19820219_FF_009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 10:36
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1982-02-19
Erscheinungsdatum 1982-02-19
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift, aufgenommen am 19.2.1982 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 9. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 1.2.1982 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Heinrich Sandrell aus Gaschurn, Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer aus St. Anton, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns, Ernst Marlin, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Anton Wachter, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 9.10 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 18.12.1982. 2. Vorlage des Voranschlages für das Jahr 1982. 3. Bestellung eines Unterausschusses zur Ausarbeitung neuer Forstfondstatuten. 4. Ansuchen der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, um die Duldung einer Materialdeponie auf Forstfondgrund in Vandans. 5. Ansuchen der Herta Erhard in Silbertal, um die Einbeziehung der Gp. 1419 KG. Silbertal, in die Eigenjagd "St. Hubertus" des Forstfondes. 6. Ansuchen des Hermann Bitschnau in Bartholomäberg 612, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 257 auf das Wohnhaus Nr. 612 (beides KG. B.berg). 7. Bestellung eines Unterausschusses für Verhandlungen mit - 2 - den Seilbahngesellschaften hinsichtlich der Abgeltung über die Einräumung van Dienstbarkeiten (Grundüberspannungen, Schiabfahrten usw.). Erledigung der Tagesordnung Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 18.12.1982 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Voranschlag für das Jahr 1982 des Forstfondes wird vorgelegt. Ein Exemplar des von der Verwaltung ausgearbeiteten Voranschlagsentwurfes wurde jedem Forstfondvertreter mit der Einladung zur Sitzung übermittelt. Der Voranschlag wird vom Sachbearbeiter Mag. Johann Vallaster vorgetragen und von? Vorsitzenden gleichzeitig hiezu die erforderlichen Ergänzungen und Bemerkungen angeführt. Der Voranschlag weist bei Gesamtausgaben von S 7.262.000.- und Gesamteinnahmen von S 6.762.000._____________ einen Gebarungsabgang von S 500.000.- auf ============= Die Bedeckung des Abganges erfolgt durch Entnahme aus Kassabeständen. Der Abgang wird maßgeblich durch den Umstand mitbeeinflußt, daß für den Neubau von Wirtschaftswegen unter Abzug von Beiträgen von Dritten ein Nettoaufwand von ca. 1.200.000.- vorgesehen ist. Der Voranschlag des Forstfondes wird in vorliegender Fassung einstimmig beschlossen. Im Weiteren wird im Zuge der Voranschlagsberatung beschlossen a) Zur Unterbringung von Büchern, Gesetzesblättern usw. ist ein Schrank anzuschaffen. Die Anfertigung soll im Offertwege vergeben werden (einhelliger Beschluß). -3- b) für die vorgesehene Umstellung der Heizungsanlage beim Verwaltungsgebäude v. Koks- auf Ölheizung sind Offerte von einheimischen Firmen einzuholen (einhelliger Beschluß) Zu Pkt. 3): Die Mitglieder des Forstfondausschusses sind der Ansicht, daß die Erhebung der Standesbürger und der realrechtlich eingeforsteten Objekte, die derzeit im Gange ist, abgeschlossen werden soll, bevor mit der Überarbeitung des derzeitigen Standesstatutes begonnen wird (einhellige Auffassung). Zu Pkt. 4): Dem Ansuchen der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, um die Erlaubnis, auf der ehemaligen Kiesentnahmestelle in Vandans Gp. 1231/1 in K.G. Vandans, Aushubmaterial vom Walgaukraftwerk lagern zu dürfen und anschließend die Fläche wieder zu begrünen bzw. aufzuforsten, wird einstimmig stattgegeben Zu Pkt. 5: Herta Erhard in Silbertal hat um die Einbeziehung der Gp. 1419, K.G. Silbertal, in das Eigenjagdgebiet des Forstfondes angesucht. Diesem Ansuchen kann derzeit nicht näher getreten werden, weil eine Abänderung des Jagdgebietes nur im Bescheidwege mit dem Auslaufen der Jagdpachtperiode durchgeführt werden kann. Außerdem muß der Jagpächter der St. Hubertusjagd bereit sein, die beantragte Fläche in die Verrechnung des Jagdpachtes miteinzubeziehen, was derzeit nicht der Fall ist (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 6): Dem Ansuchen des Hermann Bitschnau in Bartholomäberg 612, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus Nr. 257, Bp. 402, das im Dezember 1981 abgetragen wurde, auf das auf der Gp. 1635 neuerbaute Wohnhaus Nr. 612 (beides K.G. Bartholomäberg), wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. -4- Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eines eingeforsteten Objektes für denselben Besitzer. Zu Pkt. 7): In den Unterausschuß für Verhandlungen mit den Seilbahngesellschaften hinsichtlich der Abgeltung über die Einräumung von Dienstbarkeiten (Grundüberspannungen, Schiabfahrten usw.) werden berufen: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, B.berg Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns Ernst Marlin, St. Gallenkirch (einstimmige Beschlußfassung). In Erweiterung der Tagesordnung: Zu Pkt. 8): Kurt Kraft in St. Gallenkirch gebeten, seine 2/3 Anteile am 680/46 (Maisäßhütte 383), auf verzichtet hat, auf das durch 23 a hat mündlich den Forstfond Holzbezugsrecht der Bp. die er zu Gunsten des Forstfondes Maria Wachter in Gortipohl 55, auf der Gp. 27/6 auf Garfrescha zum Bau vorgesehene Maisäßhaus, mit dem 1/3 Anteil der Frau Wachter zu übertragen. Dadurch würde das Maisäßhaus der Frau Wachter eingeforstet. Kurt Kraft bekommt damit die Möglichkeit, die vorgesehene Liegenschaftsteilung auf Garfrescha, die derzeit durch Frau Wachter blockiert wird, durchzuführen. Diesem Ansuchen wird stattgegeben (einhelliger Beschluß). Ende der Sitzung: 12.15 Uhr. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: