweisung besonderer Schutzgebiete NATURA 2000 als europäisches Netzwerk zu schaffen. Mit dem Beitritt Österreichs 1995 zur EU ist der Staat die Verpflichtung eingegangen, diese Richtlinien im innerstaatlichen Recht umzusetzen, wobei die Richtlinien der EU den Charakter von einklagbaren Rahmengesetzen aufweisen. Infolge unvollständiger Umsetzung dieser Richtlinie wurde gegen Österreich im April 2000 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und von der EU eine Frist mit Oktober 2001 gesetzt, widrigenfalls eine Klage beim Europäischen Gerichtshof erfolgt. 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Seite - 2 - BirdLife International wurde von der EU mit der Entwicklung objektiver wissenschaftlicher Kriterien für die Ausweisung besonderer Schutzgebiete (IBAGebiete = Important Bird Areas) beauftragt. In einem weiteren Schritt erfolgte die Meldung der in Frage kommenden Gebiete an die EU, wobei u.a. auch das Gebiet Verwall vom Land an den Bund und in weiterer Folge an die EU gemeldet wurde. Diese Meldung ist allerdings ohne vorherige Information oder Kontaktnahme mit den betroffenen Grundeigentümern erfolgt. Als weitere Maßnahme soll von Vorarlberg im laufenden Jahr eine Novellierung der Naturschutzverordnung vorgenommen werden, die ebenfalls der Umsetzung der EU-Richtlinie dient. Nach Aussage von DI Pfefferkorn wie auch des Betriebsleiters ist im Zuge der bisherigen Diskussion zu Tage getreten, dass eine Änderung der Naturschutzverordnung keine Voraussetzung für die Ausweisung von NATURA 2000-Gebieten darstellt und die Art der Umsetzung den Ländern vorbehalten bleibt. Dabei ist zu beachten, dass ein Verschlechterungsverbot für geschützte Arten und Lebensräume einzuhalten und für Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung darstellen könnten, eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. DI PFEFFERKORN berichtet über die bisherigen Diskussionen mit den Vertretern der betroffenen Grundeigentümer und Alpen. Teils ist diese Diskussion sehr emotionell abgelaufen, da vielfach eine sehr ablehnende Haltung gegenüber Behördenvertretern im Zusammenhang mit der Umsetzung des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes und den von den Sachverständigen verlangten Auflagen gegeben ist. Mit den betroffenen Partnern wie Gemeinden, Land- und Alpwirtschaft, Jagd, Forst und Tourismus werden im Zuge des Mediationsverfahrens die weiteren Gespräche zur Herbeiführung eines Konsens für das NATURA 2000-Gebiet Verwall geführt. In Silbertal ist über Anregung der Alpvertreter im Verlaufe August d.J. zudem eine gemeinsame Begehung vor Ort vorgesehen, damit die vorhandenen Unklarheiten, Fragen und Bedenken direkt mit den Grundeigentümern diskutiert werden können. Vom BETRIEBSLEITER wird aus forstlicher Sicht unmissverständlich festgehalten, dass gerade im betroffenen Bereich des Standeswaldes Silbertal schon in den vergangenen Jahrzehnten eine naturnahe und auf die Aspekte des Umweltschutzes ausgerichtete Bewirtschaftung erfolgt ist und dies überhaupt erst die Voraussetzung darstellt, dass zum heutigen Zeitpunkt die Diskussion eines NATURA 2000-Gebietes geführt werden kann. Gerade der Stand Montafon als öffentlicher Betrieb hat in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung die an ihn gestellten Erwartungen bestmöglich erfüllt. Was die Erschließung im hinteren Silbertal anbetrifft, ist die erforderliche Basiserschließung mit Ausnahme kurzer Stichwege weitgehend geschaffen. Der BETRIEBSLEITER spricht aber auch die vom Stand Montafon zu erfüllenden Verpflichtungen der bestehenden Nutzungsrechte der Standesbürger und sonstigen Servitutsberechtigten an. Er weist auf den Umstand hin, dass künftig bei Änderung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (zB Ölkrise etc.) durchaus ein starkes Ansteigen der Servitutsholzbezüge für Brennholz möglich ist und sich daher der Betrieb diesbezüglich durch Auflagen etc. nicht einschränken lassen kann. Hingewiesen wird auch auf die Tatsache, dass der Stand Montafon durch die Bereitstellung von Waldflächen für Naturwaldreservate (zB. Dürrwald in Silbertal) auch schon in der Vergangenheit die Bereitschaft zum Nutzungsverzicht in sensiblen und besonders interessanten, schützenswerten Waldteilen gezeigt hat, wobei dafür auch entsprechende Entschädigungszahlungen der Öffentlichkeit erwartet werden dürfen. 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Seite - 3 - Im Bereich Trura wurde ebenfalls bereits vor etwa 10 Jahren dem Land Vorarlberg ein weiteres Gebiet für ein Naturwaldreservat angeboten, für welches allerdings bis heute von Landesseite noch keine Zustimmung vorliegt. Dieses Gebiet kann im Zuge der NATURA 2000 Festlegung ebenfalls noch zur Disposition gestellt werden. Der BETRIEBSLEITER spricht sich gegen verschiedene von Frau Kilzer im BirdLifeGutachten gemachte Aussagen aus und ist überzeugt, dass solche Aussagen zusätzliches Konfliktpotenzial schaffen. So ist im Gutachten zB ausgeführt, dass keine großflächigen Schlägerungen erfolgen dürfen bzw. Totholz im Wald zu belassen ist etc. Der Betriebsleiter stellt klar, dass diese Auflagen vom Betrieb schon längst erfüllt werden und die Erhaltung der landschaftlichen Schönheit eines Gebietes wie das hintere Silbertal auch im Interesse des Standes Montafon und der Gemeinde liegt. Sollten über die bisherige Bewirtschaftungsweise hinausgehende Auflagen im Interesse von NATURA 2000 höhere Aufwendungen für den Betrieb haben, müssen die dadurch entstehenden Mehrkosten entschädigt werden. Er will sich auch auf keinerlei Experimente in Sachen Forstschutz einlassen, da die damit verbundenen Folgen für den Betrieb und die Öffentlichkeit ein unannehmbares Ausmaß annehmen könnten. Für die künftige Umsetzung von Managementplänen im NATURA 2000-Gebiet erhebt der Betriebsleiter die Forderung, dass dies vom Betrieb selbst wahrgenommen werden soll und dafür nötige Arbeitsplätze in der Talschaft bleiben müssen. In der Diskussion sprechen sich die Bürgermeister für eine Regelung auf vertraglicher Basis mit Abgeltung für Mehraufwendungen und Nutzungseinschränkungen aus. Es wird die Meinung vertreten, dass mit den Betroffenen ein breiter Konsens zu suchen ist und für die künftige Umsetzung und Handhabung solcher Gebiete klare und nachvollziehbare, nicht von Einzelpersonen abhängige Richtlinien und Konzepte in Form eines Vertragswerkes zu schaffen sind. Bgm. RUDIGIER ersucht gleichfalls, mit den Alpvertretern in der Gemeinde St. Gallenkirch zur Abklärung div. Unklarheiten und Fragen ebenfalls eine Begehung vor Ort vorzunehmen. Arno FRICKE kann sich eine Abklärung der mit dem Tourismus zusammenhängenden Fragen nur im Rahmen des Vorstandes von Montafon Tourismus vorstellen, zumal der Tourismus als doch bedeutender Wirtschaftszweig in der Talschaft stark vom geplanten NATURA 2000-Gebiet betroffen ist und dies auch Auswirkungen auf diverse touristische Aktivitäten nach sich ziehen kann. Der BETRIEBSLEITER spricht weiter die Tatsache an, dass Naturschutz in Österreich Ländersache ist und dadurch unterschiedliche gesetzliche Regelungen bestehen. Eine Vereinheitlichung würde durchaus als sinnvoll angesehen werden. Zur weiteren Abwicklung des Mediationsverfahrens sind mit den betroffenen Gruppen wie Forstwirtschaft, Landwirtschaft samt Alpwirtschaft, Jagd und Tourismus die einschlägigen Probleme zu diskutieren und die möglichen Folgewirkungen klar aufzuzeigen. Es besteht in der Sitzungsrunde Übereinstimmung, dass damit verbundene Einschränkungen dem Grundeigentümer von der öffentlichen Hand in Form von Nutzungsentschädigungen abzugelten sind. Es sollen nicht jene Alpen und Grundeigentümer bestraft werden, die in der Vergangenheit einen sensiblen Umgang mit der Natur bewiesen haben. 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Seite - 4 - Als besonders sensibel sind auch künftig mögliche Nutzungen (zB. im Bereich Wasser) anzusehen, da immer das Verschlechterungsverbot einzuhalten und durchaus auch eine Mitsprachemöglichkeit von Behördenstellen der EU zu beachten ist Pkt. 3) Der VORSITZENDE spricht unter Hinweis auf die vergangene Sitzung von Montafon Tourismus nochmals die Thematik Mountainbiking in der Talschaft an und weist auf die Tatsache hin, dass auf Grund der bisherigen Diskussionen im Vergleich zu anderen Regionen bereits jetzt Wettbewerbsnachteile für die Tourismuswirtschaft bestehen. In der Diskussion wird die einhellige Meinung vertreten, dass für eine landesweit koordinierte und erfolgversprechende Vorgangsweise die Gesamtkoordination vom Land wahrzunehmen ist, wie dies in Tirol bereits seit Jahren sehr erfolgversprechend gehandhabt wird. Bgm. SÄLY informiert über seine Erfahrungen einer gemeinsamen Abstimmung eines Mountainbikenetzes mit dem Klostertal. Tatsache ist, dass auch in der Landesregierung keine klare Zuständigkeit sowohl auf Regierungsebene (zB. Landesstatthalter Gorbach, LR Rein, LR Mag. Stemer) wie auch auf Beamtenebene (Moosbrugger, Bitschnau, DI Kopf) gegeben ist. Mehrere Bürgermeister sprechen sich dafür aus, zumindest die bereits fixierten Routen entsprechend zu bewerben und den Gästen anzubieten. Zahlreiche Rückmeldungen von Gästen bestätigen, dass das Monafon durchaus ein anspruchsvolles Mountainbikenetz anbieten kann und damit bei entsprechender Vermarktung auch neue Gästeschichten angesprochen werden könnten. FRICKE weist aus Sicht von Montafon Tourismus besonders darauf hin, dass eine landesweit einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich Beschilderung, digitaler Darstellung der Mountainbikerouten und Erstellung eines Gesamtkonzeptes notwendig ist, da die bisherigen Einzelschritte verschiedener Regionen insgesamt nur zu einem unbefriedigenden Flickwerk führen werden. Derzeit liegt das von Tobias STERGIOTIS ausgearbeitete Wunschroutennetz mit insgesamt 28 Routen zur Überarbeitung hinsichtlich Erhebung der betroffenen Grundeigentümer und Wegerhalter beim Stand Montafon. Es soll demnächst an die Gemeinden zur endgültigen Abklärung mit den Grundeigentümern und Herbeiführung der vertraglichen Regelungen übermittelt werden. Einige Routen betreffen jedoch sensible Naturbereiche und sind auch mit Vertretern des Naturschutzes noch abzuklären. Gleichzeitig wird angeregt, auf Landesebene mit den betroffenen Dienststellen eine neuerliche Besprechung zu initiieren, wobei vor allem die Frage der Zuständigkeit, die Gesamtkoordination durch das Land und die Möglichkeiten der Abgeltung ähnlich dem Tiroler Modell neuerlich anzusprechen sind. In mehreren Wortmeldungen wird die Meinung vertreten, dass eine rasche und zielführende Lösung dieser Thematik nur durch die Bereitstellung von Geldern durch das Land erreicht werden kann, wie dies in den Bundesländern Tirol oder Salzburg bereits erfolgreich umgesetzt wird. In Relation zu den Vorteilen werden die dafür notwendigen Mittel mit geschätzten 1, 5 bis 2, 0 Mio. ATS als durchaus vertretbare Größenordnung eingestuft. 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Seite - 5 - Bgm. RUDIGIER spricht sich in erster Linie bei Güterweggenossenschaften klar gegen die Bezahlung eines Benützungsentgeltes für diese Weganlagen aus, da diese bekanntlich mit hohen öffentlichen Mitteln (zB. 70% bis 80%) gefördert sind und zudem in vielen Fällen über Jahrzehnte die Instandhaltungskosten von der Wildbachverbauung im Zuge der Umsetzung von Verbauungsprojekten getragen wurden. Weiters weist er auf die zusätzlichen Förderungen der Landwirtschaft durch die Gemeinden hin, welche allein für die Gemeinde St. Gallenkirch jährlich etwa 1 Mio. ATS betragen. Zusammenfassend wird die einhellige Meinung geäußert, mit dem Land in dieser Sache baldmöglichst die weiteren Gespräche zu führen. Gleichzeitig soll das von Stergiotis ausgearbeitete Konzept mit dem Planungsbüro Georg KESSLER aus Feldkirch abgesprochen und auch hinsichtlich Anbindung an das Routennetz Klostertal abgestimmt werden. Pkt. 4) Der VORSITZENDE berichtet, dass für die geplante Abfallsammelstelle der Gemeinde Vandans auf einem Teil der Standesparzelle 58 die kommissionelle Verhandlung am 5. Juli stattgefunden hat und ersucht Bgm. Wachter um Information über die neuerlichen Beratungen in der Gemeindevertretung. Bgm. WACHTER informiert dazu, dass die Gemeindevertretung Vandans in der Sitzung am 5. Juli neuerlich zur Auffassung gelangt ist, dass das Angebot der Gemeinde Vandans zur tauschweisen Bereitstellung der Grundstücke 992/3, 992/4, 991/1, 994, 1154, und 2082/3 mit einer Gesamtfläche von 138.505 m² gegen eine Teilfläche von 3.440 m² aus dem Grundstück 58 des Standes Montafon mit einem Tauschverhältnis von 1:40 ein seriöses und faires Angebot darstellt. Diese Beurteilung erfolgt im Wissen, dass sich das Grundstück 58 in der Roten Zone des Mustergielbaches befindet und das dort angefallene Holz dem Stand Montafon bereits aufgerüstet überlassen worden ist. Er weist zusätzlich darauf hin, dass die Errichtung einer zentralen Abfallsammelstelle keine gewinnorientierte Betriebseinrichtung ist, sondern eine kommunale Notwendigkeit darstellt. Angesichts dieser Fakten ersucht die Gemeinde Vandans um Genehmigung des Grundtausches im vorgestellten Sinne und weist zusätzlich darauf hin, dass die Vertragserrichtung und die notwendigen Lastenfreistellungen mit enormen Kosten verbunden sind. Für den Stand Montafon ist zudem der Vorteil verbunden, dass damit für die Zukunft doch umfangreiche Grenzlinien entfallen und daher Kosten für Grenzsicherungen und Grenzfeststellungen künftig eingespart werden können. Bgm. BITSCHNAU spricht sich unter Hinweis auf seinen bereits in der vergangenen Sitzung eingenommenen Standpunkt klar gegen eine Präjudizierung des Forstfonds durch Beschlüsse der Gemeindevertretungen aus und stellt die Beschlussfassung der Gemeindevertretung Vandans als Paradebeispiel für ein „Diktieren“ des Forstfonds dar. Er vertritt die Meinung, dass das zwischen der Verwaltung und Bürgermeisterkollegen Wachter ausgehandelte Ergebnis der Abwicklung des Tauschgeschäftes im beiderseitigen Einvernehmen erfolgt ist und von der Gemeindevertretung Vandans keine sachlichen Argumente für ein Abgehen von dieser Vereinbarung geltend gemacht werden können. Er spricht deutlich aus, dass die Gemeinde Vandans eine Grundbenützung vom Stand Montafon benötigt und nicht umgekehrt. Demgegenüber vertritt Bgm. WACHTER den Standpunkt, dass Bgm. Bitschnau offensichtlich falsch informiert ist und von der Gemeindevertretung Vandans mit Beschlussfassung vom 28. Mai dem Stand Montafon ein Angebot mit dem Ersuchen um Annahme unterbreitet wurde. 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Seite - 6 - Zu dem von Ing. Heim erstellten Gutachten werde die Gemeinde Vandans die Kammer in Kenntnis setzen, da dieses nach Meinung von Bgm. Wachter nicht nach den einschlägigen Richtlinien erstellt wurde und mit der Gemeinde auch keinerlei Kontaktnahme erfolgt sei. Bgm. RUDIGIER beurteilt mit dem ausdrücklichen Bemerken über den konkreten Sachverhalt im Detail nicht informiert zu sein das von Bgm. Wachter genannte Tauschverhältnis nach seiner persönlichen Überzeugung als angemessen. Die ausführliche Diskussion ergibt gegenüber den bereits in der Vorsitzung vorgelegten Standpunkten keine neuen Erkenntnisse. Bgm. WACHTER deponiert, dass keinerlei Möglichkeit für ein Abweichen von dem mit Beschluss der Gemeindevertretung fixierten Angebot gegeben ist. Auch einem vom Betriebsleiter vorgeschlagenen Tausch (Rotrüfi im Wert von rd. 178.000, -- ATS lt. Gutachten Ing. Burtscher) von angebotenen Grundstücken zur Erzielung eines möglichst hohen Anteiles des Wegfalles von Grenzsteinen kann Bgm. Wachter keine Zustimmung geben. Vom BETRIEBSLEITER wird nochmals festgehalten, dass durch die geplante Nutzung eines Teiles des GST 58 als Abfallsammelstelle eine höherwertige Nutzung des Grundstückes erfolgt und sich dies auch im Bewertungsansatz auswirken muss. Die angebotenen Tauschgrundstücke sind vom Standesbesitz umschlossen, so dass durch den Wegfall von Grenzlinien und Grenzsteinen, die nicht mehr erhalten werden müssen, ein Vorteil für den Stand Montafon gegeben ist. Ansonsten handelt es sich großteils um unproduktive Lawinenzüge, für welche nach Überzeugung des Betriebsleiters zu dem für einzelne Parzellen von Ing. Burtscher geschätzten Preis von 4, -- Schilling/m² kein Käufer zu finden ist. Der Betriebsleiter bringt den Vorschlag in die Diskussion ein, die Damen und Herren der Gemeindevertretung zu einem Lokalaugenschein einzuladen, damit sie sich an Ort und Stelle ein Bild von der Lage und Bestockung der Tauschflächen verschaffen können. Zu den an mehrere Gemeinden bereitgestellten Grundflächen für Bauaushubdeponien informiert der Vorsitzende unter Hinweis auf die einstimmige Beschlussfassung im Jahre 1996 über die von den Gemeinden Bartholomäberg, St. Anton und Vandans entrichteten Mietengelte. Die Fa. Bitschnau Herbert, Transporte und Erdbewegungen, aus Silbertal bezahlt für einen gewerblich genutzten Lagerplatz beim Schmelzhof in Silbertal für eine Fläche von ca. 5.100 m² einen jährlichen Pachtzins von ca. 41.600, -- netto ATS. Bgm. LERCH betont, dass seitens des Standes Montafon angesichts der vorliegenden Bewertungsgutachten doch ein sehr großes Entgegenkommen der Gemeinde Vandans gegenüber gezeigt wird und bereits auf Basis der Beratungen in der letzten Sitzung ausdrücklich nicht die vorliegende Bewertung von Ing. Heim als Verhandlungsgrundlage herangezogen wurde. Eigentlich geht es um eine Differenz von ca. 170.000, -- ATS zwischen den Bewertungen des Betriebsleiters und von Ing. Burtscher, für welche im Verhandlungswege ein beiderseits vertretbarer Kompromiss gesucht werden soll, dem leider der von Bgm. Wachter eingenommene Justamentstandpunkt entgegensteht. Bgm. RUDIGIER beurteilt Bewertungsansätze von 450 Schilling/m² für Grundstücke in der Roten Zone als sehr gefährlich und befürchtet mögliche Folgewirkungen im Zusammenhang mit Grundinanspruchnahmen für die Umsetzung von Wildbachprojekten. Auf Grund der klaren Feststellung von Bgm. Wachter, dass keinerlei Abgehen von dem von der Gemeindevertretung Vandans beschlossenen Angebot möglich ist, stellt der Vorsitzende den Antrag, die erforderliche Grundfläche für die Abfallsammelstelle im Wege eines 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Seite - 7 - Baurechtes zur Verfügung zu stellen, wobei für die Bewertung des Baurechtszinses eine Auftragserteilung an den Ortsschätzer Ing. Burtscher als unabhängiger Gutachter erfolgen soll. Eine Abtretung der Teilfläche im Tauschwege wird vom Vorsitzender als nicht zielführend erachtet, da sich die Gemeinde Vandans unabhängig vom Ausgang der Entscheidung immer benachteiligt fühlen wird. Diesem Antrag wird stimmenmehrheitlich mit Gegenstimme durch Bgm. Wachter stattgegeben. Der von Bgm. Wachter eingebrachte Antrag auf Abstimmung über das von der Gemeindevertretung beschlossene Angebot für einen Grundtausch kommt infolge fehlender Voraussetzungen und der vorhin erfolgten Beschlussfassung nicht mehr zur Abstimmung. Pkt. 5 – Berichte: a) Der VORSITZENDE informiert über die Besprechung mit den Vertretern der Montafoner Seilbahngesellschaften anlässlich der Skipoolsitzung am 2. Juli d.J., bei welcher von ihm gemeinsam mit dem Standessekretär das Anliegen einer Anpassung bzw. Erhöhung der freiwilligen Zahlung für die Waldbewirtschaftung im Wege des Skipools vorgetragen werden konnte. Er informiert dazu auch über bereits vorher schon geführten Gespräche mit mehreren Vertretern der Montafoner Seilbahngesellschaften. Der vorgebrachte Wunsch nach einer Entschädigung für Grundinanspruchnahmen für Aufstiegshilfen und Schipisten auf Basis einer im Vergleich zu anderen Grundeigentümern sicher bescheidenen Umsatzbeteiligung von 0, 5% wurde aus mehrfachen Gründen abgelehnt. Die Skipoolvertreter haben sich allerdings grundsätzlich zu einer Anhebung des Beitrages um 500.000 ATS auf 1.000.000 ATS ab dem kommenden Jahr bereit erklärt, wozu vom Stand Montafon allerdings noch weitere Informationen und Kennzahlen über die wirtschaftliche Situation des Forstbetriebes vorzulegen sind. Weiters informiert der Vorsitzende, dass bei der Aufsichtsratssitzung der Montafoner Hochjochbahnen GmbH am Vormittag dieses Anliegen ebenfalls beraten und vom Aufsichtsrat eine Zustimmung für den Anteil der Montafoner Hochjochbahnen bei einer Anhebung um 500.000 ATS für die kommenden 5 Jahre erteilt wurde. b) Der BETRIEBSLEITER informiert, dass die Forststraße Kilknerwald in Gaschurn mit einer Länge von 640 lfm und der Stichweg Bleispattles in St. Gallenkirch mit einer Länge von 265 lfm fertig gestellt werden konnten. Mit den Bauarbeiten für die Fortstraße Lendes in St. Gallenkirch wurde am 17. Juli begonnen. c) Der BETRIEBSLEITER informiert über die momentan sehr brisante Käfersituation. In den letzten Wochen sind größere Borkenkäfernester entdeckt worden, die aufgearbeitet wurden. Bei einer schönen Herbstwitterung mit hohen Temperaturen muss in den bevorstehenden Herbstmonaten mit einem großen Käferholzanfall gerechnet werden. Pkt. 6 – Allfälliges: a) Bgm. RUDIGIER spricht den schlechten Waldzustand im Bereich Roßbündta in Galgenul an und erkundigt sich nach den geplanten waldbaulichen Maßnahmen in diesem Bereich. 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Seite - 8 - Dazu informiert der BETRIEBSLEITER über die mit Behördenvertretern erfolgte Begehung. Auf Grund des desolaten Waldzustandes und der besonderen Gefährdungssituation für den unterliegenden Siedlungsbereich kann eine Sanierung durch den Betrieb nicht umgesetzt werden, da dies die Kapazität und die Möglichkeiten des Betriebes überschreitet. Nach Meinung des Betriebsleiters kann die langfristig notwendige Sanierung dieses Schutz- und Bannwaldbereiches nur im Rahmen eines flächenwirtschaftlichen Projektes geschehen, wozu von der Gemeinde eine Antragstellung an die Wildbach- und Lawinenverbauung notwendig ist. Der Betriebsleiter spricht in diesem Zusammenhang die besondere Verantwortung der Bürgermeister als Baubehörde bzw. auch der Gemeindevertretungen im Zusammenhang mit Umwidmungen und Baugenehmigungen in gefährdeten Bereichen an. Langfristig betrachtet sollen Gefahrenbereiche gemieden werden, da ansonsten neben den für die Unterlieger verbunden Gefahren auch große wirtschaftliche Nachteile und finanzielle Aufwendungen für die Öffentlichkeit verbunden sind. b) Auf Anfrage von Bgm. RUDIGIER informiert der Betriebsleiter, dass an Anton Feichtner in St. Gallenkirch für die Bereitstellung eines Holzlagerplatzes auf einer Teilfläche der GST-NR 2107 in St. Gallenkirch gemäß Vereinbarung aus dem Jahre 1992 eine jährliche Entschädigung von 4 fm Brennholz zugestellt vergütet wird. c) Bgm. WACHTER regt an, die Bereitstellung von Flächen für Aufstiegshilfen und Schipisten an die Montafoner Seilbahngesellschaften durch einen unabhängigen Gutachter bewerten zu lassen, damit für künftige Verhandlungen eine fachlich fundierte Grundlage zur Verfügung steht. Dieser Vorschlag wird von der Forstfondsvertretung positiv aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten und einen Gutachter außerhalb Vorarlbergs mit der Erstellung einer Wertfeststellung zu beauftragen. d) Bgm. WACHTER schlägt vor, künftig die Sitzungstermine der Forstfondsvertretung im Montafoner Anzeiger zu verlautbaren, damit interessierten MitbürgerInnen die Möglichkeit einer Teilnahme gemäß Gemeindegesetz gewährt wird. Dazu wird vom Vorsitzenden auf das bestehende Standesstatut verwiesen, wonach die Standes- und Forstfondssitzungen grundsätzlich öffentlich sind. Dies ist auch in den neuen Statuten für die beiden Gemeindeverbände gemäß Gemeindegesetz so vorgesehen. Gegen eine Verlautbarung der Sitzungstermine werden von den Forstfondsbürgermeistern keine Bedenken geäußert. e) Unter Hinweis auf die bereits vor mehreren Wochen übersandten Entwürfe für die neuen Gemeindeverbände Stand Montafon und Forstfonds sowie das Holzbezugsstatut werden die Bürgermeister ersucht, diese Entwürfe in den Gemeindegremien zu beraten und allfällige Änderungswünsche der Standesverwaltung bekannt zu geben. Sofern noch Änderungen nötig sind, sollen diese in einer der nächsten Sitzungen nochmals mit Dr. Bußjäger erörtert werden. Andernfalls wird im Herbst das Ersuchen an die Gemeinden um Genehmigung durch die Gemeindevertretungen ergehen. Von der Gemeindevertretung St. Anton wurden die Satzungen sowie das Holzbezugsstatut bereits beschlossen. Ende der Sitzung: 17.30 Uhr; Schruns, am 12. Juli 2001 Schriftführer: 10. Forstfondssitzung: 17.07. 2001 Forstfondsvertretung: Seite - 9 -